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Krankensalbung

Die Krankensalbung oder heilige Ölung ist eine in vielen Kirchen praktizierte Handlung, die an Kranken vollzogen und vor allem mit Anweisungen aus dem 5.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und biblische Grundlage
  2. 2. Entwicklung von Kranken- zur Sterbesalbung
  3. 3. Römisch-katholisches Sakrament
  4. 4. Orthodoxe, koptische, anglikanische und altkatholische Formen
  5. 5. Evangelische und freikirchliche Praxis
  6. 6. Christengemeinschaft und Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Grundidee und biblische Grundlage

Die Krankensalbung oder heilige Ölung ist eine kirchliche Handlung für Kranke. Sie wird vor allem mit Jak 5,14–15 begründet: Kranke sollen die Ältesten der Gemeinde rufen; diese beten über ihnen und salben sie im Namen des Herrn mit Öl. In der römisch-katholischen, altkatholischen und orthodoxen Kirche gilt sie als Sakrament, also als wirksames heiliges Zeichen. In evangelischen Kirchen und evangelisch-freikirchlichen Gemeinden wird sie teilweise praktiziert, meist jedoch nicht als Sakrament verstanden. In der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage gehört sie zum Krankensegen.

Das Neue Testament verbindet Krankheit und Heilung mit Gott. Die Evangelien berichten von Heilungen durch Jesus; in seinem Handeln wird das Reich Gottes erfahrbar. Jesus beauftragte seine Jünger, Kranken beizustehen und sie zu heilen. Dabei nutzten sie auch Öl, das damals als Mittel zur Wundheilung üblich war.

Jakobus beschreibt keinen Sterbenden: Der Kranke ist zwar schwach und ermüdet, kann aber noch die Ältesten rufen. Gebet und Salbung gehören zusammen, wobei das Gebet das Wesentliche ist. Die Salbung begleitet das Gebet als Symbolhandlung; sie ist keine medizinische Anwendung. Die Wirkung wird dem gläubigen Gebet zugeschrieben, wodurch ein magisches Verständnis ausgeschlossen wird.

Entwicklung von Kranken- zur Sterbesalbung

Bis zum frühen Mittelalter sind vor allem Gebete zur Segnung des Öls überliefert, keine ausgearbeiteten liturgischen Ordnungen. In der Alten Kirche wurde häufig das geweihte Öl selbst als „Sakrament“ bezeichnet. Ab dem 5. Jahrhundert weihte im römischen Ritus der Bischof das Öl am Gründonnerstag. Bis ins 8. Jahrhundert konnten Laien es zu Hause aufbewahren und bei sich oder kranken Angehörigen anwenden; auch Priester salbten Kranke.

Im 9. Jahrhundert wurde die Salbung durch Laien verboten. Zugleich drängten Bischöfe und Synoden darauf, sie wenigstens Sterbenden zu spenden. Sie wurde zusammen mit Beichte und Sterbegebeten Teil der Sterbeliturgie. Dabei rückte die Buße gegenüber der Heilung stärker in den Vordergrund; meist wurden Sinne, Füße und Lenden gesalbt, oft mit Handauflegung.

Im Hochmittelalter entstand die Bezeichnung extrema unctio, „Letzte Ölung“. Aus der Praxis für Sterbende wurde eine Salbung nur für Sterbende. Die Scholastik deutete sie als Beseitigung der Hindernisse vor dem Eingang in die himmlische Glorie. Martin Luther kritisierte 1520 die Umdeutung zum Sterbesakrament. Das Konzil von Trient verteidigte die Sakramentalität; der Catechismus Romanus von 1566 forderte bei lebensgefährlicher Krankheit, nicht aber erst ohne Genesungshoffnung, die Spendung. Seit dem 20. Jahrhundert setzte sich wieder die Bezeichnung unctio infirmorum, „Salbung der Kranken“, durch.

Römisch-katholisches Sakrament

Die katholische Krankensalbung soll Menschen in schwerer Krankheit oder Altersschwäche stärken und ermutigen. Sie schenkt Anteil am Heiligen Geist, weckt Vertrauen auf Gottes Barmherzigkeit, vergibt Sünden und verbindet den Kranken mit Leiden, Kreuz und Auferstehung Jesu Christi. Das Zweite Vatikanische Konzil bezeichnete sie als Gebet und Salbung, durch die die Kirche Kranke dem leidenden und verherrlichten Herrn anbefiehlt. Papst Paul VI. approbierte den erneuerten Ritus mit „Sacram Unctionem Infirmorum“ am 30. November 1972.

Empfangen können sie Menschen mit einem „bedrohlich angegriffenen Gesundheitszustand“ wegen Krankheit oder Altersschwäche. Sie kann wiederholt werden, wenn jemand wieder zu Kräften kam oder sich derselbe Krankheitszustand verschlechtert. Der Kranke soll sie selbst wünschen; wenn das nicht möglich ist, können Angehörige oder Freunde nach seinem vermuteten Willen bitten. Gültig spenden kann nach dem Codex Iuris Canonici nur ein Priester; nötig ist seine Intention, das Sakrament spenden zu wollen.

Der heutige Ritus umfasst Eröffnung, Schuldbekenntnis oder Beichte, Wortgottesdienst und Fürbitten. Kern sind Handauflegung, Weihe des Öls oder Dankgebet darüber, Salbung sowie Gebet nach der Salbung. Gesalbt werden Stirn und Hände; im Notfall genügt die Stirn oder eine andere geeignete Körperstelle. Der Priester spricht: „Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes: Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf.“ Verwendet wird Krankenöl, gewöhnlich geweihtes Olivenöl, im Notfall anderes Pflanzenöl. Es wird in der Regel in der Chrisammesse am Gründonnerstag vom Bischof geweiht.

