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Salāt
Die 5 Säulen des Islam · Schahāda (Bekenntnis); Salāt (Gebet); Zakāt (Almosensteuer); Saum (Fasten); Haddsch (Pilgerfahrt). Salāt (arabisch صلاة , im Koran: …
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Bedeutung und Grundform
Die Salāt (arabisch صلاة) ist das rituelle Gebet im Islam und als Fard die oberste Pflicht für alle Muslime. Sie gehört zu den fünf Säulen des Islam. Das tägliche Ritualgebet wird fünfmal am Tag innerhalb festgelegter Zeiträume in Richtung Mekka, genauer zur Kaaba, verrichtet; diese Gebetsrichtung heißt Qibla. Bei Sufis gilt die Salāt als der größte Dhikr. Davon zu unterscheiden ist das Duʿāʾ, ein Bittgebet mit erhobenen Händen.
Das Gebet besteht aus vorgeschriebenen Rezitationen und Körperhaltungen. Im Fiqh, der islamischen Rechtslehre, gelten dreizehn Punkte als wesentliche Elemente (arkān): sechs Rezitationen, sechs Positionen und ihre richtige Reihenfolge. Nicht verpflichtende, aber empfohlene Bestandteile heißen sunna-Elemente; ihre Bewertung unterscheidet sich nach Lehrrichtung.
Pflichtgebete und Zeiten
Die fünf Pflichtgebete heißen Fadschr (Morgendämmerung), Zuhr (Mittag), ʿAsr (Nachmittag), Maghrib (Sonnenuntergang) und ʿIschāʾ (Abend). Zusätzlich gibt es das freiwillige duhā-Gebet am Vormittag sowie Tahaddschud und witr in der Nacht. Gebete müssen nicht zu einem einzigen exakten Zeitpunkt, aber innerhalb ihres jeweiligen Zeitraums stattfinden. Als beste Zeit (waqt al-faḍīla) gilt jeweils dessen Anfang; danach folgen die „Zeit der Erwählung“ (waqt al-iḫtiyār) und die „Zeit der Zulässigkeit“ (waqt al-ǧawāz).
Fadschr dauert von der Morgendämmerung bis Sonnenaufgang. Zuhr beginnt, wenn die Sonne den Zenit sichtbar überschritten hat, und endet mit ʿAsr. Für ʿAsr gilt bei Schafiiten, Malikiten und Hanbaliten: s = s₀ + l; der Schatten eines senkrechten Gegenstands ist also gegenüber seinem Mittagsschatten um seine Länge l größer. Hanafiten setzen den Beginn bei s = s₀ + 2 l an. ʿAsr endet bei Sonnenuntergang. Maghrib beginnt kurz nach Sonnenuntergang und dauert nur bis zum Beginn von ʿIschāʾ. ʿIschāʾ beginnt nach dem Verschwinden des roten Abendlichts; nach hanafitischer Ansicht erst nach dem darauf folgenden weißen Schimmer, und endet mit Fadschr. Für ʿIschāʾ wird gewöhnlich das erste Drittel, zumindest die erste Hälfte der Nacht empfohlen.
Die islamische Normenlehre verpflichtet zum fünfmaligen Gebet. Eine islamische Überlieferung verknüpft diese Einsetzung mit Mohammeds Himmelfahrt und schreibt den fünf Gebeten sündentilgende Wirkung zu. Da der Koran nicht ausdrücklich fünf Gebete nennt, erkennen einige koranistische Muslime diese Pflicht nicht an. Muhammad Salmān Ghānim vertritt beispielsweise, vorgeschrieben seien nur Fadschr und ʿIschāʾ.
Vorbereitung und Gebetsrichtung
Vor dem Gebet ist eine rituelle Waschung erforderlich. Sure 5,6 fordert: Gesicht und Hände bis zu den Ellenbogen waschen, über Kopf und Füße bis zu den Knöcheln streichen. Unterschieden werden ghusl, die vollständige Körperwaschung, und Wuḍūʾ, die Teilwaschung. Steht etwa in der Wüste kein Wasser zur Verfügung, darf nach Sure 5,6 reiner Sand verwendet werden; dies heißt Tayammum.
