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Unternehmensberater
Unternehmensberater bieten anderen Organisationen (z. B. Unternehmen, Verwaltungen, Vereinen, Kirchen) eine Beratung als Dienstleistung an.
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Aufgabe und Grundbegriffe
Unternehmensberater beraten Organisationen wie Unternehmen, Verwaltungen, Vereine oder Kirchen gegen Bezahlung. Richtet sich die Beratung vor allem an das Management, spricht man von Managementberatung. Daneben können fachliche Entscheidungen und Veränderungen im Mittelpunkt stehen, etwa bei IT-, Ingenieur- oder Personaldienstleistungen.
Die Abgrenzung der verschiedenen Bezeichnungen ist wegen unterschiedlicher Tätigkeitsschwerpunkte oft schwierig. „Consulting“ bezeichnet meist die Beratung, „Consultancy“ oder „Consultant“ die Beratungsorganisation beziehungsweise die beratende Person. „Business consultant“ betont einen geschäftlichen Schwerpunkt. Wirtschaftsberatung ist keine offizielle, gesetzlich geregelte Berufsbezeichnung. Unternehmensberater ist dagegen in Österreich eine geschützte Berufsbezeichnung. In Deutschland regelt das Steuerberatungsgesetz (StBerG), wer Steuerberatung anbieten darf. IT-Beratung kann ein eigenständiger Schwerpunkt sein, ist aber häufig an bestimmte Produkte gebunden.
Beratung als Dienstleistung und Ablauf
Eine Beratungsdienstleistung ist ein auf den einzelnen Auftrag zugeschnittener, interaktiver Prozess zur Deckung des Bedarfs eines Dritten. Sie kann materielle und immaterielle Wirkungen haben und erfordert einen zeitgleichen Kontakt zwischen Leistungsgeber und Leistungsnehmer. Sie ist hochgradig integrativ: Der Kunde wirkt an der Leistungserstellung mit, weshalb eine intensive Zusammenarbeit mit dem Berater notwendig ist.
Kennzeichnend sind drei weitere Merkmale:
- Qualifikationsdifferenz: Der Berater besitzt Fachwissen, über das der Kunde nicht oder nur in geringerem Umfang verfügt.
- Singularität: Wegen der unterschiedlichen Ausgangslagen und der Interaktion mit dem Kunden lässt sich eine Beratungsleistung nicht identisch wiederholen oder vollständig im Voraus bestimmen.
- Indeterminierbarkeit: Wirkungen können sich erst im Laufe der Zeit und sogar nach dem Ende des Beratungsverhältnisses zeigen. Auch die Folgen menschlicher Interaktionen sind nicht vollständig vorhersehbar.
Der Beratungsprozess enthält typischerweise wiederkehrende Schritte. Zuerst wird mit der Situationsanalyse der IST-Zustand erfasst. Danach formulieren Berater und Kunde den angestrebten SOLL-Zustand. Von diesem Zeitpunkt an lässt sich der voraussichtliche Beratungsaufwand kalkulieren. Es folgen die Entwicklung und Präsentation eines Konzepts, gegebenenfalls Coaching bei der Implementierung, also der Umsetzung, und schließlich das Maßnahmencontrolling. Dabei wird fortlaufend geprüft, ob und in welchem Umfang das Ziel erreicht wurde.
Eine Art Produkthaftung besteht nur, wenn nachweislich falsche Auskünfte einen Schaden verursachen. Ist der Berater nicht oder nur teilweise an der Umsetzung beteiligt, kann er grundsätzlich weder für Ausführungsfehler noch für Vorschläge verantwortlich gemacht werden, die auf falschen oder unvollständigen Kundeninformationen beruhen.
Richtungen, Inhalte und Ansätze
Unternehmensberater spezialisieren sich häufig auf bestimmte Richtungen. Die Managementberatung befasst sich beispielsweise mit Strategie, Organisation, Führung, Marketing, Produktion und Logistik. IT-Beratung umfasst IT-Consulting, Systemintegration und IT-Service-Provider. Personalberatung behandelt unter anderem Personalgewinnung, die Entwicklung besonders leistungsfähiger Beschäftigter, Personalkonzepte sowie Training und Weiterbildung. Weitere Richtungen sind Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung sowie Ingenieurdienstleistungen.
