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Abkürzung
Als Abkürzung (abgekürzt: Abk.) wird die gegenüber der ursprünglichen Länge verkürzte Darstellungsform eines Wortes oder einer Wortgruppe bezeichnet.
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Grundbegriff und Formen
Eine Abkürzung (Abk.) ist die gegenüber der ursprünglichen Länge verkürzte Darstellungsform eines Wortes oder einer Wortgruppe. Sie erleichtert Schreiben und Lesen, beschleunigt konzentrierte Kommunikation und spart Platz, etwa in gedruckten Lexika. Welche Abkürzungen gebräuchlich sind, hängt auch von Region, Land, Textsorte, Umfeld und Fachgebiet ab.
Zum Oberbegriff gehören Kurzwörter, bei denen Wortteile gekürzt oder weggelassen werden, Akronyme wie UNO oder BASIC, die aus Buchstaben mehrerer Wörter oder Wortteile entstehen und als eigenes Wort aussprechbar sind, Initialwörter aus Anfangsbuchstaben mehrerer Wörter, Silbenwörter wie Kripo oder BUGA sowie nicht als Wort aussprechbare Buchstabenketten wie ADAC oder USA. Ein Kürzel ist eine festgelegte Buchstabenfolge zur Kennzeichnung, etwa ein Wertpapierkürzel oder Code. In der Stenografie bezeichnet es eine feststehende, stark verkürzte Abkürzung, meist als Schriftzeichen.
Abkürzungen entstehen vor allem in der Schriftsprache und gelangen teilweise in die Umgangssprache, etwa NATO, EU und UNO. In Fachsprachen können sie einen großen Teil der Begriffe ersetzen.
Punkt, Leerzeichen und Aussprache
Grundsätzlich richtet sich die Schreibung danach, wie eine Abkürzung gesprochen wird. Wird sie als Folge einzelner Buchstaben gesprochen, steht sie im Allgemeinen ohne Punkt und immer ohne Leerzeichen, zum Beispiel ARD, GmbH, StGB, StVO, UdSSR und UNHCR. Auch Maßeinheiten werden ohne Punkt geschrieben, obwohl man sie als Wort spricht: 10 m bedeutet gesprochen „10 Meter“. Zwischen Maßzahl und Einheit soll zur besseren Lesbarkeit ein möglichst schmales geschütztes Leerzeichen stehen.
Abkürzungen, die nicht abgekürzt ausgesprochen werden, haben grundsätzlich Punkte, etwa Dr. für Doktor. Mehrteilige Abkürzungen werden im deutschen Sprachraum mit schmalen Leerzeichen zwischen den Teilen geschrieben: z. B., d. h., i. d. R. und ges. gesch. Zeilenumbrüche innerhalb solcher Abkürzungen sollen vermieden werden; dafür eignen sich geschützte, möglichst schmale Leerzeichen. Häufig anzutreffende Schreibungen mit Punkten ohne Leerzeichen entsprechen laut Artikel nicht den Rechtschreibregeln im Duden.
Ausnahmen sind unter anderem usw. statt u. s. w., außerdem etc. oder &c. für „et cetera“, etc. pp., svw. und gdw. Lateinische Abkürzungen wie c. t. und s. t. werden meist kleingeschrieben und mit Punkten geschrieben. Möglich ist auch die Mischung beider Arten, etwa Gebäudereinigungsges. mbH. Bei österreichischen Beispielen ist „zB“ für „zum Beispiel“ ohne Punkte und Leerzeichen zulässig.
Satzzeichen, Formen und Schreibstil
Am Satzende fällt der letzte Punkt einer Abkürzung mit dem Satzpunkt zusammen: „… Rot usw. Dies sind …“. Mit anderen Satzzeichen verschmilzt er nicht: „… Rot usw.!“
Abkürzungen können dekliniert werden. Endet eine Punktabkürzung mit dem letzten Buchstaben der Vollform, wird die Endung direkt angehängt, zum Beispiel Hr. – Hrn. Für andere Punktabkürzungen steht die Endung hinter dem Punkt, zum Beispiel Jh. – Jh.e. Bei Abkürzungen ohne Punkt wird sie angehängt, etwa des BHs. Entsprechend funktioniert die weibliche Form: Prof.in für Professorin.
Der Plural wird gelegentlich durch Verdopplung ausgedrückt, etwa Jgg. für Jahrgänge oder ff. für folgende. Sonst wird, wenn die Abkürzung nicht unverändert bleibt, ein s angehängt: CDs, AGs und PKWs. Wenige meist fachsprachliche Ausnahmen sind etwa RAe für Rechtsanwälte. Bei weiblichen Abkürzungen hilft das Plural-s gegen Verwechslungen, etwa GmbH und GmbHs. In normalen Lesetexten gilt ein übermäßiger Gebrauch von Abkürzungen als schlechter Stil; ausgeschriebene Begriffe sind meist verständlicher.
Fachliche und dokumentarische Verwendung
Im Funkverkehr und Amateurfunk werden besonders häufig Abkürzungen und Codes verwendet. Im juristischen Bereich stehen bei Gesetzen und Verordnungen meist punktlose, leerzeichenlose Abkürzungen, oft mit Binnenversalien, zum Beispiel UStG für Umsatzsteuergesetz; daneben gibt es BGBl. für Bundesgesetzblatt. Gesetzeskommentare verwenden besonders dichte Systeme, etwa DarlN für Darlehensnehmer, ZusHang für Zusammenhang und NebenBest für Nebenbestimmung. Diese Schreibweise spart Platz: Die 79. Auflage des Palandt umfasst rund 3400 Seiten im Dünndruck. Auch im juristischen Alltag kommen iSd („im Sinne des“), hM („herrschende Meinung“) und aA („anderer Ansicht“) vor.
Lexika und Handbücher entwickeln eigene Abkürzungssysteme für Platzersparnis und Übersichtlichkeit. Nicht allgemein bekannte Abkürzungen werden gewöhnlich in einem Abkürzungsverzeichnis am Anfang oder Ende erklärt. Für Kurzformen von Publikationen, etwa in Literaturverzeichnissen, legt ISO 4 eindeutige Schreibweisen fest; dies wird besonders in wissenschaftlichen Fachzeitschriften genutzt.
Parteien und Presse
Die meisten deutschen Parteien besitzen Kurzbezeichnungen. Ihre Verwendung ist nur verbindlich, wenn die Satzung sie ausdrücklich festlegt. Auf Wahlzetteln erscheinen sie sehr auffällig; ein fehlendes Kürzel wird daher als Nachteil wahrgenommen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ähnelt sich die Situation, während dänische Parteien als Wahllistenbezeichnung einen einzelnen Buchstaben führen können, der nicht zwingend aus dem Parteinamen abgeleitet ist.
In Redaktionen erhalten Autorinnen und Autoren meist aus ihrem Namen abgeleitete Kürzel mit zwei bis vier Zeichen. Sie dokumentieren intern die Urheberschaft, wenn bei Kurzmeldungen kein voller Name steht. Die beteiligten Personen und ihre Kürzel sind meist im Impressum aufgeführt.