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Parität (Politik)
Ziel einer Parität ist es zu verhindern, dass Gremien durch knappe Mehrheiten dominiert werden oder Minderheiten durch einfache Mehrheitsbeschaffungen …
Bedeutung und Ziel
Parität bezeichnet in der Politik ein gleichmäßiges Verhältnis von Stimmen in einem Gremium. Sie soll verhindern, dass knappe Mehrheiten ein Gremium dominieren oder Minderheiten durch das Beschaffen einfacher Mehrheiten ausgeschlossen werden. Politisch kann der Begriff auch eine gleiche Verteilung zwischen den Geschlechtern entsprechend ihrer Verteilung in der Bevölkerung meinen.
Formen und Anwendungsbeispiele
Parität kann sich auf unterschiedliche Gruppen beziehen. In Baden-Württemberg werden Landeslisten von Parteien üblicherweise hälftig und gleich zwischen den Landesteilen Württemberg und Baden besetzt.
Bei drei vertretenen Gruppen spricht man von Drittelparität, bei vier Gruppen von Viertelparität. Viertelparität wird häufig für universitäre Gremien gefordert: Die Sitze werden dabei zu gleichen Teilen auf Studenten, Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter sowie technisch-administrative Mitarbeiter verteilt. In Deutschland besteht jedoch seit dem Hochschulurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Mai 1973 eine Abweichung: Professoren haben eine Mehrheit.
Parität im Aufsichtsrat
Die paritätische Mitbestimmung soll im Aufsichtsrat eines Unternehmens ein Gleichgewicht zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern schaffen.