Kleidung und Gebetsplatz müssen rituell rein sein. Bei bestimmten Verunreinigungen (Najasah) ist Kleidung zu wechseln oder die betroffene Stelle zu reinigen. Ein Gebetsteppich (saǧǧāda) ist nicht Pflicht, kann aber einen reinen Untergrund sichern. Menstruierende Frauen und Wöchnerinnen dürfen das rituelle Gebet nicht verrichten. Zum Gebet richtet die betende Person ihr Gesicht nach der Qibla aus.
Ablauf und Wiederholungen
Das Gebet beginnt im Stehen (qiyām). Beim gemeinschaftlichen Gebet spricht Muezzin oder Imam die Iqama, den zweiten Gebetsruf. Danach folgt die Absichtserklärung (nīya), welches Gebet verrichtet wird. Mit der takbīrat al-iḥrām hebt der Betende die Arme bis zu den Ohren und sagt Allāhu akbar („Gott ist [unermesslich] groß“).
Der Mittelteil heißt Rakʿa und wird wiederholt: Fadschr hat zwei Rakʿas, Zuhr und ʿAsr jeweils vier, Maghrib drei und ʿIschāʾ vier. Jede Rakʿa umfasst die Qirāʾa: zuerst die Fatiha und danach eine andere Sure oder mindestens drei Koranverse. Es folgen Rukūʿ, die Verbeugung mit dreimal Subḥāna rabbiya l-ʿaẓīm, und Iʿtidāl, das Wiederaufrichten mit samiʿa Llāhu li-man ḥamidahu sowie Rabbanā, wa-laka l-ḥamd oder Allahumma, Rabbana, laka l-ḥamd.
Danach kommen zwei Sudschūd, Niederwerfungen. Dabei berühren Zehen, Knie, Handflächen, Stirn und Nase den Boden; gesprochen wird dreimal Ṣubhāna rabbiya l-aʿlā. Zwischen ihnen sitzt der Betende im Dschulūs und spricht Rabbī iġfir lī („Mein Herr, vergib mir“). Nach der zweiten und der letzten Rakʿa folgt das Sitzen, Quʿūd, mit dem Taschahhud. Beim Abschluss werden die Schahada und die Taṣliya, die Eulogie ṣallā ʾllāhu ʿalayhi wa-sallam(a), gesprochen. Mit dem Salām wendet der Betende den Kopf erst nach rechts und dann nach links und sagt jeweils as-salāmu ʿalaykum („Der Friede sei mit euch“).
Sonderformen und Entwicklung
Zu besonderen Anlässen gibt es das Festgebet (ṣalāt al-ʿīd) zum Fest des Fastenbrechens und Opferfest, das Finsternisgebet (ṣalāt al-kusūf) bei Sonnen- und Mondfinsternissen, das Regengebet (ṣalāt al-istisqāʾ), das Begräbnisgebet (ṣalāt al-ǧanāza) und das Tarāwīh-Gebet im Ramadan nach dem Nachtgebet. Das Freitagsgebet ist ebenfalls ein besonderes Gebet.
Für Reisende gilt ṣalāt al-musāfir, bei dem grundsätzlich nur zwei Rakʿas gebetet werden. Das Furcht-Gebet (ṣalāt al-ḫauf) ist für einen Kriegszug in Feindesland vorgesehen: Der Imam teilt die Betenden in zwei Gruppen; eine betet jeweils, während die andere Wache hält. Eine allein betende Person heißt munfarid.
Die Salāt existierte bereits vorislamisch in Mekka. In frühmedinischer Zeit wurde zunächst nach Jerusalem gebetet; später wurde die „Heilige Kultstätte“ (al-masǧid al-ḥarām) in Mekka als Qibla festgelegt (Sure 2:144). Wann die fünf täglichen Gebete eingeführt wurden, ist ungeklärt: Die islamische Tradition schreibt dies Mohammed zu, während Ignaz Goldziher, Carl Brockelmann, William Montgomery Watt und Alford Welch eine spätere Erhöhung von drei auf fünf Gebete vermuteten. Auch einzelne Ritualregeln wurden erst lange nach Mohammeds Tod festgeschrieben.