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Revolution in Mecklenburg (1848)

Die Revolution in Mecklenburg von 1848 war ein Teil der Deutschen Revolution. Mecklenburg-Schwerin, dem größeren der beiden mecklenburgischen …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Ausgangslage und Ziele
  2. 2. Beginn und Reformprogramm
  3. 3. Wahlrecht und politische Spaltung
  4. 4. Das demokratisch gewählte Parlament
  5. 5. Verfassung und Scheitern
  6. 6. Unruhen, Militäreinsätze und Opfer

Ausgangslage und Ziele

Die Revolution in Mecklenburg von 1848 war Teil der Deutschen Revolution von 1848/49. Im größeren Teilgroßherzogtum Mecklenburg-Schwerin führte sie für ungefähr zwei Jahre zu demokratischen Verhältnissen. Ihr Kernziel war eine moderne, vom ganzen Volk gewählte Landesvertretung anstelle der alten ständischen Ordnung mit politischen Vorrechten für Adel und Ritterschaft.

Schon die Befreiungskriege und die Ideen von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit hatten das politische Bewusstsein gestärkt. Die 1821 beschlossene Aufhebung der Erbuntertänigkeit brachte jedoch neue soziale Probleme: Gutsherren konnten Bauern und Landarbeiter entlassen und sich damit ihrer bisherigen Versorgungspflicht entziehen. In den Städten erschwerten das Einwohnerrecht und das Zunftprivileg von 1823 den Zugang zu Bürgerrechten und Berufen. Gleichzeitig gerieten Handwerker durch preisgünstige Fabrikwaren aus Preußen unter Druck.

Ausweisungen politisch missliebiger Amtsträger, die Hungerkrise von 1846/47 und die Ablehnung von Johann Pogges Antrag auf eine Reform der Landesverfassung verschärften die Unzufriedenheit. Der Antrag wurde am 27. November 1847 auf dem Landtag in Sternberg nicht einmal zur Beratung zugelassen. Dadurch verlor der Adel weiter an Ansehen.

Beginn und Reformprogramm

Anfang März 1848 erreichten die Folgen der französischen Februarrevolution sowie der Revolution im Kaisertum Österreich Mecklenburg. Da es weder Vereins- noch Versammlungsfreiheit gab und die Bevölkerung kaum politische Erfahrung besaß, mussten sich die Reformkräfte zunächst organisieren. In zahlreichen Petitionen verlangten sie keine Abschaffung der Fürstenherrschaft, sondern politische Mitwirkung durch gewählte Landesvertretungen.

Nach Unruhen in Schwerin am 13. März verbot Großherzog Friedrich Franz II. zunächst weitere Petitionen. Unter dem Eindruck der Ereignisse in Wien und Berlin machte er jedoch Zugeständnisse: Am 16. März hob er die Zensur auf, zwei Tage später auch das Petitionsverbot; außerdem kündigte er für Mai einen außerordentlichen Landtag an. Großherzog Georg von Mecklenburg-Strelitz lenkte ebenfalls ein.

Am 23. März rief Rostock zu einer Deputiertenversammlung in Güstrow auf. Dort beschlossen 173 Vertreter aus 47 Städten und Flecken sowie acht Dominialämtern ein umfassendes Reformprogramm. Gefordert wurden unter anderem:

  • eine einzige, das gesamte Volk vertretende Kammer mit Mitwirkung an Gesetzgebung, Steuerbewilligung und Staatshaushalt;
  • die Aufhebung politischer Sonderrechte und die Gleichberechtigung aller Religionen und Konfessionen;
  • Presse-, Vereins- und Freizügigkeitsrechte;
  • öffentliche und mündliche Gerichtsverfahren, Schwurgerichte und die Trennung von Rechtspflege und Verwaltung;
  • die Umwandlung von Zeitbauern in Grundbesitzer, die Teilung größeren Grundbesitzes und die Abschaffung der Fideikommisse;
  • eine allgemeine Städte- und ländliche Gemeindeordnung;
  • eine allgemeine Wehrverfassung, ein kleineres stehendes Heer und die Vereidigung von Heer und Beamten auf die Verfassung;
  • Verbesserungen im Volksschulwesen und Lehrfreiheit.

Die Reformvereine beider Landesteile schlossen sich unter einem Rostocker Zentralkomitee zusammen. Die von Karl Türk herausgegebenen „Mecklenburgischen Blätter“ wurden ihr Zentralorgan.

