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Rechtschreibreform
Eine Rechtschreibreform ist die Änderung zentraler Bestandteile der Rechtschreibung einer Sprache. Sprachwissenschaftliche Diskussion des …
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Begriff, Formen und Bedeutung
Eine Rechtschreibreform verändert zentrale Bestandteile der Rechtschreibung einer Sprache. Sie kann auf zwei grundlegende Arten erfolgen: Entweder werden die Schreibweisen bestimmter Wörter durch eine neue Wörterliste geändert, oder die allgemeinen Rechtschreibregeln werden neu gefasst. Ein Beispiel für die erste Form ist das Wörterbuch der Académie française von 1740, das die Schreibweise mehrerer tausend französischer Wörter auf einmal änderte. Die deutsche Reform von 1996 steht dagegen vor allem für die Änderung von Regeln.
Zu ihren Bereichen gehörten neue Regeln für Doppel-s und ß, etwa „der Hass“ statt „der Haß“, für Dreifachkonsonanten wie „Schifffahrt“ statt „Schiffahrt“, für Groß- und Kleinschreibung, Fremdwörter, Getrennt- und Zusammenschreibung, Zeichensetzung und Worttrennung am Zeilenende. Bei Fremdwörtern wurde beispielsweise „Delfin“ neben „Delphin“ zugelassen.
Reformen werden nicht immer vollständig oder sofort angenommen. Manche scheitern bereits bei der politischen oder fachlichen Entscheidung, andere werden von Journalisten, Schriftstellern oder weiteren Schreibenden abgelehnt. Wieder andere wirken erst später: Die Konferenz von 1876 wollte das „begleitende h“ in Wörtern wie „thun“ beseitigen; durchgesetzt wurde „tun“ erst 1901.
Die Zuständigkeit ist international verschieden. In manchen Ländern pflegen Sprachakademien die Sprache und ihre Regeln, darunter die italienische Accademia della Crusca und die 1635 gegründete Académie française. Im englischen Sprachraum gibt es keine übergeordnete Sprach- und Schreibinstanz. Das Deutsche nimmt zwischen einer zentralen Sprachakademie und völliger Dezentralität eine Mittelstellung ein.
Verbindlichkeit im deutschen Sprachraum
Die deutschsprachigen Staaten dürfen Regeln für Sprache und Rechtschreibung festlegen, doch diese Regeln haben keine allgemeine Gesetzeskraft. Einzelne Bürger können daher nicht grundsätzlich zu einer bestimmten Schreibweise verpflichtet werden. In Deutschland bekräftigte dies der Bundestag am 26. März 1998 mit der Resolution „Die Sprache gehört dem Volk“.
Verbindlich ist die amtliche Rechtschreibung für Personen in einem besonderen Rechtsverhältnis zum Staat oder zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts, beispielsweise Beamte, Soldaten, Richter, Studenten und Schüler. Grundlage dafür sind Verwaltungsvorschriften. Damit in Verwaltung, Rechtsprechung und Schulen überall dasselbe Regelwerk gilt, müssen der Bund, in der Regel vertreten durch den Bundesinnenminister, und jedes der 16 Bundesländer die Regeln formal als Verwaltungsvorschrift erlassen. Praktisch beschließt die Kultusministerkonferenz die Rechtschreibung; Bundes- und Landesverwaltungen übernehmen diese Beschlüsse anschließend.
In Österreich ist für die amtliche Sprache das Österreichische Wörterbuch in seiner neuesten Auflage verbindlich. Es folgt den für Schulen geltenden Entscheidungen des Unterrichtsministeriums, in dessen Auftrag es herausgegeben wird. Zusätzliche Verwaltungsvorschriften sind dort im Allgemeinen nicht nötig.
