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Pressefreiheit
Die Presse- oder Medienfreiheit soll die Informationsfreiheit, die freie Meinungsbildung und -äußerung, die pluralistische Meinungsvielfalt und damit die …
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Definition und Bedeutung
Pressefreiheit, genauer die äußere Pressefreiheit, ist das Recht von Presse, Rundfunk und anderen Medien, ihre Tätigkeit ungehindert auszuüben. Dazu gehört vor allem, Nachrichten und Meinungen ohne staatliche Zensur veröffentlichen zu können. Sie soll Informationsfreiheit, freie Meinungsbildung und Meinungsäußerung, pluralistische Meinungsvielfalt, demokratische Willensbildung sowie Transparenz und öffentliche Kontrolle der Politik gewährleisten.
Äußere Pressefreiheit bezeichnet die Unabhängigkeit eines Mediums von staatlichen oder anderen äußeren Einflüssen und Weisungen. Innere Pressefreiheit meint dagegen die Unabhängigkeit einzelner Journalisten und Redakteure von inhaltlichen oder politischen Vorgaben durch Chefredaktion, Herausgeber, Verlag oder Eigentümer. Sie kann etwa durch Redaktionsstatute, Pressekodizes, Tarifvereinbarungen oder Arbeitsverträge geregelt werden. Umstritten ist, ob sie eine notwendige Ergänzung der äußeren Pressefreiheit oder eine unzulässige Einschränkung des Tendenzschutzes eines Medienunternehmens ist. Der Tendenzschutz erlaubt einem Medienunternehmen, eine bestimmte politische oder weltanschauliche Grundrichtung vorzugeben. Versuche, die innere Pressefreiheit in Deutschland dauerhaft durchzusetzen, gelten als weitgehend gescheitert.
Rechtslage in Deutschland
Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes gewährleistet die Pressefreiheit sowie die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film und bestimmt: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Nach Absatz 2 gelten als Schranken die allgemeinen Gesetze, gesetzliche Bestimmungen zum Jugendschutz und das Recht der persönlichen Ehre. Einzelheiten regeln das Medienrecht und besonders die Landespressegesetze.
Zur Presse zählen alle zur öffentlichen Verbreitung geeigneten Druckerzeugnisse, unabhängig von Auflage und Umfang. Umstritten ist, ob Telemedien wie Internetzeitungen verfassungsrechtlich eher zur Presse oder zum Rundfunk gehören. Geschützt wird der gesamte Arbeitsprozess: die Beschaffung von Informationen, Produktion und Verbreitung von Nachrichten und Meinungen sowie das Presseerzeugnis selbst. Medien dürfen Ausrichtung, Inhalt und Form grundsätzlich frei bestimmen. Zum Schutz gehören außerdem das Redaktionsgeheimnis und der Informantenschutz. Die Pressefreiheit unterscheidet nicht zwischen seriösen Medien und Boulevardmedien; bei einer Abwägung mit anderen Rechtsgütern kann die Bedeutung eines Beitrags für die öffentliche Diskussion jedoch berücksichtigt werden.
Anders als die Meinungsfreiheit schützt die Pressefreiheit nicht unmittelbar eine einzelne Meinungsäußerung. Sie ist zugleich eine Institutsgarantie: Der Staat muss die Rahmenbedingungen einer freien Presse sichern, beispielsweise durch die Kontrolle von Medienkonzentration. Praktische Schutzinstrumente sind das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten nach § 53 StPO und § 383 ZPO sowie erhöhte Voraussetzungen für ihre Überwachung. Der Zugang zum Journalistenberuf ist nicht staatlich reglementiert.
Als Gefahren gelten unter anderem Vorratsdatenspeicherung, staatliche Online-Durchsuchungen und Abhörregeln, weil sie das Vertrauen zwischen Informanten und Journalisten beeinträchtigen können. Kritisiert werden auch zu wenige Presseplätze bei Gerichtsverfahren und Verbote, dort Laptops zu verwenden. Im Unterschied zu Geistlichen, Strafverteidigern und Abgeordneten können Journalisten nach richterlicher Genehmigung abgehört werden. Forderungen, die Pressefreiheit zur Terrorismusbekämpfung einzuschränken, stehen dem Grundsatz gegenüber, dass Eingriffe nur durch allgemeine Gesetze zulässig sind.
Historische Entwicklung
Zensur ist bereits für 411 v. Chr. in Athen dokumentiert, als Bücher des Philosophen Protagoras verbrannt wurden. England schaffte 1695 als erstes Land die Vorzensur ab, indem das Parlament auf Forderung von John Milton und John Locke das Zensurstatut nicht verlängerte. In der Amerikanischen Revolution erklärte die Virginia Declaration of Rights 1776 die Pressefreiheit zum unveräußerlichen Menschenrecht. 1791 untersagte der 1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten dem Kongress, die Rede- und Pressefreiheit einzuschränken. Frankreich folgte am 26. August 1789.
