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Krankenversicherung in Österreich

In Österreich ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung für Leute mit legalem Einkommen bzw. deren Familie. Jeder unselbständig Beschäftigte ist …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Grundprinzip und Versicherungsarten
  2. 2. Wer pflichtversichert ist
  3. 3. Beiträge und Ausgaben
  4. 4. Private Zusatzversicherung

Grundprinzip und Versicherungsarten

Die Krankenversicherung in Österreich erstattet Versicherten die Kosten für Behandlungen bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und häufig auch nach Unfällen. Die Kosten werden je nach Leistung vollständig oder teilweise übernommen. Die Krankenversicherung ist Teil des österreichischen Gesundheits- und Sozialversicherungssystems.

Es gibt zwei grundlegende Versicherungsarten:

  • Die Pflichtversicherung oder gesetzliche Krankenversicherung garantiert die erforderliche medizinische Behandlung.
  • Die private Zusatzversicherung ist freiwillig und übernimmt zusätzliche Leistungen, zum Beispiel ein Einbettzimmer im Krankenhaus.

Das Gesundheitswesen wird durch mehrere Finanzströme getragen. Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern fließen an die gesetzlichen Krankenversicherungsträger. Zusätzlich werden öffentliche Mittel und Steuern über das Finanzministerium, die Länder und Länderfonds bereitgestellt. Krankenhäuser, Ärzte, Ambulatorien und Apotheken erhalten Zahlungen für ihre Leistungen. Versicherte können dabei mit Selbstbehalten, Rezeptgebühren oder direkten Kosten belastet werden. Teilweise gibt es eine direkte Rückerstattung oder eine Befreiung von solchen Beträgen.

Wer pflichtversichert ist

In Österreich besteht für Personen mit legalem Einkommen und teilweise für deren Familien eine gesetzliche Pflichtversicherung. Jeder unselbständig Beschäftigte ist krankenversichert, wenn sein Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet. Diese beträgt 2025 monatlich 551,10 €. Auch Arbeitslose und Pensionisten unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Pflichtversicherung ist im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und in weiteren Sondergesetzen geregelt: B-KUVG, GSVG, BSVG und NVG. Bestimmte Angehörige, insbesondere Ehegatten und Kinder, können gegen einen Zusatzbeitrag mitversichert werden (§§ 123, 51d ASVG). Nach den Angaben des Artikels sind etwa 100.000 Personen nicht versichert.

Den zuständigen Krankenversicherungsträger kann man grundsätzlich nicht frei wählen. Er richtet sich nach dem Dienstgeber und dessen Standort. Zu den wichtigsten Trägern gehören die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) sowie die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB). Die SVS ist für Unternehmer, Selbstständige und Bauern zuständig und umfasst Kranken- sowie Pensionsversicherung. Bei ambulanten Behandlungen gilt dort eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent; dafür bietet die SVS laut Artikel mehr Leistungen als die ÖGK.

Daneben gibt es Krankenfürsorgeeinrichtungen für bestimmte Beamte und Bedienstete, unter anderem in Wien, Baden, Linz, Oberösterreich, Steyr, Wels, Graz, Villach, Salzburg und Tirol sowie für bestimmte Landes-, Gemeinde- und Lehrkräfte.

Bei unselbständig Beschäftigten müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge gemeinsam tragen. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung beim zuständigen Krankenversicherungsträger anmelden und die gesetzlich festgelegten Beiträge abführen. Er haftet für die Sozialversicherungsbeiträge und darf den Arbeitnehmeranteil vom Gehalt abziehen. Selbständige und Selbstversicherte tragen ihren Beitrag vollständig selbst.

Grenzgänger, die in Österreich wohnen, aber in der Schweiz, in Deutschland oder in Liechtenstein arbeiten, sind grundsätzlich im Staat ihres Arbeitsplatzes krankenversicherungspflichtig. Sie können sich jedoch bei der zuständigen österreichischen Stelle selbst versichern.

Beiträge und Ausgaben

Für Arbeiter und Angestellte beträgt der Dienstnehmeranteil zur Krankenversicherung 3,87 %, der Dienstgeberanteil 3,78 %. Pensionisten zahlen seit Juni 2025 6 %. Selbständige zahlen 6,80 % der Beitragsgrundlage.

Die Beitragsgrundlage der Selbständigen sind die im Einkommensteuerbescheid des jeweiligen Kalenderjahres ausgewiesenen Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit. Hinzugerechnet werden die im Beitragsjahr vorgeschriebenen Kranken-, Pensions- und freiwilligen Arbeitslosenversicherungsbeiträge.

Arbeitnehmer und Pensionisten, die keine Einkommensteuer, aber Sozialversicherungsbeiträge zahlen, können durch die Sozialversicherungserstattung bis zu 55 % beziehungsweise 80 % der gezahlten Beiträge zurückerhalten.

Die im Artikel aufgeführte Übersicht zu den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungsträger bezieht sich auf 2012; der Artikel weist darauf hin, dass Teile dieses Abschnitts seit 2020 nicht mehr aktuell sein könnten. Insgesamt wurden 15,189 Milliarden Euro ausgegeben. Davon entfielen 4,568 Milliarden Euro beziehungsweise 30,1 % auf ärztliche Hilfe, 4,446 Milliarden Euro beziehungsweise 29,3 % auf Anstaltspflege und 3,005 Milliarden Euro beziehungsweise 19,8 % auf Arzneimittel. Weitere Ausgaben waren 0,430 Milliarden Euro beziehungsweise 2,8 % für Verwaltungsaufwand, 0,240 Milliarden Euro beziehungsweise 1,6 % für Heilbehelfe und 2,500 Milliarden Euro beziehungsweise 16,5 % für sonstige Ausgaben.

Private Zusatzversicherung

Neben der gesetzlichen Pflichtversicherung kann jede Person freiwillig bei einem Versicherungsunternehmen ihrer Wahl eine private Zusatzversicherung abschließen. Sie bietet Leistungen, die über den gesetzlichen Versicherungsschutz hinausgehen.

Eine wichtige Form ist die Sonderklasse-Versicherung. Bei einem Krankenhausaufenthalt kann sie zusätzlichen Komfort garantieren, beispielsweise ein Zweibettzimmer mit Dusche, WC, Fernseher und Telefon. Viele Versicherer bieten außerdem Polizzen an, die Zusatzkosten bei Zahnarztbesuchen oder Kosten für Kuren und alternative Heilmethoden übernehmen.

Für 2022 nennt der Artikel neun Anbieter mit folgenden Marktanteilen: UNIQA Österreich Versicherungen AG 43,98 %, Merkur Versicherung AG 18,50 %, Wiener Städtische Versicherung 17,65 %, Generali Versicherung AG 13,63 %, Allianz Elementar Versicherungs-AG 4,46 %, DONAU Versicherung AG 0,86 %, MuKi Versicherungsverein a. G. 0,58 %, Wüstenrot Versicherungs-AG 0,21 % und ERGO Versicherung AG 0,12 %.

2023 waren in Österreich rund 3,5 Millionen Menschen privat krankenversichert. Die Versicherer nahmen rund 2,8 Milliarden Euro an Prämien ein, ein Anstieg von 8,6 %. Rund 2,5 Milliarden Euro wurden als Leistungen ausbezahlt. Nur etwa 14 % der Auszahlungen entfielen auf Arztleistungen. Trotzdem betrachteten laut einer aktuellen Umfrage 8 von 10 Personen die Wahlarztversicherung als größten Vorteil der privaten Krankenversicherung.

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