Vereinheitlichung und Reformen im 19. Jahrhundert
Bestrebungen nach einer deutschlandweit einheitlichen Rechtschreibung begannen erst im 19. Jahrhundert. Zuvor prägten regionale Kanzleisprachen das geschriebene Deutsch. In Norddeutschland blieb Niederdeutsch bis ins 17. Jahrhundert Kanzlei-, Rechts- und Verkehrssprache; Preußen machte Hochdeutsch erst 1815 zur einzigen offiziellen Sprache seines Staatsgebiets. Die heute übliche Großschreibung von Substantiven hatte sich im 17. Jahrhundert durchgesetzt.
Ab etwa 1850 entstanden nach Beratungen Rechtschreibanweisungen für Schulen, unter anderem in Hannover 1854, Leipzig 1857, Württemberg 1860, Preußen 1862, Bayern 1863 und Österreich 1868. Vom 4. bis 15. Januar 1876 fand in Berlin die I. Orthographische Konferenz statt. Auf Einladung des preußischen Kultusministers Adalbert Falk nahmen Vertreter der deutschen Staaten sowie Delegierte aus Österreich und der Schweiz teil. Trotz teilweise weitgehender Vorschläge einigte sich die Konferenz nur auf maßvolle Änderungen.
Auf dieser Grundlage erschienen 1879 und 1880 amtliche bayerische und preußische Regelbücher, die mit kleinen Veränderungen auch im übrigen Deutschland übernommen wurden. Verben auf „-iren“ und „-ieren“ sollten einheitlich auf „-ieren“ enden. Das „th“ entfiel in Endungen wie „-tum“ und „-tüm“, also in „Altertum“ und „Ungetüm“, blieb aber zunächst etwa in „That“, „Thor“ und „Unterthan“ erhalten. Vokalverdopplungen verschwanden in einigen Wörtern wie „Ware“ und „Schar“, blieben jedoch in „Paar“. Die Endungen „-niß“ und „-nis“ wurden zu „-nis“ vereinheitlicht. Nicht durchgesetzt wurden Schreibungen wie „Theorieen“ und „Sympathieen“ oder „du wünscht“ statt „du wünschst“.
Die II. Orthographische Konferenz tagte vom 17. bis 19. Juni 1901 in Berlin. Ob ihre Ergebnisse als eigentliche Reform oder vor allem als Vereinheitlichung gelten, wird unterschiedlich beurteilt. Besonders sichtbar war der Wegfall vieler „ph“- und „th“-Schreibungen: Aus „Thal“, „Thon“, „Thräne“, „thun“ und „Thür“ wurden „Tal“, „Ton“, „Träne“, „tun“ und „Tür“. Auch Wörter wie „Epheu“, „Elephant“, „Phasan“ und „Sopha“ verloren ihr „ph“.
Jakob Grimm hatte die damalige Rechtschreibung bereits 1847 als schwerfällig und unnötig kompliziert kritisiert. Er wandte sich gegen inkonsequent eingesetzte Dehnungsbuchstaben und Konsonantenverdopplungen, unnötige Bindestriche und Apostrophe sowie die Großschreibung der Substantive. Viele dieser Schreibweisen hielt er auch historisch für unbegründet.
Entwicklungen im 20. Jahrhundert und Reform von 1996
Zwischen 1933 und 1945 diskutierten auch die Nationalsozialisten über eine Reform zur Vereinfachung, Vereinheitlichung und stärkeren Annäherung der Schreibung an die Aussprache. Das wichtigste dauerhafte Ergebnis aus dieser Zeit war 1941 die Abschaffung der Frakturschrift, die zuvor oft als besonders deutsch angesehen, nun aber als jüdisch bezeichnet wurde. Eine 1944 vom Reichserziehungsminister Bernhard Rust geplante Reform scheiterte insgesamt.
Daneben änderte sich die amtliche Schreibung über Jahrzehnte schrittweise von Wörterbuchauflage zu Wörterbuchauflage. Der Duden führte beispielsweise 1954 „Kautsch“ neben „Couch“ auf; diese Variante verschwand in den 1980er Jahren wieder. „Majonäse“ stand spätestens 1941 neben „Mayonnaise“ im Duden und wurde erst 2017 aufgrund einer Änderung der amtlichen Rechtschreibung entfernt. Auch die Regeln für die Großschreibung des ß änderten sich: 1929 verlangte der Duden dafür „SZ“, später war „SZ“ nur noch eine Möglichkeit neben „SS“. Ein eigenständiges großes ß gibt es seit dem 21. Jahrhundert.
