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Rat für deutsche Rechtschreibung
Im April 2005 hatte der Rat erste Vorschläge zur Korrektur der Rechtschreibreform veröffentlicht, die sich mit der Getrennt- und Zusammenschreibung befassten.
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Aufgabe und Bedeutung
Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist seit Dezember 2004 die zwischenstaatliche Regulierungsinstitution für die Rechtschreibung des Standardhochdeutschen. Deutschland, Österreich, die Schweiz, Südtirol, Liechtenstein und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens haben ihn damit beauftragt. Sein Sitz befindet sich in Mannheim.
Der Rat soll die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum bewahren und sie auf Grundlage des orthografischen Regelwerks im unerlässlichen Umfang weiterentwickeln. Das von ihm herausgegebene amtliche Regelwerk ist das maßgebende Referenzwerk für die deutsche Rechtschreibung.
Um Veränderungen des tatsächlichen Schreibgebrauchs zu untersuchen, beobachtet die Arbeitsgruppe Korpus große Sammlungen geschriebener Texte. Ein Korpus ist eine systematisch zusammengestellte Textsammlung für sprachwissenschaftliche Untersuchungen. Als Grundlagen dienen unter anderem Bestände des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache, des Dudens, des Wahrig-Wörterbuchs, des Austrian Media Corpus der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und des Österreichischen Wörterbuchs. Für besondere Fragen wurden außerdem Sammlungen von Rechtschreibwörterbüchern für die Primar- und Sekundarstufe sowie von Werbetexten aufgebaut.
Gründung und Entwicklung
Am 1. Juli 1996 vereinbarten sechs Staaten und zwei Landesteile die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, die am 1. August 1998 beginnen sollte. Bis zum 31. Juli 2005 war eine Übergangszeit vorgesehen. Die Umsetzung und Begleitung übernahm zunächst die Zwischenstaatliche Kommission für deutsche Rechtschreibung, deren Tätigkeit 2005 enden sollte.
Nach einer besonders heftigen öffentlichen Debatte im Sommer 2004 schlug die deutsche Kultusministerkonferenz vor, einen neuen Rat einzurichten. Dieser sollte die Aufgaben der bisherigen Kommission übernehmen und auch Kritiker der Reform einbeziehen. Österreich, die Schweiz und Deutschland berieten darüber am 23. August 2004 in Wien. Österreich stimmte am 27. September, die deutsche Kultusministerkonferenz am 16. Oktober zu. Der Rat trat am 17. Dezember 2004 erstmals zusammen.
Seine Zusammensetzung sollte bewusst pluralistisch sein: Sowohl Befürworter als auch Kritiker der Reform wurden aufgenommen. Kritische Organisationen wie das P.E.N.-Zentrum und die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung erklärten sich im März 2005 zur Mitarbeit bereit. Der P.E.N.-Vertreter und entschiedene Reformgegner Theodor Ickler verließ den Rat jedoch im Februar 2006. In späteren Arbeitsperioden kamen Vertreter Südtirols, Liechtensteins und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens hinzu.
Wichtige Korrekturen des Regelwerks
Ab April 2005 schlug der Rat Änderungen an der Rechtschreibreform von 1996 vor. Bei der Getrennt- und Zusammenschreibung sollten wieder mehr Verbindungen zusammengeschrieben werden, wenn sie gemeinsam eine andere Bedeutung als ihre Einzelteile besitzen. Aus „heilig sprechen“ wurde wieder „heiligsprechen“; „kennenlernen“ durfte wieder zusammengeschrieben werden. Statt „Leid tun“ gilt allein „leidtun“. „Krankschreiben“ blieb dagegen als reformierte Schreibweise bestehen.
Zum 1. August 2005 wurden in deutschen Schulen und Behörden zunächst nur als unstrittig betrachtete Reformteile verbindlich. Dazu gehörten die heysesche s-Schreibung mit „ss“ und „ß“, etwa „dass“ statt „daß“, sowie Regeln zu drei gleichen aufeinandertreffenden Konsonanten, Bindestrichen, Groß- und Kleinschreibung und Fremdwörtern. Bayern und Nordrhein-Westfalen hielten dennoch bis August 2006 an Übergangsregelungen fest.
