Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Sozialversicherung (Österreich)
Die Sozialversicherung in Österreich ist ein Pflichtversicherungssystem mit den Zweigen Unfallversicherung (UV), Krankenversicherung (KV), …
Inhalt5 Abschnitte
Grundidee und Aufbau
Die Sozialversicherung in Österreich ist ein Pflichtversicherungssystem und die wichtigste Einrichtung der sozialen Sicherheit, gemessen am Budget und an der Zahl der Versicherten. Ihre vier Zweige sind Krankenversicherung (KV), Unfallversicherung (UV), Pensionsversicherung (PV) und Arbeitslosenversicherung (AV).
Seit der Strukturreform gibt es fünf Sozialversicherungsträger unter dem Dachverband der Sozialversicherungsträger. Ein Träger kann für mehrere Versicherungszweige zuständig sein. Die Sozialversicherung erbringt Leistungen bei Krankheit, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Alter, Tod, verminderter Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit sowie Arbeitslosigkeit.
Selbstverwaltung und Träger
Die Sozialversicherung besitzt ein Recht auf Selbstverwaltung nach Art. 120a ff. B-VG. Gesetzliche berufliche Interessenvertretungen entsenden Vertreter in die Organe der Versicherungsträger; diese führen die Geschäfte weisungsfrei. Träger, Dachverband sowie ihre Anstalten und Einrichtungen stehen jedoch unter Bundesaufsicht. Diese übt der Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz aus (§ 448 Abs. 1 ASVG).
Mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG), das am 1. Jänner 2020 in Kraft trat, wurden die zuvor bestehenden Träger auf fünf zusammengeführt. Für die Unfallversicherung sind AUVA, SVS und BVAEB zuständig; für die Krankenversicherung ÖGK, SVS und BVAEB; für die Pensionsversicherung PVA, SVS und BVAEB. Generalkompetenz bedeutet, dass AUVA, ÖGK beziehungsweise PVA für alle Personengruppen zuständig sind, für die kein Sondergesetz gilt.
Einige Träger arbeiten zentral mit Hauptstelle und Außen- oder Landesgeschäftsstellen, andere dezentral mit Landesstellen und eigenen geschäftsführenden Organen. Für Beamte besteht kein Pensionsversicherungsträger: Sie haben gegenüber den Dienstbehörden Anspruch auf Ruhegenuss, Hinterbliebene auf Versorgungsgenuss. Ausgezahlt wird durch das Pensionsservice der BVAEB. Daneben bestehen 15 Krankenfürsorgeanstalten (KFA) der Länder und Gemeinden mit rund 200.000 Versicherten. Sie sind keine Sozialversicherungsträger und gehören nicht zum Dachverband.
Dachverband, Finanzierung und Rechtsrahmen
Der Dachverband wurde 1948 als Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger gegründet und heißt seit 2020 Dachverband der Sozialversicherungsträger. Er koordiniert die Träger, vertritt ihre allgemeinen und gesamtwirtschaftlichen Interessen, begutachtet etwa Gesetzesentwürfe und wirkt bei Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten mit. Seit 1969 vergibt er die für alle Träger geltende Sozialversicherungsnummer. Diese eindeutige Nummer erleichtert den Wechsel zwischen Versicherungen.
Es gilt das Prinzip der Pflichtversicherung. Der Leistungsbedarf eines Jahres wird fast vollständig aus den Beiträgen desselben Jahres bezahlt. Angesammeltes Kapital dient im Wesentlichen nur als kurzfristige Schwankungsreserve; dies wird als Nachhaltigkeitsrücklage, Generationenvertrag und Finanzierungsprinzip bezeichnet. Nach dem Solidaritätsprinzip erhalten Versicherte überwiegend gleiche Sachleistungen. Geldleistungen, etwa Pensionen oder Krankengeld, hängen dagegen von den Beiträgen ab. Weitere Aufgaben sind Gesundheitsvorsorge, Sicherheitsberatung und Rehabilitation.
Teilversicherung liegt vor, wenn eine Person nur in einzelnen Zweigen, etwa der Unfallversicherung, pflichtversichert ist. Vollversicherung bedeutet Pflichtversicherung in allen Bereichen; die Arbeitslosenversicherung zählt dabei nicht zur Vollversicherung. Wichtige Rechtsgrundlagen sind ASVG, BSVG, GSVG, FSVG, B-KUVG, APG, Verordnungen und die Satzungen der einzelnen Träger.
