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Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft

Der rasche Berufswechsel zwischen Politik und Wirtschaft wird von kritischen Stimmen, welche die Verflechtung von Politik und Wirtschaft betrachten, als Drehtür …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Bedeutung
  2. 2. Beide Richtungen des Seitenwechsels
  3. 3. Deutsche Schutzregeln
  4. 4. Typische deutsche Fälle
  5. 5. Internationale Beispiele und Regeln

Grundidee und Bedeutung

Politische Ämter und Mandate werden in einer Demokratie nur für begrenzte Zeit vergeben. Deshalb wechseln frühere Politiker oder Beamte häufig in die Wirtschaft; seltener gehen Beschäftigte aus Unternehmen in die Politik. In Deutschland überwiegt der Wechsel von der Politik in die Wirtschaft deutlich.

Wenn die neue Tätigkeit mit dem früheren politischen Aufgabenbereich zusammenhängt, können Interessenkonflikte entstehen. Kritiker der engen Verflechtung von Politik und Wirtschaft bezeichnen einen schnellen Seitenwechsel als Drehtür-Effekt, auf Englisch „Revolving Door“. Das Problem besteht vor allem darin, dass Kontakte, internes Wissen oder die Aussicht auf eine spätere Stelle politische beziehungsweise wirtschaftliche Entscheidungen beeinflussen könnten. Schon der Verdacht einer solchen Beeinflussung kann nach Ansicht der Initiative Lobbycontrol das Vertrauen in die Demokratie schädigen.

Beide Richtungen des Seitenwechsels

Beim Wechsel von der Politik in die Wirtschaft bieten Unternehmen ehemaligen hochrangigen Politikern oder Beamten beispielsweise Stellen als Berater sowie Posten im Aufsichtsrat oder Vorstand an. Neben ihrer fachlichen Qualifikation sind ihre politischen Kontakte und ihr internes Wissen über politische Verfahren für Unternehmen wertvoll. Besonders problematisch kann dies sein, wenn die Interessen des Unternehmens den Zielen der früheren Partei oder Behörde entgegenstehen.

Strebt ein Amtsträger bereits während seiner Amtszeit eine Stelle in einem Unternehmen an, besteht die Gefahr, dass er Entscheidungen zugunsten des möglichen neuen Arbeitgebers trifft. Lobbycontrol kritisiert außerdem, dass solche Vorteile nicht als Korruption behandelt würden, dass vor allem finanzstarke Unternehmen Zugang zu ehemaligen Entscheidungsträgern hätten und dass die neuen Tätigkeiten oft wenig transparent seien. Wechselnde Personen erklären dagegen häufig, die Ziele des Unternehmens hätten ihnen schon während ihrer politischen Tätigkeit am Herzen gelegen.

Beim selteneren Wechsel von der Wirtschaft in die Politik verweist die Politik meist auf den Sachverstand ausgewiesener Experten. Zugleich kann ein Unternehmen hoffen, dass ein früherer Mitarbeiter seine alten Interessen berücksichtigt. Umgekehrt kann die Politik versuchen, dessen Einfluss im Unternehmen zu nutzen, etwa für eine Arbeitsplatzgarantie. Parteien könnten sich durch seine Kontakte außerdem Parteispenden erhoffen.

Deutsche Schutzregeln

Mitglieder der Bundesregierung und Beamte müssen nach § 6 des Bundesministergesetzes beziehungsweise § 39 des Beamtenrechtsrahmengesetzes über Angelegenheiten schweigen, die ihnen im Amt bekannt geworden sind.

Für Beamte gilt nach § 41 BeamtenStG für bis zu fünf Jahre nach dem Ausscheiden eine Anzeigepflicht: Eine neue Lobbytätigkeit muss der obersten Dienstbehörde gemeldet werden, wenn sie mit der früheren Tätigkeit zusammenhängt. Die Behörde kann die Tätigkeit untersagen. Wer das Verbot missachtet, verliert seine Versorgungsansprüche.

Am 2. Juli 2015 beschloss der Deutsche Bundestag nach etwa 15 Jahren Diskussion und Kritik unter anderem von Lobbycontrol und Transparency International eine Karenzzeit für Regierungsmitglieder und Parlamentarische Staatssekretäre. Eine Karenzzeit ist eine vorgeschriebene Abkühl- oder Abklingphase vor einer neuen Tätigkeit. In bestimmten Fällen ist ein Wechsel erst nach 12 bis 18 Monaten möglich. Geplante Wechsel müssen einer Ethikkommission angezeigt werden. Sie prüft den Fall, berät über eine mögliche Karenzzeit und deren Dauer und spricht eine Empfehlung aus; ihre Prüfberichte werden nicht veröffentlicht. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten ernannt.

