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Restauration (Schweiz)
1 Geschichte. 1.1 Der Übergang von der Mediationszeit zur Restauration; 1.2 Die Schweiz am Wiener Kongress · 2 Ende der Restauration 1830 · 3 Wichtige …
Inhalt5 Abschnitte
Grundzüge der Restauration
Die Restauration war in der Schweiz eine von politischem Konservatismus und Reaktion geprägte Epoche von 1814 bis 1830. Sie entstand als Gegenbewegung zum Staatsideal der Französischen Revolution und knüpfte an das Ancien Régime an. Der Staat sollte auf Autorität und Legitimität beruhen. Überlieferte Herrschaftsverhältnisse galten als Teil einer gottgewollten Ordnung; der Staat wurde nicht als Schöpfung der Menschen verstanden, sondern als eine ihnen übergeordnete Instanz mit unbedingter Autorität. In der politischen Romantik galt die Freiheit der Vorrechte in einem ständisch gegliederten Patrimonialstaat als wahre Freiheit.
Besonders geprägt wurde dieses Denken durch den Berner Staatsrechtler und Politiker Karl Ludwig von Haller (1768–1854). Sein Werk «Restauration der Staatswissenschaften» gab der Epoche ihren Namen. Haller trat für das Wiedererstarken und die Legitimation der Fürstenmacht ein und gilt als Vertreter des extremen Konservatismus.
Vom Ende der Mediation zur Neuordnung
Die französische Vorherrschaft über die Schweiz endete im Herbst 1813 mit dem Rückzug der französischen Truppen über den Rhein und dem Abzug der italienischen Truppen aus dem Tessin. Die ausserordentliche Tagsatzung erklärte am 15. November 1813 in Zürich die bewaffnete Neutralität, löste sich aber zunächst nicht vollständig von Frankreich. Die alliierten Diplomaten Ioannis Kapodistrias und Ludwig von Lebzeltern bewirkten, dass die Tagsatzung den Durchmarsch alliierter Truppen durch die Schweiz hinnahm. General Ferdinand von Bubna und Littitz erreichte am 28. Dezember Genf, wo die Republik Genf wiederaufgerichtet wurde. Am 29. Dezember erklärte eine Versammlung von Vertretern aus zehn alten Kantonen die Mediationsverfassung für aufgehoben.
Danach standen sich zwei politische Lager gegenüber. Der Bundesverein mit Zürich als Vorort wollte die Aufhebung der Untertanenverhältnisse beibehalten. Ihm gehörten zunächst zehn der dreizehn alten Kantone an: Uri, Schwyz, Luzern, Zürich, Glarus, Zug, Freiburg, Basel, Schaffhausen und Appenzell. Dazu kamen die neuen Kantone Aargau, Thurgau, St. Gallen und Waadt. Die Gegenpartei, die sogenannte «Alte Schweiz» mit einer Gegentagsatzung in Luzern, verlangte die Wiederherstellung der aristokratischen Ordnung, der dreizehnörtigen Eidgenossenschaft und der früheren Untertanengebiete. Ihr Haupt war Bern, wo am 23. Dezember 1813 nach dem Einmarsch österreichischer Truppen das Patriziat wieder an die Macht gelangte.
Die alliierten Mächte wollten die territoriale Neuordnung nach dem Prinzip der Legitimität gestalten. Als legitim galten Herrschaftsverhältnisse, die auf Geschichte, Herkommen und völkerrechtlichen Verträgen beruhten. Die nach der Revolution entstandenen Machtverhältnisse galten dagegen als illegitime Usurpation. Damit stand der Bestand der nach 1798 gebildeten neuen Kantone auf dem Spiel. Diese konnten sich jedoch darauf berufen, dass die territoriale Ordnung der Mediationszeit von den meisten Grossmächten anerkannt worden war.