Leistungen der Versicherungszweige
Die Unfallversicherung deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches, von außen schädigend auf den Körper wirkendes Ereignis, das mit der versicherten Tätigkeit örtlich, zeitlich und ursächlich zusammenhängt. Berufskrankheiten sind durch die versicherte Tätigkeit verursachte Gesundheitsschäden und in Anlage 1 zum ASVG aufgelistet. Versichert sind auch Arbeitsweg und Heimweg als Wegunfall, nicht aber Freizeitunfälle. Neben Sachleistungen gibt es vor allem Unfallrenten.
Die Krankenversicherung umfasst Krankheit, Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit und Mutterschaft. Sie leistet etwa Krankenbehandlung und Anstaltspflege als Sachleistungen sowie Krankengeld und Wochengeld als Geldleistungen. Beschäftigte über der Geringfügigkeitsgrenze sind pflichtversichert. Für unselbständig Tätige ist die ÖGK zuständig; Selbständige, Unternehmer und Landwirte sind bei der SVS, bestimmte öffentliche Bedienstete, Eisenbahner und Bergbauende bei der BVAEB versichert. Bei ambulanten Behandlungen beträgt der Selbstbehalt bei der SVS 20 % und kann durch Gesundheitsziele auf 10 % und anschließend 5 % sinken; bei der BVAEB beträgt er 10 %. Geringfügig Beschäftigte können sich freiwillig in der Kranken- und Pensionsversicherung selbstversichern. Private Zusatzversicherungen können zusätzlich abgeschlossen werden.
Die Pensionsversicherung sichert Alter, Tod sowie geminderte Arbeitsfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit ab und erbringt auch Rehabilitation. Ihre Leistungen sind überwiegend Pensionen; „Rente“ bezeichnet in Österreich bei Altersleistungen nicht die Pension, sondern Leistungen der Unfallversicherung. Träger sind PVA, SVS und BVAEB. Wohlfahrtsfonds, etwa für Ärzte oder Steuerberater, sind verpflichtende Pensions-Zusatzversicherungen der jeweiligen Standesverbände, ihre Versicherungsträger sind aber Privatunternehmen.
Die Arbeitslosenversicherung deckt Arbeitslosigkeit ab. Sie gehört grundsätzlich zum System, wird aber nicht durch Selbstverwaltung, sondern vom Bund über das Arbeitsmarktservice abgewickelt.
Budget, Entwicklung und gemeinsame Unternehmen
Im Jahr 2024 standen Einnahmen von rund 92,4 Mrd. EUR Ausgaben von knapp über 93 Mrd. EUR gegenüber. Davon entfielen 27,48 Mrd. EUR auf die Krankenversicherung, 2,02 Mrd. EUR auf die Unfallversicherung und 63,58 Mrd. EUR auf die Pensionsversicherung.
Wichtige Entwicklungsschritte waren die gesetzliche Unfallversicherung 1887, die Krankenversicherung 1889 und die Pensionsversicherung für Angestellte 1906. Nach dem Anschluss an das Deutsche Reich wurde die Selbstverwaltung abgeschafft; nach der Wiedererrichtung der Republik führte das Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz vom 12. Juni 1947 sie wieder ein und schuf den Hauptverband. Das seit 1. Jänner 1956 geltende ASVG fasste Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung für große Gruppen von Arbeitern und Angestellten zusammen. Das APG von 2005 schuf ein einheitliches Pensionsgesetz für pensionsversicherte Erwerbstätige. Mit dem SV-OG beschloss der Nationalrat am 13. Dezember 2018 die Zusammenführung von 21 Trägern auf fünf; gültig ist diese Struktur seit 1. Jänner 2020.
Der Dachverband ist zu 100 % Eigentümer der Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H. Alle Träger und der Dachverband gründeten außerdem die IT-Services der Sozialversicherung GmbH. Die SVD-Büromanagement GmbH ist seit 2020 ein Tochterunternehmen von BVAEB und SVS und übernimmt gemeinsame Backoffice-Angelegenheiten.