Daneben ist umstritten, ob einzelne Wechsel als strafbare Vorteilsannahme gelten können. Der Staatsrechtler Helmut Siekmann erklärte am 12. Dezember 2005, der Tatbestand könne erfüllt sein, wenn ein Amtsträger im Hinblick auf sein Amt Vorteile erhalte.

Die Zahl zeitnaher Wechsel stieg laut den genannten Untersuchungen: Zwischen 1969 und 1982 wechselten nur drei Regierungsmitglieder innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Ausscheiden in die Wirtschaft, zwischen 2000 und 2012 waren es elf. Von 2015 bis 2021 zeigten bereits 13 Wechselwillige ihre neuen Lobbytätigkeiten bei der Bundesregierung an.

Typische deutsche Fälle

Ein besonders umstrittenes Beispiel war Gerhard Schröder (SPD). Nach dem Ende seiner Kanzlerschaft im Jahr 2005 wurde er Aufsichtsratsvorsitzender der Nord Stream AG, eines Pipeline-Konsortiums, an dem unter anderem die russische Gasprom beteiligt ist. Als Regierungschef hatte er das Projekt zuvor wohlwollend begleitet. Politiker verschiedener Parteien und russische Oppositionelle kritisierten den Wechsel. Der Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft begrüßte zwar seine neue Aufgabe, beanstandete aber den Zeitpunkt kurz nach dem Regierungsende und die Art der Bekanntgabe.

Eckart von Klaeden (CDU) kündigte 2013 an, zum Jahresende Cheflobbyist bei der Daimler-Benz AG zu werden. Zuvor war er als Staatsminister bei der Bundeskanzlerin unter anderem für die Regulierung von CO₂-Grenzwerten zuständig. Ein Beispiel für die umgekehrte Richtung ist Heribert Zitzelsberger (SPD): Der langjährige Leiter der Steuerabteilung der Bayer AG wurde 1999 Staatssekretär im Finanzministerium. Bayer-Chef Manfred Schneider äußerte damals öffentlich die Hoffnung, Zitzelsberger werde dort im Sinne des Unternehmens wirken.

Weitere im Artikel genannte Wechsel betreffen unter anderem Martin Bangemann zu Telefónica, Hildegard Müller zum Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, Daniel Bahr zur Allianz SE, Dirk Niebel zu Rheinmetall und den für März 2023 angekündigten Wechsel von Titus Rebhann, dem Büroleiter von Annalena Baerbock, als Cheflobbyist zu RWE.

Internationale Beispiele und Regeln

Auch international gibt es Wechsel in beide Richtungen. Mehrere frühere Mitarbeiter der Investmentbank Goldman Sachs machten politische Karriere, darunter Mario Draghi, von 2011 bis 2019 Präsident der Europäischen Zentralbank und von 2021 bis 2022 Ministerpräsident Italiens. Robert Rubin war fast 30 Jahre in leitender Verantwortung bei Goldman Sachs, wurde anschließend Finanzminister unter US-Präsident Bill Clinton und später Berater bei Citigroup; außerdem gehörte er zum engeren Kreis der wirtschaftspolitischen Berater Barack Obamas. Umgekehrt nahmen frühere führende Vertreter der US-Notenbank später Beratungsstellen in der Finanzwirtschaft an, darunter Alan Greenspan, Jeremy C. Stein und Ben Bernanke.

Für ehemalige Mitglieder der Europäischen Kommission gelten besondere Transparenz- und Unvereinbarkeitsregeln. Sie müssen der Kommission während der ersten 18 Monate nach dem Ausscheiden jede geplante berufliche Tätigkeit melden. Eine Konkurrenzklausel soll Interessenkonflikte mit dem früheren Zuständigkeitsbereich verhindern; darüber entscheidet gegebenenfalls eine Ethikkommission. Lobbyarbeit gegenüber der Europäischen Kommission in Bereichen, für die ein Kommissar während seiner Amtszeit zuständig war, ist in diesen 18 Monaten grundsätzlich verboten.

Die Bezeichnungen unterscheiden sich nach Ländern. In den USA heißt das weitverbreitete Phänomen wie im Englischen allgemein „Revolving Door“. In Frankreich wird die traditionell geförderte enge personelle Verbindung zwischen Politik und Wirtschaft „Pantouflage“ genannt. In Japan verwendet man den Ausdruck „Amakudari“, übersetzt „vom Himmel herabsteigen“.

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