Wahlrecht und politische Spaltung

Auf einer Adelsversammlung am 14. April 1848 erklärten sich 145 von 280 Rittern bereit, auf ihre politischen Sonderrechte zu verzichten. Am außerordentlichen Landtag vom 26. April in Schwerin konnten Vertreter der Reformvereine teilnehmen. Nach drei Wochen einigte man sich auf eine indirekte Wahl nach Kopfzahl ohne Zensus: Die Bürger wählten Wahlmänner, die anschließend die Abgeordneten bestimmten; das Wahlrecht war nicht von einem bestimmten Vermögen abhängig.

Handwerker kritisierten besonders die ungleiche Sitzverteilung zwischen Stadt und Land. Sie befürchteten, dass ein vom Land beherrschtes Parlament durch Gewerbefreiheit und Freizügigkeit ihre wirtschaftliche Lage verschlechtern würde. Das Bürgertum wiederum fürchtete einen zu starken Einfluss der Arbeiter. Im Sommer 1848 entstanden deshalb erste eigenständige Arbeiter- und Handwerkervereine in Schwerin, Wismar und Rostock.

Der dritte Güstrower Reformtag am 21. und 22. Juli verlangte unter anderem deutsche Einheit, gleiche politische Rechte, die Aufhebung der Feudal- und Adelsrechte, Gleichheit vor dem Gesetz, persönliche Freiheit, Presse- und Vereinsfreiheit, öffentliche staatliche Beratungen, eine Volkswehr, freie Gemeinden, die Trennung von Kirche und Staat sowie den Schutz der arbeitenden Klasse. Entscheidend war der Grundsatz der Volkssouveränität, also die Vorstellung, dass der Wille des Volkes die höchste staatliche Grundlage sei. An ihm trennten sich Demokraten und gemäßigte Liberale. Letztere gründeten am 31. August in Schwerin den ersten konstitutionellen Verein.

Das am 15. Juli veröffentlichte Wahlgesetz wurde wegen seines Vereinbarungsgrundsatzes und der Einteilung der Wahlbezirke kritisiert. Am 7. September übergaben 80 Deputierte Großherzog Georg Petitionen mit 4.000 Unterschriften. Etwa 1.500 Menschen zogen anschließend mit einer schwarz-rot-goldenen Fahne zum Schloss Neustrelitz. Georg versprach am Abend die Erfüllung der Forderungen. Minister und leitende Beamte wurden entlassen, Wahlbezirke neu zugeschnitten, der Wahltermin verschoben und gemäßigte Liberale in die Regierung aufgenommen. Friedrich Franz II. folgte diesem Vorgehen in Mecklenburg-Schwerin.

Das demokratisch gewählte Parlament

Bei den Wahlen setzten sich die Reformvereine in den größeren Städten deutlich durch; auch auf dem Land unterstützten viele ärmere Bevölkerungsgruppen die Bewegung. Die Wahlmänner bestimmten die Abgeordneten am 3. Oktober 1848 in Schwerin und am 9. Oktober in Strelitz. Fast zwei Drittel der Mandate gingen an die Reformvereine. 103 Abgeordnete kamen aus den Städten und 38 vom Land.

Am Reformationstag 1848 trat die Mecklenburgische Abgeordnetenkammer als erstes demokratisch gewähltes Parlament der Landesgeschichte zusammen. Sie war jedoch keine verfassunggebende Versammlung. Innerhalb des Parlaments bestanden mehrere Gruppen: Linke, Konservative beziehungsweise rechtes Zentrum sowie kleinere rechte, ultrakonservative und linkszentristische Gruppen. Weil gemäßigte Reformer die Linke verließen, verlor diese ihre Mehrheit; das linke Zentrum wurde bei Abstimmungen häufig entscheidend.

Die Abgeordneten schufen keine eigenen Machtorgane und reagierten trotz der Erfolge monarchisch-konservativer Kräfte in Berlin und Wien vor allem mit Beratungen. Am 31. Januar 1849 wurde Moritz Wiggers nicht als Präsident bestätigt. Nach der Verabschiedung der Paulskirchenverfassung begann Ende April die erste Lesung eines mecklenburgischen Verfassungsentwurfs. Er beruhte auf der Volkssouveränität und orientierte sich an den Verfassungen von Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen. Großherzog Georg stellte sich jedoch gegen die Frankfurter Beschlüsse und schloss ebenso wie Friedrich Franz II. eine Militärkonvention mit Preußen. Nachdem die Regierungskommissare beider Großherzogtümer den Entwurf am 18. Juni 1849 ablehnten, nahm die Abgeordnetenversammlung die Paulskirchenverfassung als Vorlage.

Verfassung und Scheitern

Die gemeinsame parlamentarische Arbeit mit zwei Regierungen erwies sich als kaum möglich. Obwohl es in Mecklenburg-Strelitz starken Widerstand gegen die Union beider Landesteile gab, wollte die Mehrheit der Abgeordneten sie erhalten. Großherzog Georg brach deshalb am 11. August 1849 die Verhandlungen mit der Abgeordnetenkammer ab.

