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Ost-Jerusalem unter jordanischer Besatzung
Jordanien versperrte Juden den Zugang zur Westmauer (Klagemauer). Zur entmilitarisierten Enklave des Berg Skopus mit dem Dorf …
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Gegenstand und Ausgangslage
Ost-Jerusalem unter jordanischer Besatzung bezeichnet die Jordanisierung Ostjerusalems während der 19-jährigen jordanischen Herrschaft zwischen dem Palästinakrieg 1948 und dem Sechstagekrieg 1967. Gemeint sind Militärbesatzung und Annexion der 1948 eroberten Gebiete des Westjordanlands. Jordanien kontrollierte insgesamt 6,5 km²: neben der Altstadt auch Bab al-Sahira, Scheich Dscharrah, Wadi Joz, Silwan und den Ölberg.
Die jordanische Armee nahm am 18. Mai 1948 das Jüdische Viertel der Jerusalemer Altstadt ein. Danach konzentrierten sich die Kämpfe auf Latrun, das die israelische Armee befestigte, obwohl es nach dem UN-Teilungsplan von 1947 dem arabischen Staat zugeteilt war. Israelische Einheiten griffen die Arabische Legion am 25. und 30. Mai sowie am 9. Juni 1948 erfolglos an. Nach dem Waffenstillstandsabkommen von 1949 blieb Ost-Jerusalem unter jordanischer Kontrolle. Jordanien beschlagnahmte alle zivilen Waffen.
Politische Einordnung und Integration
König Abdallah ibn Husain I. erwartete von der Kontrolle über die drittheiligsten Stätten des Islam einen großen Prestigegewinn. Dieses Prestige stärkte Transjordanien bei der Ausrufung des Haschimitischen Königreichs Jordanien im Januar 1949. Abdallah lehnte den palästinensischen Nationalanspruch ab und strebte eine „Arabische Einheit“ in Form eines Großsyrien mit Damaskus als Hauptstadt an.
Wie Israel lehnte Jordanien den im UN-Teilungsplan vorgesehenen internationalisierten Status Jerusalems als Corpus separatum ab. Am 1. Dezember 1948 beschloss ein Kongress die Vereinigung des Westjordanlands mit Transjordanien. Die Annexion vom 16. Dezember 1949 wurde am 24. April 1950 durch die Abgeordnetenversammlung bestätigt. Die Arabische Liga billigte sie am 15. Mai 1950 de facto, aber nicht de jure. Pakistan war der einzige Staat, der Jordaniens Souveränität über Ost-Jerusalem anerkannte; das Vereinigte Königreich erkannte nur die jordanische Verwaltungshoheit an. Im März 1950 verbot ein königlicher Erlass die Bezeichnung „Palästina“ in Karten und amtlichen Verlautbarungen.
1954 erhielten die Bewohner die jordanische Staatsbürgerschaft; Reisebeschränkungen und Zollschranken wurden abgeschafft. Zu diesem Zeitpunkt waren 60 % der Jordanier Flüchtlinge aus Palästina. Jordanien versuchte, Jerusalem politisch zu kontrollieren und zugleich gegenüber Amman zurückzusetzen. Nach der Ermordung Abdallahs am 20. Juli 1951 wuchs die Abneigung gegen Jerusalem als politisch gefährliche Stadt. Bauvorhaben wurden verzögert oder untersagt, Bauland auf dem Berg Skopus und dem French Hill blieb ungenutzt. Palästinenser beklagten, Jerusalem sei „auf den Rang eines Dorfes gesunken“. Mehrere Bürgermeister wurden abgesetzt; Ruhi al-Khatib blieb von Januar 1957 bis 1967 im Amt.
Jordanien nutzte Jerusalem auch als islamisches Zentrum. Dort tagte der Islamische Weltkongress 1953, 1960 und 1961. Gleichzeitig wurden christliche Gemeinschaften stärker staatlich beaufsichtigt, obwohl Jordanien grundsätzlich gute Beziehungen zu christlichen Funktionsträgern anstrebte.
Wirtschaft und bescheidener Wohlstand
Jordanien baute in Ost-Jerusalem ein modernes Business Centre, den Justizpalast, die große Busstation in Bab al-Sahira, ein Elektrizitätswerk, ein Krankenhaus und Wasserleitungen aus den Teichen Salomos bei Bethlehem. Die Industrie blieb schwach, während Handel und Tourismus erfolgreich gefördert wurden.
Nach israelischen Schätzungen aus den späten 1960er Jahren gab es vor 1967 etwa 2000–2500 Handelsunternehmen und neun Bankfilialen. Auf Ost-Jerusalem entfielen 40 % aller Einlagen des Westjordanlands. 1966 verfügten 51 Hotels über 1891 Zimmer, deutlich mehr als die ungefähr 1000 Hotelzimmer in West-Jerusalem. Jordanien empfing 1966 rund 617.000 Touristen, Israel dagegen 291.000.
