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Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) war ein gesetzlicher Sozialversicherungsträger in Österreich.
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Einordnung und Aufgaben
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) war ein gesetzlicher Sozialversicherungsträger auf österreichischer Bundesebene und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie war für die Gesundheits- und Pensionsversicherung von Selbständigen und Unternehmern zuständig. Mit einem Budget von rund 5 Milliarden Euro im Jahr 2017 war sie der zweitgrößte Sozialversicherungsträger Österreichs.
Die SVA wurde zum 31. Dezember 2019 aufgelöst. Aufgrund des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes (SV-OG) wurde sie mit der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) zur Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) zusammengeführt. Der dafür zuständige SVS-Überleitungsausschuss trat am 1. April 2019 erstmals zusammen; die neue Organisationsstruktur galt ab 1. Jänner 2020.
Die SVA war dezentral organisiert: Neben der Zentrale in Wien bestanden neun Landesstellen in den Hauptstädten der Bundesländer.
Versicherte, Finanzierung und Rechtsgrundlagen
Zum versicherten Personenkreis gehörten:
- Mitglieder der Kammern der gewerblichen Wirtschaft, also Gewerbetreibende
- Gesellschafter einer offenen Gesellschaft (OG) und unbeschränkt haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG), wenn die Gesellschaft Mitglied einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft war
- geschäftsführende Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), wenn die Gesellschaft einer solchen Kammer angehörte
- selbständig Erwerbstätige ohne Gewerbeschein, die als „Neue Selbständige“ bezeichnet werden
- freiberuflich tätige Ärzte, Apotheker, Patentanwälte und Ziviltechniker
In der Gesundheitsversicherung waren außerdem die Bezieher einer SVA-Pension versichert. Angehörige wie Ehepartner, Lebensgefährten und Kinder konnten in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Insgesamt betreute die SVA in der Gesundheitsversicherung rund 820.000 Kunden und war als gesetzliche Pensionsversicherung für rund 440.000 Versicherte zuständig.
Die Leistungen wurden durch die Beiträge der versicherten Personen finanziert. Beim Umlageverfahren fließen die eingezahlten Beiträge unmittelbar wieder in Leistungen: 65 % gingen in die Pensionsvorsorge, 26 % in den Gesundheitsschutz, 2 % in die Unfallversicherung und 5 % in die Selbständigenvorsorge. Die Verwaltungskosten betrugen 2 %.
Die gesetzlichen Grundlagen bildeten das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und das Freiberuflichen Sozialversicherungsgesetz (FSVG).
Versichertenstand und Gesundheitseinrichtungen
Nach dem angegebenen Versichertenstand umfasste die Gesundheitsversicherung 418.000 aktive Erwerbstätige, 152.000 Pensionisten und 251.000 mitversicherte Angehörige. In der Pensionsversicherung waren 439.000 Personen versichert; insgesamt gab es 152.000 Pensionsbezieher.
Die SVA betrieb vier Gesundheitseinrichtungen gemeinsam mit privaten Managementpartnern. Dieses Zusammenwirken einer öffentlichen Einrichtung mit privaten Unternehmen wird als Public-Private-Partnership-Modell bezeichnet:
- das Neurologische Rehabilitationszentrum (NRZ) Rosenhügel in Wien mit VAMED
- das Klinikum Malcherhof Baden in Niederösterreich mit PremiQaMed
- das HerzReha-Zentrum in Bad Ischl in Oberösterreich mit der Vinzenz-Gruppe
- das SVA-Gesundheitszentrum Wien mit PremiQaMed
Vorsorgeprogramm „Selbständig gesund“
Versicherte mussten für Leistungen der SVA-Gesundheitsversicherung grundsätzlich einen Selbstbehalt von 20 % tragen. Ausgenommen waren alle Kinder sowie bestimmte Gruppen, beispielsweise sozial schwache oder chronisch kranke Menschen.
Durch die freiwillige Teilnahme am Gesundheitsvorsorgeprogramm „Selbstständig gesund“ konnte der Selbstbehalt von 20 % auf 10 % sinken. Zu Beginn fand bei einem Hausarzt ein Gesundheits-Check statt. Dieser bestand aus einer Vorsorgeuntersuchung einschließlich Elektrokardiogramm (EKG) und Blutbild. Arzt und versicherte Person vereinbarten anschließend Gesundheitsziele für Blutdruck, Körpergewicht, Bewegung, Tabak und Alkohol. Dabei sollten entweder bereits gute Werte erhalten oder einzelne Bereiche verbessert werden.
Nach ungefähr sechs Monaten folgte ein Evaluierungsgespräch, bei dem die Zielerreichung überprüft wurde. Waren die Ziele erreicht, konnte die versicherte Person die Herabsetzung des Selbstbehalts beantragen. Nach der Umsetzung aller Gesundheitsziele war die nächste Untersuchung abhängig vom Alter erst nach zwei bis drei Jahren erforderlich.
Digitalisierung durch „SVA 2020“
Mit dem Transformations- und Digitalisierungsprojekt „SVA 2020“ sollten interne und externe Abläufe einfacher und praktischer werden. Dies betraf sowohl Standardanliegen als auch Gesundheitsvorsorgeprogramme. Zugleich wurde der persönliche, telefonische und digitale Kundenservice ausgebaut.
Zu den Online-Angeboten gehörten die digitale Erstanmeldung, eine digitale Kundenzone mit integriertem Beitragskonto, die digitale Einreichung von Wahlarztrechnungen, die digitale Bewilligung von Verordnungen und Online-Formulare. Die Software für diese Formulare stammte vom österreichischen IT-Unternehmen aforms, das Lösungen für E-Government und E-Business entwickelt.
Weitere Bestandteile waren das vernetzte Training und die Betreuung durch einen SVA-Gesundheitscoach während und nach der Rehabilitation, ein laufend erweitertes Backbone-System für das Melde-, Versicherungs- und Beitragswesen sowie ein neues Telefoniekonzept. Dieses umfasste eine zentrale Servicestelle und Telefonnummer für alle Kunden sowie ein digitales Informationssystem für die Beschäftigten der SVA.
Die SVA verzeichnete jährlich etwa 60.000 Neuanmeldungen und ein Kundenwachstum von 7 %. Durch die Digitalisierung von Standardprozessen sollte dieses Wachstum bewältigt werden, ohne dass die Kosten entsprechend anstiegen. Gleichzeitig sollten die Betreuer mehr Zeit für individuelle Beratung erhalten. Das Projekt wurde innerhalb der europäischen Sozialversicherungen als beispielgebend dargestellt.