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Teilung des Königreiches Sachsen
Die Teilung des Königreiches Sachsen in einen preußischen und einen sächsischen Teil erfolgte im Jahr 1815. Sie wurde auf dem Wiener Kongress 1814/1815 als …
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Kern der Teilung von 1815
Die Teilung des Königreiches Sachsen wurde 1815 auf dem Wiener Kongress beschlossen. Sie war eine Strafaktion gegen Sachsen, weil König Friedrich August I. während der Befreiungskriege – anders als die übrigen deutschen Herrscher – sein Bündnis mit Napoleon Bonaparte nicht aufgegeben hatte. Preußen wollte das gesamte Königreich annektieren und wurde dabei von Russland unterstützt. Österreich setzte sich dagegen schließlich für ein verkleinertes, aber fortbestehendes Sachsen ein: Es sollte als Pufferstaat verhindern, dass Preußen unmittelbar an weitere österreichische Gebiete grenzte. Außerdem bestanden enge dynastische Beziehungen zwischen den Häusern Habsburg und Wettin. Großbritannien und das wiederhergestellte bourbonische Frankreich schlossen sich dieser Haltung an.
Der Streit führte zu einer schweren diplomatischen Krise. Nach zwei abgelehnten Teilungsplänen einigten sich die fünf Großmächte Preußen, Russland, Österreich, Großbritannien und Frankreich am 8. Februar 1815 auf einen dritten Vorschlag. Er verband Österreichs militärisches Interesse an einem Pufferstaat mit Preußens fiskalischem Interesse, möglichst viele sächsische Steuerbürger zu übernehmen. Sachsen verlor Gebiete mit 855.305 Einwohnern; bei der tatsächlichen Besitznahme werden über 850.000 Einwohner genannt. Das verbliebene Gebiet wird im Artikel als „Kernsachsen“ oder „Restsachsen“ bezeichnet.
König Friedrich August I. durfte nicht mitentscheiden. Zar Alexander hatte ihn bereits am 19. Oktober 1813 nach der Völkerschlacht bei Leipzig gefangen nehmen lassen. Auf Betreiben Preußens blieb er von den Wiener Verhandlungen ausgeschlossen und wurde bis zum 22. Februar 1815 auf Schloss Friedrichsfelde festgehalten. Am 18. Mai 1815 musste er in Preßburg den sogenannten „Friedens- und Freundschaftsvertrag“ unterzeichnen. Dieser trat am 21. Mai in Kraft; am 22. Mai nahm Preußen die abgetretenen Gebiete in Besitz. Deren Bewohner wurden im Volksmund „Beutepreußen“ oder „Musspreußen“ genannt.
Vorgeschichte und diplomatischer Konflikt
Im Frieden von Hubertusburg 1763 hatte das Kurfürstentum Sachsen sein Gebiet vollständig behalten, obwohl Preußen schon damals eine Annexion angestrebt hatte. Unter Napoleon verschoben sich die Grenzen: Im Frieden von Posen vom 11. Dezember 1806 wechselte Kurfürst Friedrich August von der preußischen auf die französische Seite, erhielt den Königstitel und später den preußischen Kottbuser Kreis. Dafür trat Sachsen 1807 beziehungsweise 1808 unter anderem das Amt Gommern, die Grafschaft Barby und weitere Gebiete an das Königreich Westphalen ab.
Preußen und Russland vereinbarten im Vertrag von Kalisch im Februar 1813 ihre Zusammenarbeit gegen Napoleon. Russland wollte den größten Teil des Großherzogtums Warschau als formal eigenständiges, mit Russland in Personalunion verbundenes Königreich Polen erhalten. Weil Preußen dafür frühere polnische Gebiete verlieren sollte, erschien Sachsen als mögliche Entschädigung. Nach der Gefangennahme Friedrich Augusts wurde Sachsen wie ein besiegtes Land von russischen Truppen besetzt und durch ein Generalgouvernement unter Fürst Repnin-Wolkonski verwaltet.
Zu Beginn des Wiener Kongresses im September 1814 galt eine vollständige Annexion zunächst als wahrscheinlich. Großbritanniens Vertreter Robert Viscount Castlereagh stimmte ihr am 11. Oktober noch zu. Österreichs Außenpolitiker Metternich rückte jedoch davon ab. Ein Memorandum Johann Freiherr von Wessenbergs schlug erstmals eine Teilung vor, damit keine neue direkte Grenze zwischen Preußen und Österreich entstehe. Frankreichs Vertreter Charles-Maurice de Talleyrand-Périgord stellte sich ebenfalls gegen die vollständige Annexion und gewann damit Unterstützung bei deutschen Mittel- und Kleinstaaten.
Als Preußen weiterhin auf ganz Sachsen bestand und Hardenberg am 31. Dezember 1814 sogar mit Krieg drohte, schlossen Österreich, Frankreich und Großbritannien am 3. Januar 1815 ein zunächst geheimes Militärbündnis gegen Preußen und Russland. Die sächsische Frage war damit eng mit der polnischen Frage verbunden und brachte den Kongress in eine seiner tiefsten Krisen.
