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Transparenz (Politik)

Transparenz sei ein Instrument, um Desinformation zu begegnen. Transparenz verhindere Machtmissbrauch und Korruption, indem sich jeder über Vorgänge …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Kernidee politischer Transparenz
  2. 2. Argumente für und gegen Transparenz
  3. 3. Informationsfreiheit als gesetzliche Regelung
  4. 4. Regelungen in Deutschland und den Bundesländern
  5. 5. Transparenz in Wirtschaft und Europäischer Union

Kernidee politischer Transparenz

Transparenz bezeichnet in Politik und politischem Diskurs die Forderung oder den angestrebten Zustand, dass Informationen frei zugänglich sind und über Abläufe, Sachverhalte, Vorhaben und Entscheidungsprozesse ständig Rechenschaft abgelegt wird. Dazu gehört die Vorstellung einer offenen Kommunikation zwischen den Akteuren des politischen Systems oder der Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern. Transparenz soll außerdem mehr Partizipation ermöglichen, also mehr Beteiligung der Bevölkerung an politischen Prozessen.

Ähnliche Begriffe sind Verwaltungstransparenz und Öffentlichkeitsprinzip. Die Metapher stammt von optischer Transparenz: Ein transparentes Objekt kann durchschaut werden. Entsprechend wird etwa vom „Gläsernen Abgeordneten“ gesprochen.

Argumente für und gegen Transparenz

Befürworter weitgehender Transparenz sehen sie als wesentlichen Bestandteil der Demokratie. Sie gilt als Grundlage freier Willensbildung und fundierter Wahlentscheidungen, weil Bürgerinnen und Bürger politische Informationen kennen müssen, um sich eine begründete Meinung zu bilden.

Transparenz hat nach dieser Sicht eine Feedback-Funktion: Bürgerinnen und Bürger können Probleme erkennen, Beschwerden äußern, Verbesserungsvorschläge erfahren und diskutieren und diese an politische Repräsentanten weitergeben. Dadurch können Repräsentanten dringende Probleme wahrnehmen und effizienter arbeiten. Transparenz soll Politiker außerdem dazu anhalten, Wünsche der Bürger umzusetzen; sie wirkt dann als Anreiz zu Loyalität und Bürgernähe. Das wird als Disziplinierungseffekt beschrieben.

Weitere Argumente lauten: Transparenz kann Desinformation entgegenwirken, Machtmissbrauch und Korruption erschweren und politische Akteure zur Rechenschaft verpflichten. Wenn politische Vorgänge und Kommunikation grundsätzlich offen sind, kann dies nach Ansicht der Befürworter das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Regierung oder Regierungsform stärken.

In der Politikwissenschaft und Verhandlungstheorie gibt es aber auch Kritik am Transparenzprinzip. Zu viel Transparenz könne Nebenwirkungen haben, die Regierungstätigkeit und am Ende die Regierungsform beeinträchtigen. In einem sehr transparenten System könnten Politiker versucht sein, sich als besonders starke Interessenvertreter darzustellen. Dadurch könnten sie überzogene Verhandlungspositionen einnehmen, Kompromisse verhindern und Politik ineffizient machen.

Außerdem könnten Politiker unter öffentlichem Druck ihre Meinung ändern, obwohl sie es besser wissen. Heikle Diskussionen könnten in kaum zugängliche, intransparente Zirkel verlagert werden; dort getroffene Absprachen würden dann in einem transparenten Gremium nur noch verabschiedet. Umgekehrt könne weniger Transparenz Politikern einen geschützten Raum für Diskussionen geben und einen zunächst unbefangenen Austausch über öffentlich heikle Themen ermöglichen.

Informationsfreiheit als gesetzliche Regelung

Eine Reihe von Staaten hat politische Transparenz als Grundrecht in der Verfassung verankert. In mehr als 65 Staaten gibt es Gesetze und Gesetzesinitiativen zur Informationsfreiheit. Informationsfreiheit bedeutet hier, dass Bürgerinnen und Bürger Zugang zu staatlichen Informationen erhalten können.

Schweden hat eine besonders lange Tradition gesetzlich geregelter Transparenz. Dort wurde sie 1766 mit dem Gesetz über die Pressefreiheit, der Tryckfrihetsförordningen, eingeführt. Dieses Gesetz ist Teil der schwedischen Verfassung und wird als erstes Gesetz dieser Art genannt.

