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Volkslied

Das Volkslied ist ein Lied, das die weitestmögliche Verbreitung in einer sozialen Gruppe und durch diese findet. Volkslieder lassen sich nach musikalischen, …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundbegriff und Bedeutung
  2. 2. Volkslied und Volksmusik
  3. 3. Merkmale und musikalische Praxis
  4. 4. Abgrenzung und Entstehung
  5. 5. Forschung und Sammlungen
  6. 6. Titel und Beispiel Deutschlandlied

Grundbegriff und Bedeutung

Ein Volkslied ist ein Lied, das innerhalb einer sozialen Gruppe möglichst weit verbreitet ist und von dieser Gruppe weitergetragen wird. Es ist durch gemeinsame Sprache, Kultur und Traditionen geprägt; zugleich können regionale Varianten von Text und Melodie entstehen. Volkslieder lassen sich nach musikalischen, sprachlichen, gesellschaftlichen und historischen Merkmalen unterscheiden.

Johann Gottfried Herder prägte 1773 den Begriff „Volkslied“ und führte ihn in die deutsche Sprache ein. Ursprünglich war der Begriff weiter gefasst als heute: Er meinte nicht nur leicht singbare, aus dem Volk stammende und oft anonyme Lieder, sondern allgemein eine volksnahe Form lyrischer Dichtung. Volkslieder behandeln meist konkrete, wiederkehrende oder alltägliche Situationen, Ereignisse und Stimmungen, etwa Freude, Liebe, Tod, Abschied, Reise, Fremde oder Sehnsucht. Sie können aber auch idealisierte Bilder zeigen, zum Beispiel idyllische Natur oder tragische Liebe.

Volkslieder erfüllen unterschiedliche Funktionen. Ein Arbeitslied begleitet Arbeit, ein Ständelied beschreibt Berufe oder Arbeitsbereiche, ein Hochzeitslied beglückwünscht Braut und Bräutigam oder weist moralisch auf den „heiligen Bund“ hin. Zum Spektrum gehören Liebes-, Hochzeits-, Trink-, Kinder-, Wiegen-, Geburtstags-, Arbeits-, Tanz-, Arbeiter-, Studenten-, Soldaten-, Seemanns-, Heimat-, Fahrten-, Jagd-, Wander-, Morgen-, Abend-, Jahreszeiten-, Abschieds-, Scherz- und Spottlieder. Das traditionelle erzählende Lied in dramatischer Form heißt Volksballade. Abzugrenzen ist das Volkslied von der volkstümlichen Musik, die im Artikel überwiegend der Kategorie Schlager zugerechnet wird.

Volkslied und Volksmusik

Volksmusik bezeichnet keine einzelne Musikform, sondern eine Musikpraxis in bestimmten gesellschaftlichen Zusammenhängen. Sie ist schwer in feste Stilrichtungen einzuteilen, weil sie traditionell nicht durch schriftliche Regeln oder Normen festgelegt ist wie die abendländische Kunstmusik. Georg Gottfried Gervinus nannte das Vortragen vorwiegend durch Laien aus der lokalen Bevölkerung „Volksgesang“.

Eine klare Abgrenzung zwischen „Volksmusik“ und „Volkslied“ ist schwierig. Der Artikel nennt Volksmusik heute einen weitgehend historischen Begriff, der nur eingeschränkt auf gegenwärtige Musikpraxis passt. Als Faustregel gilt: Volksmusiktraditionen sind dort am lebendigsten, wo ein gewisser Abstand zu modernen technologischen und wirtschaftlichen Strukturen besteht, vor allem in ländlichen Gebieten. In Europa betrifft das besonders Regionen an den Peripherien hochentwickelter Kernländer, etwa Teile Osteuropas; in Deutschland wird der süddeutsche und alpenländische Raum als Sonderfall genannt.