Im März 1814 drohte ein Bürgerkrieg; Bern, Waadt und Aargau mobilisierten Truppen. Unter dem Einfluss des waadtländischen Patrioten Frédéric-César de la Harpe auf den russischen Zaren Alexander und angesichts einer alliierten Interventionsdrohung schloss sich die Gegentagsatzung am 6. April 1814 der Tagsatzung des Bundesvereins an. Die dadurch entstandene «Lange Tagsatzung» tagte in Zürich vom 6. April 1814 bis zum 31. August 1815. Die Kantone revidierten ihre Verfassungen zunächst im restaurativen Sinn. Die endgültige Regelung der strittigen Bundesorganisation wurde dem Wiener Kongress übertragen. Der Bundesvertrag wurde am 9. September 1814 angenommen, obwohl Schwyz, Nidwalden und Appenzell Innerrhoden die Zustimmung verweigerten. Am 12. September sprach sich die Tagsatzung für die Aufnahme von Genf, Neuenburg und Wallis aus.
Die Schweiz am Wiener Kongress und die Neutralität
Am Wiener Kongress vom 18. September 1814 bis zum 9. Juni 1815 war die Schweiz durch Hans von Reinhard, Johann Heinrich Wieland und Johann von Montenach vertreten. Ihr Auftrag bestand vor allem darin, die Anerkennung der schweizerischen Neutralität durch die Grossmächte zu erreichen und möglichst Gebietsabrundungen zu gewinnen. Die vielen kantonalen Sonderinteressen sowie die Konkurrenz zwischen offiziellen und inoffiziellen Gesandten erschwerten die Verhandlungen. Die Schweizer Fragen wurden deshalb in einem besonderen Ausschuss behandelt.
Nach Napoleons Rückkehr von Elba am 1. März 1815 ernannte die Tagsatzung Niklaus Franz von Bachmann zum General der schweizerischen Armee und liess die Grenze besetzen. Am 20. März 1815 stellte der Wiener Kongress wichtige Regelungen in Aussicht:
- Der territoriale Bestand der 19 Kantone der Mediationszeit wurde anerkannt und garantiert. Die neuen Kantone mussten den alten Kantonen jedoch Entschädigungen für deren Staatseigentum zahlen. St. Gallen sollte dem ehemaligen Fürstabt von St. Gallen eine Pension leisten.
- Wallis, Neuenburg und Genf wurden als schweizerische Kantone anerkannt. Neuenburg blieb zugleich Fürstentum der Hohenzollern und damit mit Preussen verbunden. Bern erhielt den grössten Teil des ehemaligen Fürstbistums Basel als Entschädigung für den Verlust von Waadt und Berner Aargau; ein kleiner Teil ging an Basel. Waadt erhielt das Dappental zurück.
- Veltlin, Chiavenna und Bormio fielen endgültig an das zu Österreich gehörende Königreich Lombardo-Venetien. Grenzbereinigungen für Tessin, Graubünden und Schaffhausen konnten nicht erreicht werden.
- Die Anerkennung der immerwährenden Neutralität und eine Gebietserweiterung für Genf wurden zugesagt.
Unter dem diplomatischen Druck der Alliierten gab die Tagsatzung am 20. Mai 1815 die Neutralität auf und erklärte Frankreich den Krieg. Dadurch konnten alliierte Truppen durch Wallis und Basel nach Frankreich vordringen. Schweizer Truppen unter General Bachmann marschierten im Juli in die Franche-Comté ein; dieser Feldzug endete in einem Fiasko. Die letzte militärische Aktion mit Schweizer Beteiligung im Ausland war die Belagerung der Festung Hüningen bei Basel, die mit deren Kapitulation am 28. August endete.
Der Zweite Pariser Friede vom 20. November 1815 brachte der Schweiz auf Initiative des Genfer Diplomaten Charles Pictet de Rochemont eine Geldentschädigung und einen Gebietsstreifen zwischen Waadt und Genf. Dadurch entstand eine Landverbindung zwischen Genf und der Schweiz. Frankreich musste ausserdem eine zollfreie Zone im Pays de Gex zulassen. Die Grossmächte erkannten erstmals ausdrücklich die immerwährende bewaffnete Neutralität und die territoriale Integrität der Schweiz an; die Neutralität wurde auch auf Teile Hochsavoyens ausgedehnt. Sie stand im Zusammenhang mit dem damaligen europäischen Mächtegleichgewicht und einem Kordon kleiner und mittlerer Staaten zwischen Preussen, Frankreich und Österreich.