Regelungen in Deutschland und den Bundesländern

In der Bundesrepublik Deutschland ist seit 2006 das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft, offiziell das „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes“. Für Abgeordnete des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente gilt außerdem eine Offenlegungspflicht von Nebeneinkünften.

Die Entwicklung in den Bundesländern wird nach Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. und Mehr Demokratie e. V. in drei Stufen eingeteilt: Bundesländer ohne gesetzliche Regelungen, Bundesländer mit Informationsfreiheitsgesetzen und Bundesländer mit Transparenzgesetzen. Informationsfreiheitsgesetze verpflichten Behörden dazu, Informationen auf Antrag herauszugeben. Transparenzgesetze gehen weiter: Behörden müssen zentrale Daten zusätzlich eigenständig veröffentlichen.

Nach dem Stand Mitte 2020 hatten Bayern und Niedersachsen keine gesetzlichen Regelungen auf Landesebene. Informationsfreiheitsgesetze bestanden in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Transparenzgesetze gab es in Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, teilweise Sachsen und Thüringen.

Die Qualität der Informationsfreiheitsgesetze wird als sehr unterschiedlich beschrieben. Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen gelten bei Mehr Demokratie und Open Knowledge Foundation Deutschland als positivere Fälle, Hessen als negatives Beispiel. Hamburg führte 2012 als erstes Bundesland ein umfassendes Transparenzgesetz ein. Es trat am 6. Oktober 2012 offiziell in Kraft und verpflichtet das Land, amtliche Informationen kostenlos im Internet zugänglich zu machen. Dazu gehören etwa Gutachten, Senatsbeschlüsse und Verträge ab 100.000 Euro, wenn sie die Daseinsvorsorge betreffen.

In Nordrhein-Westfalen haben Bürgerinnen und Bürger das Recht auf öffentliche Einsichtnahme in Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltung. 2013 stellte ein Bündnis aus Bund der Steuerzahler, Mehr Demokratie und Transparency International Deutschland eine Kampagne und einen Gesetzentwurf für ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz nach Hamburger Vorbild vor. Der Entwurf wurde öffentlich kommentiert, überarbeitet und am 19. Februar 2014 dem Landtag übergeben.

In Niedersachsen wurde 2013 im Koalitionsvertrag ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild angekündigt, war nach Angaben des Artikels aber bis dahin nicht umgesetzt. In Berlin wurde ein Entwurf für ein Transparenzgesetz öffentlich diskutiert und in einem offenen Wiki mitgeschrieben. Danach wurde ein Volksbegehren erfolgreich durchgeführt; der Senat entschied, dass der Entwurf verfassungskonform war. Ziele waren unter anderem Mitbestimmung zu erleichtern, Steuerverschwendung vorzubeugen, Vertrauen zu schaffen und Verwaltungsabläufe zu vereinfachen.

Transparenz in Wirtschaft und Europäischer Union

Transparenz spielt nicht nur in der Politik, sondern auch in Teilen der Wirtschaft eine Rolle. Dort bestehen in einigen Bereichen Transparenzpflichten, etwa im Zusammenhang mit Konzernabschluss und Publizitätspflicht. In Nordrhein-Westfalen gibt es ein Vergütungsoffenlegungsgesetz für öffentlich-rechtliche Unternehmen, zum Beispiel Sparkassen; ähnliche Regelungen bestehen in Schleswig-Holstein und im Saarland.

In der Europäischen Union ist Transparenz im Primärrecht verankert: in Art. 15 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und in Art. 42 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Ein wichtiger Schritt war außerdem die interinstitutionelle Vereinbarung über die Einführung eines Transparenz-Registers. Dieses Register soll offenlegen, welchen Einfluss Interessenvertretungen auf Entscheidungsprozesse haben. Es ermöglicht allen, sich über Lobbyisten zu informieren, die mit Institutionen der Europäischen Union kommunizieren.

Das Transparenz-Register besteht seit 2011 und wurde seitdem mehrfach verändert. Die Registrierung ist freiwillig; Kritiker sehen das als Defizit. Am 3. Dezember 2001 trat außerdem die Verordnung 1049/2001 in Kraft. Mit ihr erhielten EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ein Recht auf amtliche Informationen von EU-Behörden.

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