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Abkürzungen/Gesetze und Recht
Deutscher Tierschutzbund e. V. DtZ: (ehemalige) Deutsch-Deutsche Rechts-Zeitschrift; DTZ: Deutsch-Test für Zuwanderer; DuD: Datenschutz und Datensicherheit …
Inhalt5 Abschnitte
Zweck und Schreibweise
Der Artikel ist ein alphabetisches Nachschlageverzeichnis für Abkürzungen aus Gesetzen, Rechtsprechung, Verwaltung, Fachzeitschriften und juristischer Literatur. Es dient dazu, Kurzformen in juristischen Texten korrekt zu verstehen und bei Bedarf auszuschreiben.
Viele Fachautoren verwenden gekürzte Formen ohne Punkt und Leerzeichen, etwa „idR“ für „in der Regel“ statt „i. d. R.“. Die Liste führt grundsätzlich sprachlich korrekte Abbreviaturen mit Punkt und Leerzeichen auf. Ausnahmen gelten, wenn die zusammengeschriebene Form im Alltag überwiegt, zum Beispiel „eG“, „GbR“ oder „MdB“, oder wenn eine Abkürzung nur in juristischen Schriften zusammengeschrieben vorkommt. Akronyme werden ohne Punkte gebildet.
Eine Abkürzung hat oft mehrere Bedeutungen. Ihre richtige Auflösung ergibt sich deshalb erst aus dem Zusammenhang, dem Rechtsgebiet und manchmal auch aus dem Staat, etwa Deutschland, Österreich oder Schweiz.
Abkürzungen mit A
Der Abschnitt A enthält besonders viele Kurzformen für Gesetze, Verordnungen, Behörden, Gerichte, Zeitschriften und typische juristische Ausdrücke. Grundlegende Beispiele sind „Abs.“ für Absatz, „Art.“ für Artikel oder Gesetzesartikel, „Az.“ für Aktenzeichen, „Anl.“ für Anlage, „Anh.“ für Anhang, „Aufl.“ für Auflage und „a. F.“ für alte Fassung.
Mehrdeutigkeit ist häufig: „AG“ kann Amtsgericht, Aktiengesellschaft, Arbeitgeber, Ausführungsgesetz, Antragsgegner oder die Zeitschrift Die Aktiengesellschaft bedeuten. „AO“ steht für Abgabenordnung, auch AO 1977, oder für Anordnung. „AU“ kann Anerkenntnisurteil, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder Abgasuntersuchung meinen.
Wichtige Rechtsquellen und Bereiche sind etwa: BGB-bezogene Ausführungsgesetze, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Aktiengesetz (AktG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Asylgesetz (AsylG), das Atomgesetz (AtG) und das Außenwirtschaftsgesetz (AWG).
Der Abschnitt enthält außerdem viele Regelungen zu Arzneimitteln, beispielsweise AMG für Arzneimittelgesetz, AMNOG für Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz und AMVV für Arzneimittelverschreibungsverordnung. Internationale und europäische Bezüge zeigen sich unter anderem bei AEUV für Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, AEMR für Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, ADR für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und AarhusÜbk für die Aarhus-Konvention vom 25. Juni 1998.
Abkürzungen mit B
Im Abschnitt B stehen zahlreiche Abkürzungen des deutschen Bundesrechts und der Bundesbehörden. Beispiele sind BA für Bundesagentur für Arbeit, BAföG für Bundesausbildungsförderungsgesetz, BAFin für Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BAMF für Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BGH für Bundesgerichtshof, BVerfG für Bundesverfassungsgericht, BVerwG für Bundesverwaltungsgericht und BSG für Bundessozialgericht.
Wichtige Gesetze sind BGB für Bürgerliches Gesetzbuch, BauGB für Baugesetzbuch, BBiG für Berufsbildungsgesetz, BDSG für Bundesdatenschutzgesetz, BImSchG für Bundes-Immissionsschutzgesetz, BNatSchG für Bundesnaturschutzgesetz, BPolG für Bundespolizeigesetz, BRAO für Bundesrechtsanwaltsordnung und BUrlG für Bundesurlaubsgesetz. „BGBl.“ bezeichnet je nach Zusammenhang das Bundesgesetzblatt Deutschlands oder Österreichs.
