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Ziel 16 für nachhaltige Entwicklung - Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

Das Ziel 16 hat zehn Ergebnisziele: Alle Formen von Gewalt verringern; Beendigung von Missbrauch, Ausbeutung, Menschenhandel und Gewalt an Kindern; Förderung …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Kernidee und Bedeutung
  2. 2. Unterziele zu Gewalt, Kindern und Justiz
  3. 3. Unterziele zu Kriminalität, Korruption und Institutionen
  4. 4. Teilhabe, Identität und Grundfreiheiten
  5. 5. Überwachung und aktueller Fortschritt
  6. 6. Herausforderungen, Verknüpfungen und Organisationen

Kernidee und Bedeutung

Ziel 16 für nachhaltige Entwicklung, auch SDG 16 oder Global Goal 16 genannt, ist eines der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung, die 2015 von den Vereinten Nationen festgelegt wurden. Der offizielle Wortlaut lautet: „Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen.“

Das Ziel ist wichtig, weil Frieden, Sicherheit, Gerechtigkeit und verlässliche Institutionen als Grundlage für nachhaltige Entwicklung gelten. Es geht unter anderem darum, Gewalt zu verringern, Menschenrechte und Grundfreiheiten zu schützen, Zugang zur Justiz zu ermöglichen und Institutionen so zu stärken, dass sie transparent, rechenschaftspflichtig und inklusiv arbeiten. Integrative Institutionen sind Einrichtungen, die verschiedene Gruppen der Bevölkerung einbeziehen; rechenschaftspflichtig bedeutet, dass Institutionen ihr Handeln erklären und verantworten müssen.

SDG 16 umfasst 12 Unterziele und laut Einleitung 23 Indikatoren; im Abschnitt zu Unterzielen und Indikatoren werden zwölf Unterziele sowie vierundzwanzig Indikatoren genannt. Indikatoren sind Messgrößen, mit denen Fortschritte überprüft werden. Die Ziele für nachhaltige Entwicklung hängen miteinander zusammen, obwohl jedes Ziel eigene Unterziele besitzt.

Unterziele zu Gewalt, Kindern und Justiz

SDG 16 enthält zehn Ergebnisziele und zwei Umsetzungsziele. Drei der Ziele legen ihre Agenda bis zum Jahr 2030 fest. Für einige Indikatoren sind laut Artikel noch keine Daten verfügbar: 16.4.1, 16.4.2, 15.6.2, 16.7.2 und 16.b.1. Für die übrigen Indikatoren gibt es Daten und Weltkarten zur Visualisierung des Fortschritts.

Unterziel 16.1 lautet in der Langfassung: „Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern.“ Es misst unter anderem die Anzahl der Opfer vorsätzlicher Tötung je 100 000 Einwohner/-innen, konfliktbezogene Todesfälle je 100 000 Einwohner/-innen, Erfahrungen mit psychischer, physischer oder sexueller Gewalt sowie das Sicherheitsgefühl nach Einbruch der Dunkelheit. Für Deutschland nennt der Artikel bei vorsätzlichen Tötungen je 100.000 Einwohner Werte von 0,99 im Jahr 2010, 1,17 im Jahr 2016, 0,75 im Jahr 2019 und 0,88 im Jahr 2023.

Unterziel 16.2 zielt darauf, „Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder“ zu beenden. Gemessen werden körperliche Züchtigung oder psychische Aggression gegen Kinder im Alter von 1 bis 17 Jahren, Opfer von Menschenhandel je 100 000 Einwohner/-innen und sexuelle Gewalt, die junge Frauen und Männer im Alter von 18 bis 29 Jahren vor Vollendung des 18. Lebensjahrs erlebt haben. Für Deutschland nennt der Artikel bei akuter Kindeswohlgefährdung mit Anzeichen für Misshandlung steigende Werte: bei weiblichen Kindern von 0,08 % im Jahr 2012 auf 0,17 % im Jahr 2022, bei männlichen Kindern von 0,07 % auf 0,15 %.

Unterziel 16.3 lautet: „Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten.“ Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass staatliches Handeln an Gesetze gebunden ist und Rechte geschützt werden. Die Indikatoren erfassen, ob Gewaltopfer Behörden oder anerkannte Konfliktbeilegungsmechanismen einschalten, wie hoch der Anteil nicht strafrechtlich verurteilter Inhaftierter an der gesamten Gefängnispopulation ist und welcher Anteil der Bevölkerung in den vergangenen zwei Jahren bei Streitigkeiten formelle oder informelle Streitbeilegungsmechanismen genutzt hat.

