Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Schneeballsystem
Als Schneeballsystem oder Pyramidensystem werden Geschäftsmodelle bezeichnet, die zum Funktionieren eine ständig wachsende Anzahl an Teilnehmern benötigen, …
Inhalt6 Abschnitte
Grundprinzip und zwangsläufiger Zusammenbruch
Ein Schneeballsystem oder Pyramidensystem ist ein Geschäftsmodell, das zum Funktionieren ständig mehr Teilnehmer benötigt. Gewinne oder scheinbare Renditen entstehen fast ausschließlich dadurch, dass neue Teilnehmer eigenes Kapital einbringen oder Einnahmen erwirtschaften. Oft gibt es kein echtes oder nur ein überteuertes Produkt; dann kann ein Betrugsdelikt vorliegen.
Häufig erhalten Mitglieder Anteile an den Einnahmen der von ihnen angeworbenen Personen. So können Gründer und besonders früh oder lange beteiligte Mitglieder profitieren. In anderen Fällen verschieben die Gründer Einnahmen gezielt innerhalb des Systems, sodass Investoren eine Rendite vorgetäuscht wird, während der größte Teil der Investitionen veruntreut wird.
Das System beruht auf exponentiellem Wachstum und muss unter endlichen Bedingungen in der Regel innerhalb weniger Jahre zusammenbrechen oder auffliegen. Wer beispielsweise zwei weitere Mitglieder werben muss, erzeugt in der zweiten Stufe vier, in der dritten acht und in der vierten 16 Teilnehmer. In der zehnten Stufe sind es bereits über 1000, in der zwanzigsten über eine Million. Bei fünf geworbenen Mitgliedern sind es in der zehnten Stufe fast zehn Millionen und in der 15. Stufe mehr Menschen, als es auf der Erde gibt. Der Zusammenbruch tritt ein, wenn nicht mehr genügend neue Teilnehmer gewonnen werden oder auch bisher erfolgreiche Mitglieder aufgeben.
Abgrenzung zum Ponzi-System
Ein Ponzi-System oder Ponzi-Schema verspricht sehr hohe Renditen, die nur auf dem Papier existieren. Werden Auszahlungen verlangt, werden sie vorübergehend aus den Einzahlungen anderer Anleger finanziert. Reale, wertsteigernde Geschäfte oder Investitionen gibt es nicht. Das System kollabiert, sobald viele Anleger gleichzeitig ihre Einlagen zurückfordern.
Beide Systeme benötigen ständig wachsende Teilnehmerzahlen und finanzieren die Ausschüttungen bestehender Teilnehmer durch Beiträge neuer Teilnehmer. Beim Schneeballsystem müssen die Teilnehmerzahlen jedoch mit deutlich höheren Wachstumsraten steigen. Die wichtigsten Unterschiede sind:
- Beim Ponzi-System kennen die Teilnehmer den Gründer; die Herkunft der Ausschüttungen wird verschleiert. Beim Schneeballsystem haben Neuteilnehmer selten Kontakt zu den Gründern, während die Finanzierung durch angeworbene Neuteilnehmer meist transparent ist.
- Beim Schneeballsystem zahlt man häufig einmalige oder wiederkehrende Teilnahmegebühren und muss weitere Personen anwerben. Beim Ponzi-System genügt meist eine Geldanlage ohne weitere Tätigkeit.
- Schneeballsysteme brechen relativ rasch zusammen, weil auf jeder Ebene ein Mehrfaches an Neuteilnehmern erforderlich ist. Ponzi-Systeme können langsamer kollabieren, besonders wenn zufriedene Anleger ihre scheinbaren Gewinne reinvestieren.
Gut durchdachte Systeme können zunächst langsam wachsen, scheitern aber durch staatliche Eingriffe, zunehmende Aufklärung oder daran, dass immer mehr Mitglieder ihre Investition nicht amortisieren können.
Typische Formen und Abgrenzung zu MLM
In Herz- oder Schenkkreisen gibt es keine werthaltigen Produkte oder Dienstleistungen. Neue Teilnehmer zahlen eine Beitrittsgebühr an den Werber. Dieser behält einen Teil; häufig erhält auch der Werber der zweiten Stufe einen Anteil. Die neuen Mitglieder werben ihrerseits weitere Personen an. Erst wenn genügend neue Teilnehmer gewonnen wurden, kann sich der eigene Beitrag amortisieren und ein Gewinn entstehen. Ein frühes Beispiel in Deutschland war die 1746 gegründete Dukatensozietät.