Auch Entscheidungen werden abgekürzt: BGHSt sind Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen, BGHZ Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen, BVerfGE Senatsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, BVerwGE Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und BFHE Entscheidungen des Bundesfinanzhofs. Diese Fundstellen sind wichtig, weil sie Gerichtsentscheidungen zitierbar machen.
Der Abschnitt zeigt zudem die föderale und internationale Vielfalt der Rechtssprache: „Bay“ verweist auf Bayern und bayerisches Landesrecht, „Bbg“ auf Brandenburg. Manche Begriffe beziehen sich auf Österreich oder die Schweiz, etwa B-VG für Bundes-Verfassungsgesetz (Österreich), BV für Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und BGer für Bundesgericht der Schweiz.
Abkürzungen mit C
Der Abschnitt C enthält vor allem internationale, europäische und englischsprachige Abkürzungen. Dazu gehören Menschenrechts- und UN-Übereinkommen wie CAT für UN-Antifolterkonvention beziehungsweise UN-Ausschuss gegen Folter, CEDAW für die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, CRC für die UN-Kinderrechtskonvention und CRPD für das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Wichtige Abkommen des internationalen Wirtschafts- und Verkehrsrechts sind CETA als umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada, CISG als Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf, CMR für internationale Beförderungsverträge auf Straßen und COTIF für das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr. Seine Anhänge werden unter anderem als CIM, CIV, CUI und CUV abgekürzt.
Weitere Schwerpunkte sind Europa-, Umwelt-, Digital- und Unternehmensrecht: CE steht für Europäische Konformität oder Europäische Gemeinschaft, CEN für Europäisches Komitee für Normung, CITES für Washingtoner Artenschutzübereinkommen, CRA für Cyber Resilience Act beziehungsweise Verordnung (EU) 2024/2847 und CSRD für Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.
Abkürzungen mit D
Der Abschnitt D bündelt Abkürzungen zu Digitalisierung, Datenschutz, Verwaltung, Sozialversicherung, Verkehr und juristischen Veröffentlichungen. Häufige allgemeine Kurzformen sind „d. A.“ für der Akte, „Drs.“ für Drucksache, „Diss.“ für Dissertation, „DV“ für Durchführungsverordnung, Datenverarbeitung, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. oder Dienstvereinbarung sowie „DVO“ für Durchführungsverordnung.
Im Datenschutz- und Digitalrecht stehen etwa DA für Data Act oder Dienstanweisung, DGA für Data Governance Act, DMA für Digital Markets Act, DSA für Digital Services Act, DSGVO oder DS-GVO für Datenschutz-Grundverordnung und DDG für Digitale-Dienste-Gesetz. Die Abkürzung DSG kann ein Landesdatenschutzgesetz, das österreichische Datenschutzgesetz oder das Datenschutzgesetz Liechtensteins bezeichnen.
Wichtige Institutionen und Rechtsquellen sind DGB für Deutscher Gewerkschaftsbund, DFG für Deutsche Forschungsgemeinschaft, DIN für Deutsches Institut für Normung, DPMA für Deutsches Patent- und Markenamt, DRV für Deutsche Rentenversicherung und DWD für Deutscher Wetterdienst. „DBA“ bedeutet Doppelbesteuerungsabkommen; „DEÜV“ steht für Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung.
Im Handelsrecht und bei Incoterms finden sich unter anderem DAP für Delivered At Place, DAT für Delivered At Terminal, DDP für Delivered Duty Paid und DDU für Delivered Duty Unpaid. Auch hier ist der Kontext entscheidend: „DB“ kann beispielsweise Durchführungsbestimmung(en), Der Betrieb, Deutsche Bahn AG, Deckungsbeitrag oder Direkte Bundessteuer der Schweiz bedeuten.