Der Wohlstand war jedoch begrenzt und ungleich verteilt. Das städtische Budget Ost-Jerusalems betrug unmittelbar vor dem Sechstagekrieg 5,3 Millionen US-Dollar, während Teddy Kollek in West-Jerusalem über 100 Millionen US-Dollar verfügte; die Werte sind auf US-Dollar des Jahres 1992 bezogen. Obwohl es etwa 6200 Zisternen gab, hatten 60 % der Haushalte keinen eigenen Wasseranschluss. Viele Randhäuser waren nicht an das Stromnetz angeschlossen, und 1148 Straßenlampen reichten kaum zur nächtlichen Beleuchtung. Öffentliche Schulen litten unter fehlenden Unterrichtsräumen. Der Entwicklungsplan Jerusalem Jordan Planning Proposal von 1959, erstellt vom britischen Stadtplaner Henry Kendall, blieb ein nicht verwirklichter ambitionierter Plan.
Religiöse Gemeinschaften und die geteilte Stadt
Jordanien behandelte die christlichen Gemeinschaften insgesamt kooperativer als die jüdische Bevölkerung. 1951 wurde der traditionelle Status quo von 1852 garantiert, einschließlich „der Rechte aller Religionen, der Moscheen und der Kirchen“. Die Verwaltung vermittelte 1961 bei der geplanten Restaurierung der Grabeskirche. 1964 wurde Papst Paul VI. in Jerusalem empfangen; zu diesem Anlass wurde die Kuppel der Grabeskirche neu vergoldet. Zugleich gab es Einschränkungen: Christliche Schulen wurden 1953 staatlicher Aufsicht unterstellt, und der Erwerb von Grundstücken und Immobilien wurde begrenzt. Die christliche Bevölkerung sank von rund 17.000 in der Mitte der 1950er-Jahre auf etwa 12.000 im Jahr 1967. Nach Einschätzung des Historikers Mark Tessler wurden die christlichen Heiligtümer jedoch stets respektvoll behandelt.
Für Juden waren die Folgen der Kämpfe und der jordanischen Herrschaft besonders einschneidend. 22 von 27 Synagogen wurden zerstört; die Hurva-Synagoge wurde am 26. Mai 1948 von Mitgliedern der Arabischen Legion gesprengt. Der Friedhof auf dem Ölberg wurde wiederholt beschädigt, und Grabsteine wurden als Baumaterial verwendet. Jordanien verweigerte Juden den Zugang zur Westmauer. Auch jüdische Israelis und ausländische Juden durften nicht nach Jordanien einreisen.
Jerusalem wurde durch Stacheldraht, teilweise verminte Sperrzonen, Betonmauern und Kontrollpunkte geteilt. In der entmilitarisierten Enklave auf dem Berg Skopus lagen im Norden israelische Einrichtungen wie das Hadassah-Krankenhaus und der Campus der Hebräischen Universität, in der Mitte Niemandsland und im Süden das jordanische Augusta-Victoria-Gelände. Die Vereinten Nationen nutzten das ausgedehnte Niemandsland für ihr Hauptquartier. Die einzigen legalen Übergänge waren Armon ha-Naziv und das Mandelbaum-Tor, das nur ein Kontrollpunkt war. Von 1948 bis 1967 waren in der Altstadt alle anderen Durchgänge zugemauert. Christlich-arabische Israelis durften Ost-Jerusalem nur an Weihnachten besuchen.
Verlust Ost-Jerusalems 1967
Jordanien förderte den Zuzug von Menschen aus Hebron. Bis 1967 stammte etwa ein Drittel der Bevölkerung Ost-Jerusalems aus Hebron. Im Sechstagekrieg 1967 besetzte Israel das Westjordanland und Ost-Jerusalem mit damals 66.000/70.000 arabischen Einwohnern.
Durch das zwischen dem 27. und 29. Juni 1967 von der Knesset verabschiedete Gesetz 5727 übertrug Israel sein juristisches und administratives Recht auf das besetzte Gebiet. Ost-Jerusalem wurde damit de facto, aber nicht formal annektiert. Israel vermied den Begriff „Annexion“ und bezeichnete den Vorgang als „Wiedervereinigung“; international wurde er nicht anerkannt. Der Stadtrat wurde aufgelöst. Bürgermeister Ruhi al-Khatib, der zunächst eine geordnete Übergabe unterstützt hatte, wurde im März 1968 nach Jordanien ausgewiesen und blieb dort bis Mai 1993.
Die arabische Bevölkerung erhielt Zugang zu bestimmten israelischen Sozialleistungen, behielt aber ihre jordanische Staatsbürgerschaft oder blieb staatenlos. In Jerusalem erhielten die Bewohner den sogenannten „permanenten“, jederzeit entziehbaren Aufenthaltsstatus. Die Verwaltung der islamischen Stätten blieb aufgrund eines Abkommens zwischen Israel und Jordanien bei der Jerusalemer Waqf-Behörde. Während der Ersten Intifada verzichtete König Hussein am 31. Juli 1988 zugunsten der PLO auf Jordaniens Anspruch auf die Souveränität über das Westjordanland. Damit wurde die politische Jerusalem-Frage auf Israel und Palästina begrenzt.