Bundesvertrag und kantonale Restauration
Der Bundesvertrag vom 7. August 1815 wurde im Zürcher Grossmünster durch die Abgeordneten der 22 Kantone beschworen. Er war die erste selbstgeschaffene Staatsordnung der Schweiz. Der sogenannte Fünfzehnerbund blieb jedoch ein Staatenbund und war noch lockerer organisiert als die Eidgenossenschaft der Mediationszeit.
Die einzige Bundesbehörde war die Tagsatzung. Sie bestand aus Abgesandten der 22 Kantone, die nur nach Instruktionen ihrer Regierungen stimmen durften; jeder Kanton hatte eine Stimme. Der Sitz wechselte alle zwei Jahre zwischen Zürich, Bern und Luzern. Der Bürgermeister oder Schultheiss des Vororts führte als Präsident den Vorsitz und kann als Staatsoberhaupt der damaligen Schweiz bezeichnet werden, besass aber keine besonderen Vorrechte. Die Tagsatzung durfte mit Dreiviertelmehrheit über Bündnisse, Krieg und Frieden entscheiden, wählte den General und die höheren Offiziere der etwa 33'000 Mann starken eidgenössischen Armee und schloss Handelsverträge mit dem Ausland. Die Bundeskanzlei mit Bundeskanzler, Staatsschreiber, Akten und Archiv musste alle zwei Jahre zum neuen Vorort umziehen.
Die Kantone verfügten über weitreichende Souveränitätsrechte. Sie konnten Militärkapitulationen, Wirtschaftsverträge und bestimmte Sonderbündnisse abschliessen, eigene Armeen unterhalten, Geld prägen und Zölle erheben. Auch Post-, Salz- und Pulverregal lagen bei ihnen. Niederlassungsfreiheit sowie Handels- und Gewerbefreiheit wurden kantonal unterschiedlich eingeschränkt. Der Bundesvertrag garantierte keine Rechtsgleichheit, Religionsfreiheit oder Pressefreiheit. Er hielt jedoch fest, dass es keine Untertanenlande mehr geben sollte und die politischen Rechte nicht ausschliessliches Privileg einer Klasse der Kantonsbürger sein durften. Das Schweizer Bürgerrecht wurde abgeschafft; religiöse Einrichtungen wie katholische Klöster und Kapitel wurden dagegen geschützt. Eine Revision des Bundesvertrags war nicht vorgesehen.
Seit dem Frühjahr 1815 restaurierten die Kantone ihre Verfassungen in unterschiedlichem Ausmass. In vielen Landsgemeindekantonen wurden die Verfassungen von 1803 aufgehoben; in Schwyz und Nidwalden wurden politische Rechte wieder auf alteingesessene Bürger beschränkt. In Bern, Solothurn, Luzern und Freiburg wurde die Herrschaft des städtischen Patriziats wiederhergestellt. Zürich, Basel und Schaffhausen führten die städtische Vorherrschaft und den Zunftzwang erneut ein. In zahlreichen neuen Kantonen stärkten die Verfassungen die Zentralgewalt, führten einen strengen Zensus und indirekte Wahlen zum Grossen Rat ein und verliehen dem Kleinen Rat, also der Exekutive, weitreichende Befugnisse, längere Amtszeiten und eine nichtöffentliche Regierungsführung. Eine vollständige Rückkehr zu den alten Zuständen war jedoch nicht mehr möglich; freiheitliche Neuerungen der «Franzosenzeit» blieben teilweise erhalten. Die Religionsfreiheit wurde aufgehoben, konfessionelle Intoleranz kehrte zurück, und Staat und Kirche setzten gemeinsam alte Sittenordnungen und soziale Kontrolle durch. Jesuiten wurden nach Wallis, Freiburg und Schwyz zurückgerufen.