Drei Teilungsvorschläge und endgültige Grenze
Der erste Teilungsvorschlag vom 10. Dezember 1814 orientierte sich an bestehenden Ämtergrenzen. Sachsen sollte etwa ein Fünftel seines Gebietes mit 432.400 Einwohnern an Preußen verlieren. Vorgesehen waren unter anderem die Niederlausitz, der Wittenberger Kreis sowie mehrere Gebiete in Thüringen. Preußen lehnte dies ab und verlangte weiterhin die vollständige Annexion.
Der zweite Vorschlag vom 12. Januar 1815 machte Preußen größere Zugeständnisse. Die Grenze sollte teilweise Flüssen wie Elbe, Schwarzer Elster und Saale folgen. Preußen wären unter anderem die halbe Oberlausitz, große Teile des Leipziger Kreises und die Grafschaft Henneberg zugesprochen worden. Görlitz, Ortrand, Torgau, Naumburg, Weißenfels und Zeitz sollten bei Sachsen bleiben, während etwa Rothenburg, Eilenburg, Delitzsch und Merseburg preußisch geworden wären. Rechnerisch sollten 782.249 von gut zwei Millionen Einwohnern an Preußen fallen. Eine technische Kommission ermittelte allerdings nur 723.311 tatsächlich betroffene Einwohner und stellte auch für Preußens übrige Entschädigungen ein Defizit fest.
Der endgültige dritte Vorschlag entstand durch weitere Verhandlungen. Preußen verzichtete auf Leipzig, nachdem Zar Alexander I. ihm die strategisch wichtige Weichselfestung Thorn mit etwa 20.000 Einwohnern überließ. Leipzig hatte statistisch 30.796 Einwohner. Am 8. Februar 1815 einigten sich die Großmächte darauf, gegenüber dem zweiten Plan weitere sächsische Gebiete mit 131.469 Einwohnern abzutreten. Preußen erhielt nun unter anderem Görlitz, Torgau, Eilenburg, Delitzsch, Weißenfels, Naumburg, Merseburg, Zeitz, Mühlberg und Elsterwerda. Leipzig, Dresden, Bautzen, Zittau, das Erzgebirge und ungefähr die Hälfte der Oberlausitz blieben bei Sachsen.
Die Grenze durchschnitt teilweise Ämter, Grundherrschaften, Kirchgemeinden und gewachsene Landschaften. Sie war anhand veralteter Karten und ohne sächsische Beteiligung festgelegt worden; Formulierungen wie „in gerader Linie“ zeigen ihren Charakter als politischer Kompromiss. Die genaue Grenzbeschreibung wurde Artikel 2 des Vertrages vom 18. Mai und später Artikel 15 der Wiener Kongressakte vom 9. Juni 1815.
Vertrag, Verwaltung und unmittelbare Folgen
Der am 18. Mai 1815 in französischer Sprache unterzeichnete Vertrag umfasste eine Präambel und 25 Artikel, vor allem zu steuerlichen, fiskalischen und handelsbezogenen Fragen. Artikel 1 erklärte dauerhaften Frieden und Freundschaft. Nach Artikel 2 verzichtete der sächsische König für sich und seine Nachfolger „auf ewige Zeiten“ zugunsten Preußens auf alle Gebiete außerhalb der neuen Grenzlinie. Die abgetretenen Länder erhielten nach Artikel 4 den Namen „Herzogthum Sachsen“. Der preußische König übernahm unter anderem die Titel „Herzog von Sachsen, Landgraf von Thüringen, Markgraf der beiden Lausitzen“ und „Graf von Henneberg“; Friedrich August blieb der Titel „Markgraf der Ober-Lausitz“.
Preußen ordnete die Gebiete neu: Aus westlichen Teilen mit Wittenberg, Merseburg und Zeitz entstand zusammen mit weiteren preußischen Gebieten die Provinz Sachsen. Nördliche Gebiete, darunter die Niederlausitz und nördliche Teile der Oberlausitz, kamen zur Provinz Brandenburg; die östliche Oberlausitz wurde der Provinz Schlesien zugeordnet. Das Gebiet um Suhl hieß zunächst „Provinz Henneberg“. Die Aufteilung schwächte in den betroffenen Regionen die gemeinsame sächsische Identität.
Preußen gab anschließend Gebiete mit ungefähr 50.000 Einwohnern an Sachsen-Weimar-Eisenach weiter. Dieses Großherzogtum erhielt 1815 unter anderem fast das gesamte Amt Tautenburg, zwei Drittel des Neustädter Kreises sowie Neustadt an der Orla, Triptis, Auma, Weida und Berga an der Elster. 1816 wurde das Amt Ebeleben Schwarzburg-Sondershausen angegliedert, während Bothenheilingen bei Preußen blieb.