Im Deutschen erschien der Begriff Pressefreiheit erstmals 1774. Die Deutsche Bundesakte von 1815 stellte Regelungen zum Schutz der Pressefreiheit in Aussicht, doch die Karlsbader Beschlüsse führten 1819 erneut Zensur ein. Da die Beanstandung eines Artikels zur Beschlagnahmung einer ganzen Zeitungsausgabe führen konnte, passten Druckereien ihre Inhalte bereits während der Herstellung an. In der Revolution von 1848/49 wurde erneut ein umfassendes Verbot vorbeugender Einschränkungen verlangt. Die Paulskirchenverfassung trat zwar nie in Kraft, die Zensur wurde zunächst aber nicht wieder eingeführt. 1854 entstand ein Bundesgesetz mit eingeschränkter Pressefreiheit. Das Reichspressegesetz von 1874 regelte sie erstmals einheitlich; das Sozialistengesetz von 1878 schränkte sie wieder ein. Württemberg hatte bereits 1864 Pressefreiheit eingeführt.
Im Kaiserreich und in der Weimarer Republik versuchten Wirtschaftskreise, besonders die Eisenindustrie, durch Zeitungskäufe, Anzeigen und die Beeinflussung von Journalisten auf die öffentliche Meinung einzuwirken. In der Weimarer Republik wurde die Pressefreiheit zudem durch Verfahren wie den Weltbühne-Prozess erschüttert. Unter dem Nationalsozialismus endete sie durch die Gleichschaltung vollständig. Während der alliierten Verwaltung durfte eine Zeitung nur mit einer Lizenz der Militärverwaltung erscheinen.
In der Bundesrepublik wurde die Pressefreiheit nach 1949 wiederhergestellt, blieb aber Gegenstand von Konflikten, etwa beim Lex Soraya von 1958 und in der Spiegel-Affäre von 1962. In der DDR bestand trotz offiziell fehlender Zensur faktisch keine Pressefreiheit: Zeitungen und Zeitschriften benötigten staatliche Lizenzen, Inhalte wurden vom Presseamt vorgegeben und Bücher brauchten Druckgenehmigungen. 2024 zählte die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union bei propalästinensischen und israelfeindlichen Demonstrationen zum Krieg in Israel und Gaza mehr als 100 Angriffe auf Pressevertreter, etwa die Hälfte davon in Berlin.
Wirtschaftliche und redaktionelle Abhängigkeiten
Pressefreiheit kann auch ohne unmittelbare staatliche Zensur geschwächt werden. Pressekonzentration bedeutet, dass immer mehr Medien von wenigen Eigentümern kontrolliert werden. Dadurch können wirtschaftliche Macht und Renditedruck die Themenauswahl, Berichterstattung und öffentliche Meinung beeinflussen. Schlechte Bezahlung und unsichere Beschäftigung können es Journalisten zusätzlich erschweren, kritisch und unabhängig zu arbeiten.
Paul Sethe fasste das Problem 1965 mit dem Satz zusammen: „Pressefreiheit ist die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten“. Hans-Jürgen Jakobs übertrug diese Kritik später auf ungefähr 20 sehr reiche Akteure und verwies dabei auch auf Eigentümer digitaler Plattformen. Deren nicht öffentliche Algorithmen beeinflussen das Agenda Setting, also die Auswahl der Themen, denen Medien und Öffentlichkeit besondere Aufmerksamkeit geben.
Seit den 1950er Jahren wird in Deutschland verstärkt über innere Pressefreiheit diskutiert. In den 1960er und 1970er Jahren erreichten Journalisten in einigen Verlagen Redaktionsstatute, welche die Zuständigkeiten von Verlag und Redaktion trennten. Im privaten Mediensektor setzte sich diese Bewegung nicht dauerhaft durch; in fast allen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gibt es dagegen entsprechende Statute und Redaktionsvertretungen. Innere Autonomie wird heute nicht nur als Demokratisierung, sondern auch als Mittel zur Sicherung journalistischer Qualität und Meinungsvielfalt verstanden.
Bedrohung, Krieg und internationale Lage
Pressefreiheit wird durch Todesdrohungen, willkürliche Verhaftungen, Durchsuchungen, Entführungen und Morde gewaltsam unterdrückt. Beispiele sind die Inhaftierung des deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel im Februar 2017 wegen angeblicher Terrorpropaganda sowie der Tod zahlreicher Journalisten im Bosnienkrieg von 1992 bis 1995 und im Kosovokrieg. Auch „Embedded Journalism“, bei dem Journalisten militärische Einheiten begleiten, wurde 2003 diskutiert, nachdem die USA rund 600 Medienvertreter offiziell in den Irakkrieg mitgenommen hatten.
Die Zahl getöteter Medienangehöriger stieg nach Beginn des Irakkriegs im März 2003 deutlich. 2004 starben laut Committee to Protect Journalists 56 Reporter im Beruf, davon 23 im Irak. Reporter ohne Grenzen meldete für 2006 insgesamt 85 ermordete Journalisten und 32 getötete Medienassistenten; 36 beziehungsweise 24 von ihnen starben im Irak. Bis November 2010 wurden 37 getötete Journalisten und zwei Medienassistenten gezählt.
