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Moralisches Risiko
Autofahrer fahren nach Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung leichtsinniger, weil ein eventueller Schaden durch die Versicherung gedeckt würde.
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Begriff und Funktionsweise
Ein moralisches Risiko, auch moralische Versuchung, moralisches Wagnis, Rationalitätsfalle oder englisch „moral hazard“, liegt vor, wenn ökonomische Fehlanreize Wirtschaftssubjekte zu verantwortungslosem oder leichtsinnigem Verhalten bewegen und dadurch ein Risiko entsteht oder größer wird. Wirtschaftssubjekte können Privatpersonen, Unternehmen oder der Staat mit seinen Untergliederungen sein.
Das Problem wird häufig durch asymmetrische Information erklärt: Die Beteiligten besitzen nicht denselben Informationsstand und können das Verhalten der jeweils anderen Seite nicht vollständig beobachten oder beurteilen. Besonders gefährdet ist eine Situation, in der eine Person oder Organisation nicht selbst für die möglicherweise hohen Folgen ihres Handelns einstehen muss. Werden die Kosten von einer Versicherung, dem Staat oder einer anderen Gemeinschaft getragen, wird das individuelle Risiko kollektiviert. Aus dem Risiko des Handelnden wird damit ein Risiko für das betroffene Kollektiv.
Die Gewissheit, dass ein möglicher Schaden abgedeckt wird, kann leichtfertiges oder sogar kriminelles Verhalten fördern. Das Standardbeispiel ist eine Verhaltensänderung nach dem Abschluss einer Versicherung. Der ursprünglich aus der Versicherungswissenschaft stammende Begriff wird inzwischen allgemein in der Ökonomie verwendet.
Versicherungen und Gesundheitssystem
Im Gesundheitssystem kann moralisches Risiko auf mehreren Seiten auftreten. Beim Ex-ante-Moral-Hazard verändert sich das Verhalten bereits vor einem möglichen Krankheitsfall: Versicherte haben einen geringeren Anreiz, ungesunde Lebensweisen oder risikoreiche Freizeitbeschäftigungen einzuschränken, weil die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung später die Behandlungskosten übernimmt. Als mögliche Gegenmaßnahmen nennt der Artikel Kostenbeteiligungen und nach dem Krankheitsrisiko differenzierte Versicherungsprämien.
Beim Ex-post-Moral-Hazard nehmen Patienten möglicherweise mehr medizinische Leistungen in Anspruch, als notwendig oder nützlich sind. Da die Behandlungskosten für sie bei der einzelnen Entscheidung keine oder nur eine geringe Rolle spielen, können sie auch Leistungen nachfragen, die sehr wenig oder überhaupt nichts nützen. Die Allgemeinheit trägt die entstehenden Kosten, wodurch das Gesamtsystem teurer wird. Als Gegenmaßnahmen kommen Praxisgebühren, andere Kostenbeteiligungen oder Karenztage infrage.
Auch Behandler wie Ärzte können einem Fehlanreiz ausgesetzt sein. Weil nicht der Patient selbst, sondern dessen Versicherung bezahlt, können Ärzte versucht sein, überflüssige oder zu teure Behandlungen vorzunehmen oder Abrechnungsbetrug zu begehen. Eine mögliche Gegenmaßnahme ist, nicht jede einzelne verschriebene Leistung zu vergüten, sondern Pauschalvergütungsmodelle einzusetzen, beispielsweise Fallpauschale und Sonderentgelt oder Capitation.
Ein ähnliches Grundproblem besteht bei anderen Versicherungen. Autofahrer können nach Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung leichtsinniger fahren, weil die Versicherung einen möglichen Schaden deckt. Im schlimmsten Fall führen sogenannte Autobumser einen Schaden vorsätzlich herbei. Das Prinzip gilt auch für Sach- und Lebensversicherungen. Eine hohe Selbstbeteiligung beziehungsweise ein Selbstbehalt senkt das Risiko für die Versicherung, verringert aber zugleich den Versicherungsschutz des Versicherungsnehmers. Darin liegt ein Zielkonflikt.
