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Schweizer Bauernkrieg

Der Schweizer Bauernkrieg war ein Volksaufstand in der Alten Eidgenossenschaft im Jahr 1653. Eine Abwertung der Berner Währung führte im bernischen Emmental …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Einordnung und politischer Hintergrund
  2. 2. Wirtschaftliche und soziale Ursachen
  3. 3. Vom Steuerprotest zum Bauernbund
  4. 4. Belagerungen, Schlachten und Niederlage
  5. 5. Strafen und langfristige Folgen
  6. 6. Historische Bedeutung und Erinnerung

Einordnung und politischer Hintergrund

Der Schweizer Bauernkrieg war ein Volksaufstand in der Alten Eidgenossenschaft von Januar bis Juni 1653. Er erfasste vor allem das westliche Schweizer Mittelland und begann im bernischen Emmental sowie im luzernischen Entlebuch. Später weitete er sich nach Solothurn, Basel und in den Aargau aus. Aus einer Steuerrevolte entstand eine Bewegung, die den Herrschaftsanspruch der Städte grundsätzlich infrage stellte. Der Krieg endete mit dem Sieg der Obrigkeiten und dem Frieden von Mellingen.

Die Alte Eidgenossenschaft bestand im 17. Jahrhundert aus dreizehn weitgehend unabhängigen Orten. Dazu gehörten Landkantone und Stadtstaaten. Jeder Ort war in seinem Gebiet souverän, betrieb eine eigene Aussenpolitik und prägte eigenes Geld. Die Tagsatzung war das gemeinsame Gremium, besass aber kaum eigene Macht und diente hauptsächlich der Koordination. Durch die Reformation war die Eidgenossenschaft zudem in einen katholischen und einen reformierten Block gespalten.

In den Stadtkantonen herrschten die städtischen Räte über die Landbevölkerung. Sie übten die Gerichtsbarkeit aus und ernannten Landvögte als Vertreter der Obrigkeit. Politische Macht konzentrierte sich zunehmend bei wenigen regimentsfähigen Patrizierfamilien. Die Landbevölkerung und die unteren städtischen Schichten hatten kaum Einfluss auf Entscheidungen, obwohl sie von Steuern, Verordnungen und Einschränkungen ihrer überlieferten Rechte unmittelbar betroffen waren.

Wirtschaftliche und soziale Ursachen

Die unmittelbaren wirtschaftlichen Ursachen lagen in den Veränderungen nach dem Dreissigjährigen Krieg. Die Eidgenossenschaft war von den Kampfhandlungen weitgehend verschont geblieben. Während des Krieges hatte die Landbevölkerung Nahrungsmittel zu hohen Preisen exportieren können. Nach dem Westfälischen Frieden von 1648 erholte sich die süddeutsche Wirtschaft, die Schweizer Exporte gingen zurück und die Preise landwirtschaftlicher Produkte sanken. Viele Bauern hatten während der Hochkonjunktur Kredite aufgenommen und waren nun wegen der Nachkriegsdeflation stark verschuldet.

Gleichzeitig waren die Ausgaben der Städte seit den 1620er Jahren gestiegen, unter anderem für neue Verteidigungsanlagen. Frankreich und Spanien stellten ihre Pensionen für die Bereitstellung schweizerischer Söldnerregimenter, der sogenannten Reisläufer, ein. Die Obrigkeiten erhöhten deshalb bestehende Steuern und führten neue Abgaben ein.

Zusätzlich wurden minderwertige Batzen aus Kupfer geprägt, die denselben Nennwert wie frühere Silbermünzen besassen. Silbermünzen wurden gehortet, während die Kaufkraft des Kupfergeldes sank. Damit trafen Nachkriegsdepression, Inflation, Verschuldung und eine hohe Steuerlast zusammen. Schon zuvor hatte es Steuerrevolten gegeben, etwa 1629–1636 in Luzern, 1641 in Bern und 1645/46 in Zürich. Im Jahr 1653 eskalierte dieser länger bestehende Konflikt jedoch in bisher unbekanntem Ausmass.

Neben den wirtschaftlichen Belastungen spielte politische Ausgrenzung eine wichtige Rolle. Die Städte nahmen seit dem 16. Jahrhundert immer weniger Neubürger auf. Zugleich entwickelte sich eine städtische Magistraten-Oligarchie, also die Herrschaft einer kleinen Gruppe von Amtsträgerfamilien. Diese Elite betrachtete Ämter zunehmend als erblich und regierte aristokratisch-absolutistisch. Die Untertanen mussten sich Entscheidungen fügen, an denen sie nicht beteiligt waren und die teilweise ihre alten Rechte sowie ihre sozialen und kulturellen Freiheiten einschränkten.

