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Zakāt
Sie bildet eine der fünf Säulen des Islams. Bedürftige in Indien beim Warten auf den Erhalt von Almosen. Neben dem Begriff Zakāt wird manchmal auch der …
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Grundidee und Bedeutung
Die Zakāt ist eine für Muslime verpflichtende Abgabe eines bestimmten Anteils ihres Besitzes an Bedürftige und weitere genau festgelegte Personengruppen. Sie gehört zu den fünf Säulen des Islams, also zu den grundlegenden religiösen Pflichten. Ihr Sinn wird im Artikel sowohl sozial als auch religiös beschrieben: Sie soll Menschen unterstützen, die Hilfe brauchen, und zugleich den Gebenden reinigen oder läutern.
Vom Begriff Zakāt wird die Sadaqa unterschieden. Sadaqa bezeichnet vor allem eine freiwillige Gabe, während Zakāt eine Pflichtabgabe ist. Nach muslimischen Kommentatoren muss die gesetzliche Abgabe zugunsten der Muslime verwendet werden; ein freiwilliges Almosen kann dagegen auch an Nichtmuslime gegeben werden.
Grundlagen im Koran
Die Zakāt hat ihren Ursprung im Koran und erscheint dort als „Läuterungsgabe“. In Sure 92 wird der Gottesfürchtige dem Unseligen gegenübergestellt: Der Gottesfürchtige gibt sein Vermögen her, „um sich dadurch zu läutern“ (allaḏī yuʾtī mālahū yatazakkā, Sure 92:18). Das Wort zakāt kommt im Koran 32 Mal vor. In frühen mekkanischen Suren kann es noch allgemein „Lauterkeit“ bedeuten, etwa in Sure 18:81 und 19:13.
Der Koran verbindet die Zakāt auch mit früheren Propheten. Abraham, Isaak und Jakob werden in Sure 21:73 ebenso mit Salāt, dem Gebet, und Zakāt verbunden wie Jesus in Sure 19:31. Von den „Beigesellern“ heißt es dagegen in Sure 41:7, dass sie keine Zakāt geben. In Sure 30:39 wird Zakāt der Zinsleihe gegenübergestellt: Geld, das als Zinsleihe gegeben wird, vermehrt sich nicht bei Gott; Geld, das als Zakāt im Streben nach Gottes Wohlgefallen gegeben wird, bringt den Menschen ein Vielfaches ein.
Direkte Aufforderungen an Mohammeds Anhänger, Zakāt zu geben, stammen aus medinischer Zeit, zum Beispiel Sure 2:110, 22:78, 24:56, 58:13 und 73:20. Besonders in Sure 9 erscheinen Salāt und Zakāt mehrfach zusammen als Kennzeichen der Zugehörigkeit zum Islam. In Sure 9:11 werden diejenigen, die bereuen, beten und Zakāt zahlen, als „eure Brüder“ bezeichnet. Auch im sogenannten Schwertvers Sure 9:5 heißt es, dass diejenigen, die sich bekehren, beten und Zakāt geben, ihres Weges ziehen gelassen werden sollen. Da Sure 9 zu den späten Suren gehört, die nach 630 überliefert wurden, zeigt der Artikel darin eine bereits fortgeschrittene Institutionalisierung der Almosengabe. Dazu passen Überlieferungen, nach denen im Jahr 630 erstmals Agenten zu arabischen Stämmen geschickt wurden, um dort die Zakāt einzusammeln.
Regeln des islamischen Rechts
Im islamischen Recht sind bestimmte Besitzarten zakāt-pflichtig: Vieh, Feldfrüchte, Edelmetalle und Handelsgüter. Die Pflicht entsteht aber erst, wenn ein bestimmter Mindestwert erreicht ist. Dieser Mindestwert heißt Nisāb. Bei Schafen und Ziegen liegt der Nisāb zum Beispiel bei vierzig Tieren. Die Höhe der Zakāt beträgt je Steuerjahr 2,5 Prozent des Werts der betreffenden Güter.
Für die Verteilung ist Sure 9:60 grundlegend. Dort wird zwar von Sadaqa gesprochen, doch die islamischen Juristen verstanden die Passage als gleichbedeutend mit Zakāt. Der Vers nennt acht Gruppen von Empfangsberechtigten: Arme, Bedürftige, diejenigen, die die Zakāt einsammeln und verwalten, Personen, deren Herzen für den Islam gewonnen werden sollen, Personen, die Sklaven freikaufen wollen, Verschuldete, Dschihad-Kämpfer und Reisende. Der Artikel gibt den Vers als göttliche Verpflichtung wieder und betont damit die rechtliche und religiöse Verbindlichkeit der Verteilung.