Typische Beratungsinhalte sind Fusionen und Übernahmen von Unternehmen oder Organisationseinheiten, Auslagerungen beziehungsweise Outsourcing, Global Sourcing, Umstrukturierungen und Change Management, Kostensenkungen, die Einführung neuer Technologien, Arbeitsmethoden und Systeme sowie Sicherheitsberatung. Hinzu kommen Strategieentwicklung, Strategieplanung und Umsetzung, Interim-Management, Organisationsdiagnose, Finanzierungs- und PR-Beratung sowie die Optimierung von Beschaffung und Einkauf.
Die Beratungsliteratur unterscheidet prozessorientierte und systemische Unternehmensberatung, Organisationsentwicklungs- und Personalentwicklungsberatung, inhaltsorientierte Beratung, Gutachtenberatung, Expertenberatung und Komplementärberatung. Nach einer Studie von Walger und Scheller entfielen Ende der 1990er Jahre 1,7 % der untersuchten Tätigkeiten auf Gutachtenberatung, 84,7 % auf Expertenberatung, 11,4 % auf Organisationsentwicklungs- und Personalentwicklungsberatung und 2,2 % auf systemische Beratung.
Nach einer engen wissenschaftlichen Definition endet Beratung dort, wo ein Berater selbst an der Umsetzung mitwirkt und funktional als Co-Manager handelt. Dies traf laut der Studie auf 41 % der Expertenberatung zu. Deshalb galten Teile der Expertenberatung (34,7 %) und die gesamte Gutachtenberatung, zusammen 36,4 % aller untersuchten Beratungsarten, nicht als Beratung im engeren Sinn. Systemische Beratung sowie Organisationsentwicklungs- und Personalentwicklungsberatung entsprechen dagegen definitionsgemäß dem engeren Beratungsverständnis.
Berufsbild, Qualifikation und Grundsätze
In Deutschland ist die Tätigkeit nicht beruflich geschützt; grundsätzlich darf sich jeder Unternehmensberater nennen. Dadurch werden teilweise auch Versicherungen oder Software bestimmter Vertragspartner unter der Bezeichnung Unternehmensberatung verkauft, obwohl dies wenig mit unabhängiger und objektiver Beratung zu tun hat. Selbstständige, qualifizierte Unternehmensberater arbeiten meist freiberuflich. § 18 Abs. 1 EStG nennt unter anderem die selbstständige Tätigkeit beratender Volks- und Betriebswirte. Voraussetzung sind eigene Fachkenntnisse sowie eine leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit. In der Regel liegt ein Hochschulstudium vor. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes erfüllt auch der Abschluss Staatlich geprüfter Betriebswirt das Mindestmaß der Qualifikation eines beratenden Betriebswirts.
Aus akademischer Sicht gelten üblicherweise ein wirtschaftswissenschaftliches Studium oder ein anderes Hochschulstudium mit betriebswirtschaftlichem Zusatzstudium und mindestens drei Jahre Berufserfahrung beziehungsweise eine entsprechende Tätigkeit als Junior Consultant als Qualifikation. Quereinsteiger mit ausreichender Erfahrung sind ebenfalls verbreitet und können wegen ihres Branchenwissens erforderlich sein, etwa Mediziner oder Chemiker in der Pharmabranche. Nach Auffassung der Fachverbände arbeitet hauptberuflich beratend, wer jährlich 150 Beratungstage nachweist. Zusätzlich sollten Fortbildungen mindestens 30 Stunden pro Jahr umfassen.
In Österreich ist der Beruf gesetzlich definiert und die Bezeichnung geschützt. Die etwa 12.000 Unternehmensberater unterliegen der Gewerbeordnung und gehören dem Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie (UBIT) der Wirtschaftskammer Österreich an. Steuerlich gelten sie als Freie Berufe. UBIT bietet eine freiwillige Berufshaftpflichtversicherung und die Standesregeln „proEthik“ an.