Vom Steuerprotest zum Bauernbund

Am 2. Dezember 1652 wertete Bern den Kupferbatzen um 50 % ab. Für den Umtausch zum alten Kurs blieben nur drei Tage. Viele Menschen auf dem Land konnten diese Möglichkeit nicht nutzen und verloren dadurch auf einen Schlag die Hälfte ihres Geldvermögens. Andere Orte folgten dem Berner Beispiel. Besonders schwer traf es das Entlebuch, wo viele Berner Batzen umliefen.

Nachdem der Luzerner Stadtrat eine Delegation unter Hans Emmenegger und Christian Schybi nicht angehört hatte, versammelten sich die Entlebucher trotz eines Verbots am 15. Februar 1653 zu einer Landsgemeinde in Heiligkreuz bei Hasle. Sie beschlossen, keine Steuern mehr zu zahlen, bis die Regierung ihre Forderungen erfüllte. Verlangt wurden allgemeine Steuersenkungen und die Abschaffung der Abgaben auf den Salz-, Vieh- und Pferdehandel. Am 26. Februar schlossen sich die meisten ländlichen Gemeinden Luzerns in Wolhusen zusammen; Anfang März folgte das bernische Emmental.

Vermittlungsversuche führten zunächst zu Kompromissen. Am 18. März schlugen katholische Orte der Innerschweiz in Luzern eine Resolution vor, die viele Forderungen erfüllte. Eine reformierte Delegation unter dem Zürcher Bürgermeister Johann Heinrich Waser legte Bern am 4. April einen ähnlichen Vorschlag vor. Das Emmental und die meisten luzernischen Ämter stimmten zu. Die Entlebucher lehnten jedoch ab, weil der Aufstand weiterhin als illegal galt und seine Anführer bestraft werden sollten. Am 10. April überzeugten sie in Signau die Emmentaler, ihre neuen Treueschwüre nicht einzuhalten. Solothurn blieb dank der Vermittlung Adam Zeltners weitgehend ausserhalb des Konflikts.

Am 23. April verbündeten sich in Sumiswald Vertreter der Landbevölkerung von Luzern, Bern und Basel. Eine Woche später erneuerten sie in Huttwil das Bündnis und wählten Niklaus Leuenberger zum Anführer. Am 14. Mai wurde der Huttwiler Bauernbund durch einen schriftlichen Vertrag formal gegründet. Er verstand sich als eigenständige, den Städten gleichberechtigte politische Einheit. Die Aufständischen beriefen sich auf alte Rechte und besonders auf das Stanser Verkommnis von 1481.

Der Bauernbund übte in seinen Gebieten Gerichtsbarkeit und militärische Kontrolle aus und wollte sich auf die Landbevölkerung der gesamten Eidgenossenschaft ausdehnen. Er vereinte katholische Untertanen aus dem Entlebuch und dem Solothurnischen mit Reformierten aus dem Emmental und dem Baselbiet; sein Vertrag erkannte diese Bikonfessionalität ausdrücklich an. Damit war aus der ursprünglichen Steuerverweigerung eine politische Unabhängigkeitsbewegung geworden.

Belagerungen, Schlachten und Niederlage

Die Städte mussten für ihre Armeen eigentlich Milizen aus der Landbevölkerung aufbieten, gegen die sie nun kämpften. Bern zog deshalb Truppen aus dem vom Aufstand nicht erfassten Waadtland und Oberland zusammen. Auch die übrigen Orte unterstützten Bern und Luzern. In einer Zürcher Depesche wurde der Konflikt als «Revolution» bezeichnet; dies scheint die erste dokumentierte Verwendung des Wortes im modernen Sinn eines politischen Umsturzes zu sein.

Nach einem Ultimatum vom 18. Mai zog Leuenberger mit einem 16'000 Mann starken Bauernheer vor Bern, das er am 22. Mai erreichte. Ein zweites Heer unter Emmenegger belagerte Luzern. Da die Obrigkeiten unvorbereitet waren, verhandelten sie. Im Murifeldfrieden vom 28. Mai versprach Bern, die fiskalischen Forderungen der Landbevölkerung zu erfüllen; dafür sollte der Bauernbund aufgelöst werden. Luzern vereinbarte ebenfalls einen Waffenstillstand. Die Heere zogen ab, doch viele Aufständische wollten den Bund nicht aufgeben.

Ohne Kenntnis des Murifeldfriedens stellte Zürich am 30. Mai unter Konrad Werdmüller ein Heer von rund 8000 Mann, 800 Pferden und 18 Kanonen auf. Es besetzte den Reussübergang bei Mellingen. Bei Wohlenschwil und Othmarsingen versammelten Leuenberger und Schybi etwa 24'000 Bauern. Werdmüller erkannte den ihm vorgelegten Murifeldvertrag nicht an und forderte die bedingungslose Kapitulation. Am 3. Juni griff das schlecht ausgerüstete Bauernheer an. Da ihm Artillerie fehlte, wurde es in der Schlacht von Wohlenschwil entscheidend geschlagen.