Friedrich Franz II. beschwor am 23. August 1849 das vereinbarte Staatsgrundgesetz, knüpfte seine Durchführung aber zunächst an zahlreiche Bedingungen. Trotz der Proteste des preußischen Königs Friedrich Wilhelm IV. und Großherzog Georgs verkündete er es am 10. Oktober. Weil Strelitz nicht mehr mitwirkte, galt die moderne Verfassung nur in Mecklenburg-Schwerin.

Nach der Auflösung der Abgeordnetenversammlung am 22. August 1849 trat eine frei gewählte Abgeordnetenkammer an ihre Stelle. Bereits am 4. April 1850 untersagte Friedrich Franz II. ihre weitere Arbeit. Die rechtsliberale Regierung unter Ludwig von Lützow trat zurück und wurde unter preußischem Druck durch eine erzkonservative Regierung unter Graf Bülow ersetzt. Moritz Wiggers konnte die Aufhebung des Tagungsverbots nicht erreichen; wegen fehlender Beschlussfähigkeit wurde das Parlament aufgelöst. Für den 26. August 1850 wurden Neuwahlen angekündigt.

Den endgültigen Rückschlag bewirkte eine Klage der Ritterschaft. Die zuständige Bundesbehörde nahm sie am 21. Dezember 1849 an. Eine Bundeskommission erklärte die weiteren Schritte zur Einführung des Staatsgrundgesetzes, zur Aufhebung der Stände und zur Union für gegenstandslos und verlangte ein Schiedsverfahren. Der Freienwalder Schiedsspruch vom 11. September 1850 erklärte das Staatsgrundgesetz und das Gesetz zur Aufhebung der landständischen Verfassung für nichtig; am 14. September wurde er in Mecklenburg-Schwerin umgesetzt. Damit scheiterte die demokratische Neuordnung.

Im Rückblick nennt der Artikel als Gründe die geringe politische Erfahrung, das friedliche Vorgehen, die Konzentration auf Verfassungsfragen und das Versäumnis, eigene Machtmittel zu schaffen. Erst 68 Jahre später erhielten Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz infolge der Novemberrevolution wieder demokratische Verfassungen, nun getrennt voneinander und für 15 Jahre.

Unruhen, Militäreinsätze und Opfer

Die Revolution verlief in Mecklenburg insgesamt vergleichsweise ruhig, war aber nicht gewaltfrei. Nach der Übergabe einer Schweriner Petition mit 1.200 Unterschriften kam es am 13. März 1848 zu Tumulten und Sachschäden. Bürger gründeten eine Bürgerwehr aus sechs Kompanien; zusätzlich wurden 100 Dragoner nach Schwerin verlegt. Weitere Auseinandersetzungen blieben aus, und die Bürgerwehr wurde im Oktober 1849 aufgelöst.

Auf den landesherrlichen Domänen versuchte die Regierung, die Not durch zusätzliche Landzuteilungen an Häusler und Einlieger zu mindern. Auf Rittergütern kam es dagegen zu Streiks und gewaltsamen Konflikten. Am 21. Mai 1848 stürmten Tagelöhner das Herrenhaus von Jürgen Heino von Behr-Negendanck in Torgelow am See und setzten es in Brand. Friedrich Franz II. drohte daraufhin mit militärischem Eingreifen. In Waren wurden 700 Soldaten und vier Geschütze stationiert.

Am 31. Juli ging das Militär in Groß Dratow, Möllenhagen und Kraase gegen aufständische Arbeiter und Tagelöhner vor. Der Tagelöhner Fischer aus Möllenhagen wurde erschossen, 17 Landarbeiter wurden verwundet. Seit 1850 erinnert dort ein Gedenkstein an die Ereignisse. Weitere Einsätze folgten am 5. August auf Gut Blücherhof und am 8. September in Malchow. Insgesamt wurden 315 Personen angeklagt; 100 Verfahren wurden eingestellt, die übrigen endeten mit Geld- oder Zuchthausstrafen.

Mecklenburgische Soldaten wurden auch außerhalb des Landes eingesetzt. Nach der Mobilmachung vom 2. April 1848 zogen Truppen in die Schleswig-Holsteinische Erhebung; nach dem Vertrag von Malmö kehrten sie zurück. Vom 22. bis 24. Mai 1849 kämpften mecklenburgische Einheiten gegen die Badische Revolution und kehrten im September und Oktober heim. In Schleswig und Baden fielen insgesamt 47 mecklenburgische Soldaten. Ein 1853 enthülltes Denkmal erinnerte an sie; seine Reste wurden 1971–73 beim Wohnungsbau auf dem Großen Dreesch entfernt.

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