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Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen

Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) ist ein gesetzlicher Sozialversicherungsträger in Österreich. Sie ist für die Kranken-, Unfall- und …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Aufgabe und rechtliche Grundlagen
  2. 2. Organisation und Selbstverwaltung
  3. 3. Versicherte Personengruppen
  4. 4. Finanzierung und Verteilung der Mittel
  5. 5. Entstehung und Entwicklung
  6. 6. Gesundheitseinrichtungen und digitale Dienste

Aufgabe und rechtliche Grundlagen

Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) ist ein gesetzlicher Sozialversicherungsträger in Österreich und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als sogenannter Allspartenträger ist sie für die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller Selbständigen in Österreich zuständig. Dazu gehören Gewerbetreibende, Bauern, Neue Selbständige und Freiberufler. Insgesamt betreut sie rund 1,2 Millionen Kunden.

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG), das Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) und das Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG). Teilweise gilt außerdem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG), beispielsweise für die Unfallversicherung gewerblich Selbständiger.

Organisation und Selbstverwaltung

Die SVS arbeitet bundesweit und wird von den Versicherten selbst verwaltet. Selbstverwaltung bedeutet, dass Vertreter der Versichertengruppen in den Verwaltungskörpern der SVS die Strategie festlegen und Entscheidungen treffen. Das geschäftsführende Organ ist der Verwaltungsrat; an seiner Spitze steht der Obmann. Das Management führt der Generaldirektor.

Der Hauptsitz befindet sich in Wien. Dort übernimmt die Hauptstelle vor allem Steuerungs- und Managementaufgaben. In jedem österreichischen Bundesland gibt es außerdem eine Landesstelle, damit Versicherte wohnortnah betreut werden können. Die Aufsicht führen das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie das Bundesministerium für Finanzen.

Versicherte Personengruppen

Nach dem GSVG sind insbesondere folgende Gruppen versichert:

  • Mitglieder der Kammern der gewerblichen Wirtschaft, also Gewerbetreibende;
  • Gesellschafter einer offenen Gesellschaft (OG) und unbeschränkt haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG), wenn die Gesellschaft Mitglied einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft ist;
  • geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, wenn die Gesellschaft Kammermitglied ist;
  • selbständig Erwerbstätige ohne Gewerbeschein, die als Neue Selbständige bezeichnet werden.

Die Unfallversicherung dieser Personen richtet sich nach dem ASVG.

Nach dem BSVG gehören vor allem Personen zum Versichertenkreis, die auf eigene Rechnung und Gefahr einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb führen oder führen lassen. Dazu kommen im Betrieb hauptberuflich beschäftigte Ehepartner oder eingetragene Partner sowie bestimmte Verwandte, etwa Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern. Erfasst werden auch Wahl-, Stief- und Schwiegerverwandte der genannten Gruppen. In der Unfallversicherung sind zusätzlich bestimmte Familienangehörige geschützt, die im Betrieb mitarbeiten. Ebenfalls versichert sind Gesellschafter einer OG und unbeschränkt haftende Gesellschafter einer KG, wenn die Führung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs zum Unternehmensgegenstand gehört.

Nach dem FSVG sind freiberuflich tätige Ärzte, Apotheker, Patentanwälte und Ziviltechniker versichert.

In die Krankenversicherung nach GSVG und BSVG fallen außerdem die Bezieher einer SVS-Pension. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Angehörige wie Ehepartner, Lebensgefährten und Kinder mitversichert.

Finanzierung und Verteilung der Mittel

Das jährliche Gebarungsvolumen, also die Gesamtsumme der verwalteten Einnahmen und Ausgaben, betrug 2020 insgesamt 9,5 Milliarden Euro. Die Versicherungsleistungen werden überwiegend durch Beiträge der Versicherten im Umlageverfahren finanziert. Dabei werden die eingenommenen Beiträge unmittelbar für Leistungen an Versicherte verwendet.

Bestimmte Leistungen werden dagegen aus allgemeinen Steuermitteln bezahlt. Dazu zählen das Bundespflegegeld, Ausgleichszulagen zur Pension und das Kinderbetreuungsgeld.

Die Finanzmittel verteilen sich ungefähr wie folgt:

  • 73 % auf Leistungen der Pensionsversicherung;
  • 21 % auf Leistungen der Krankenversicherung;
  • 2 % auf Leistungen der Unfallversicherung;
  • 4 % auf Pflegegeldleistungen.

Entstehung und Entwicklung

Die SVS entstand durch eine Reform der österreichischen Sozialversicherungsträger. Am 13. Dezember 2018 beschloss der Österreichische Nationalrat, die bestehenden 21 Träger zu fünf Sozialversicherungsträgern zusammenzuführen. Das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG) leitete den Reformprozess bis 2020 ein.

Am 1. Jänner 2020 entstand die SVS aus der früheren Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) und der früheren Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA). Damit wurde ein gemeinsamer Sozialversicherungsträger für alle Selbständigen geschaffen. Eine Vorgängerinstitution der SVA war die Pensionsversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, die durch das Bundesgesetz vom 18. Dezember 1957 über die Pensionsversicherung der in der gewerblichen Wirtschaft selbständig Erwerbstätigen geschaffen worden war.

Im Dezember 2023 bestellte der Verwaltungsrat Alexander Biach mit Wirkung ab Juli 2024 zum Nachfolger von Hans Aubauer als Generaldirektor. Sabine Zaussinger wurde als Stellvertreterin bestätigt, Eva Hilger blieb leitende Ärztin. Im Jänner 2025 bestätigte der Verwaltungsrat Peter Lehner für weitere fünf Jahre als Obmann. Franz Waldenberger wurde als Nachfolger von Theresia Meier zu seinem Stellvertreter gewählt.

Gesundheitseinrichtungen und digitale Dienste

Die SVS besitzt neun spezialisierte Gesundheitseinrichtungen, die gemeinsam mit privaten Managementpartnern in Public-Private-Partnership-Modellen betrieben werden. Darunter befinden sich acht stationäre Rehabilitationseinrichtungen und das ambulante Gesundheitszentrum für Selbständige in Wien.

Die Einrichtungen bieten Prävention, Heilverfahren und Rehabilitation mit individuellen Therapiekonzepten und persönlicher Betreuung. Ihre Fachgebiete umfassen Orthopädie, Rheumatologie, Neurologie, Herz-Kreislauf-, Lungen- und Stoffwechselerkrankungen sowie Onkologie. Beispiele sind die HerzReha Bad Ischl für Herzrehabilitation und Stoffwechselerkrankungen sowie das NRZ Rosenhügel für neurologische und neuropsychologische Rehabilitation. Das Gesundheitszentrum für Selbständige bietet Vorsorge und Prävention, ambulante Rehabilitation bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Ergo- und Physiotherapie bei Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates sowie Kurativ- und Begutachtungsleistungen.

Unter der digitalen Marke „svsGO“ stellt die SVS ein Webportal und eine App bereit. Versicherte können dort beispielsweise Wahlarztrechnungen zur Vergütung oder Verordnungen zur Bewilligung einreichen, ihr persönliches Pensionskonto einsehen und Informationen zu ärztlichen Leistungen abrufen. Zudem stehen sämtliche Online-Formulare für Anträge und Meldungen an die SVS im Portal zur Verfügung.

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