Unterziele zu Kriminalität, Korruption und Institutionen

Unterziel 16.4 lautet: „Bis 2030 illegale Finanz- und Waffenströme deutlich verringern, die Wiedererlangung und Rückgabe gestohlener Vermögenswerte verstärken und alle Formen der organisierten Kriminalität bekämpfen.“ Dazu gehören der Gesamtwert ein- und ausgehender illegaler Finanzströme in aktuellen US-Dollar sowie der Anteil beschlagnahmter, aufgefundener oder abgegebener Waffen, deren illegaler Ursprung oder Kontext von einer zuständigen Behörde rückverfolgt oder nachgewiesen wurde.

Unterziel 16.5 soll „Korruption und Bestechung in allen ihren Formen erheblich reduzieren.“ Korruption bedeutet den Missbrauch einer Stellung zum eigenen Vorteil; Bestechung ist eine Form davon. Gemessen wird der Anteil von Personen und Unternehmen, die in den vorangegangenen 12 Monaten Kontakt mit öffentlichen Bediensteten hatten und eine Bestechungszahlung geleistet haben oder dazu aufgefordert wurden.

Unterziel 16.6 lautet: „Leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebenen aufbauen.“ Leistungsfähig bedeutet, dass Institutionen ihre Aufgaben erfüllen können; transparent bedeutet nachvollziehbar und offen. Die Indikatoren messen die Primärausgaben des Staates im Verhältnis zum ursprünglich genehmigten Budget nach Sektor oder Haushaltscode sowie den Anteil der Bevölkerung, der mit seiner letzten Erfahrung mit öffentlichen Dienstleistungen zufrieden war.

Unterziel 16.7 fordert, dass Entscheidungsfindung auf allen Ebenen „bedarfsorientiert, inklusiv, partizipatorisch und repräsentativ“ ist. Partizipatorisch bedeutet, dass Menschen beteiligt werden; repräsentativ bedeutet, dass Institutionen die Zusammensetzung der Bevölkerung angemessen widerspiegeln. Die Indikatoren vergleichen Stellen in nationalen und lokalen Institutionen, darunter Gesetzgebungsorgane, öffentlicher Dienst und Rechtsprechungsorgane, nach Geschlecht, Alter, Menschen mit Behinderungen und Bevölkerungsgruppen mit der nationalen Verteilung. Außerdem wird erfasst, welcher Anteil der Bevölkerung Entscheidungsfindung als inklusiv und bedarfsorientiert einschätzt.

Teilhabe, Identität und Grundfreiheiten

Unterziel 16.8 lautet: „Die Teilhabe der Entwicklungsländer an den globalen Lenkungsinstitutionen erweitern und verstärken.“ Globale Lenkungsinstitutionen sind internationale Organisationen oder Einrichtungen, die weltweite Regeln und Entscheidungen mitprägen. Der Artikel nennt als Indikator den Mitglieder- und Stimmrechtsanteil von Entwicklungsländern in internationalen Organisationen, bezeichnet ihn jedoch als Indikator 18.8.1.

Unterziel 16.9 lautet: „Bis 2030 insbesondere durch die Registrierung der Geburten dafür sorgen, dass alle Menschen eine rechtliche Identität haben.“ Eine rechtliche Identität bedeutet, dass eine Person offiziell anerkannt und dokumentiert ist. Der Indikator misst den Anteil der Kinder unter 5 Jahren, deren Geburt von einer Zivilbehörde registriert wurde, nach Alter.

Unterziel 16.10 fordert: „Den öffentlichen Zugang zu Informationen gewährleisten und die Grundfreiheiten schützen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und völkerrechtlichen Übereinkünften.“ Die Indikatoren erfassen bestätigte Fälle von Tötung, Entführung, Verschwindenlassen, willkürlicher Inhaftierung und Folter von Journalisten und zugehörigem Medienpersonal, Gewerkschaftern und Menschenrechtsanwälten in den vorangegangenen 12 Monaten sowie die Anzahl der Staaten mit verfassungsmäßigen, gesetzlichen und/oder politischen Garantien für den öffentlichen Zugang zu Informationen.

Die beiden Umsetzungsziele ergänzen diese Zielbereiche. Unterziel 16.a unterstützt zuständige nationale Institutionen durch internationale Zusammenarbeit beim Kapazitätsaufbau zur Verhütung von Gewalt und zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität, besonders in Entwicklungsländern. Der Indikator ist die Existenz unabhängiger nationaler Menschenrechtsinstitutionen, die mit den Pariser Grundsätzen übereinstimmen. Unterziel 16.b fordert, nichtdiskriminierende Rechtsvorschriften und Politiken zugunsten nachhaltiger Entwicklung zu fördern und durchzusetzen. Gemessen wird der Anteil der Bevölkerung, der sich in den vorangegangenen 12 Monaten wegen eines nach internationalen Menschenrechtsnormen verbotenen Diskriminierungsgrunds persönlich diskriminiert oder belästigt gefühlt hat.

