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Basisdemokratie
Die Basisdemokratie ist eine begrifflich nur als „diffuser Sammelbegriff“ definierte Form der direkten Demokratie. Sie kommt in den meisten …
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Grundidee der Basisdemokratie
Basisdemokratie ist eine Form der direkten Demokratie. Der Begriff gilt als „diffuser Sammelbegriff“, also als nicht genau einheitlich definierter Begriff für unterschiedliche Konzepte. Im Unterschied zur repräsentativen Demokratie sollen die Betroffenen die wichtigen Entscheidungen selbst treffen, statt Vertreterinnen oder Vertreter zu wählen, die für sie entscheiden.
Die unmittelbare Beteiligung kann durch Abstimmungen oder durch direkte Aktionen erfolgen. Falls es Amtsträger gibt, sollen sie jederzeit abwählbar sein. Grundsätzlich soll damit die Trennung zwischen Regierenden und Regierten verringert oder aufgehoben werden.
Willensbildung und Entscheidungsfindung
Basisdemokratie wird als fortlaufender Prozess verstanden: Eine betroffene Gruppe bildet ihren Willen durch Bildung, Information und Diskussion. Entscheidungen sollen im Konsens-Verfahren entstehen. Konsens bedeutet, dass eine Lösung gesucht wird, der alle zustimmen können; dazu gehören auch eine vorherige Willensbildung und die Behandlung von Widerständen.
Ziel ist eine umfassende direkte Partizipation, also Beteiligung, an politischen Willensbildungsprozessen. Sie soll an die Stelle einer Aufteilung in Regierende und Regierte treten und sich an einem als erkennbar betrachteten Gemeinwillen, der volonté générale, orientieren. Als ältere Vorläufer werden Rosa Luxemburgs Überlegungen zur Spontanität der Massen und Konzepte der Rätedemokratie genannt.
Eine zentrale Schwierigkeit ist die Abgrenzung: Es muss entschieden werden, wer zur teilnahmeberechtigten Basis gehört. Außerdem kann es schwierig sein, einen Konsens zu erreichen und dadurch Entscheidungen zu treffen. Befürchtet wird auch, dass konfliktfähige Gruppen innerhalb der Basis strukturell gegenüber schwächeren Gruppen bevorzugt werden. Internetzugänge ermöglichen theoretisch Online-Abstimmungen; durch I-Votings könnten Entscheidungen schnell getroffen und ausgewertet werden.
Entwicklung und Parteien in Deutschland
Seit Mitte der 1970er Jahre sind basisdemokratische Organisationsformen in Deutschland wichtige Merkmale gewaltfreier Aktionen der Graswurzelbewegung und weiterer Neuer Sozialer Bewegungen. Dazu zählen das Bezugsgruppenmodell und das Konsens-Verfahren.
Die Grünen bekannten sich in ihrer Gründungsphase ausdrücklich zur Basisdemokratie. Ihre Wahlerfolge in den späten 1980er Jahren sowie der Zusammenschluss mit Ost-Grünen und Bürgerrechtsbewegungen in Bündnis 90 führten jedoch zu mehr Professionalisierung und Personalisierung. Dadurch gaben die Grünen nach und nach Teile ihrer gegen Hierarchisierung gerichteten Grundsätze auf. Eine feste Führungsspitze wurde in der breiten Bevölkerung zudem eher wahrgenommen als ständig wechselnde, außerhalb der Partei kaum bekannte Personen.
Seit 2020 gibt es die Basisdemokratische Partei Deutschlands, die Basisdemokratie vertritt. Die im Artikel dem Coronaleugnerumfeld zugeordnete Kleinstpartei erzielte keine Wahlerfolge, ist in keinem Parlament vertreten und nur in einigen Bundesländern wählbar.
Kritische Einwände
Der Rezeptionsabschnitt ist laut Artikel nicht hinreichend belegt; die dort genannten Bewertungen werden daher als kritische Positionen dargestellt. Basisdemokratie wird dem Reinkonzept der identitären Demokratie zugeordnet. Kritisch wird gefragt, wie in einer reinen Basisdemokratie die Rechte einzelner Menschen, Mindermeinungen und Partikularinteressen gegen die jeweilige Mehrheit geschützt werden können. Ein von der Mehrheit erreichter institutioneller Konsens könnte Gesetze zum Schutz von Individualrechten grundsätzlich jederzeit abschaffen oder auch ohne Gesetze regieren.
Zum Vergleich nennt der Artikel die bundesdeutsche repräsentative Demokratie: Das Grundgesetz schützt einen Verfassungskern aus Grundrechten und rechtsstaatlichen Prinzipien wie der Gewaltenteilung vor Veränderung oder Aufhebung. Dieser Kern könnte nur durch eine Totalersetzung der Verfassung oder einen Umsturz angetastet werden; verwiesen wird auf die Ewigkeitsklausel.
Der Basisdemokratie in ihrer Reinform wird deshalb teilweise ein potenziell totalitäres Politikverständnis vorgeworfen, unter Verweis auf Carl Joachim Friedrich. Dieser Vorwurf dürfe jedoch nicht genutzt werden, um jede Form direktdemokratischer Partizipation zu diffamieren.