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Religionsfreiheit in den Vereinigten Staaten
Eine religionssoziologische Auseinandersetzung mit dem christlichen Fundamentalismus in den USA bei Frauen vor dem Hintergrund der „Rational Choice Theory …
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Grundprinzip und Bedeutung
Die Religionsfreiheit in den Vereinigten Staaten ist vor allem durch den Ersten Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika geschützt. Im Mittelpunkt steht die weitgehende Nichteinmischung des Staates in die Angelegenheiten einer Religion. Gleichzeitig schützt die Verfassung die Religionsfreiheit des einzelnen Menschen.
Im Vergleich dazu wird Religionsfreiheit in Europa stärker als Schutz des Individuums vor staatlicher Einmischung verstanden. Dies kann bis zum Laizismus reichen, also zur vollständigen religiösen Neutralität des Staates. Sowohl in den USA als auch in Europa können religiöse Freiheiten jedoch zugunsten anderer Rechte eingeschränkt werden.
Ob der amerikanische Staat tatsächlich vollkommen religiös neutral ist, gilt als umstritten. Die Gesellschaft weist christlich geprägte zivilreligiöse Elemente auf. So steht auf allen US-Geldzeichen der Satz „In God we trust“. Bei öffentlichen Vereidigungen wird im Regelfall auf die Bibel geschworen, obwohl dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Als ein islamischer Abgeordneter den Koran verwendete, wurde dies stark kritisiert.
Anfänge in der Siedlerzeit
Die Entwicklung der amerikanischen Religionsfreiheit reicht bis in die Siedlerzeit zurück. Neuengland wurde stark von puritanischen Glaubensflüchtlingen besiedelt. Für sie verwirklichte sich damit die positive Religionsfreiheit, also das Recht, den eigenen Glauben frei zu äußern. In ihren Siedlungsgebieten beherrschten sie jedoch sowohl Staat als auch Kirche, auch wenn deren Entscheidungsgremien meistens institutionell getrennt waren.
Die Puritaner bestimmten nun selbst, welche Konfessionen und Religionen sie duldeten. Anfangs wurden nur Anglikaner toleriert, weil diese meist königliche Beamte waren. Massachusetts verweigerte Andersgläubigen wie den Quäkern dagegen die Niederlassung. 1659 und 1661 wurden insgesamt vier Quäker gehängt, weil sie Religionsfreiheit beanspruchten.
Im ursprünglich katholischen Maryland gewährten die inzwischen mehrheitlich protestantischen Siedler mit dem Maryland-Toleranz-Gesetz von 1649 trinitarischen Christen, insbesondere Katholiken, Glaubensfreiheit.
Durchsetzung allgemeiner Glaubensfreiheit
Eine wichtige Rolle bei der Lösung konfessioneller Konflikte spielte der Jurist und Geistliche Roger Williams (1603–1683). Er wandte sich in Boston erfolglos gegen die gegenseitige Einmischung von Staat und Kirche. Williams gehörte der baptistischen Freikirche an und gründete Rhode Island. 1638 wurde in Providence eine baptistische Kirche eingeweiht.
1647 setzte Rhode Island eine vom Staat unabhängige Glaubensfreiheit und die Niederlassungsfreiheit unabhängig von der Konfession eines Siedlers konsequent um. Damit erhielt die positive Glaubensfreiheit Vorrang vor der negativen Religionsfreiheit einer Gemeinschaft: Das vermeintliche Recht, Andersgläubige im eigenen Gebiet nicht dulden zu müssen, wurde als nachrangig eingestuft.
Weil die Vormachtstellung der Puritaner in Neuengland eine systematische protestantische Begründung der Glaubensfreiheit erschwerte, traten Rationalisten wie Thomas Jefferson in Virginia hervor. Jefferson berief sich auf John Locke und verstand eine Kirche wie die Freikirchen als freiwillige Gesellschaft von Menschen. Bedeutende Dokumente waren die Virginia Declaration of Rights von 1776 und das Virginia Statute for Religious Freedom von 1786.
Noch Ende des 19. Jahrhunderts durften einzelne US-Gliedstaaten einer Konfession Vorrang geben, solange dadurch die Verfassung nicht verletzt und die Glaubensfreiheit Andersgläubiger nicht eingeschränkt wurde. Seit dem 20. Jahrhundert sind die Bundesgerichte für die Glaubensfreiheit zuständig.
Gerichtliche Regeln und Grenzen
1962 und 1963 erklärte das Oberste Gericht Gebete und Bibellesungen an staatlichen Schulen für verfassungswidrig. Damit wurde die kollektive negative Religionsfreiheit geltend gemacht, also der Schutz davor, als Gemeinschaft staatlich veranlasster Religionsausübung ausgesetzt zu sein.
Wegen des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen dürfen kirchliche Arbeitgeber bei pastoralen und vergleichbaren Tätigkeiten Männer gegenüber Frauen bevorzugen, obwohl in gewöhnlichen Arbeitsverhältnissen das Diskriminierungsverbot gilt. Die Ausnahme umfasst auch Lehrkräfte kirchlicher Hochschulen, die Prediger ausbilden. Für Lehrkräfte nicht-geistlicher Fächer wie Psychologie gilt sie dagegen nicht; dort ist etwa eine Benachteiligung beim Lohn unzulässig.
Eine Bevorzugung von Männern muss geistlich-theologisch begründet sein. Bei einer ideologischen oder sexistischen Begründung entscheiden die Gerichte nach dem Diskriminierungsverbot. Auch eine Redaktionssekretärin in einem christlichen Verlagshaus ist geschützt, weil ihre Arbeit nicht als kirchliche Kerntätigkeit gilt. Grundlage für die Beseitigung von Diskriminierung ist der Civil Rights Act of 1964, während die Religionsfreiheit durch den Ersten Verfassungszusatz gewährleistet wird.
Im Juni 2014 erlaubte das Oberste Gericht Unternehmen in Familienbesitz, ihren Beschäftigten bestimmte Krankenversicherungsleistungen nach dem Affordable Care Act zu verweigern, wenn diese Verhütungsmethoden abdecken, die den religiösen Grundsätzen der Firmeninhaber widersprechen. Erstmals wandte das Gericht das Bundesgesetz damit nicht nur auf Personen, sondern auch auf Firmen an.