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Rentenmark

Die Rentenmark war von 1923 bis 1948 eine grundschuldgestützte Übergangswährung in der Weimarer Republik, dem NS-Staat und im besetzten …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Wesen und Ausgangslage
  2. 2. Deckung, Einführung und Wechselkurs
  3. 3. Wirkung und begrenzte Geldmenge
  4. 4. Reichsmark und weitere Geltung
  5. 5. Alternative Modelle und Nominale

Wesen und Ausgangslage

Die Rentenmark war von 1923 bis 1948 eine grundschuldgestützte Übergangswährung. Sie galt in der Weimarer Republik, im NS-Staat und im besetzten Nachkriegsdeutschland. Ihre Einführung sollte die durch Inflation und Hyperinflation zerstörte Papiermark stabilisieren und das wirtschaftliche Leben wieder funktionsfähig machen.

Die deutsche Inflation von 1914 bis 1923 hatte Geldrücklagen, die nicht in Kurantmünzen gehalten wurden und auf Mark lauteten, fast vollständig entwertet. Die 1871 eingeführte, zunächst goldgedeckte Mark hatte 1914 ihre Golddeckung verloren; aus der „Goldmark“ wurde die Papiermark. In der Endphase entwickelte sich die Geldentwertung zur Hyperinflation. Ab Herbst 1923 wollten landwirtschaftliche und industrielle Produzenten Waren zunehmend nicht mehr gegen Papiermark verkaufen. In einigen Regionen kam es zu Aufruhr und Plünderungen.

Ein Versuch mit „wertstabilem Papiernotgeld“, auch Schatzanweisung genannt, und aufgedrucktem Bezug auf „Goldmark“ und „Golddollar“ blieb im Sommer 1923 erfolglos.

Deckung, Einführung und Wechselkurs

Auf Grundlage der Verordnung über die Errichtung der Deutschen Rentenbank vom 15. Oktober 1923 wurde im Oktober 1923 die Deutsche Rentenbank gegründet. Landwirtschaftliche, industrielle und gewerbliche Immobilien wurden zugunsten der Bank zwangsweise mit Hypotheken und Grundschulden belastet. Diese Sachwerte hatten unter der Hyperinflation nicht gelitten. Die Gesamtsumme der Belastungen betrug über 3,2 Milliarden Mark in Gold („Goldmark“). Im Gegenwert der Immobilien gab die Bank verzinsliche Rentenbankbriefe über 500 Goldmark oder ein Vielfaches davon aus.

Die ersten Banknoten trugen das Datum 1. November 1923 und wurden ab dem 15. November ausgegeben. Gleichzeitig kamen Rentenpfennig-Münzen mit der Jahreszahl 1923 in Umlauf. Sie zirkulierten zunächst neben Papiermarknoten mit Milliarden- und Billionenwerten sowie neben wertbeständigen Notgeldbanknoten. Die Abkürzung der neuen Währung lautete „Rent.M“. Maßgeblichen Einfluss auf ihre Einführung hatten Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht und Reichskanzler Gustav Stresemann.

Die Rentenmark war laut Büsch „kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern Inhaberschuldverschreibung der Rentenbank“. Niemand war rechtlich verpflichtet, sie anzunehmen; öffentliche Kassen mussten sie jedoch akzeptieren. Der Wechselkurs zur Papiermark wurde am 20. November 1923 auf 1 Rentenmark zu 1 Billion Papiermark festgelegt. Zu diesem Zeitpunkt entsprachen 4,2 Billionen Papiermark einem US-Dollar. Dieser Kurs entsprach der Vorkriegs-Goldmarkparität zum Golddollar.

Obwohl die Grundbesitzdeckung die Akzeptanz stark förderte, war sie nach dem Artikel eine reine Fiktion. Wertstabil blieb die Rentenmark vor allem, weil ihre Menge knappgehalten wurde. Die Bevölkerung akzeptierte sie sofort; dadurch stoppte die Inflation schlagartig. Zeitgenössisch sprach man vom „Wunder der Rentenmark“.

Wirkung und begrenzte Geldmenge

Im Gegensatz zur inflationsgeschädigten Papiermark genoss die Rentenmark großes Vertrauen. Ihre entscheidende Eigenschaft war nicht die eher theoretische Bindung an Grund und Boden, sondern die strikte Begrenzung des Gesamtvolumens. Rentenmarkscheine wurden im Wert von 2,4 Milliarden Reichsmark ausgegeben, was damals 600 Millionen Dollar entsprach.

Trotz politischen Drucks weigerte sich Hjalmar Schacht, die Geldmenge nachträglich zu erhöhen. Damit sollte Geld in Deutschland wieder knapp und folglich wertvoll werden. Für den praktischen Erfolg waren neben dem Anhalten der Banknotendruckerpresse das Vertrauen der Bevölkerung und ein anfänglich ausgeglichener Staatshaushalt maßgeblich.

Reichsmark und weitere Geltung

Am 30. August 1924 wurde zusätzlich zur Rentenmark die Reichsmark eingeführt. Ihr Verhältnis zur Rentenmark betrug 1:1. Die Reichsmark ersetzte die Rentenmark jedoch nicht: Beide Währungen blieben im Umlauf und konnten weiterhin zum Bezahlen verwendet werden. Der wesentliche Unterschied lag in ihrer unterschiedlich gestalteten Deckung.

Mit der Einführung der Reichsmark wurde die Bezeichnung „Rentenmark“ in amtlichen Dokumenten gesetzlich verboten, obwohl die Währung weiter umlief. Auf keinem Rentenbankschein waren deutsche Hoheitssymbole abgebildet. Die Deutsche Rentenbank bestand über 1924 hinaus fort.

Ursprünglich sollte die Rentenmark spätestens 1934 vollständig durch die Reichsmark ersetzt werden. Tatsächlich blieben ihre Nominale bis zu den Währungsreformen von 1948 gültig, und zwar in allen alliierten Besatzungszonen. Die letzten Rentenmarkscheine zu 1 und 2 Rentenmark waren auf den 30. Januar 1937 datiert und wurden am 5. September 1939 ausgegeben.

Alternative Modelle und Nominale

Vor der tatsächlichen Einführung wurden weitere Modelle erwogen. Die nie verwirklichte „Roggenmark“ sollte nach Karl Helfferich durch Roggen gedeckt sein. Deutschland verfügte infolge des Versailler Vertrages über fast keine Goldbestände mehr. Als weiterer Ansatz wurde Kalisalz genannt. Hans Luther, Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft von Dezember 1922 bis Oktober 1923, schlug eine „Bodenmark“ vor, die weitgehend der später geschaffenen Rentenmark entsprach.

Ab November 1923 wurden Rentenmarkscheine und Rentenpfennigmünzen ausgegeben. Zu den im Artikel aufgeführten Rentenmark-Banknoten gehören Stückelungen zu 1, 2, 5, 10, 100 und 1.000 Rentenmark. Außerdem werden Rentenpfennig-Münzen zu 1 und 2 Rentenpfennig von 1923 sowie eine 10-Rentenpfennig-Münze von 1924 genannt.

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