Die Teilung betraf auch Verkehr, Stiftungen, Steuern und Handel. Besonders wichtig war, dass Restsachsen von seinen bisherigen Salzvorkommen abgeschnitten wurde; eine Regelung von 1819 behandelte deshalb eigens die Salzfrage. Wirtschaftlich starke Räume wie Dresden, Leipzig, das Erzgebirge mit seinem Bergbau und das fruchtbare Erzgebirgsvorland blieben jedoch bei Sachsen. Viele an Preußen gelangte Gebiete waren überwiegend agrarisch genutzt oder bestanden aus Wald- und Splitterflächen; deutliche wirtschaftliche Einschnitte waren besonders die Verluste um Merseburg und Zeitz.
Grenzkorrekturen bis 1990
Obwohl die Grenzziehung innerhalb von drei Monaten erfolgen sollte, dauerte sie mehr als drei Jahre. Die letzten Messungen fanden 1819 statt; die Hauptkonvention vom 28. August 1819 legte den Grenzverlauf endgültig fest. Die Exklave um Liebschwitz bei Gera, das „Ziegenhierdsche Ländchen“, blieb bei Sachsen, weil sie im Vertrag von 1815 nicht Preußen zugesprochen worden war. Von 1893 bis 1901 wurde die Grenze neu vermessen und markiert, aber nur geringfügig verändert.
Eine größere Bereinigung erfolgte 1928 zwischen Sachsen und Thüringen. Das am 1. April in Kraft getretene Gesetz übertrug 1115 Hektar mit 4890 Einwohnern an Sachsen und 1778 Hektar mit 2900 Einwohnern an Thüringen. Sachsen erhielt unter anderem Rußdorf, Neukirchen, Wickersdorf, Teile von Waldsachsen und Ponitz sowie weitere Flächen bei Plauen. Thüringen bekam das Ziegenhierdsche Ländchen, Bocka, Kauritz, Frohnsdorf und verschiedene Gebiete bei Greiz.
Am 5. Juli 1945 erweiterte Befehl Nr. 5 der Sowjetischen Militäradministration das Land Sachsen um die westlich der Lausitzer Neiße gelegenen Teile des früher sächsischen Gebietes, die seit 1815 zum preußischen Regierungsbezirk Liegnitz gehört hatten. Der südöstlichste Zipfel östlich der Neiße um Reichenau fiel dagegen an Polen. Die Auflösung Preußens durch das Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25. Februar 1947 bestätigte nachträglich die neue Länderzuordnung.
Die DDR-Kreisreform von 1952 löste die Länder auf und schuf Bezirke. Zehn 1815 abgetretene Gemeinden des Leipziger Umlandes kamen zum Kreis Leipzig-Land; Delitzsch, Torgau und Eilenburg zum Bezirk Leipzig. Hoyerswerda und Weißwasser wurden dem Bezirk Cottbus zugeteilt, Görlitz, Niesky und das Görlitzer Umland dem Bezirk Dresden. Das Gebiet um Elsterberg wurde aus Sachsen herausgelöst und dem Bezirk Gera zugeordnet. Spätere Umgliederungen betrafen nur kleinere Flächen.
Entwicklung seit 1990
Bei der Wiedererrichtung des Freistaates Sachsen 1990 wurden Grenzen erneut nach Bürgerbefragungen und Kreistagsentscheidungen verändert. Die Kreise Hoyerswerda, Weißwasser, Delitzsch, Eilenburg und Torgau sowie zehn Gemeinden im Leipziger Umland kamen beziehungsweise blieben bei Sachsen. In Bad Liebenwerda, Senftenberg und Altenburg befürworteten zwar Mehrheiten in Bürgerbefragungen Sachsen, doch die Kreistage entschieden sich für Brandenburg beziehungsweise Thüringen.
Besonders umstritten war die Zugehörigkeit von Pausa, Mühltroff und Elsterberg mit ihrem Umland. Der öffentlich und medial als „Sachsenkrieg“ bezeichnete Konflikt endete mit einem Staatsvertrag vom 11. Februar 1992, rückwirkend gültig ab 1. Januar 1992. Pausa, Mühltroff, Elsterberg, Görschnitz, Langenbach, Thierbach, Ebersgrün, Ranspach und Unterreichenau wechselten ohne Gebietsausgleich von Thüringen nach Sachsen. Brandenburg verhinderte 1994 dagegen eine Rückkehr Ortrands und seines Umlandes nach Sachsen.
Eine weiterhin praktische Folge historischer Grenzziehungen zeigt sich im Industriepark Schwarze Pumpe: Die Landesgrenze zwischen Sachsen und Brandenburg verläuft mitten durch das Gelände, sodass Genehmigungen teilweise in beiden Ländern beantragt werden müssen. Nur der Grenzverlauf durch die Siedlung Spreetal wurde 1999 nach einer Bürgerbefragung durch Gebietsaustausch geändert.
Die Bezeichnung des Görlitzer Umlandes als Niederschlesien geht auf die preußische Verwaltungszuordnung von 1815 zurück. Nach Darstellung des Artikels gehörte das Gebiet zuvor jahrhundertelang zur kursächsischen Oberlausitz; seine Eingliederung in die Provinz Schlesien war ein Verwaltungsakt. Insgesamt wurden dem heutigen Sachsen aus dem 1947 aufgelösten Preußen nur Gebiete angegliedert, die vor 1815 altes kursächsisches Hoheitsgebiet gewesen waren.