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Zwischenstaatliche Kommission für deutsche Rechtschreibung

Die Zwischenstaatliche Kommission für deutsche Rechtschreibung war eine internationale Kommission der Staaten Deutschland, Österreich und der Schweiz, die mit …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Aufgabe und Bedeutung
  2. 2. Vorarbeiten und Zusammensetzung
  3. 3. Berichte und erste Konflikte
  4. 4. Bewertung und erneute Änderungen
  5. 5. Ablösung durch den Rechtschreibrat

Aufgabe und Bedeutung

Die Zwischenstaatliche Kommission für deutsche Rechtschreibung war ein gemeinsames Gremium Deutschlands, Österreichs und der Schweiz. Sie sollte die Einführung der neuen deutschen Rechtschreibung nach der Rechtschreibreform von 1996 begleiten und damit zu einer einheitlichen Schreibung im gesamten deutschen Sprachraum beitragen.

Die Kommission bestand von 1997 bis 2004 und war an das Institut für Deutsche Sprache (IDS) in Mannheim angegliedert. Ihre konstituierende Sitzung fand am 25. März 1997 statt.

Rechtliche und politische Grundlage war Artikel III der Wiener Absichtserklärung vom 1. Juli 1996. Danach sollte die Kommission:

  • auf die Wahrung einer einheitlichen Rechtschreibung im deutschen Sprachraum hinwirken,
  • die Einführung der Neuregelung begleiten,
  • die weitere Sprachentwicklung beobachten und
  • bei Bedarf Vorschläge zur Anpassung des Regelwerks erarbeiten.

Die zuständigen staatlichen Stellen der drei beteiligten Länder entsandten dafür Fachleute. Die Geschäftsstelle wurde beim IDS in Mannheim eingerichtet.

Vorarbeiten und Zusammensetzung

Die Kommission setzte die Arbeit mehrerer am IDS angesiedelter Rechtschreibkommissionen fort. Dort wurde am 24. März 1977 die „Kommission für Rechtschreibreform“ gegründet und am 2. Juni in „Kommission für Rechtschreibfragen“ umbenannt. Den Vorsitz hatten von 1977 bis 1980 Heinz Rupp, von 1980 bis 1990 Hans Glinz und von 1990 bis 1997 Gerhard Augst.

1979 legte diese Vorgängerkommission einen Entwurf zur Neuregelung der Groß- und Kleinschreibung im Sinne einer gemäßigten Kleinschreibung vor. 1980 schloss sie sich mit Fachgruppen aus der DDR, der Schweiz und Österreich zum Internationalen Arbeitskreis für Rechtschreibreform zusammen, der später Internationaler Arbeitskreis für Orthographie hieß. Dieser tagte zunächst alle zwei Jahre und ab 1986 jährlich. 1985 trat die Mannheimer Kommission mit dem Vorschlag „Die Rechtschreibung des Deutschen und ihre Neuregelung“ erstmals öffentlich auf.

Der Zwischenstaatlichen Kommission gehörten sechs Mitglieder aus Deutschland sowie jeweils drei aus Österreich und der Schweiz an. Die Mitglieder wurden von ihren Staaten bestellt. Fünf deutsche Mitglieder konnten vom IDS vorgeschlagen werden, ein weiteres von der Gesellschaft für deutsche Sprache. Zu den ursprünglichen Mitgliedern gehörten unter anderem Gerhard Augst, Karl Blüml, Peter Eisenberg, Peter Gallmann, Klaus Heller, Dieter Nerius, Richard Schrodt und Horst Sitta. Horst Haider Munske trat am 18. September 1997, Peter Eisenberg am 19. März 1998 aus. Im Juni 1998 rückten Mechthild Dehn und Dieter Herberg für Deutschland nach; Ulrike Steiner kam als österreichisches Mitglied hinzu.