Beratungsunternehmen beschäftigen Hochschulabsolventen aus fast allen Fachrichtungen. Bei großen Gesellschaften haben etwa 50 % Betriebswirtschaftslehre studiert. Häufig vertreten sind außerdem Physik, Mathematik, Pädagogik, Psychologie und Medizin; in kleinerem Umfang werden Personen aufgrund ihrer Berufserfahrung eingestellt.
Verhaltenskodizes von Berufsverbänden nennen vor allem vier Grundsätze: Unabhängigkeit von Dritten, besonders bei Entscheidungen über Lieferanten und Marktpartner; objektive Abwägung aller Chancen und Risiken; Beratung nur in nachweislich beherrschten Fachgebieten; und Vertraulichkeit aller im Beratungsprozess erhaltenen Kenntnisse und Informationen.
Entwicklung, Organisation und Kritik
Die ersten Beratungsfirmen entstanden in den USA, als Management zu einem akademischen Studiengegenstand wurde. Arthur D. Little gründete 1886 die erste Beratungsfirma, zunächst für technologische Forschung. Das von Frederick Winslow Taylor entwickelte Scientific Management beeinflusste die Managementberatung; grafische Methoden kamen unter anderem durch Henry Laurence Gantts Schaubilder und Frank Bunker Gilbreths fotografische Bewegungsstudien hinzu. Edwin G. Booz gründete 1914 Booz & Company, James Oscar McKinsey 1926 McKinsey & Company. Die Weltwirtschaftskrise beschleunigte die Entwicklung, weil Berater Banken und Investmenthäuser bei der Sanierung ihrer Schuldner unterstützten. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden unter anderem Proudfoot Consulting (1946) und die Boston Consulting Group (1963).
In Deutschland gab es spätestens zu Beginn der 1920er Jahre erste Beratungsunternehmen. Sie beschäftigten sich vor allem mit Produktionstechnik, Betriebsorganisation, Kostenrechnung und Kostenplanung. Der erste Wachstumsschub erfolgte zu Beginn der 1930er Jahre. Mit der Gründung des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberatungen (BDU) wurde 1954 im deutschsprachigen Raum die Berufsbezeichnung „Unternehmensberater“ eingeführt. McKinsey und A.T. Kearney sind seit 1964 in Deutschland tätig; Roland Berger gründete 1967 seine Beratung. Ab den frühen 1960er Jahren breitete sich Unternehmensberatung verstärkt von den USA nach Europa aus, wobei amerikanische Firmen den weltweiten Markt dominierten. Inhaltlich verlagerte sich der Schwerpunkt in den 1960er Jahren auf Absatz und Marketing, in den 1970er Jahren auf Organisations- und Personalentwicklung und seit den 1980er Jahren zunehmend auf EDV. Während der Wirtschaftskrise 2008/2009 verzeichnete die Branche leichte Umsatzrückgänge, während die Mitarbeiterzahlen weiterhin stiegen.
Berufsverbände vertreten die Branche und formulieren teilweise Qualitäts- und Verhaltensregeln. Dazu gehören in Deutschland insbesondere der BDU und weitere Verbände für Wirtschaftsberater, mittelständische Unternehmen, freie Berater sowie studentische Unternehmensberatungen. In Österreich übernimmt diese Rolle der Fachverband UBIT, in der Schweiz die Association of Management Consultants Switzerland (ASCO).
Kritisiert werden vor allem fragwürdige Konzepte oder Standardrezepte, überteuerte Honorarmodelle, nicht haltbare Versprechen, die Ausrichtung auf Folgeaufträge und die Erzeugung von Abhängigkeiten. Weitere Vorwürfe betreffen die Ausbeutung des Wissens der beratenen Organisation, die schwere Überprüfbarkeit der Qualität von Beratungsergebnissen und die Nutzung von Beratern als Rechtfertigung für unliebsame Managemententscheidungen.