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Niqab
Der Niqab oder Nikab (arabisch نقاب , DMG niqāb, Plural نقب , DMG nuqub) ist ein vor allem von muslimischen Frauen getragener Gesichtsschleier.
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Grundbegriff und Verbreitung
Der Niqab oder Nikab ist ein Gesichtsschleier, der vor allem von muslimischen Frauen getragen wird. Er bedeckt mindestens das Gesicht unterhalb der Augenpartie oder der Nase und wird häufig mit einer Abaya kombiniert. Von einer Burka unterscheidet er sich dadurch, dass beim Niqab meist ein Sehschlitz oder eine Augenöffnung frei bleibt, während Burkas meist ein grobes Netz vor der Augenpartie haben.
Traditionell ist der Niqab besonders auf der Arabischen Halbinsel verbreitet. In Saudi-Arabien und im Jemen trägt nach dem Artikel die große Mehrheit der Frauen einen Gesichtsschleier. Auch in Ägypten, Syrien, Jordanien, dem Irak und nordafrikanischen Ländern kommt er vor. In der westlichen Welt ist er sehr selten und wird dort häufig im Zusammenhang mit Trennung von Kirche und Staat sowie mit dem Kopftuchstreit diskutiert.
Geschichte
Der Niqab hat Wurzeln in der Beduinenkultur auf der Arabischen Halbinsel. Schon in vorislamischer Zeit verwendeten Frauen und Männer Tücher, um Körper und Gesicht vor Sonne, Sand und Insekten zu schützen. Der Autor Ibn al-Waschschāʾ (um 869–937) beschrieb nischapurische Baumwolle als Gesichtsschleier. Für das Osmanische Reich zeigen Miniaturen ein durchsichtiges Tuch, das über einer Kappe oder Mütze getragen wurde und das Gesicht teilweise bedeckte.
Der schwarze Niqab mit Khimar in heutiger Form wird im Artikel nicht als traditionelle islamische Frauenbekleidung beschrieben. Er kam erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts in der Regierungszeit von Sultan Abdülhamid II. (1876–1908) in Konstantinopel als „Çarşaf“ auf. Er sollte westliche Einflüsse abwehren und verbreitete sich von dort besonders in entlegenen Teilen des Osmanischen Reiches, etwa im Jemen. Nach der Revolution von 1908, bei der Abdülhamid II. gestürzt wurde, begannen muslimische Frauen in der Hauptstadt, Niqab beziehungsweise Çarşaf wieder abzulegen; manche kleideten sich teilweise europäisch.
Formen und Trageweise
Es gibt viele regionale Formen des Niqab. Häufig bestehen sie aus mehreren luftdurchlässigen, locker fallenden Tüchern, die an einem Stirnband befestigt sind. Dieses Stirnband wird hinter dem Kopf verknotet oder mit Knöpfen, Druckknöpfen oder Klettband geschlossen. Eine Aussparung für die Augen bleibt offen.
Bei manchen Varianten ist am Stirnband ein weiteres, nicht völlig blickdichtes Tuch befestigt. Damit können bei Bedarf auch die Augen bedeckt werden, zum Beispiel als Staubschutz oder bei starker Helligkeit. Wird es nicht benutzt, hängt es locker über Kopf und Nacken.
Ein Niqab zum Umbinden ist ein dünnes Tuch aus Seide, Baumwolle oder Kunstfaser, das das Gesicht unterhalb der Augenpartie oder Nase bedeckt. Beim Essen und Trinken muss die Trägerin den Niqab etwas anheben und die Speisen unter dem Schleier zum Mund führen. Der einfache Niqab besteht aus einem Tuch, das an der Oberkante durch ein Band verlängert ist und hinter dem Kopf verknotet oder mit Nadeln am Hidschab befestigt wird. Ein Niqab mit Stirnband lässt meist einen langen Sehschlitz für beide Augen frei; dieser kann durch einen Stoffsteg, ein Netz oder zwei Netzöffnungen ersetzt sein. Beim mehrlagigen Niqab können leicht durchsichtige Stofflagen, auch Buschia genannt, die Augenpartie stärker oder schwächer verdecken.