Hugo Riemann definierte 1882 ein Volkslied als „ein Lied, das im Volk entstanden ist (d. h. dessen Dichter und Komponist nicht mehr bekannt sind), oder eins, das in Volksmund übergegangen ist, oder endlich eins, das ‚volksmäßig‘, d. h. schlicht und leichtfaßlich in Melodie und Harmonie, komponiert ist“. Alfred Götze betonte die längere gedächtnismäßige Überlieferung in der Unterschicht eines Kulturvolks und das Fehlen eines empfundenen individuellen Urheberanspruchs. Tom Kannmacher beschreibt Volkslieder modern als im Gedächtnis einer soziologischen Gruppe allgegenwärtige Medien, die Tradition, Kulturepochen und Herrschaftsverhältnissen unterworfen sind und deshalb nie feste Formen annehmen.

Merkmale und musikalische Praxis

Wichtige Merkmale des Volkslieds sind seine Herkunft aus dem Volk, die häufige Anonymität seiner Schöpfer, seine leichte Sangbarkeit, seine breite Verbreitung und seine Veränderlichkeit. „Anonymität“ bedeutet hier, dass Dichter oder Komponist oft nicht bekannt sind oder beim Singen keine zentrale Rolle spielen. Ein Werkbegriff wie beim Kunstlied passt deshalb nur begrenzt. Leichte Sangbarkeit fördert gemeinsames Singen statt Vereinzelung.

Volkslieder wurden zunächst vor allem mündlich weitergegeben, also über Hören, Nachahmen und Erinnern. Dadurch verändern sie sich: Texte und Melodien werden „umgesungen“, also angepasst, variiert oder neu geformt. Diese Variabilität hängt mit regionalen, kulturellen und persönlichen Eigenheiten zusammen.

Musikalisch kann das Volkslied als Substrat oder bewahrte Urform des Kunstliedes betrachtet werden. Der Artikel nennt typische Merkmale wie Skalen mit geringem Tonvorrat, zum Beispiel Pentatonik oder noch weniger Töne, einen oft geringen Ambitus, also kleinen Tonumfang, einfache Melodiezeilen und teils freie metrische oder rhythmische Gestaltung. Als Vortragskunst ist das Volkslied Ausdruck einer gesellschaftlichen Gruppe, ihres lyrischen und musikalischen Horizonts sowie ihres Kommunikationsbedürfnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Abgrenzung und Entstehung

Zum Kunstlied unterscheidet sich das Volkslied vor allem dadurch, dass es keine feste, einmalige Bindung von Text und Musik haben muss. Musikethnologische Feldforschungen und Aufzeichnungen von Komponisten zeigen, dass dieselbe Melodie mit verschiedenen, sogar thematisch ganz unterschiedlichen Texten auftreten kann. Auch die Art des Singens hängt von Situation und Fähigkeiten der Sängerinnen und Sänger ab. Ein Lied kann bei unmittelbarer Wiederholung deutlich anders klingen und trotzdem als dasselbe Lied verstanden werden. Umgekehrt können kleine Perspektivwechsel im Text bei fast gleicher Musik als verschiedene Lieder gelten. Häufig wurde auch an die Stimmlage angepasst, etwa durch Oktavversetzung.

Die Frage, wer Texte und Melodien von Volksliedern geschaffen hat, lässt sich aus volkskundlicher Sicht nicht endgültig beantworten. Entscheidend ist weniger der Ursprung als die Aufnahme, Weiterverbreitung und Einbettung in die Kultur einer Gemeinschaft. Eine Ausgangsmelodie kann auch aus bürgerlicher Musik stammen, etwa aus einer einprägsamen Operettenmelodie. Béla Bartók beobachtete bei seinen Forschungen zum ungarischen Volkslied solche Nachahmungsvorgänge.

Auch zwischen Regionen und Ländern gibt es gegenseitige Einflüsse. In Europa finden sich musikalische Parallelen bei geografisch getrennten Völkern, besonders in Tonraum und Form. Deshalb gelten nationale Besitzansprüche, Reinheitsvorstellungen oder qualitative Überhöhungen von Volksmusik im Artikel als unsinnig. Ein Beispiel für solche Wanderungen ist die Entwicklung einer Melodie über verschiedene Regionen und Gattungen hinweg bis hin zur deutschen Nationalhymne.