Bei Pyramidensystemen werden Produkte hierarchisch von oben nach unten weitergereicht, wobei auf jeder Ebene der Preis steigt. Kauft B ein Produkt von A beispielsweise 50 Cent teurer, kann B es weiterverkaufen oder C anwerben, der das Produkt wiederum zu einem höheren Preis von B bezieht. Das funktioniert nur bis zu einem bestimmten Punkt; danach tragen vor allem die untersten Teilnehmer den Verlust. Problematisch sind der Produktfluss von oben nach unten, die Weitergabe über mehrere Ebenen und die stetige Preissteigerung.
Die Grenze zwischen illegalem Schneeballsystem und legalem Strukturvertrieb oder Multi-Level-Marketing (MLM) ist teilweise fließend. Die zentrale Frage lautet: Würde ein Kunde das Produkt auch erwerben, wenn er keine Provision für die Vermittlung neuer Kunden erhielte? Bei illegalen Systemen steht meist die Anwerbung und die Aussicht auf „passives Einkommen“ im Vordergrund. Bei zulässigem MLM werden Produkte hauptsächlich an Verbraucher verkauft, die nicht zugleich Teil des Vertriebssystems werden, oder es besteht ein legitimes Konsumentennetzwerk.
Warnzeichen für ein illegales System sind ein starker Rekrutierungsdruck, hohe Boni für die Anwerbung, eine hierarchische Begünstigung früher Teilnehmer, kein echter oder ein überteuerter Produktwert, ungewöhnlich hohe Handelsmargen, kaum Kunden ohne Provisionsinteresse und unrealistische Renditeversprechen. In der Schweiz gilt besonders: Ist die Amortisation der Eintrittssumme ausschließlich durch das Anwerben neuer Mitglieder möglich, handelt es sich um ein Schneeballsystem. Die Abhängigkeit von der Marktsättigung bildet dabei das lotterieähnliche Element.
Geschichtliche und rechtliche Einordnung
Schneeballsysteme gab es bereits vor dem 20. Jahrhundert. Bei sogenannten Schneeballensammlungen wurden beim Kauf von Waren Coupons oder Anweisungen mitverkauft. Käufer sollten diese an weitere Personen verkaufen und dadurch einen Teil ihres Kaufpreises zurückerhalten. Ein historisches Beispiel betraf Fahrräder, die für 9 beziehungsweise 10 Kronen angeboten wurden, wobei der Käufer 50 Kronen einsenden und vier Gutscheine zu je 10 Kronen weiterverkaufen musste. Erst wenn jeder der vier Käufer weitere 40 Kronen eingesendet hatte, sollte das Fahrrad geliefert werden. Diejenigen, die keine weiteren Käufer fanden, finanzierten die Vorteile der erfolgreichen Teilnehmer.
In der Europäischen Union sind Schneeballsysteme gegenüber Verbrauchern nach Nr. 14 Anhang I der UGP-Richtlinie 2005/29/EG verboten. In Deutschland wurde dies durch § 3 Abs. 3 Anhang Nr. 14 UWG umgesetzt. Zusätzlich erfasst § 16 Abs. 2 UWG das geschäftliche Veranlassen von Verbrauchern durch das Versprechen besonderer Vorteile für die Anwerbung weiterer Personen. Dafür drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Das Delikt ist ein Unternehmens- und abstraktes Gefährdungsdelikt: Ein konkreter Schaden muss nicht entstehen; bereits der Versuch, ein Schneeballsystem aufzubauen, ist strafbar.
Geschädigte können ihre Einsätze grundsätzlich nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812 ff. und § 817 BGB) oder nach deliktischen Grundsätzen (§§ 823 ff. und § 826 BGB) zurückfordern. Erhaltene Zahlungen, auch sogenannte Scheingewinne, müssen bei einer späteren Insolvenz jedoch häufig nach § 134 InsO an den Insolvenzverwalter zurückgezahlt werden. Die Steuerpflicht der gutgeschriebenen Scheingewinne folgt aus § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG; dies gilt nach der Rechtsprechung des Finanzgerichts Münster auch für Schenkkreise.
In Österreich gilt seit dem 1. März 1997 § 168a StGB. Veranstalten, Unterstützen oder gewerbsmäßiges Fördern von Ketten- oder Pyramidenspielen kann mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe bestraft werden, bei schwerer Schädigung einer größeren Zahl von Menschen, etwa zehn Personen, mit bis zu drei Jahren. Nach dem Urteil des OGH vom 13.3.1996 sind Pyramidenspiele nach § 879 ABGB verboten und nichtig. In der Schweiz verbietet Art. 3 Lit. r des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb solche Veranstaltungen; je nach Ausgestaltung können außerdem Vorschriften des Banken-, Börsen-, Kollektivanlagen- oder Geldwäschereigesetzes verletzt sein.
