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1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten
Der 1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika (englisch First Amendment) ist Bestandteil des als Bill of Rights bezeichneten …
Inhalt6 Abschnitte
Kerngehalt und Geltung
Der 1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika (First Amendment) gehört zur Bill of Rights, den ersten zehn Verfassungszusätzen. Er wurde 1791 verabschiedet und schützt Religions-, Rede-, Presse- und Versammlungsfreiheit sowie das Recht, Petitionen an die Regierung zu richten. Zugleich untersagt er dem Kongress, eine Staatsreligion einzuführen oder Religionen durch Bundesgesetze zu bevorzugen oder zu benachteiligen.
Der Wortlaut richtet sich unmittelbar an den Kongress. Der Supreme Court entschied jedoch in mehreren Urteilen, dass die Einschränkungen durch den 14. Zusatzartikel auch für die Bundesstaaten gelten. Gerichte entwickelten dafür Auslegungsregeln; prägende, aber nicht im Verfassungstext stehende Begriffe sind etwa clear and present danger und wall of separation between church and state.
Die Bill of Rights war eine Antwort auf Kritik an der ursprünglich ratifizierten Verfassung, die Bürgerrechte nicht ausreichend garantiere. Der Kongress schlug sie 1789 vor; am 15. Dezember 1791 war sie von der erforderlichen Zahl von Bundesstaaten ratifiziert.
Religion: keine Staatsreligion und freie Ausübung
Die establishment clause verbietet die Einführung einer Staatsreligion. Nach der incorporation doctrine wurden ausgewählte Garantien der Bill of Rights auf die Bundesstaaten übertragen. Erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts legte der Supreme Court die Klausel gegen eine Staatsreligion und die Klausel zur freien Religionsausübung so aus, dass staatliche Förderung bestimmter Religionen deutlich eingeschränkt wurde. David Souter formulierte 1994 im Fall Board of Education of Kiryas Joel Village School District v. Grumet: Die Regierung solle weder eine Religion einer anderen noch Religion dem Fehlen von Religion vorziehen.
Die freie Religionsausübung wird häufig in zwei Teile gegliedert: die absolute Freiheit zu glauben und die Freiheit zu handeln. Religiöses Handeln kann der Staat dagegen oft beschränken. Unter Chief Justice Earl Warren galt die compelling interest doctrine: Der Staat musste nachweisen, dass die Einschränkung religiöser Aktivitäten einem zwingenden Interesse diente. Spätere Entscheidungen verringerten den Anwendungsbereich dieser großzügigen Auslegung.
Meinungsfreiheit und Aufruf zu Gewalt
Die frühe Rechtsprechung gewährte der Redefreiheit zunächst vergleichsweise wenig Schutz. Nach dem Ersten Weltkrieg erlaubten der Espionage Act von 1917 und der Sedition Act Strafverfolgung für Äußerungen über Wehrpflicht, Krieg und Regierung. Der Espionage Act sah bis zu 20 Jahre Freiheitsstrafe vor; mehr als zweitausend Personen wurden aufgrund des Gesetzes verfolgt.
Im Fall Schenck v. United States (1919) bestätigte der Supreme Court einstimmig eine Verurteilung wegen Flugblättern gegen die Wehrpflicht. Oliver Wendell Holmes, jr. formulierte den Test der clear and present danger: Entscheidend sei, ob Worte unter ihren Umständen eine „eindeutige und akute Gefahr“ verursachten, dass ein Übel eintrete, das der Kongress rechtmäßig verhindern dürfe. In Debs und Gitlow v. New York (1925) ließ der Gerichtshof weitere Einschränkungen zu; Gesetzgeber durften bestimmen, welche Äußerungen den öffentlichen Frieden oder die Sicherheit des Staates gefährdeten.
Der Smith Act von 1940 stellte das Befürworten des gewaltsamen Umsturzes einer Regierung der USA unter Strafe. In Dennis v. United States bestätigte der Supreme Court das Gesetz mit 6 zu 2 Stimmen. In Yates v. United States (1957) unterschied er dann zwischen der Verfechtung von Handlungen und von Ideen: Abstrakte Lehren blieben geschützt, ausdrücklich zum gewaltsamen Umsturz anstachelnde Rede konnte strafbar sein. Brandenburg v. Ohio (1969) gewährte weitergehenden Schutz: Gewalt oder Gesetzesverletzung darf nur verboten werden, wenn die Befürwortung auf die Anstiftung oder Herbeiführung drohender Gesetzlosigkeit gerichtet ist und dies wahrscheinlich bewirkt.
Meinungsfreiheit umfasst auch symbolische Äußerungen. Tinker v. Des Moines (1969) schützte schwarze Armbänder von Schülern gegen den Vietnamkrieg, solange sie den Schulbetrieb nicht unangemessen störten. Bethel School District v. Fraser (1986) erlaubte dagegen die Bestrafung eines Schülers für eine Rede vor einer öffentlichen Versammlung. Texas v. Johnson (1989) und United States v. Eichman (1990) erklärten Verbote des Verbrennens der US-Flagge für verfassungswidrig: Der Staat darf eine Idee nicht allein deshalb verbieten, weil sie als beleidigend oder widerwärtig gilt.
