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Überweisungsträger

Über diese Girokonten wird die Zahlung mittels Überweisung, Echtzeitüberweisung, Lastschrift oder Abbuchungsauftrag ausgeführt. Das Konto des …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundfunktion und Bedeutung
  2. 2. Vom Papierbeleg zum digitalen Zahlungsverkehr
  3. 3. Aufbau und vorgeschriebene Angaben
  4. 4. Sonderformen und Prüfziffern
  5. 5. Österreich und EU-Zahlungsbeleg

Grundfunktion und Bedeutung

Der Überweisungsträger ist ein im Bankwesen verwendeter Vordruck für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Er dient dazu, eine Überweisung zu beauftragen. Der Begriff ist auf den Inlandszahlungsverkehr beschränkt.

Beim bargeldlosen Zahlen benötigen Zahlungspflichtiger und Zahlungsempfänger jeweils ein Girokonto. Der Zahlungsstrom besteht ausschließlich aus Buchgeld. Das Konto des Zahlungspflichtigen wird mit dem Zahlbetrag belastet; gleichzeitig wird dieser Betrag dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben. Neben der Überweisung gehören auch Echtzeitüberweisung, Lastschrift und Abbuchungsauftrag zu den Verfahren, die über Girokonten abgewickelt werden.

Vom Papierbeleg zum digitalen Zahlungsverkehr

Im früheren Massenzahlungsverkehr galten ausgefüllte Vordrucke, etwa für Daueraufträge, Lastschriften, Schecks, Überweisungsträger, Wechsel und Zahlscheine, als Buchungsbelege. Das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen musste diese Belege auf dem Postweg an das Institut des Zahlungsempfängers senden. Bei Lastschriften und Schecks verlief der Versand umgekehrt. Häufig waren zusätzlich Verrechnungsinstitute zwischengeschaltet, beispielsweise Girozentralen, Landesgenossenschaftskassen oder Korrespondenzbanken. Dieses beleggebundene Verfahren war kostenträchtig.

Zur Rationalisierung wurde in Deutschland 1976 zunächst für den Inlandszahlungsverkehr das Datenträgeraustausch-Format DTAUS eingeführt. Kaufleute konnten es bis August 2014, Verbraucher bis Februar 2016 nutzen. Danach wurde es durch das SEPA-Verfahren abgelöst. 1986 folgte für den Auslandszahlungsverkehr die beleglose Abwicklung durch das DTAZV-Format.

Der beleglose Datenträgeraustausch betrifft die interne Verrechnung zwischen den Banken. Ein Vordruck für eine Auslandsüberweisung musste dennoch weiterhin vom Zahlungspflichtigen ausgefüllt werden. Im Inland und in den EU-Mitgliedstaaten wird der elektronische Massenzahlungsverkehr heute auf Grundlage des Datenträgeraustauschverfahrens genutzt; Zahlungsbelege müssen dabei nicht mehr zwischen den Instituten versandt werden. Ausgefüllte Vordrucke für Lastschrift, Überweisungsträger oder Zahlschein verbleiben beim kontoführenden Kreditinstitut als Buchungsbeleg. Eine vollständig beleglose Zahlung ist im Online Banking möglich. Die dabei erzeugten Datensätze entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften des digitalen Belegwesens.

Die Umstellung auf beleglose Transaktionen ist ein Grund dafür, dass Scheck und Wechsel ihre frühere Bedeutung verloren haben und im internationalen Bankwesen kaum noch vorkommen.

Aufbau und vorgeschriebene Angaben

Überweisungsträger müssen den Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke entsprechen. Sie bestehen aus einem bundeseinheitlich normierten Vordruck aus Belegleserpapier im Format DIN A6. Vorgesehen sind die Sonderfarben HKS 12 und HKS 6. Der Vordruck kann handschriftlich oder maschinell ausgefüllt werden.

Typische Angaben sind:

  • das bezogene Kreditinstitut, bei Auslandsüberweisungen der BIC, sowie dessen Sitz und Bankleitzahl;
  • die Kontonummer des Begünstigten, im Ausland die Internationale Bankkontonummer IBAN;
  • der Name des Empfängers, die Währung, der Betrag und der Verwendungszweck;
  • die Kontonummer des Kontoinhabers, das Ausstellungsdatum und die Unterschrift des Zeichnungsberechtigten; seltener sind die Unterschriften zweier Zeichnungsberechtigter erforderlich.

Einige Kreditinstitute ermöglichen, Aufträge bis zu sechs Wochen im Voraus zu terminieren. Bei Auslandsüberweisungen kommen außerdem das Zielland, die Entgeltregelung zur Bestimmung des Kostenträgers und die Überweisungsart hinzu.

Die Richtlinien enthalten enge Vorgaben zur Beschaffenheit der Vordrucke. Es besteht Vordruckzwang; dieser ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Für heutige digitale Zahlungsverfahren wie Debitkarte, EC-Karte, Girocard, Guthabenkarte, Kreditkarte, Mobile-Payment oder Online Banking wird kein Überweisungsträger benötigt.

Sonderformen und Prüfziffern

Für EU-Standardüberweisungen gelten besondere Voraussetzungen: Sie müssen in Euro erfolgen, innerhalb der EU-Mitgliedstaaten ausgeführt werden und dürfen höchstens 50.000 € betragen. Dafür gibt es ebenfalls einen Vordruck im Format DIN A6. Für Auslandsüberweisungen, die diese Kriterien nicht erfüllen, ist das Z1-Formular zu verwenden. Es enthält zusätzlich Durchschläge für Meldungen im Auslandszahlungsverkehr.

Für Überweisungen an ein Kreditinstitut mit Sitz im Ausland und für Überweisungen mit Sitz im Inland sind unterschiedliche Vordrucke vorgesehen. Weitere gesonderte Vordrucke gibt es im Auslandszahlungsverkehr. Besonderheiten bestehen außerdem im Nachnahmeverfahren und bei Zahlscheinen.

Eine spezielle Form ist das beleglose Zahlscheinüberweisungs-Verfahren BZÜ. Dabei besteht der Verwendungszweck aus 13 Dezimalziffern. In den ersten 12 Ziffern ist die Kunden- beziehungsweise Rechnungsnummer enthalten. Aus diesen Ziffern wird nach ISO/IEC 7064, MOD 11,10, eine Prüfziffer berechnet. Sie steht an der 13. Stelle. Die ausführende Bank kann anhand dieser Prüfziffer Erfassungsfehler erkennen.

Österreich und EU-Zahlungsbeleg

In Österreich wird der Überweisungsträger oder Zahlschein noch heute als „Erlagschein“ bezeichnet. Seit Juli 2014 hat die Zahlungsanweisung die zuvor gebräuchlichen Erlagscheine jedoch vollständig abgelöst.

In allen EU-Mitgliedstaaten ersetzt seit Juli 2008 die SEPA-Zahlungsanweisung als Zahlungsbeleg die bisherigen Zahlscheine, Erlagscheine, Überweisungen und EU-Standardüberweisungen beziehungsweise Auslandsüberweisungen.

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