Im anschliessenden Frieden von Mellingen musste der Huttwiler Bauernbund aufgelöst werden. Eine Amnestie galt nicht für die Anführer. Zusätzlich rückten 6000 Berner Soldaten mit 19 Kanonen unter Sigmund von Erlach in den Aargau ein. Am 7. Juni besiegten sie bei Herzogenbuchsee etwa 2000 zurückweichende Aufständische; das Dorf brannte während der Kämpfe. Leuenberger wurde am 9. Juni nach dem Verrat durch einen Nachbarn festgenommen.

Im Entlebuch dauerte der Widerstand länger. Schybis Truppen scheiterten am 5. Juni beim Versuch, die Brücke von Gisikon einzunehmen. Sebastian Peregrin Zwyer rückte danach mit Luzerner und innerschweizerischen Truppen durch das Tal vor. Am 20. Juni war das Entlebuch vollständig unter seiner Kontrolle; Schybi wurde wenige Tage später gefangen genommen.

Strafen und langfristige Folgen

Nach dem militärischen Sieg bestraften die Obrigkeiten die Aufständischen hart. Bern erklärte den Murifeldvertrag für ungültig und widerrief die Amnestiebedingungen des Friedens von Mellingen. Die Landbevölkerung wurde entwaffnet, mit hohen Geldbussen belegt und musste die Kosten der Militäroperationen tragen. Zahlreiche Beteiligte wurden eingekerkert, gefoltert, hingerichtet, zu Galeerenstrafen verurteilt oder verbannt.

Christian Schybi wurde am 9. Juli 1653 in Sursee hingerichtet. Niklaus Leuenberger wurde am 27. August in Bern enthauptet und gevierteilt. Bern verhängte 23 Todesurteile, zusätzlich zu standrechtlichen Hinrichtungen durch Erlachs Armee; Luzern verhängte acht und Basel sieben. Solothurn lieferte unter Berner Druck 19 Personen aus, darunter den Vermittler Adam Zeltner, der enthauptet wurde.

Trotz ihres vollständigen militärischen Erfolgs erkannten die städtischen Eliten, wie abhängig sie von den ländlichen Untertanen waren. Deshalb verzichteten sie auf weitere flächendeckende drakonische Massnahmen. Sie begrenzten den wirtschaftlichen Druck, erfüllten zahlreiche ursprüngliche Steuerforderungen und führten in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts Reformen durch. In Luzern sank dadurch die steuerliche Gesamtbelastung.

Der Historiker Andreas Suter vertritt die These, der Bauernkrieg habe ein weiteres Vordringen absolutistischer Herrschaft verhindert und eine Entwicklung wie in Frankreich nach der Fronde vereitelt. Die Obrigkeiten mussten vorsichtiger regieren und ihre Landbevölkerung stärker berücksichtigen. Bern verlangte von seinen Landvögten ein weniger pompöses und autoritäres Auftreten und ging teilweise gegen Korruption, Inkompetenz und ungerechtfertigte Bereicherung vor. Bis zum Ende der alten Herrschaftsordnung 1798 fehlten den Städteorten zudem die Mittel für stehende Heere und grosse Beamtenapparate. Das sparsame Milizsystem in Verwaltung und Militär wird daher teilweise als langfristige Folge des Bauernkrieges betrachtet.

Historische Bedeutung und Erinnerung

Nach 1653 versuchten die Obrigkeiten, die Erinnerung an den fast erfolgreichen Aufstand zu unterdrücken. Flaggen, Waffen und andere Widerstandssymbole wurden verboten und zerstört; öffentliche Gedenkveranstaltungen, Wallfahrten zu Hinrichtungsorten und Kampflieder waren bei Todesstrafe untersagt. Dennoch blieb die Erinnerung bei der Landbevölkerung im Privaten erhalten.

Im 19. Jahrhundert deuteten freiheitlich gesinnte Autoren und Künstler den Bauernkrieg als Teil des Strebens nach Demokratie, das ihrer Auffassung nach zur Gründung des Bundesstaates von 1848 führte. Seit dem frühen 20. Jahrhundert entstanden Denkmäler für die Aufständischen, darunter 1903 solche für Schybi und Emmenegger in Escholzmatt sowie für Leuenberger in Rüderswil.

Moderne Historiker bewerten den Aufstand als wichtiges Ereignis der Schweizer Geschichte. Er war bemerkenswert, weil er sich anders als frühere Erhebungen rasch über mehrere Orte ausbreitete, weil die Untertanen gut organisiert ein grosses Heer aufstellen konnten und weil ihre Forderungen über Steuererleichterungen und die Wiederherstellung alter Rechte hinausgingen. Mit seinem Anspruch auf politische Gleichberechtigung stellte der Huttwiler Bauernbund die Herrschaft der städtischen Obrigkeiten grundsätzlich infrage.

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