Am 4. Juni 2005 verabschiedete der Rat eine Revision der Getrennt- und Zusammenschreibung. Am 25. November folgten Vorschläge zur Worttrennung und Zeichensetzung. Einzelne Vokale am Wortanfang oder Wortende dürfen seither nicht mehr abgetrennt werden; Schreibungen wie „A-bend“ und „Bi-o“ entfielen. „ck“ wird weiterhin wie „ch“ und „sch“ behandelt, also beispielsweise „Bä-cker“, „la-chen“ und „wa-schen“. Zwischen selbstständigen, mit „und“ oder „oder“ verbundenen Sätzen darf ein gliederndes Komma stehen, zwischen entsprechenden Nebensätzen jedoch nicht. Bei bestimmten Infinitivgruppen ist das Komma verpflichtend, etwa: „Ich benutze die Wikipedia, um mich zu informieren.“
Am 3. Februar 2006 schlug der Rat Änderungen zur Groß- und Kleinschreibung vor. Die Großschreibung von „Du“ in Briefen sowie von festen Verbindungen wie „Schwarzes Brett“ und „Erste Hilfe“ wurde wieder zugelassen. Vorgesehen wurden „pleitegehen“ und „bankrottgehen“, während Schreibungen wie „heute Morgen“ und „morgen Abend“ bestehen blieben. Ende März 2006 nahmen die Ministerpräsidenten aller 16 deutschen Bundesländer die bisherigen Vorschläge einstimmig an; sie traten am 1. August 2006 in Deutschland in Kraft. Auch die Schweiz übernahm sie mit einer Übergangsfrist bis Ende Juli 2009. In Österreich galt bis 2007 eine Übergangsfrist.
Seit 2006 beobachtet der Rat den Schreibgebrauch fortlaufend. Nach seinem zweiten Bericht von Dezember 2010 erhielt er das Recht, kleinere Änderungen am amtlichen Wörterverzeichnis selbstständig vorzunehmen. Dabei wurden seltene Varianten wie „Butike“, „Krem“, „Maffia“ und „Sketsch“ gestrichen und Wörter wie „Caprice“, „Clementine“, „Crème“ und „Schmand“ aufgenommen. Der dritte Bericht von Ende 2016 verlangte einen Großbuchstaben für „ß“; seit dem 29. Juni 2017 gehört das „ẞ“ zur amtlichen deutschen Rechtschreibung.
Genderzeichen im Wortinnern
Am 26. März 2021 empfahl der Rat nicht, Gendersternchen, Unterstrich, Doppelpunkt oder andere verkürzte Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das amtliche Regelwerk aufzunehmen. Er erkannte zugleich das Ziel an, allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache sensibel zu begegnen. Nach seiner Auffassung ist dies jedoch eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die sich nicht allein durch Rechtschreibregeln lösen lässt.
Für Hochschulen äußerte der Rat Zweifel, ob verpflichtende, systematisch vom amtlichen Regelwerk abweichende Schreibweisen und deren Einbeziehung in die Bewertung schriftlicher Leistungen mit der Wissenschaftsfreiheit und der Freiheit des Studiums vereinbar seien. 2023 bekräftigte er seine Ablehnung solcher Genderzeichen. Er begründete dies damit, dass Sonderzeichen innerhalb von Wörtern Verständlichkeit, Lesbarkeit, Vorlesbarkeit und automatische Übersetzbarkeit beeinträchtigen könnten. Zudem sah er die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten gefährdet.
Mitglieder, Beschlüsse und Organisation
Der Rat umfasst 41 Mitglieder, von denen 39 stimmberechtigt sind. Deutschland stellt 18 Mitglieder, Österreich und die Schweiz jeweils 9. Liechtenstein, Südtirol und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens entsenden jeweils ein Mitglied. Luxemburg ist durch einen Beobachter ohne Stimmrecht vertreten. Es hatte an der Ausarbeitung der Reform nicht teilgenommen, führte die reformierte Rechtschreibung aber durch Regierungsdekret an seinen Schulen ein.
Für Beschlüsse ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Das Plenum tritt mindestens zweimal jährlich in Mannheim zusammen; Arbeitsgruppen beraten je nach Bedarf. Die beim Leibniz-Institut für Deutsche Sprache in Mannheim angesiedelte Geschäftsstelle koordiniert die Ratsarbeit und die Öffentlichkeitsarbeit.
Erster Vorsitzender war der ehemalige bayerische Kultusminister Hans Zehetmair. Josef Lange übernahm den Vorsitz am 1. Januar 2017. Am 15. Dezember 2023 wurde er einstimmig für eine zweite, am 1. Januar 2024 beginnende Amtszeit von sechs Jahren wiedergewählt. Der Vorsitz ist nicht stimmberechtigt.
Nicht mit diesem zwischenstaatlichen Gremium zu verwechseln ist der ebenfalls „Rat für deutsche Rechtschreibung“ genannte Verein, der 2004 in München gegründet wurde.