Religiöse Begründungen und Streitfragen
Fundamentalistische Muslime begründen Kleidervorschriften wie den Niqab mit Koranstellen und frühen islamischen Auslegungen, etwa von Ibn Kathir und at-Tabarī. Der Artikel nennt Sure 33, Vers 59 in der Übersetzung von Rudi Paret: „Prophet! Sag deinen Gattinnen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen (wenn sie austreten) sich etwas von ihrem Gewand (über den Kopf) herunterziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie (als ehrbare Frauen) erkannt und daraufhin nicht belästigt werden. Gott aber ist barmherzig und bereit zu vergeben.“
Nach der Darstellung im Artikel ist die religiöse Pflicht zum Niqab umstritten. Scheikh Khaled Omran, Generalsekretär des Fatwa-Rates, sagte, es gebe keine religiöse Rechtfertigung dafür, sich gegenüber anderen Menschen ständig zu verhüllen; die Regel habe ursprünglich nur für die Frauen des Propheten Mohammed gegolten. Ob Frauen einen Niqab tragen, hängt unter anderem von der Auslegung des islamischen Begriffs ʿAura ab, also von Vorstellungen über Scham und darüber, welche Körperteile bedeckt werden sollen.
Ein weitgehend anerkannter Idschmāʿ, also ein Konsens islamischer Rechtsgelehrter, sieht das Tragen eines Niqabs laut Artikel nicht als verpflichtend, aber als lohnend. Weder Koran noch Sunna schreiben ihn ausdrücklich vor; sie beschreiben Frauenkleidung nur als nicht körperbetont oder enthüllend. Der Artikel bewertet den Niqab daher als traditionelles und nicht als religiös vorgeschriebenes Gewand. Während des Haddsch, der islamischen Pilgerfahrt, dürfen Frauen nach der Sunna weder Gesicht noch Hände bedecken; dieses Verbot wird auf ein Hadith von Bukhari zurückgeführt.
Verbote und politische Regelungen
In vielen Staaten wird der Niqab oder die Vollverschleierung gesetzlich eingeschränkt. In Asien nennt der Artikel Verschleierungsverbote in Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan und Turkmenistan. Sri Lanka führte nach dem Terroranschlag am Ostersonntag 2019 ein Verbot jeder Gesichtsbedeckung ein, die eine Identifizierung verhindert.
In Europa gibt es unterschiedliche Regelungen. Dänemark beschloss ein Verbot von Burka und Niqab ab August 2018. Frankreich verbot den Niqab für Schülerinnen und Studentinnen im Klassenraum und auf dem Schulgelände; 2010 beschloss die Nationalversammlung ein gesetzliches Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte am 1. Juli 2014 das französische Verbot und erklärte am 26. November 2015, dass das Tragen eines Niqabs oder Kopftuches für Beschäftigte des französischen Staates nicht zu den Menschenrechten gehöre. Am 11. Juli 2017 erklärte der Gerichtshof auch ein belgisches Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum für rechtens.
Weitere europäische Beispiele sind Belgien, wo die Abgeordnetenkammer am 29. April 2010 ein Verbot von Burkas und Niqabs billigte, die Niederlande mit einem 2012 verabschiedeten Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit, Italien mit einem älteren Antiterrorismusgesetz gegen Gesichtsverschleierung in der Öffentlichkeit, Spanien mit einem Senatsbeschluss von Juni 2010, Österreich mit dem Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz vom 8. Juni 2017, das am 1. Oktober 2017 in Kraft trat, und die Schweiz, wo auf nationaler Ebene am 7. März 2021 die Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“ angenommen wurde. In Portugal trat im August 2026 ein im Oktober 2025 beschlossenes Verbot der Vollverschleierung in Kraft.
In islamisch geprägten Ländern ist die Lage ebenfalls unterschiedlich. In Afghanistan erließen die Taliban im September 2021 eine Niqabpflicht für Frauen an Hochschulen. In Ägypten wird seit 2009 intensiv über den Niqab gestritten; Muhammad Sayyid Tantawi von der al-Azhar-Universität bezeichnete ihn als Tradition und nicht als islamische Pflicht. Ein grundsätzliches Niqab-Verbot wurde vom Obersten Verwaltungsgericht unter Hinweis auf Religionsfreiheit für unzulässig erklärt, viele Verbote in Schulen, Universitäten, Clubs und Restaurants blieben jedoch bestehen. In Marokko ist der Niqab erlaubt, während Verkauf, Herstellung und Einfuhr der Burka seit 2017 verboten wurden. In Syrien wurden bis Juli 2010 über 1200 Niqab tragende Lehrerinnen aus dem Schuldienst versetzt; Frauen mit Gesichtsschleier durften sich nicht mehr an Universitäten immatrikulieren. In Tunesien ist das Tragen des Niqab im öffentlichen Raum offiziell nicht zulässig und wird unregelmäßig polizeilich verfolgt.