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Koranismus
Koranisten (arabisch أهل القرآن , DMG Ahl al-Qurʾān) glauben, dass Gottes Botschaft im Koran klar und vollständig ist und daher vollumfänglich verstanden werden …
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Grundidee und Quellenverständnis
Koranismus (arabisch al-Qurʾānīya) ist eine Strömung im Islam. Koranisten, auch Ahl al-Qurʾān genannt, betrachten den Koran als einzige textliche Quelle für Glauben, Theologie und religiöse Normen. Hadithe, also überlieferte Aussprüche und Handlungen des Propheten Mohammed, lehnen sie als Grundlage ab.
Nach koranistischer Auffassung ist Gottes Botschaft im Koran klar und vollständig; sie könne ohne Hadithe verstanden werden. Zur Begründung verweisen Koranisten unter anderem auf Sure 6:38, wonach in der Schrift nichts übergangen worden sei, auf Sure 6:114 über die „klar auseinandergesetzt[e]“ Schrift und auf Sure 12:1 über die „deutliche Schrift“.
Im traditionellen Islam ist der Koran ebenfalls die Hauptquelle. Bei seiner Auslegung werden aber außerdem Prophetenbiografie (Sīra), Hadithe und frühere Korankommentare herangezogen. Diese später entstandenen Quellen können dem Koran zusätzliche Gebote und Verbote zuschreiben. Auch im traditionellen Islam ist die Bewertung einzelner Hadithe umstritten, doch die Mehrheit lehnt sie nicht insgesamt ab. Koranisten weisen zudem die Abrogation zurück, also die Vorstellung, dass eine koranische Aussage eine andere aufhebt. Dadurch können ihre Auslegungen deutlich von orthodoxen Lehrmeinungen abweichen.
Frühe Vorläufer und moderne Entstehung
Eine Hadith-Ablehnung ist bereits aus der frühen islamischen Geschichte überliefert. Dem zweiten Kalifen ʿUmar ibn al-Chattāb wird die Anweisung zugeschrieben, sich auf den Koran zu beschränken und den Propheten nicht häufig zu zitieren. Charidschiten lehnten Hadithe besonders weitgehend ab. Ein Brief des frühen Charidschiten ʿAbdallāh ibn Ibād aus dem Jahr 76 der Hidschra (= 695 n. Chr.) soll Hadithe als Grundlage für Pflichten und Verbote zurückweisen. Die Bidʿīya, eine Untergruppe der Azraqiten, soll nur zwei tägliche Pflichtgebete anerkannt haben.
Der Gelehrte asch-Schāfiʿī (gestorben 820) berichtete von einer Gruppe, die die Autorität aller Hadithe ablehnte. Sie berief sich auf Sure 16:89: Der Koran sei eine „Klarlegung für jede Sache“ und enthalte daher alles für rechtliche Regeln Erforderliche. Weil der Koran keine bestimmte Zahl oder Zeit der Gebete und keinen festen Zakāt-Betrag nenne, sei nach dieser Position schon sehr wenig Gebet oder Almosengeben ausreichend. Unklar bleibt, welche Gruppe asch-Schāfiʿī meinte: Joseph Schacht vermutete Muʿtaziliten, Hüseyin Hansu eher Charidschiten. Muʿtaziliten waren teilweise hadithkritisch, akzeptierten aber nicht nur den Koran; sie wollten zunächst nur sehr breit überlieferte und daher als sicher geltende Hadithe zulassen.
Der moderne Koranismus entstand vor allem im 19. und frühen 20. Jahrhundert in Britisch-Indien und Ägypten. Reformdenker kritisierten Taqlīd, die Nachahmung überlieferter Rechtsschulen und Gelehrtenmeinungen, und suchten Antworten auf Kolonialismus, westliche Ideen und den als Rückständigkeit wahrgenommenen Zustand muslimischer Gesellschaften. Sie überprüften die vier traditionellen Rechtsquellen Koran, Sunna, Idschmāʿ (Gelehrtenkonsens) und Qiyās (Analogieschluss).