Grenzen der Rede und politische Kommunikation
Obszöne Sprache ist grundsätzlich nicht durch den 1. Zusatzartikel geschützt; Pornographie kann reguliert werden. Die Maßstäbe änderten sich: Der Hicklin-Standard fragte, ob Material besonders empfindliche Menschen verderben könne. Roth v. United States (1957) ersetzte ihn durch die Frage, ob das Hauptthema eines Werks als Ganzes nach gegenwärtigen gesellschaftlichen Standards das unzüchtige Interesse einer Durchschnittsperson anspricht. Miller v. California (1973) ergänzte: Ein Werk ist obszön, wenn es dieses Interesse anspricht, sexuelle Handlungen offensichtlich anstößig darstellt und keinen ernsthaften literarischen, künstlerischen, politischen oder wissenschaftlichen Wert besitzt. Für das unzüchtige Interesse gelten örtliche Gesellschaftsstandards, für den Wert nationale Standards. Kinderpornografie fällt nach einem Urteil von 1982 nicht unter den Miller-Test.
Der Privatbesitz obszönen Materials darf nicht verboten werden, wie Stanley v. Georgia feststellte. Versand und Verkauf können jedoch untersagt werden. Ashcroft v. Free Speech Coalition (2002) hob das Gesetz zur Verhinderung von Kinderpornographie von 1996 auf, soweit es auch computergenerierte Darstellungen verbot.
Bei Verleumdung entschied New York Times Co. v. Sullivan (1964), dass Amtsträger und Bewerber für öffentliche Ämter zusätzlich zu einer falschen, ehrverletzenden Veröffentlichung actual malice beweisen müssen: Der Beklagte wusste, dass die Aussage falsch war, oder missachtete die Wahrheit rücksichtslos. Dies gilt auch für allgemein bekannte Personen. Privatpersonen müssen normalerweise nur schuldhaftes Verhalten nachweisen. Milkovich v. Lorain Journal Co. (1990) stellte klar, dass eine als Meinung bezeichnete Aussage nicht automatisch geschützt ist; sie muss für eine Verleumdungsklage falsifizierbar sein.
Für Wahlkämpfe bestätigte Buckley v. Valeo (1976) Begrenzungen von Spenden, hob aber Ausgabenbegrenzungen für Kandidaten auf, weil sie die Menge politischer Rede wesentlich einschränkten. McConnel v. Federal Election Commission (2003) hielt Verbote von Soft money durch landesweite Parteien und bestimmte Finanzierungen von Wahlanzeigen aufrecht, erklärte aber einzelne andere Regeln für verfassungswidrig. Nach 2001 wurden bei Auftritten von George W. Bush free speech zones eingerichtet; Personen mit Protestschildern wurden teils dorthin geleitet und bei Weigerung festgenommen.
Presse, Versammlungen und Petitionen
Pressefreiheit unterliegt ebenfalls Verleumdungsregeln. Inhaltsbezogene Beschränkungen politischer Botschaften von Zeitungen wurden jedoch für verfassungswidrig erklärt. New York Times Co. v. United States (1971) wertete die Unterdrückung von Informationen vor ihrer Veröffentlichung, prior restraint, im Zusammenhang mit den Pentagon-Papieren als verfassungswidrig.
Branzburg v. Hayes (1972) entschied mit 5 zu 4 Stimmen, dass Reporter sich bei einer Vorladung durch eine Grand Jury nicht allein auf die Pressefreiheit berufen können, um nicht als Zeugen erscheinen zu müssen. Bundesstaaten dürfen Zeitungen wie andere Handelsgüter besteuern. Steuern, die gezielt Zeitungen oder bestimmte Inhalte treffen, sind jedoch regelmäßig verfassungswidrig. In Leathers v. Medlock (1991) durfte Kabelfernsehen anders als Zeitungen besteuert werden, solange die Steuer nicht bestimmte Ideen unterdrücken soll. Miami Herald Pub. Co. v. Tornillo (1971) erklärte ein Gesetz für ungültig, das Zeitungen zum Abdruck von Antworten kritisierter Politiker zwang. Bei Rundfunk und Fernsehen sind wegen begrenzter Frequenzen Lizenzen möglich; Sender dürfen aber nicht wegen ihrer Inhalte am Senden gehindert werden.
Das Petitionsrecht gilt gegenüber Kongress, Exekutive und Judikative und kann auch Bitten umfassen, staatliche Macht für das Allgemeinwohl einzusetzen. Die Versammlungsfreiheit war zunächst eng mit diesem Recht verbunden. United States v. Cruikshank (1876) bestätigte das Recht, sich friedlich zu versammeln, um den Kongress um Abstellung von Missständen zu bitten. Hague v. CIO (1939) weitete die Bedeutung auf Versammlungen zur Kommunikation von Ansichten über nationale Fragen und zur Verbreitung von Informationen aus.
Internationale Einordnung
Die Bill of Rights knüpft teilweise an die englische Bill of Rights von 1689 an. Diese garantierte aber nur die Freiheit von Reden und Debatten im Parlament, nicht eine allgemeine Redefreiheit. Die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte enthielt bereits die Aussage, jeder Bürger dürfe frei sprechen, schreiben und drucken.
Nach dem Artikel ist die Redefreiheit in den USA umfassender als in fast jeder anderen Nation. Die Europäische Menschenrechtskonvention erlaubt unter anderem Beschränkungen zum Schutz nationaler Sicherheit, öffentlicher Ordnung, Gesundheit, Moral, des guten Rufs oder der Rechte anderer. Der Artikel beschreibt diese Ausnahmen als in der Praxis von europäischen Gerichten recht großzügig interpretiert.
Der 1. Zusatzartikel zählt zu den frühen Garantien der Religionsfreiheit. Weder die englische Bill of Rights noch die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte enthalten eine entsprechende Klausel. Aufgrund seines Inhalts sind die USA weder eine Theokratie wie Iran noch ein offiziell atheistischer Staat wie die Volksrepublik China.