Forschung und Sammlungen

Schon in den Anfängen der Germanistik wurden Volksmärchen und Volkslieder gesammelt. Musikalische Überlieferung ist schwieriger zu erfassen als Texte, weil historische Aufzeichnungen selten sind. Die heutige Zugänglichkeit historischer Volksmusik verdankt sich besonders der Musikethnologie, einem relativ jungen Zweig der Musikwissenschaft, der um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert eine erste Blütezeit hatte. Zu den frühen Forschern mit wissenschaftlichem Anspruch gehörten Béla Vikár, Zoltán Kodály, Béla Bartók, Erich von Hornbostel und Constantin Brăiloiu. Technische Geräte wie der Edison-Phonograph halfen dabei, Musik direkt bei den Menschen aufzuzeichnen.

Auch Komponisten wie Modest Mussorgsky, Ralph Vaughan Williams, Nikolai Rimski-Korsakow und Percy Grainger fertigten Aufzeichnungen an. Ein Notentext gibt die damalige Musikpraxis jedoch nur unvollständig wieder. Für ältere Zeiten ist die Quellenlage lückenhaft. Man nimmt an, dass im Mittelalter die Grenzen zwischen Volksmusik und kirchlicher Hochkultur fließender waren. Texte sind unter anderem in Quellen wie dem Lochamer-Liederbuch, der Jenaer Liederhandschrift und den Carmina Burana erhalten; zur Musikpraxis lassen sich oft nur aus Bildern oder Reiseberichten Schlüsse ziehen, etwa zur Verwendung von Instrumenten.

Mit Herder begann das „zweite Dasein“ des Volksliedes: Es wurde in Sammlungen niedergeschrieben und dadurch festgehalten. Frühe Sammlungen gaben meist Texte ohne Noten wieder und waren von romantischer Idealisierung geprägt. Erst im 20. Jahrhundert begann man, Volkslieder nach wissenschaftlichen Kriterien zu sammeln. Seit 1914 sammelte das Deutsche Volksliedarchiv deutsche Volkslieder; 2014 ging es im Zentrum für Populäre Kultur und Musik der Universität Freiburg auf. Das Österreichische Volksliedwerk ist seit 1904 für Sammlung, Forschung und Vermittlung zuständig. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden Volkslieder auch in völkischer Absicht gepflegt und gesammelt, etwa in einer Südtiroler Volksliedsammlung im Auftrag des SS-Ahnenerbes von 1940 bis 1945.

Titel und Beispiel Deutschlandlied

Volkslieder haben oft keinen festen Titel. Weil Text und Melodie nicht eindeutig aneinander gebunden sind und Volkslieder aus der Volkssprache entstehen, können Dialektfassungen, hochdeutsche Fassungen und unterschiedliche Benennungen nebeneinander bestehen. In Liedersammlungen wird der Titel deshalb häufig aus dem Beginn der ersten Strophe gebildet, etwa „Jetzt kommen die lustigen Tage“. Bei „Ich weiß nicht, was soll es bedeuten“ ist sowohl der Liedanfang als auch der Titel „Die Lorelei“ bekannt. Manche Sammlungen führen deshalb getrennte Verzeichnisse nach Liedanfängen und nach Titeln.

Ein Beispiel für die Wanderung einer Volksliedmelodie in andere Musikgattungen ist das Deutschlandlied. Aus dem altböhmischen Prozessionslied „Ubi est spes mea?“ („Wo ist meine Hoffnung?“) entstand zunächst im 16. Jahrhundert der Choral „Mein lieber Herr ich preise dich!“. Gut 200 Jahre später formte Joseph Haydn 1797 daraus die Melodie zur österreichischen Kaiserhymne „Gott erhalte Franz, den Kaiser“. Haydn löste die Melodie danach wieder vom Text und machte sie zum Zentrum des „Kaiserquartetts“ op. 76 Nr. 3. Außerdem erscheint die Melodie in Varianten mit wechselndem Text im kroatischen Raum als Volkslied. Ob und wie Wechselbeziehungen zwischen Haydn und der Volksmelodie bestanden, ist unklar. 1841 dichtete Hoffmann von Fallersleben zu Haydns Melodie die Verse des Deutschlandliedes; seit 1922 wird es offiziell als deutsche Nationalhymne verwendet. Aus dem alten böhmischen Prozessionslied entwickelte sich außerdem der Kanon „O wie wohl ist mir am Abend“.

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