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Mietentscheid Frankfurt

Der Mietentscheid Frankfurt war ein von Einzelpersonen, Vereinen und Parteien in Frankfurt am Main getragener, gescheiterter Versuch, einen Bürgerentscheid …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Ziel und Organisation
  2. 2. Forderungen zu Neubau und Mieten
  3. 3. Unterschriften, Zulässigkeit und Gerichtsverfahren
  4. 4. Einordnung und ähnliche Initiativen

Ziel und Organisation

Der Mietentscheid Frankfurt war der gescheiterte Versuch von Einzelpersonen, Vereinen und Parteien in Frankfurt am Main, einen Bürgerentscheid nach § 8b der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) durchzuführen. Er richtete sich gegen die Mietenpolitik der stadteigenen ABG Frankfurt Holding GmbH. Die Stadt erklärte das Bürgerbegehren für unzulässig; Klagen der Initiative blieben 2022 und 2025 erfolglos. Danach erklärte das Bündnis sein offizielles Ende.

Als Bürgerbegehren hatte der Mietentscheid keine besondere Rechtsform. Nach § 8b Absatz 3 HGO vertraten ihn drei Vertrauenspersonen: der Aktivist Alexis J. Passadakis, Conny Petzold von Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. und Michael Zimmermann Freitag vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Hessen.

Forderungen zu Neubau und Mieten

Der angestrebte Bürgerentscheid sollte die Stadt verpflichten, für die ABG Frankfurt Holding drei Vorgaben durchzusetzen:

  • Ab dem 1. September 2019 sollte sie im Wohnungsneubau zu 100 % geförderten Wohnraum für geringe und mittlere Einkommen schaffen.
  • Bestandsmieterinnen und -mieter, die wegen ihres Einkommens Anspruch auf eine Sozialwohnung hätten, aber mehr zahlten, sollten höchstens 6,50 Euro pro m² Miete zahlen.
  • Frei werdende freifinanzierte Wohnungen sollten künftig zu Preisniveaus und mit Belegungsbindungen des geförderten Wohnungsbaus vermietet werden: zwei Drittel entsprechend dem sozialen Wohnungsbau für höchstens 6,50 Euro pro m², ein Drittel im Förderweg 2 des Frankfurter Programms für den Neubau bezahlbarer Mietwohnungen für 8,50 bis 10,50 Euro pro m².

Der stellvertretende Leiter des Frankfurter Rechtsamts, Frank Budde, hielt die Forderungen für rechtlich unzulässig. In der damaligen Stadtregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU gab es unterschiedliche Positionen: SPD und Grüne schlugen einen Kompromiss vor, die CDU lehnte die Forderungen ab. Die Linke unterstützte das Bürgerbegehren und hatte bereits 2016 einen vollständigen geförderten Wohnungsbau der ABG gefordert. Über 42 lokale Vereine, Organisationen, Allgemeine Studierendenausschüsse und weitere Gruppen unterstützten die Initiative.

Unterschriften, Zulässigkeit und Gerichtsverfahren

Bis Mitte Januar 2019 sammelte das Bündnis rund 25.000 Unterschriften für das erforderliche Quorum, also die notwendige Mindestzahl gültiger Unterstützungen. Die Stadtverwaltung sollte die Unterschriften prüfen und über die Zulassung entscheiden.

Im Januar 2020 erhoben die drei Vertrauenspersonen eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Frankfurt. Sie wandten sich dagegen, dass der Magistrat nach ihrer Auffassung nicht rechtzeitig über die Zulässigkeit entschied, nachdem er den Tagesordnungspunkt vertagt hatte. Die Klage sollte eine gerichtliche Fristsetzung für die Entscheidung erreichen.

Im Februar 2020 erklärte der Magistrat das Bürgerbegehren für unzulässig. Als Gründe nannte die Stadt unter anderem unklare Zielformulierungen, fehlerhafte Kostenschätzungen, unrealistische Vorschläge zur Kostendeckung sowie Konflikte mit Kommunalrecht und den wirtschaftlichen Grundsätzen der ABG. Die Forderungen hätten nach Auffassung der Stadt die Gewinnerzielung der ABG verhindert und damit ihrem Unternehmenszweck widersprochen.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt wies die Klage auf Durchführung des Bürgerentscheids im März 2022 ab. Der Vorschlag sei nicht hinreichend bestimmt, weil er Sozialwohnungen und Wohnungen des zweiten Förderwegs für mittlere Einkommen nicht ausreichend unterscheide. Außerdem sei nicht geklärt, wie die Stadt die Umsetzung finanzieren sollte. Die Linke kritisierte die hohen Anforderungen an den Finanzierungsvorschlag; die FDP begrüßte, dass der reguläre Geschäftsbetrieb der ABG erhalten blieb. Die Stadtverwaltung kündigte an, andere Formen der Bürgerbeteiligung zu prüfen.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel wies 2025 die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung zurück und bestätigte damit das Urteil von 2022. Er bewertete das Bürgerbegehren ebenfalls als nicht hinreichend bestimmt und das Finanzierungskonzept als nicht tragfähig. Damit endete die Kampagne endgültig.

Einordnung und ähnliche Initiativen

In der wissenschaftlichen Rezeption wird der Mietentscheid als Beispiel für das Verhältnis von zivilgesellschaftlichen wohnungspolitischen Initiativen und institutioneller Politik behandelt. Sebastian Schipper sieht ihn durch Delegitimierung, juristische Verzögerung und selektive politische Einbindung ausgebremst. Lisa Hahn und Luca Hemmerich verweisen darauf, dass der Frankfurter Sozialwohnungsbestand seit den 1990er-Jahren von circa 70.000 auf gut 25.000 Wohnungen gesunken sei; nach ihrer Darstellung hätten über 12.000 Haushalte unmittelbar von den Forderungen profitiert. Sie betonen zugleich den hohen administrativen Aufwand, weil die HGO einen durchführbaren Vorschlag zur Kostendeckung verlangt.

Ähnliche Auseinandersetzungen gab es in Frankfurt bereits beim Häuserkampf der 1970er Jahre gegen Grundstücksspekulation und Gentrifizierung. Der anschließend gestartete Mietentscheid Stuttgart blieb bislang ebenfalls erfolglos. Weitere Beispiele sind der Berliner Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co enteignen“, der 2019 mit 76 Prozent angenommene Bürgerentscheid zur Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft in Osnabrück sowie ein 2022 vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärtes bayerisches Bürgerbegehren zur landesweiten Kappung von Mieterhöhungen.

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