Arbeit und Sozialleistungen
Beim sogenannten Shirking vermindern Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung, weil der Arbeitgeber sie nur unvollkommen kontrollieren kann. Dadurch sinkt das Sanktionsrisiko, das normalerweise mit einer geringeren Leistung verbunden wäre. Leistungsprämien oder eine Bezahlung nach Akkord können den Anreiz erhöhen, mehr zu leisten.
Beim Beamtentum besteht die Vermutung, dass Unkündbarkeit und gesicherte Pensionsansprüche die Leistungsbereitschaft oder Arbeitseinstellung beeinträchtigen können, weil eine geringere Leistung für die Beamten weniger riskant ist. Entsprechende Überlegungen gelten auch für beamtenähnliche Beschäftigungsverhältnisse in großen Firmen sowie für tarifvertragliche Unkündbarkeitsregelungen nach langer Betriebszugehörigkeit.
Auch Sozialleistungen können Fehlanreize erzeugen. Empfänger von Hartz IV, Arbeitslosen- oder Behindertengeld können durch die Annahme einer prekären Arbeit zunächst wirtschaftlich schlechtergestellt werden: Bei einem bescheidenen Aufstieg werden Unterstützungsleistungen reduziert, während im erneuten Fall der Bedürftigkeit – etwa durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Unfall – das Arbeitseinkommen schneller wegfällt, als die Sozialleistung reaktiviert wird. Wegen verschiedener Fristen kann das gesamte Einkommen einschließlich Sozialleistungen bei vorübergehender Erwerbsarbeit niedriger sein als bei einem durchgehenden Leistungsbezug. Entschärfen lässt sich der Konflikt durch eine langfristige Berechnung der Sozialleistungen, eine unterschiedliche Bewertung von Neubezug und Wiederbezug sowie eine schnelle und unkomplizierte Reaktivierung der Unterstützung.
Schulden, Finanzmärkte und Krisen
Bei Schulden kann ein Schuldner-Moral-Hazard entstehen: Schuldner verschulden sich möglicherweise stark, weil sie mit einem späteren Schuldenerlass rechnen. Daneben gibt es einen Gläubiger-Moral-Hazard. Gläubiger, die sich nicht am Erlass beteiligen, könnten den dadurch entstandenen Finanzierungsspielraum für weitere Kredite nutzen. Insgesamt kann ein Schuldenerlass für Schuldner den Anreiz verringern, ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu steigern.
Ein Beispiel aus dem Aktienmarkt ist der Greenspan-Put. Ein allgemeiner Kursverfall kann Investitionen stark beeinträchtigen und eine Wirtschaftskrise auslösen. Eine Zentralbank kann bei einem Börsenkrach Aktien kaufen, um die Ausweitung des Werteverfalls zu verhindern. Rechnen Händler mit einem solchen Eingriff, kann diese mutmaßliche Absicherung die Aktienkurse erhöhen und ihre Risikobereitschaft beeinflussen. Die Bezeichnung verweist auf den ehemaligen US-Zentralbank-Chef Alan Greenspan und auf Put-Optionen, also übliche Sicherungsgeschäfte gegen Kursverluste.
Bei Krisen von Staaten oder systemrelevanten Großunternehmen können internationale Institutionen und große Industriestaaten zu Rettungsaktionen gezwungen sein, damit eine Ansteckung nicht die gesamte Wirtschaft erfasst. Zentralbanken können dabei als Kreditgeber letzter Instanz handeln. Regierungen und Unternehmen könnten deshalb größere Risiken eingehen, wenn sie darauf vertrauen, im Notfall durch einen Bail-out gerettet zu werden. Können Unternehmen Verluste vergemeinschaften, Gewinne aber selbst behalten, entsteht ebenfalls ein Anreiz zu riskantem Verhalten. Dies wird auch als Risikoanreizproblem bezeichnet.
Philosophische Einordnung
Der Artikel beschreibt moralisches Risiko außerdem als moralphilosophisches Theorem des Liberalismus und Neoliberalismus zur Erklärung wirtschaftlicher Krisenerscheinungen. Nach dieser Einordnung beruht es auf der ethischen Vorstellung von der „Schlechtigkeit des Menschen“. In extremer Form münde diese Vorstellung in eine „Ontologisierung von Herrschaft im Sinne eines Endes der Geschichte“.