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Rechnungskreis
In der Abgrenzungsrechnung (Ergebnistabelle) werden die Aufwendungen und Erträge aus der Finanzbuchhaltung dem Rechnungskreis I zugeordnet und die Kosten …
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Begriff und Zweck
Ein Rechnungskreis, auch Buchungskreis genannt, ist eine Organisationsform im Rechnungswesen. Dabei werden sämtliche Belege bestimmten Sachgebieten zugeordnet. Diese Gliederung erleichtert die Belegordnung und die Auswertung der Ergebnisse, besonders mithilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV).
Einteilung und Zuordnung
Eine gängige Einteilung ist das Zweisystem:
- Rechnungskreis I umfasst die Geschäftsbuchhaltung beziehungsweise Finanzbuchhaltung.
- Rechnungskreis II umfasst die Betriebsbuchhaltung, also die Kosten- und Leistungsrechnung.
Eine genauere Unterteilung kann nach dem Entstehungsort eines Belegs erfolgen, etwa nach Filiale, Betriebsstätte, Warengruppe, Dienstleistungsprozess oder Registrierkasse. Ebenso ist eine Gliederung nach Teilbereichen des Rechnungswesens möglich.
Bei der fortlaufenden Belegnummerierung können eindeutige Ziffern- und Buchstabenkombinationen den jeweiligen Rechnungskreis kenntlich machen. Die Nummern müssen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen eindeutig vergeben werden, damit jeder Beleg zweifelsfrei identifiziert werden kann.
In der Abgrenzungsrechnung, auch Ergebnistabelle genannt, werden Aufwendungen und Erträge aus der Finanzbuchhaltung dem Rechnungskreis I zugeordnet. Kosten und Leistungen der Kostenrechnung gehören zum Rechnungskreis II.
Umsetzung im Industriekontenrahmen
Der Industriekontenrahmen trennt Geschäftsbuchhaltung und Betriebsbuchhaltung klar voneinander. Die Kontenklassen 0 bis 8 stehen für die Geschäftsbuchhaltung zur Verfügung. Die Kontenklasse 9 ist der Betriebsbuchhaltung und damit der Kosten- und Leistungsrechnung zugeordnet.