1996 wurde im deutschen Sprachraum eine umfassende Rechtschreibreform beschlossen. Ihr erklärtes Hauptziel war die Vereinfachung der deutschen Rechtschreibung. Sowohl die Änderungen selbst als auch das Verfahren ihrer Einführung waren umstritten und führten zu Auseinandersetzungen zwischen Befürwortern und Gegnern. Besonders strittige Regeln wurden 2004 und 2006 überarbeitet; weitere Änderungen folgten 2011, 2017, 2018 und 2024. In Schulen wird die reformierte Rechtschreibung gelehrt. Die meisten Verlage verwenden jedoch eigene Hausorthografien, also interne Schreibregeln, die sich an der amtlichen Reform orientieren.
Reformen in anderen Sprachen und Schriftsystemen
Rechtschreibreformen gab es unter anderem im Armenischen, Bulgarischen, Dänischen, Französischen, Niederländischen, Russischen, Türkischen und Slowakischen. Dänemark reformierte seine Rechtschreibung 1948; im Slowakischen fand 1953/1954 eine große Reform statt, in der Türkei 1929. Im Niederländischen wurden „ph“ und „rh“ in Wörtern griechischer Herkunft beseitigt, im Schwedischen „ph“, „rh“ und „th“. Deshalb schreibt die Mehrheit der Europäer mit lateinischer Schrift heute Formen wie „teater“, „teatro“ oder „teatr“ statt „Theater“.
Die englische Rechtschreibung hat sich seit dem 16. Jahrhundert auch ohne förmliche Gesamtreform stark verändert. Weitergehende Reformversuche scheiterten größtenteils. Eine bedeutende Ausnahme waren Vorschläge Noah Websters, von denen sich einige in Nordamerika vollständig durchsetzten. Auf sie geht ein großer Teil der heutigen Unterschiede zwischen amerikanischer und britischer Schreibung zurück. Die 1908 in England gegründete Simplified Spelling Society, heute Spelling Society, setzte sich ebenfalls für eine regelmäßigere englische Rechtschreibung ein.
Wenig Reformbedarf besteht bei Sprachen, die traditionell phonologisch geschrieben werden, deren Schrift also die Aussprache vergleichsweise unmittelbar wiedergibt. Dazu zählt der Artikel Italienisch, Serbisch, Kroatisch, Ungarisch und Slowakisch. Im Finnischen wurde die Rechtschreibung einmal grundlegend von einem etymologischen, an der Herkunft der Wörter orientierten System auf ein phonologisches System umgestellt.
Von gewöhnlichen Rechtschreibreformen sind Veränderungen des Schriftsystems zu unterscheiden. Die Vereinfachung chinesischer Schriftzeichen betrifft ein Ideogrammsystem und gilt daher nur bedingt als Rechtschreibreform. Beim Rumänischen wurden kyrillische durch lateinische Schriftzeichen ersetzt. Aserbaidschanisch, Turkmenisch und Usbekisch wechselten in den 1990er Jahren ebenfalls von kyrillischer zu lateinischer Schrift. Entsprechende Pläne für Kasachisch und Kirgisisch wurden zunächst bis 2010 vorgesehen, später aber auf unbestimmte Zeit verschoben.
Der türkische Wechsel von der arabischen zur lateinischen Schrift erleichterte die Wiedergabe der gesprochenen Sprache, ließ aber Herkunftsunterschiede arabischer Wörter verschwinden: Arabisches Kāf und Qāf werden im Türkischen beide als „K“ geschrieben. Im Koreanischen ersetzte man chinesische Logogramme teilweise durch Hangeul. Hangeul ist trotz seiner für Europäer ungewohnten grafischen Anordnung eine phonologische Buchstabenschrift.