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Neuumschreibung der katholischen Diözesen in Deutschland nach dem Wiener Kongress
Die Neuumschreibung der katholischen Diözesen in Deutschland nach dem Wiener Kongress war ein wichtiger Teil der Reorganisationsaufgabe, vor der die römisch- …
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Ziel der Neuordnung
Die Neuumschreibung der katholischen Diözesen nach dem Wiener Kongress war eine zentrale Aufgabe der römisch-katholischen Kirche in Deutschland zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Nach dem Ende des Heiligen Römischen Reichs und der Reichskirche durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 musste die bisherige Kirchenorganisation grundlegend verändert werden.
Die frühere Ordnung beruhte wesentlich auf geistlichen Fürstentümern, den Hochstiften, sowie auf deren Rechtsstatus und Wirtschaftsleistung. Nach der politischen Neuordnung des Wiener Kongresses ab 1815 sollten Diözesen dagegen ohne staatliche Souveränität und ohne steuerkräftige Territorien organisiert werden. Neben Verhandlungen über Ausgleiche für die Säkularisation war deshalb eine Anpassung der Diözesangrenzen an die neuen Staaten notwendig.
Ausgangslage der alten Diözesen
Die alten Diözesangrenzen waren unter Karl dem Großen und seinen ersten Nachfolgern festgelegt worden. Seit der Gründung des Bistums Bamberg im Jahr 1007 waren sie weitgehend unverändert geblieben.
Im 16. Jahrhundert gingen infolge der Reformation zahlreiche nord- und ostdeutsche Diözesen unter: Brandenburg, Bremen, Halberstadt, Havelberg, Kammin, Lebus, Lübeck, Magdeburg, Meißen, Merseburg, Minden, Naumburg-Zeitz, Ratzeburg, Schwerin und Verden. Ihre Gebiete wurden im Apostolischen Vikariat des Nordens zusammengefasst. Ein Apostolisches Vikariat ist ein kirchlicher Verwaltungsbezirk, der nicht als reguläres Bistum organisiert ist.
Im 18. Jahrhundert wurde dieses Vikariat mehrfach geteilt und es wurden Gebiete ausgegliedert; neue reguläre Bistümer entstanden jedoch nicht. Der Augsburger Religionsfrieden und der Westfälische Frieden hatten die bischöfliche Jurisdiktion, also die Amts- und Leitungsgewalt eines Bischofs, in protestantischen Territorien suspendiert. Durch Bevölkerungswanderungen und politische Grenzverschiebungen lebten dort später dennoch wieder Katholiken, und es entstanden katholische Gemeinden.
Voraussetzungen und Regeln
Die neuen Staaten des Wiener Kongresses umfassten meist sowohl katholische als auch protestantische Landesteile. Protestantische Fürsten übten für ihre protestantischen Untertanen das landesherrliche Kirchenregiment aus. Sie wollten deshalb auch katholische Diözesen innerhalb ihrer eigenen Landesgrenzen haben, auf die kein fremder Souverän Einfluss nehmen konnte.
Die römische Kurie und die deutschen Bischöfe wollten in geistlichen Fragen unabhängig bleiben, besonders in Schul- und Eheangelegenheiten. Zugleich waren sie auf geregelte Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen und auf die Dotation, also die finanzielle Ausstattung, ihrer Einrichtungen angewiesen. Daraus entstanden lange und teils schwierige Verhandlungen. Ihr Ergebnis waren Konkordate und Zirkumskriptionsbullen der Jahre 1817 bis 1824. Eine Zirkumskriptionsbulle ist eine päpstliche Urkunde zur Festlegung oder Veränderung kirchlicher Bezirke.
Grundsätzlich wurden die Diözesangrenzen an die politischen Grenzen von 1815 angepasst. Jedem Staat sollten ein oder mehrere Bistümer entsprechen; innerhalb eines Staates sollten keine Gebiete eines Bischofssitzes außerhalb dieses Staates liegen. Für Kleinstaaten gab es Abweichungen. So entstand eine kirchliche Landkarte, deren wesentliche Teile bis heute bestehen.
Zuordnung von Staaten und Diözesen
Im Königreich Bayern entstanden die Erzbistümer München und Freising sowie Bamberg; zu den Bistümern gehörten Augsburg, Eichstätt, Passau, Regensburg, Speyer und Würzburg. Das Bistum Chiemsee und die Diözesanrechte von Berchtesgaden wurden aufgehoben. Baden sowie Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen erhielten das Erzbistum Freiburg; Württemberg das Bistum Rottenburg. In beiden Fällen wurde das Bistum Konstanz aufgehoben. Das Großherzogtum Hessen erhielt das Bistum Mainz, während das Bistum Worms aufgehoben wurde. Nassau und die Freie Stadt Frankfurt wurden dem Bistum Limburg, Kurhessen dem Bistum Fulda zugeordnet.
In Preußen erhielten die Rheinprovinz das Erzbistum Köln und das Bistum Trier; Niederrhein gehörte zu Münster. In der Provinz Westfalen lagen die Bistümer Paderborn und Münster, während Corvey aufgehoben wurde. Die Provinz Sachsen gehörte zu Paderborn. Schlesien, die Niederlausitz sowie Brandenburg und Pommern waren mit Breslau verbunden; für Brandenburg und Pommern bestand die Fürstbischöfliche Delegatur des Bistums Breslau. Posen hatte die Erzbistümer Gnesen und Posen, Westpreußen das Bistum Kulm und Ostpreußen das Bistum Ermland.
Oldenburg erhielt das Bischöflich Münstersche Offizialat mit Sitz in Vechta. Hannover umfasste die Bistümer Hildesheim und Osnabrück. Braunschweig gehörte bis 1834 zum Apostolischen Vikariat des Nordens und anschließend zu Hildesheim. Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen bildeten das Apostolische Vikariat Anhalt; die thüringischen Staaten hatten wechselnde Zugehörigkeiten. Sachsen erhielt die Apostolische Präfektur Meißen, genannt Lausitz, mit Sitz in Bautzen sowie das Apostolische Vikariat in den Sächsischen Erblanden mit Sitz in Dresden. Bremen, Hamburg, Holstein, Lübeck, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Sachsen-Lauenburg und Schaumburg-Lippe blieben beim Apostolischen Vikariat des Nordens.
Die Landgrafschaft Hessen-Homburg war in der Zirkumskriptionsbulle Provida solersque vergessen worden. Zunächst verwaltete das Bistum Mainz dieses Gebiet; Rom bestätigte dies 1862 durch die Einsetzung des Mainzer Bischofs zum Apostolischen Delegaten. 1884 wurden die rechtsrheinischen Gebiete Hessen-Homburgs dem Bistum Limburg zugeordnet.