Sayyid Ahmad Khan (gestorben 1898) erklärte den Koran zur einzigen autoritativen Quelle und forderte, bei Hadithen nicht nur die Überliefererkette, sondern auch den Text auf Vereinbarkeit mit Koran und Vernunft zu prüfen. Chiragh Ali (gestorben 1895) hielt fast alle Hadithe für unauthentisch. In Ägypten akzeptierte Muhammad ʿAbduh (gestorben 1905) nur mutawātir-Hadithe, die von vielen Personen überliefert wurden, als unbedingt verbindlich. Muhammad Taufīq Sidqī veröffentlichte 1906 in al-Manār den Artikel „Der Islam ist der Koran alleine“ und löste damit eine lange öffentliche Debatte aus.
Organisationen und internationale Ausbreitung
Abdullah Chakralawi gründete zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Lahore die Gemeinschaft Ahl aḏ-Ḏikr wa-l-Qurʾān, kurz Ahl al-Qurʾān. Sie erkannte für theologische und rituelle Fragen ausschließlich den Koran an und veröffentlichte von 1903 bis 1932 die Zeitschrift Išāʿat al-Qurʾān. Ahmad ad-Dīn Amritsārī gründete später in Amritsar die Anǧuman-i Ummat-i Muslima. Ghulam Ahmad Parwez gründete 1938 in Delhi die Organisation Taḥrīk-i Tulūʿ-i Islām, die später nach Lahore umzog. Er betrachtete Hadithe hauptsächlich als historische Quellen, die am Koran geprüft werden müssten. Seine Bewegung besteht weiter; 1000 traditionalistische Gelehrte erklärten ihn jedoch in einer Takfīr-Fatwa zum Ungläubigen.
In Nigeria entstand in den 1960er Jahren die Maitatsine-Bewegung um Muhammad Marwa. Sie erkannte allein den Koran an, lehnte moderne westliche Erfindungen ab und erklärte Menschen, die ihren Vorschriften nicht folgten, zu Heiden. Im Dezember 1980 stürmten Anhänger bewaffnet die Freitagsmoschee von Kano. Die Armee schlug den Aufstand nieder; mehrere tausend Menschen starben, darunter Marwa.
In Libyen erklärte Muammar al-Gaddafi nach seinem Machtantritt 1969 den Koran zur grundlegenden Quelle eines fortschrittlich interpretierten Islam. Die Deklaration über die Autorität des Volkes von 1977 bezeichnete den Koran als „Verfassung“ Libyens. Hadithe, Rechtsschulen und frühere Rechtsprechungen lehnte al-Gaddafi ab; kultisch-religiöse Handlungen des Propheten wie das Gebet erkannte er dagegen als Sunna an.
Der Ägypter Rashad Khalifa suchte Ende des 20. Jahrhunderts mit Computern einen „Korancode“: Die Zahl 19 sollte die göttliche Herkunft des Korans beweisen. Er erklärte Hadithe und Sunna zu Spekulation und „satanischen Fallen“ und schloss Q 9:128–129 als angeblich „satanisch“ aus dem Koran aus. 1985 begann seine Organisation United Submitters International (USI) den Newsletter Submitter’s Perspective; 1989 erklärte Khalifa sich zum „Gesandten“ Gottes. Er wurde 1990 in der Moschee von Tucson ermordet. Seine Ideen wirkten unter anderem auf Ahmad Subhy Mansour, Edip Yüksel, Kassim Ahmad in Malaysia und die Qurʾānawa in Nordnigeria. Koranistische Positionen finden sich außerdem in der Türkei, Europa und weiteren Ländern.
Abweichungen bei Glaubensbekenntnis und Gebet
Koranisten sind keine einheitliche Gruppe. Unterschiede hängen davon ab, ob Hadithe ganz oder teilweise abgelehnt werden und wie der Koran ausgelegt wird. Frühere Koranisten änderten die Praxis oft wenig; bei gegenwärtigen Gruppen sind die Unterschiede teilweise größer.
Als Schahāda, Glaubensbekenntnis, akzeptieren Koranisten nur lā ilāha illā Llāh: „Es gibt keinen Gott außer Gott.“ Der übliche zweite Teil über Mohammed wird weggelassen, weil er nicht im Koran steht. Ein mündlich gesprochenes Bekenntnis gilt ihnen nicht als notwendige Bedingung für den Eintritt in den Islam; entscheidend sei die innere Ergebung gegenüber Gott.
