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Landespolitik
Landespolitik bezeichnet im föderativen System der Bundesrepublik Deutschland alle Politikbereiche, die ein Bundesland betreffen. Dies ist in Artikel 70 des …
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Bedeutung und Zuständigkeit
Landespolitik bezeichnet im föderativen System der Bundesrepublik Deutschland alle Politikbereiche, die ein Bundesland betreffen. Föderativ bedeutet, dass politische Zuständigkeiten zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern aufgeteilt sind.
Die Grundlage dafür steht in Artikel 70 des Grundgesetzes: Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit das Grundgesetz dem Bund keine Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern richtet sich nach den Vorschriften des Grundgesetzes über die ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung.
Gesetzgebung von Bund und Ländern
Die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes ist in Artikel 71 und 73 des Grundgesetzes geregelt. Sie bestimmt die Bereiche der Bundespolitik, in denen der Bund zuständig ist.
Die konkurrierende Gesetzgebung ist in Artikel 72, 74, 74a und 75 des Grundgesetzes geregelt. Sie gibt den Ländern die Möglichkeit, eigene Gesetze zu erlassen, „solange und soweit der Bund von seinem Gesetzgebungsrechte keinen Gebrauch macht“.
Typische Bereiche und Akteure
Zu den klassischen Gebieten der Landespolitik gehören Kulturpolitik, Bildungspolitik sowie Landes- und Regionalplanung. Diese Bereiche werden auch als Ländersachen bezeichnet.
Wichtige Akteure der Landespolitik sind die Landesregierung mit der ihr nachgeordneten Verwaltung, das Landesparlament und die Landesgremien der politischen Parteien.