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Orthographische Konferenz von 1901
Zur Getrennt- und Zusammenschreibung und zur Zeichensetzung (Interpunktion) wurden keine Regeln formuliert. Auf weitergehende Neuerungen, wie sie bei …
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Bedeutung und Ergebnis
Die Orthographische Konferenz von 1901, auch Zweite Orthographische Konferenz genannt, legte in Berlin erstmals eine gemeinsame deutsche Orthographie für alle deutschsprachigen Staaten fest. Beteiligt waren die Länder des Deutschen Reiches, Österreich und die Schweiz. Die neue Regelung beruhte größtenteils auf der preußischen Schulorthographie, übernahm aber auch Vorschläge der Orthographischen Konferenz von 1876, die Preußen bisher nicht umgesetzt hatte.
Die standardisierte Rechtschreibung wurde ab 1902 durch die Regierungen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz in amtliche Regelungen überführt. Mit geringen Änderungen wurde sie anschließend in den deutschsprachigen Ländern einheitlich verwendet. Eine wichtige Ausnahme betraf das ß: In der Schweiz hatte es sich in der Antiqua nie allgemein durchgesetzt; ab 1935 wurde es auch in Zürcher Schulen nicht mehr gelehrt.
Die Konferenz schuf jedoch noch keine vollständig einheitliche Schreibpraxis. Zahlreiche Doppel- und Dreifachformen blieben zunächst erlaubt. In den folgenden Jahren wurden sie durch verschiedene Hausorthographien eingeschränkt, besonders durch den Buchdruckerduden von 1903. Dieser prägte das Schriftbild vieler Veröffentlichungen, war aber nicht mit der amtlichen Regelung gleichzusetzen. Im Wörterverzeichnis von 1908 waren viele Doppelschreibungen zugunsten einer einheitlichen Form abgeschafft, etwa Akzent, zentral, sozial, Schal, Gitarre und Likör. Die nächste gesamtdeutsche Rechtschreibreform erfolgte erst 1996.
Vorgeschichte und Zustandekommen
Bestrebungen zur Vereinheitlichung der deutschen Rechtschreibung bestanden schon lange, wurden aber besonders nach der Reichsgründung von 1871 verstärkt. Vom 4. bis 15. Januar 1876 fanden in Berlin die „Verhandlungen zur Herstellung größerer Einigung in der Rechtschreibung“ statt. Diese Erste Orthographische Konferenz war von dem preußischen Kultusminister Adalbert Falk initiiert worden. Ihre Ergebnisse wurden von den Regierungen der einzelnen Länder abgelehnt, sodass zunächst keine einheitliche Rechtschreibung im Deutschen Reich entstand.
Bayern veröffentlichte 1879 ein eigenes orthographisches Regelwerk. Österreich gab ebenfalls ein eigenes Regelwerk heraus und verwendete darin die Heysesche s-Schreibung. Preußen folgte 1880 mit einem Regelwerk für seine Schulen, das der Germanist Wilhelm Wilmanns, ein enger Vertrauter Konrad Dudens, entwickelt hatte. Daher wurde es als „Preußische Schulorthographie“ bezeichnet und unterschied sich nur wenig vom bayerischen Regelwerk.
Nach den Schulorthographien Preußens und Bayerns wurden Verben auf -iren beziehungsweise -ieren einheitlich mit -ieren geschrieben. Diese von Rudolf von Raumer vorgeschlagene Vereinheitlichung war 1876 noch verworfen worden. Wörter auf -niß beziehungsweise -nis wurden einheitlich mit -nis geschrieben. Konrad Duden veröffentlichte 1880 auf Grundlage der preußischen und bayerischen Regeln sein „Vollständiges Orthographisches Wörterbuch der deutschen Sprache – Nach den neuen preußischen und bayerischen Regeln“ mit etwa 27.000 Stichwörtern. Das Wörterbuch verbreitete sich innerhalb eines Jahrzehnts zunächst in Deutschland und danach im gesamten deutschsprachigen Raum. 1892 wurde der Duden in der Schweiz als amtliches Wörterbuch eingeführt. Dadurch wurde in den Schulen weitgehend eine einheitliche deutsche Rechtschreibung gelehrt; die meisten Landesbehörden, ausgenommen Württemberg, verwendeten jedoch weiterhin eine ältere Rechtschreibung.
Auf Einladung des Staatssekretärs des Reichsamtes des Innern tagte die Zweite Orthographische Konferenz vom 17. bis 19. Juni 1901 in Berlin. 26 Bevollmächtigte der deutschen Länder, der österreichische Kommissär Dr. Huemer sowie Vertreter einiger Institutionen und des Buchgewerbes berieten über die Normierung. Neben Staatsbeamten nahmen nur wenige Fachleute teil, darunter Konrad Duden und Wilhelm Wilmanns.
Wesentliche Beschlüsse und Umsetzung
Die Beschlüsse bauten auf dem preußischen Regelwerk und Wörterverzeichnis auf. Ihr Ziel war eine Vereinheitlichung mit möglichst geringen Veränderungen des gewohnten Schriftbildes.