Gesellschaft, Wirtschaft und Ende der Restauration
1816 erweiterte die Schweiz ihr Gebiet durch den Turiner Vertrag mit Sardinien-Piemont nochmals deutlich. Um Genf kamen unter anderem Gemeinden wie Carouge zur Schweiz. Eine Erweiterung um Chablais und Faucigny scheiterte; Hochsavoyen wurde stattdessen teilweise zu einer zollfreien Zone. Zur Wiederaufnahme des Söldnerwesens schloss die Schweiz Militärkapitulationen, 1816 mit den Niederlanden und Frankreich und 1828 zuletzt mit dem Königreich Neapel. Die Zahl der Schweizer Söldner sank dennoch von rund 40'000 im Jahr 1787 auf rund 25'000. Bis 1819 wurde das eidgenössische Heer wegen der Erfahrungen von 1815 auf gegen 70'000 Mann vergrössert und einheitlich organisiert. Die eidgenössische Militärschule in Thun wurde am 1. August 1819 eröffnet; vom 15. bis 24. August 1820 fand in Wohlen AG das erste eidgenössische Militärlager statt.
Innenpolitisch prägten Zensur und der «Bund zwischen Obrigkeit und Altar» die Epoche. In den katholischen Kantonen herrschte besondere konfessionelle Intoleranz. Gleichzeitig verschärften die Hungerjahre 1816/17 die sozialen Probleme. Nach dem Vulkanausbruch des Tambora führten Missernten und die sogenannten Schneesommern zu Nahrungsknappheit, Teuerung und der letzten grossen Hungersnot der Schweizer Geschichte. Eine Wirtschaftskrise, sinkende Löhne und Arbeitslosigkeit wurden durch die englische Konkurrenz nach dem Ende der Kontinentalsperre sowie durch Schutzzölle Frankreichs, der Niederlande und Österreichs verstärkt. Ein Handelskrieg mit Frankreich scheiterte 1822–1824; nur 13½ Kantone unterstützten Kampfzölle, was sogar zu einem inneren Zollkrieg führte.
Gegen den Kantönligeist und für einen engeren Zusammenschluss wirkten der Schweizerische Schützenverein, akademische Turnvereine, Sängervereine und andere nationale Organisationen. Das erste eidgenössische Freischiessen fand vom 7. bis 12. Juni 1824 in Aarau statt. Die Helvetische Gesellschaft, die im Mai 1819 in Bad Schinznach wieder tagte, wurde zur wichtigsten Vorkämpferin des Liberalismus. Gleichzeitig kamen immer mehr politische Flüchtlinge aus Frankreich, Italien und Deutschland in die Schweiz. Unter dem Druck konservativer Mächte beschränkte das «Press- und Fremdenkonklusum» vom Juli 1823 Presse und Asylrecht. Die Schweiz wurde zudem zu einem Zentrum des Philhellenismus, der den griechischen Freiheitskampf unterstützte.
Ab Mitte der 1820er Jahre gewannen liberale Kräfte an Einfluss. Die Appenzeller Zeitung warb ab 1828 für demokratische Neuerungen und gegen Zensur. In Zürich führte der Finanzskandal um die Bank Finsler 1829 zu einer beschränkten Pressefreiheit und zur Forderung nach Öffentlichkeit der Regierung. Danach lockerten auch andere Kantone ihre Pressepolitik; die Tagsatzung hob das «Press- und Fremdenkonklusum» auf und überliess die Aufsicht den Kantonen.
Der Liberalismus forderte Rechtsgleichheit, persönliche Freiheitsrechte, Volksbildung, öffentliche Verwaltung, Gewaltentrennung, direkte Volkswahlen, Volkssouveränität und repräsentative Demokratie. Waadt und Tessin revidierten ihre Verfassungen im Frühjahr 1830 liberal. Die Julirevolution in Paris wurde zum Signal für den politischen Wandel. Bis 1831 beendete die liberale Regeneration in zwölf Kantonen die aristokratische Herrschaft und führte Volkssouveränität und Verfassungsstaat ein.