Überwachung und aktueller Fortschritt

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen veröffentlicht hochrangige Fortschrittsberichte für alle Entwicklungsziele. Der aktuellste im Artikel genannte Bericht ist eine Sonderausgabe aus dem Jahr 2023.

Der Fortschritt von SDG 16 ist durch anhaltende und neu auftretende Konflikte gefährdet. Im Jahr 2022 stiegen konfliktbedingte zivile Todesfälle um mehr als 50 %, größtenteils wegen des Kriegs in der Ukraine. Ende 2022 waren weltweit 108,4 Millionen Menschen gewaltsam aus ihrer Heimat vertrieben. Das waren über 19 Millionen mehr als im Vorjahr und zweieinhalbmal so viele wie vor einem Jahrzehnt. Außerdem kam es 2021 weltweit zur höchsten Zahl vorsätzlicher Tötungsdelikte in den vergangenen zwei Jahrzehnten.

Der Artikel nennt strukturelle Ungerechtigkeiten, Ungleichheiten und neue Menschenrechtsherausforderungen als Hindernisse für friedliche und integrative Gesellschaften. Um Ziel 16 bis 2030 zu erreichen, seien Maßnahmen nötig, die Vertrauen wiederherstellen und Institutionen stärken, damit sie Gerechtigkeit für alle gewährleisten und friedliche Übergänge zu nachhaltiger Entwicklung erleichtern.

Für die Weiterverfolgung von SDG 16 im Bereich Zugang zu Informationen und Schutz von Grundfreiheiten ist das International Programme for the Development of Communication (IPDC) über die Indikatoren 16.10.1 und 16.10.2 verantwortlich. Alle zwei Jahre berichtet der Generaldirektor der UNESCO dem IPDC-Rat über gerichtliche Untersuchungen zu von der UNESCO verurteilten Tötungen. Die UNESCO entwickelte außerdem Sicherheitsindikatoren für Journalisten, um die Sicherheit von Journalisten und die Verfolgung von Verbrechen gegen sie zu bewerten. Das IPDC überwacht auch Gesetze zum Zugang zu Informationen weltweit.

Herausforderungen, Verknüpfungen und Organisationen

Zu den Herausforderungen gehört laut Artikel die globale COVID-19-Pandemie, von der erwartet wird, dass sie die Häufigkeit von Konflikten erhöhen wird, weil Länder andere für ihre Situation verantwortlich machen. Die Russische Invasion in der Ukraine seit 2022 verursacht einen großen Rückschlag und ist besonders für den Großteil des Anstiegs der zivilen Konflikttoten um 53 % in diesem Jahr verantwortlich. Ein weiteres Problem ist die Datenlage: Nur etwa 40 % der Länder konnten den Vereinten Nationen international vergleichbare Daten zum Fortschritt bei SDG 16 vorlegen.

SDG 16 ist eng mit anderen Entwicklungszielen verbunden. Medienentwicklung stärkt Meinungsfreiheit und Frieden und trägt zugleich zu Nachhaltigkeit, Armutsbekämpfung und Menschenrechten bei. Frieden und integrative Gesellschaften können helfen, Ungleichheiten zu verringern, also Entwicklungsziel 10, und Volkswirtschaften zu Wohlstand zu verhelfen, also Entwicklungsziel 8. Im Abschlussdokument des Gipfeltreffens der Vereinten Nationen zur Agenda 2030 aus dem Jahr 2012 wird festgehalten, dass nachhaltige Entwicklung ohne friedliche, gerechte und integrative Gesellschaften und ohne die Bearbeitung von Korruption, schlechter Regierungsführung, Unsicherheit und Ungerechtigkeit nicht erreicht werden kann.

Eine wichtige Organisation ist das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), das globale Entwicklungsnetzwerk der Vereinten Nationen. Es befasst sich mit SDG 16, konzentriert sich auf demokratische Regierungsführung und Friedensaufbau und arbeitet an Konfliktprävention, indem es Jugendliche und besonders Frauen stärkt. Außerdem will das UNDP Rahmenbedingungen und Strukturen unterstützen und als Vermittler fungieren.

Für die Überwachung einzelner Indikatoren sind verschiedene Stellen zuständig, darunter UNODC, WHO, OHCHR, UNICEF, Weltbank, UNDP, DESA/FFDO, DESA/UNSD, UNESCO und das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen. Dadurch werden einzelne Themen wie Tötungsdelikte, Kinderrechte, Korruption, Haushalte, politische Teilhabe, Geburtenregistrierung, Informationszugang und Menschenrechte von spezialisierten Einrichtungen beobachtet und berichtet.

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