Beim Salāt, dem rituellen Gebet, beten manche fünfmal täglich wie im traditionellen Islam, andere zwei- oder dreimal. Viele lassen Segenssprüche für den Propheten beim Gebetsruf und im Gebet weg. Die Gebetswaschung (wuḍūʾ) umfasst nach dieser Sicht nur Gesicht, Hände bis zu den Ellenbogen sowie das Streichen über Kopf und Füße, weil diese Schritte ausdrücklich im Koran genannt seien. Teilweise wird außerdem gelehrt, Menstruation hindere Frauen nicht am Gebet, Frauen und Männer dürften zusammen in der Moschee beten und versäumte Gebete müssten nicht nachgeholt werden. Einzelne Strömungen deuten „Salāt“ gar nicht als Ritualgebet und lehnen dieses vollständig ab.
Weitere religiöse Regeln und Praxis
Bei der Zakāt, der religiösen Almosensteuer, beträgt die traditionelle Pflicht 2,5 Prozent des jährlichen Einkommens. Einige Koranisten lehnen einen festen Satz ab, weil der Koran keinen nennt. Die USI akzeptiert 2,5 Prozent, verlangt sie aber von jedem verdienten Geld und nicht jährlich.
Beim Saum, dem Fasten, gibt es ebenfalls verschiedene Auffassungen. Manche verstehen maʿdūdātin („abgezählt“) in Sure 2:184 als geringe Zahl von 3–10 Tagen und fasten nur drei Tage statt des ganzen Ramadan. Andere fasten den Ramadan vollständig, feiern aber nicht das Ramadanfest. Einige verwenden einen Lunisolarkalender und verorten Ramadan dadurch ungefähr im September, statt ihn wie im Mondkalender durch das Jahr wandern zu lassen.
Beim Haddsch, der Wallfahrt, erlauben Rashad Khalifa und die Submitters die Pilgerfahrt nicht nur im Monat Dhū l-Hiddscha, sondern auch in Muharram, Radschab oder Dhū l-Qaʿda. Sie lehnen außer-koranische Bräuche ab, etwa das Küssen des Schwarzen Steins und die symbolische Steinigung des Teufels in Minā mit sieben oder einem Vielfachen von sieben Steinen. Den siebenmaligen Lauf zwischen as-Safā und al-Marwa sehen sie nicht als Pflicht, sondern als Möglichkeit an.
Koranisten lehnen die Todesstrafe für Ridda, den Religionswechsel, ab. Die traditionelle Rechtsnorm beruft sich auf einen Hadith bei al-Buchārī; im Koran finde sich kein Tötungsgebot. Zusätzlich wird Sure 2:256 angeführt: Es gebe keinen Zwang in der Religion. Einige Koranisten betrachten ferner Beschneidung, Opferung zum islamischen Opferfest, Kopftuch oder Schleier, Steinigung bei Ehebruch, Verbote von Musikinstrumenten, Bildhauerei, Gold und Seide für Männer sowie Bart-Rasur als nicht koranisch begründet. Auch Kalifat, Klerikerämter, Mahdi, Daddschāl und die Rückkehr Jesu werden teilweise nicht als religiös verbindlich angesehen. Männer und Frauen gelten als gleichberechtigt.
Kritik und Verfolgung
Traditionelle muslimische Gelehrte und Autoren haben zahlreiche Widerlegungen gegen koranistische Lehren verfasst. Manche Koranisten wurden zu Apostaten erklärt. Wegen möglicher Sanktionen veröffentlichen einige koranistische Autoren anonym oder unter Pseudonym.
In einzelnen Staaten kommt es zu staatlicher Verfolgung. Ahmad Subhy Mansour berichtet, Hadith-Gegnern werde in Ägypten vorgeworfen, den Islam zu „beleidigen“; ihnen drohten Verfolgung, Haft und Exil. Im Sudan wurden 2015 25 Männer im Alter von 15 bis 51 Jahren inhaftiert und zum Tode verurteilt, weil sie nur den Koran anerkannten und die Sunna ablehnten; dies wurde dort als Apostasie bewertet. Das türkische Diyanet İşleri Başkanlığı kritisiert die Ablehnung der Sunna beispielsweise in Freitagspredigten.