Zakāt al-fitr
Eine besondere Form ist die Zakāt al-fitr, die „Zakāt des Fastenbrechens“. Sie steht mit dem Fest des Fastenbrechens am Ende des Ramadan in Verbindung. Sie besteht aus einer Gabe von Grundnahrungsmitteln wie Getreide, Datteln, Rosinen, Milchprodukten oder Reis. Das Volumen beträgt ein Sāʿ.
Diese Pflicht betrifft männliche und weibliche Muslime. Wer sie entrichtet, muss sie nicht nur für sich selbst zahlen, sondern auch für alle Personen, die finanziell von ihm abhängig sind. Sie soll am Ende des Monats Ramadan entrichtet werden; erlaubt ist aber auch eine Zahlung in früheren Tagen des Ramadan. Bei der Zakāt al-fitr spielt der Gedanke der Reinigung von Sünden noch stärker eine Rolle als bei der gewöhnlichen Zakāt. Ihre Grundlage liegt nicht im Koran, sondern im Hadith. Zur Rechtfertigung werden dennoch Koranverse angeführt, besonders Sure 87:14: „Erfolgreich ist wahrlich derjenige, der sich rein hält [87:14] und des Namens seines Herrn gedenkt (und) alsdann betet.“
Moderne Deutungen
Seit etwa dem Ende des Zweiten Weltkriegs gibt es Versuche, die Bedingungen der Zakāt neu zu formulieren oder an moderne Verhältnisse anzupassen. Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts schlug Raschīd Ridā vor, den Ausdruck „Sklaven“ in Sure 9:60 nicht nur auf einzelne Personen zu beziehen, sondern auch auf ganze Gesellschaften, die durch Kolonialisierung versklavt worden seien.
Raschīd Ridā deutete außerdem die Gruppe derjenigen, die „dem Weg Gottes“ folgen, nicht als bewaffnete Dschihad-Kämpfer. Nach seiner Auffassung sollte diese Form der Zakāt an Menschen gehen, die versuchen, den Islam mit überzeugenden Argumenten wieder einzuführen. Fazlur Rahman betonte stärker die spirituelle Seite der Zakāt. Wenn Muslime Zakāt geben und dadurch materiellen Mangel in der Gesellschaft bekämpfen, können sie ihrem eigenen Leben einen höheren spirituellen Wert geben.
Heutige Praxis und Probleme
Timur Kuran beschreibt in seinem Buch Islam and Mammon, dass nur wenige Staaten, etwa Saudi-Arabien, Malaysia und Pakistan, die Zakāt staatlich einsammeln. In anderen islamischen Ländern wird Zakāt meist als freiwillige Abgabe verstanden. Nach Kuran entspricht ihre Definition oft noch der koranischen Situation des 7. Jahrhunderts: Viele Berufsgruppen sind ausgeschlossen, während ärmere Wirtschaftszweige stärker belastet werden. Als Beispiel nennt der Artikel Malaysia, wo der Staat Zakāt vor allem bei Reisbauern einzieht, die größtenteils unter der Armutsgrenze leben.
In Indonesien wurde 1968 eine halbstaatliche Agentur zur Einsammlung und Verteilung der Zakāt gegründet: der Badan Amil Zakat (BAZ). 1973 wurde er wegen erweiterter Zuständigkeit für andere religiöse Spenden wie infāq und ṣadaqa in Badan Amil Zakat, Infāq dan Sadaqa (BAZIS) umbenannt. Auch die Zahlung der Zakāt al-fitr läuft über diese Institution.
In islamischen Ländern, in denen ein großer Teil der Bevölkerung unter der Armutsgrenze lebt, reicht das Aufkommen der Zakāt nicht aus, um die Grundbedürfnisse der gesamten armen Bevölkerung zu erfüllen. Oft fehlen außerdem langfristige Strategien für die Verwendung der Mittel. Einige ölreiche islamische Staaten wie Kuwait, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate haben Agenturen eingerichtet, die einen Teil der Zakāt in ärmeren Ländern Afrikas und Asiens verteilen. Laut Artikel reichen diese Beträge jedoch nicht aus, um die Armut dort zu lindern.
Der Central Zakat Council in Pakistan und die Nasir Bank in Ägypten haben Zakāt-Fonds eingerichtet, aus denen Arme monatliche Unterhaltszahlungen erhalten. Da diese Maßnahmen bei der Armutsbekämpfung nur wenig erfolgreich waren, gibt es bei der Islamischen Entwicklungsbank Überlegungen zu neuen, nachhaltigeren Strategien. Diese sollen stärker darauf ausgerichtet sein, die Leistungsfähigkeit der Armen zu erhöhen.