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Musikalisches Werk

Unter musikalisches Werk werden nicht nur die Kompositionen selbst verstanden, sondern auch ihre Aufführung bzw. Ton- oder Bildträger, auf dem diese Werke …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Bedeutung
  2. 2. Bedeutung und Wirkung
  3. 3. Arten und Aufführung
  4. 4. Systematisierung und Beispiele

Begriff und Bedeutung

Ein musikalisches Werk, auch Musikwerk oder Musikstück genannt, ist eine in sich geschlossene Komposition oder eine Sammlung solcher Kompositionen. In der Musikwissenschaft kann der Begriff außerdem das gesamte musikalische Schaffen eines Komponisten bezeichnen, also alle von ihm geschaffenen Musikwerke.

Zum musikalischen Werk zählen nicht nur die Kompositionen selbst, sondern auch ihre Aufführung sowie Ton- oder Bildträger, auf denen sie enthalten sind, beispielsweise ein Musikalbum. Auch diese Formen gelten als Ergebnisse menschlicher schöpferischer Tätigkeit.

Musikalische Werke sind Gegenstand der musikwissenschaftlichen Harmonielehre, der Kontrapunkt- und Formenlehre, die zusammen auch als Kompositionslehre bezeichnet werden, sowie zunehmend der Rezeptionsästhetik. Außerdem befasst sich die Rechtswissenschaft mit ihnen, da sie als Rechtsträger im Sinne des Urhebergesetzes behandelt werden. Werke werden in Konzerten oder durch Tonträger öffentlich zugänglich gemacht, können aber auch allein persönlich gespielt oder über Ton- und Bildträger gehört werden.

Bedeutung und Wirkung

Musikalische Werke dienen nicht nur der Unterhaltung oder dem ästhetischen Erleben. Sie können Stimmungen stark verändern oder heilend wirken. Außerdem besitzen sie religiöse, kulturelle und teilweise politische Bedeutung. In praktisch jedem christlichen Gottesdienst wird gesungen; praktisch jedes Land hat eine Nationalhymne.

Seit der Verbreitung von Tonträgern sind musikalische Werke ein wichtiger Wirtschaftszweig, die Musikindustrie. Sie werden meist vermarktet, um Gewinn zu erzielen. Einnahmen entstehen unter anderem durch den Verkauf von Noten, Tonträgern wie CDs und Schallplatten oder Musikdateien im Internet sowie durch Lizenzgebühren. Ein vermarktetes und erfolgreich verkauftes Musikstück wird als Hit bezeichnet.

Seit den späten 1980er Jahren werden zur Werbung und zur Unterstreichung eines Werkes der Popmusik Musikvideos produziert und zusammen mit dem Werk veröffentlicht. Aufführungen gibt es teilweise auch ohne Gewinnerzielungsabsicht, etwa bei Musikwettbewerben oder Musikfestivals; dort können Werke mit Musikpreisen ausgezeichnet werden. Die Popularität eines Werkes hängt häufig nicht allein von seiner kompositorischen Qualität ab, sondern auch vom jeweiligen Zeitgeist. Dadurch können sich neue Stilrichtungen herausbilden.

Arten und Aufführung

Nach der Interpretation wird zwischen Instrumentalmusik und Vokalmusik unterschieden. Instrumentalmusik kommt ohne Gesang aus. Vokalmusik kann aus Gesang mit instrumentaler Begleitung bestehen oder als A-cappella-Musik ausschließlich aus Gesang bestehen.

Eine weitere Einteilung in E-Musik und U-Musik wird nur von den deutschen und österreichischen Verwertungsgesellschaften vorgenommen. Sie ordnet Werke nach dem vermeintlichen künstlerischen Anspruch.

Die Ausführung einer Komposition heißt Musikproduktion. Ihr Produkt kann ebenfalls als musikalisches Werk verstanden werden; heute bezeichnet man damit häufig die Aufnahme mehrerer Werke auf einem Tonträger. Zusätzlich wird zwischen live aufgeführter Musik und produzierter Musik unterschieden, die in einem Tonstudio hergestellt wird.

Ursprünglich war nur die Live-Aufführung bekannt, insbesondere in Theatern, Opernhäusern oder im Radio. Komponisten der klassischen Musik legten Wert auf eine kompositionsgetreue Aufführung. Dieses Streben nach einer möglichst großen Annäherung der Interpretation an das komponierte Werk wird Werktreue genannt.

Die Möglichkeit, Musikwerke auf Schallplatten zu konservieren, revolutionierte die Musikaufführung und führte zur Entstehung der Musikindustrie. In Tonstudios können Musikwerke mithilfe technischer Verfahren verbessert, mit Soundeffekten versehen und auf Tonträgern gespeichert werden.

Systematisierung und Beispiele

Die Systematisierung musikalischer Werke nach intersubjektiven, also nachvollziehbaren und zwischen verschiedenen Personen vergleichbaren Kriterien, ist unter anderem Aufgabe der Gattungskunde, der Formenlehre und der Stilkunde.

Musikwerke können nach verschiedenen Gesichtspunkten geordnet werden:

  • Nach der Art der Klangerzeugung: Vokalmusik, Instrumentalmusik, elektronische Musik und Computermusik.
  • Nach wertmäßiger Einordnung: E-Musik („ernste Musik“ beziehungsweise Kunstmusik) und U-Musik („Unterhaltungsmusik“ beziehungsweise populäre Musik).
  • Nach der Herkunft.
  • Nach dem Verwendungszweck oder Anlass der Entstehung: Funktionale Musik, etwa liturgische Musik, Militärmusik, Filmmusik oder Kaufhausmusik; autonome Musik, die um ihrer selbst willen komponiert und aufgeführt wird; sowie Programmmusik, der ein außermusikalisches Programm zugrunde liegt.
  • Nach Tonsystemen.
  • Nach der Tonalitätsvorstellung: tonale, atonale und serielle Musik.

Als Beispiele für musikalische Werke nennt der Artikel das Lied, den Liederzyklus und die Symphonie.

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