Vergleichbare Fälle und Verdachtsfälle
Zu den im Artikel genannten Fällen gehören:
- Adele Spitzeder baute in München in den 1860er Jahren ein Ponzi-System auf. Es brach zusammen, als 60 Kunden gleichzeitig ihre Einlagen zurückforderten.
- Charles Ponzi sammelte in den USA in den 1920er Jahren innerhalb von etwa sechs Monaten nach heutigem Wert ungefähr 150 Mio. US-$ ein und täuschte Renditen durch Scheininvestitionen vor.
- In Albanien führten Schneeballsysteme 1997 zu schweren Unruhen. Insgesamt wurden 1,2 Mrd. US-$ investiert; viele Familien setzten ihr gesamtes Vermögen ein oder beliehen Häuser.
- Die türkische Unternehmung Yimpaş und über 50 türkische Holdings sammelten mit dem sogenannten Konya-Modell zwischen 1997 und 2002 bei Auslandstürken in Europa zwischen 5 und 50 Mrd. Euro ein.
- Bernard L. Madoff schädigte Anleger ab 2008 um etwa 65 Mrd. Dollar und wurde am 29. Juni 2009 zu 150 Jahren Haft verurteilt. Sein System entsprach eher einem Ponzi-Schema, da es nicht ständig neue Kapitalgeber benötigte und über 15 Jahre mit konstanten, nicht extrem hohen Dividenden funktionierte.
- Gegen die GFE-Group wurde 2010 wegen des Verdachts eines Schneeballsystems ermittelt. Sie nahm von 1400 Kunden 62 Millionen Euro für Blockheizkraftwerke ein, versprach 2,5 % monatliche Pacht beziehungsweise 30 Prozent Rendite pro Jahr und wurde 2014 wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs verurteilt.
- Weitere genannte Fälle sind European Kings Club, Reed Slatkin, Sergei Pantelejewitsch Mawrodi, Infinus, FlowTex, Prokon, Dieter Behring, die S&K-Gruppe, Lyoness/Lyconet, Hyperfund beziehungsweise Hyperverse und JuicyFields. Bei Prokon wird ausdrücklich angemerkt, dass es kein klassisches Schneeballsystem war, da Windparks zur Erwirtschaftung von Erträgen existierten. Bei Lyoness/Lyconet verbot die norwegische Glücksspielbehörde im Juni 2018 die Tätigkeit als illegales, pyramidenspielartiges Verkaufssystem; in Italien wurde im Januar 2019 eine Geldstrafe von über 3,2 Mio. Euro verhängt.
- Vor Dexcar warnte die Arbeiterkammer Vorarlberg am 24. März 2017; am 16. Juni 2017 erstattete sie nach Beschwerden Anzeige. Die italienische Wettbewerbs- und Marktaufsicht hatte im März 2017 eine Strafe von 400.000 Euro wegen unlauterer Geschäftspraktiken verhängt.
Im Dezember 2008 wurde der Fall Madoff bekannt. Bei Full Tilt Poker standen im November 2010 Bankguthaben von 145 Millionen USD Kundenguthaben von 344 Millionen USD gegenüber; im April 2011 waren es 60 Millionen USD Guthaben gegenüber Forderungen von 390 Millionen USD. Der New Yorker Staatsanwalt bezeichnete den Dienst am 20. September 2011 als massives Ponzi-Schema; die Vorwürfe betrafen den Geschäftsbetrieb, nicht das eigentliche Pokerspiel.
Andere Bedeutung: Literaturrecherche
In der wissenschaftlichen Literaturrecherche bezeichnet „Schneeballsystem“ ein Vorgehen, bei dem man von einer bekannten Veröffentlichung ausgehend weitere thematisch passende Quellen findet. Dazu wertet man deren Literaturverzeichnis oder Fußnoten aus und wiederholt das Verfahren in den gefundenen Publikationen. Als Ausgangspunkt eignet sich möglichst ein aktuelles und allgemeines Werk, etwa ein Lexikoneintrag, ein Einführungswerk oder ein Lehrbuch. So führt die Suche von allgemeiner zu spezieller Fachliteratur.
Gegenüber einer systematischen Suche in Bibliografien und Datenbanken hat dieses Verfahren den Nachteil, dass vor allem ältere Veröffentlichungen als die Ausgangsquelle gefunden werden. Außerdem können Zitierkartelle entstehen: Veröffentlichungen mit einer bestimmten Sichtweise zitieren sich überwiegend gegenseitig. Dadurch kann ein einseitiges Bild entstehen. Deshalb sollte das Schneeballsystem durch andere Suchverfahren ergänzt oder von mehreren unterschiedlichen Ausgangspunkten begonnen werden.