• Die Verwendung von h als Dehnungslaut sowie von Doppelkonsonanten und Doppelvokalen sollte erheblich eingeschränkt werden. • In heimischen Wörtern entfiel h nach t grundsätzlich: Tal und Tür statt Thal und Thür. In Fremdwörtern wie Thron und Theater sowie in germanischen Begriffen wie Thing und Thor blieb die th-Schreibung erhalten. • Auslautendes ß in Wörtern auf -niß wurde zu -nis, etwa in Geheimnis. Damit wurde eine bereits rund 20 Jahre zuvor beschlossene Änderung bestätigt. • Fremdwörter sollten stärker in das deutsche Schriftsystem integriert werden. Eine weitgehende Ersetzung von c durch k oder z erfolgte aber nicht. Deshalb waren weiterhin viele Schreibweisen parallel möglich, etwa Accent und Akzent, central und zentral oder social und sozial. Andere Beispiele sind Shawl und Schal, Guitarre und Gitarre sowie Liqueur und Likör. Teilweise gab es drei Formen, etwa Compagnie, Kompagnie und Kompanie, oder sogar vier Formen wie Baccheus, Bacchius, Bakcheus und Bakchius. In einzelnen Fällen wurde eine Form festgelegt, beispielsweise Redakteur statt Redacteur, Literatur statt Litteratur und Droge statt Drogue. • Fremdwörter auf -iren beziehungsweise -ieren wurden einheitlich mit -ieren geschrieben, zum Beispiel regieren und addieren. • In zahlreichen Fällen wurden Doppelschreibungen ausdrücklich zugelassen, etwa Brennessel und Brennnessel, Morgens und morgens, Britte und Brite, Beete und Bete sowie mit nichten und mitnichten. Bei Wörtern auf -ie und -ee waren im Plural ebenfalls zwei Formen möglich, beispielsweise Monarchieen und Monarchien sowie Alleeen und Alleen. • Für die Worttrennung am Zeilenende wurde festgelegt, dass pf und dt immer getrennt werden durften, st in bestimmten Fällen des Fraktursatzes dagegen nie. Beispiele sind kämp-fen, Verwand-te und lu-stig. Eine aus einem einzelnen Buchstaben bestehende Silbe sollte möglichst nicht abgetrennt werden, das war jedoch nicht verboten. • Außerdem wurde die Verteilung von rundem und langem s verändert.
Für die Getrennt- und Zusammenschreibung sowie für die Zeichensetzung wurden keine Regeln formuliert. Weitergehende Neuerungen der gescheiterten Konferenz von 1876 wurden aus Rücksicht auf das vertraute Schriftbild und die Zustimmung der Landesregierungen nicht übernommen. Insbesondere wurde die Heysesche s-Schreibung nicht eingeführt; die Adelungsche s-Schreibung blieb bestehen. Österreich gab dafür seine eigene Regelung „im Interesse der Einheitlichkeit“ auf.
Konrad Duden erklärte 1901 in einem Brief, der Konferenztext müsse zunächst von den Regierungen geprüft und gegebenenfalls geringfügig geändert werden; erst danach sollte er endgültig festgestellt und veröffentlicht werden. Kaiser Wilhelm II. war zunächst gegen die Verwendung der neuen Rechtschreibung durch Behörden. Im Dezember 1902 stimmte er ihrer amtlichen Verwendung zu, verlangte aber bis 1911, dass ihm vorgelegte Schriftstücke in der alten Rechtschreibung abgefasst wurden.
Einordnung als Rechtschreibreform
Ob die Zweite Orthographische Konferenz als eigenständige Rechtschreibreform gelten kann, wird unterschiedlich beurteilt. Konrad Duden bewertete die neue Regelung 1902 als Fortschritt. Ihr Hauptvorzug bestand für ihn zunächst darin, dass sie überhaupt allgemeine Gültigkeit besaß. Darüber hinaus sah er Verbesserungen gegenüber älteren Orthographien und auch gegenüber der bisherigen Schulorthographie, etwa durch die Beseitigung von th und ph in Wörtern deutschen Ursprungs sowie durch Zugeständnisse an deutsche Lautbezeichnungen wie k, z und sch in Fremdwörtern. Duden betonte zugleich, dass damit kein dauerhafter Stillstand der Rechtschreibentwicklung gemeint sei.
Der Reformkritiker Theodor Ickler bezeichnete die „Rechtschreibreform von 1901“ dagegen als Legende. Seiner Auffassung nach wurde die um 1900 übliche Rechtschreibung nicht grundlegend reformiert, sondern gegen willkürliche Veränderungen staatlich abgesichert. Er verwies dabei auf die Dissertation Wolfgang Kopkes von 1995.
Auch der ehemalige Reformer Horst Haider Munske unterschied die Konferenz von 1901 deutlich von der Reform von 1996. Die Reform von 1996 sei nach Art und Umfang ihrer Änderungen ein wesentlicher Eingriff in die Struktur der deutschen Schriftnorm und daher tatsächlich eine Reform. 1901 sei dagegen praktisch nur der bereits geltende Usus, also der bestehende Sprachgebrauch, amtlich bestätigt worden. Deshalb habe dafür eine einzige dreitägige Konferenz genügt.