Berichte und erste Konflikte

Zwischen 1997 und 2004 legte die Kommission vier Berichte über die Umsetzung der Rechtschreibreform vor. Sie erschienen im Dezember 1997, im März 2000, im Dezember 2001 und Anfang 2004. Nach Darstellung des Artikels bemühte sich die Kommission darum, diese Berichte nicht öffentlich werden zu lassen.

Der erste Bericht wurde der Kultusministerkonferenz am 18. Dezember 1997 vorgelegt und umfasste knapp 70 Seiten. Darin schlug die Kommission weitreichende Korrekturen am ursprünglichen Regelwerk vor, die sie als „unumgänglich notwendig“ bezeichnete. Am 23. Januar 1998 fand dazu im IDS eine nichtöffentliche Anhörung statt. Eingeladen waren fast ausschließlich Befürworter der Reform; Journalisten wurden erst zur abendlichen Pressekonferenz zugelassen. Die Kultusministerkonferenz beschloss am 6. Februar 1998, die Vorschläge nicht zu übernehmen. In einer Pressemitteilung vom 12. Februar kündigte sie an, das ursprüngliche Regelwerk unverändert am 1. August 1998 einzuführen. Danach trat Peter Eisenberg aus der Kommission aus.

Der zweite Bericht vom März 2000 hatte nur knapp vier Seiten. Weil die Kultusminister die Änderungsvorschläge des ersten Berichts abgelehnt hatten, beschränkte sich die Kommission nach eigener Darstellung darauf, die einheitliche Umsetzung der neuen Regeln durch die Wörterbücher sicherzustellen. Dies galt auch für Regeln, die teilweise als falsch erkannt worden waren.

Bewertung und erneute Änderungen

Den dritten Bericht schickte die Kommission am 15. Dezember 2001 an das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister. Er war als vertraulich gekennzeichnet und umfasste 119 Seiten. Die Kommission betonte darin eine ihrer Ansicht nach hohe Akzeptanz der Reform in der Bevölkerung. Sie kam zu dem Ergebnis, „dass die Umsetzung der Neuregelung in den Schulen problemlos erfolgt ist.“ Probleme der Reform wurden zwar behandelt, konkrete Änderungsvorschläge aber auf den nächsten Bericht verschoben.

Der vierte und letzte Bericht erschien Anfang 2004 und revidierte die neue Rechtschreibung in zahlreichen Punkten. Die Kultusministerkonferenz (KMK) verabschiedete ihn zunächst überraschend nicht. Stattdessen führte sie Gespräche zwischen der Kommission und der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung herbei. Die Akademie hatte die Reform scharf kritisiert und einen eigenen Kompromissvorschlag vorgelegt. Die Gespräche scheiterten. Zugleich beschloss die KMK, die Kommission teilweise neu zu besetzen und zu erweitern.

Im Mai 2004 berichtete die Kommission über diese Gespräche. Dabei änderte sie einige Formulierungen ihres Vorschlags, nicht aber dessen Kern. Im Juni 2004 stimmte die deutsche Kultusministerkonferenz schließlich sowohl dem vierten Bericht als auch dem ergänzenden Bericht vom 18. Mai 2004 zu.

Die vorgeschlagenen Schreibweisen führten erneut zu Änderungen. Beispiele waren „seit Längerem“ neben „seit längerem“, „leidtun“ neben „Leid tun“ und „die Meisten“ neben „die meisten“. Die seit 1998 gültigen reformierten Schreibweisen wurden dadurch nicht falsch; alte und neue Varianten waren gleichberechtigt zulässig. Die Kultusminister bestätigten außerdem, dass der Übergangszeitraum am 1. August 2005 enden sollte.

Ablösung durch den Rechtschreibrat

Im Dezember 2004 wurden die Aufgaben der Zwischenstaatlichen Kommission auf den von der Kultusministerkonferenz eingesetzten Rat für deutsche Rechtschreibung übertragen. Damit endete die Tätigkeit der Kommission nach sieben Jahren.

Der Rat führte eine „Reform der Rechtschreibreform“ durch. Vorsitzender war bis 2016 Hans Zehetmair; seit 2017 hat Josef Lange den Vorsitz.

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