Reporter ohne Grenzen, 1985 gegründet, veröffentlicht jährlich Angaben über getötete, inhaftierte, entführte und verschwundene Journalisten sowie eine Rangliste der Pressefreiheit. Daneben arbeiten unter anderem das International Press Institute, Human Rights Watch, das Committee to Protect Journalists und Freedom House für Medien- und Menschenrechte. Das Committee to Protect Journalists zählte 2010 weltweit 145 inhaftierte Journalisten. Seit 2008 waren Online-Journalisten und Blogger erstmals die am stärksten von Repression betroffene Gruppe. Freedom House stellte 2009 zum siebten Mal in Folge eine weltweite Verschlechterung fest, damals erstmals in allen untersuchten Regionen. Reporter ohne Grenzen sah 2014 in 120 von 180 Staaten weniger Freiheit für Meinungen und Medien als im Vorjahr. Im Index von 2016 lagen Finnland, die Niederlande und Norwegen vorn; Eritrea, Nordkorea und Turkmenistan gehörten zu den Schlusslichtern. Das Verhältnis zwischen Pressefreiheit und Bürgerjournalismus blieb ungeklärt.
Internationale Beispiele und europäische Regeln
Das Europäische Parlament verabschiedete im April 2024 das Europäische Medienfreiheitsgesetz. Es soll Journalisten, Medien, Quellen und Informanten EU-weit besser schützen und die Überwachung von Journalisten und Redaktionen erschweren. Medien müssen zugleich ihre Eigentumsverhältnisse offenlegen. Der 2022 eingebrachte Entwurf war umstritten, weil Kritiker darin einen Eingriff der EU in Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und in die Freiheit der Verleger sahen.
In der Schweiz gilt die Medienfreiheit für gedruckte und andere Kommunikationsmittel. Trotz eines guten internationalen Indexwertes steht sie nicht über dem Schweizer Bankengesetz. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Bédat/Schweiz setzte dem Boulevardjournalismus eine juristisch umstrittene Grenze.
In Frankreich werden Minderheitenmedien der Bretonen, Korsen und Elsässer nach Darstellung des Artikels benachteiligt; Frankreich hat die Europäische Minderheitencharta und die Europäische Charta der Regionalsprachen nicht ratifiziert. Außerdem werden Kapitalkonzentration, staatlicher Einfluss und das Medienreformgesetz vom 5. Januar 2009 kritisiert. Dieses stärkte unter anderem die Rolle des Staatspräsidenten bei der Ernennung der Leitungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. In Schweden begrenzte die polizeiinterne Vorschrift Code 291 ab Oktober 2015 die Veröffentlichung von Angaben zu Verdächtigen und Opfern; 2016 wurden die Regeln verschärft. In Spanien wurden zwei Karikaturisten wegen einer Darstellung des damaligen Thronfolgers Felipe und seiner Frau zu jeweils 3000 Euro verurteilt.
Großbritannien führte 1695 die Pressefreiheit ein. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit des Guardian bestätigte das Verteidigungsministerium am 5. Dezember 2003, dass britische Schiffe im Falklandkrieg Atomwaffen an Bord gehabt hatten. Das Beispiel zeigt die Bedeutung eines einklagbaren Rechts auf Information.
In den USA sank die Pressefreiheit 2025 während der zweiten Amtszeit Donald Trumps laut Index um 22,65 auf 45,87 Punkte. Das Land lag auf Rang 57 von 180 und wurde erstmals seit 2020 als „teilweise eingeschränkt“ eingestuft. Genannt wurden Angriffe auf Journalisten, die Stigmatisierung von Medien und Einschränkungen beim Informationszugang. Mexiko galt 2009 nach dem Irak als zweitgefährlichstes Land für Journalisten; seit 2000 waren dort nahezu 50 Reporter getötet worden. Als Täter wurden sowohl Sicherheitskräfte als auch Drogenkartelle genannt.
In der Volksrepublik China benötigen Journalisten Interviewgenehmigungen, die bei politisch schwierigen Themen oft verweigert werden. Reporter ohne Grenzen kannte im April 2016 insgesamt 23 inhaftierte Journalisten sowie 84 inhaftierte Online-Aktivisten oder Bürgerjournalisten. Japan erlebte von 1869 bis 1883 und von 1912 bis 1926 weitreichende Pressefreiheit; ihre Beseitigung in den 1930er Jahren begleitete das Ende der jungen Demokratie und die Vorbereitung des Pazifischen Krieges 1937–1945. Die Nachkriegsverfassung von 1947 schrieb die Pressefreiheit erstmals gesetzlich fest. Ein 2013 geplantes Staatsgeheimnisgesetz und härtere Strafen für Whistleblower wurden von Journalisten und Opposition kritisiert. In Westpapua verbot Indonesien 2002 ausländischen Journalisten die Einreise; teilweise zugelassene Korrespondenten durften nicht über Politik und Menschenrechte berichten.