Bei Sterbenden kann die Krankensalbung Teil des Versehgangs sein: vor ihr die Buße, nach ihr die Kommunion als Wegzehrung. Zusätzlich sind apostolischer Segen mit vollkommenem Ablass und bei ungefirmten Sterbenden gegebenenfalls Firmung möglich. Diese Handlungen heißen dann Sterbesakramente.

Orthodoxe, koptische, anglikanische und altkatholische Formen

Im byzantinischen Ritus der orthodoxen Kirchen wird die Krankensalbung besonders am Mittwochnachmittag der Karwoche gespendet. Nicht nur Kranke, sondern alle Gläubigen können sie empfangen; besonders wichtig ist die Sündenvergebung. Üblicherweise spenden sieben Priester die Salbung, in kleineren Gemeinden zwei oder drei, im Notfall einer. Öl wird mit Wein oder Wasser gemischt; Weizen oder Mehl steht für aufkeimendes Leben. Gesalbt werden Stirn, Nasenflügel, Wangen, Mund, Brust sowie Innen- und Außenseiten der Hände. Jeder Priester hält dabei einen kurzen Wortgottesdienst.

Im koptischen Ritus heißt die Krankensalbung „Feier der Lampe“ oder „Gebet der Lampe“. Sie gilt körperlich Kranken, kann auch während derselben Krankheit wiederholt werden und wird meist im Haus des Kranken gefeiert. Ein Leuchter mit sieben Lampen oder eine Lampe mit sieben Dochten gehört dazu. Die Liturgie umfasst sieben Gebete mit Schriftlesungen und Bitten um Heilung und Sündenvergebung. Nach zwei weiteren Gebeten erfolgt die Salbung meist an Stirn, Brust und inneren Handwurzeln.

In der Church of England ist seit 1983 Handauflegung mit Gebet und Salbung liturgisch zugelassen. Die Salbung gilt als sakramentale Feier, besonders bei einer Krise. Sie geschieht mit geweihtem Olivenöl in Kreuzform auf der Stirn. In der Eucharistie spendet sie ein Priester, außerhalb davon auch ein Diakon oder Laie. Für Sterbende gibt es seit 1991 einen Text ohne Bitte um körperliche Heilung; anschließend soll nach Möglichkeit Wegzehrung folgen.

In den Bistümern der Utrechter Union heißt sie oft Sakrament der Stärkung. Priester, Priesterinnen, Diakone oder Diakoninnen beten um Stärkung durch den Heiligen Geist, legen schweigend die Hand auf und salben Stirn und Handinnenflächen. Sie kann am Krankenbett, bei Lebensgefahr oder in einer Eucharistiefeier gespendet werden; dort auch Menschen mit Behinderung, Schwangeren und anderen Stärkungsbedürftigen. Verwendet wird mit Rosenöl versetztes, vom Bischof geweihtes Olivenöl.

Evangelische und freikirchliche Praxis

In einigen lutherischen und unierten Kirchen wird Krankensalbung seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wieder praktiziert. Zentral für die Kranken-Seelsorge bleibt das Abendmahl am Krankenbett. Evangelische Agenden verbinden Salbungsriten unterschiedlich mit Gebet, Handauflegung, Beichte und Abendmahl. Gesalbt wird etwa kreuzförmig auf Stirn und Hände. Als Segenswort für Kranke kann gesprochen werden: „N., du wirst gesegnet (und gesalbt mit Öl) im Namen unseres Herrn Jesus Christus. Er richte dich auf durch die heilende Macht seiner Liebe.“ Für Sterbende lautet der zweite Satz: „Er erbarme sich deiner. Er sei dir gnädig und nehme dich auf in sein ewiges Reich.“ Die Evangelische Landeskirche in Baden betonte 1998, die Salbung sei ein starkes Zeichen der Zuwendung Gottes, dürfe aber nicht magisch verstanden werden und sei kein drittes evangelisches Sakrament.

In evangelisch-freikirchlichen Gemeinden, besonders bei Baptisten, ist die Salbung eine zeichenhafte Handlung für Jesu heilendes Handeln. Der Kranke soll selbst die Gemeindeältesten rufen; bei erkrankten Kindern können dies die Eltern tun. Verstorbene werden nicht gesalbt. Nach Möglichkeit sind mindestens zwei Älteste anwesend. Sie verwenden einfaches Pflanzenöl ohne besondere Weihe, meist für das Haupt, manchmal für die erkrankte Körperstelle. Es gibt keine verpflichtende Liturgie: Häufig folgen auf Gebet und Jak 5,14–16 ein Gespräch über die Krankheit, gegenseitiges Schuldbekenntnis und Vergebung, Salbung im Namen Jesu, Handauflegung und Gebet um Genesung. Psalm 23, Vaterunser und Segen können den Abschluss bilden.

Christengemeinschaft und Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Die anthroposophisch geprägte Christengemeinschaft nennt die Handlung „heilige Ölung“ oder „Letzte Ölung“. Sie ist ein Sakramentale, also keine als Sakrament bezeichnete Handlung, und die erste Stufe eines vierstufigen „Sterbe- und Todesgeleits“; danach folgen Aussegnung, Bestattung oder Trauerfeier und Menschenweihehandlung für Verstorbene. Sie soll dem Menschen helfen, unabhängig davon, ob sein Weg zum Tod oder zurück ins Leben führt. Nach ihrem Verständnis vermittelt sie Kraft zur Unabhängigkeit des Geistes vom Leib, den Segen Jesu Christi und Weggeleit „von Dasein zu Dasein“. Sie wird nicht an Verstorbenen vollzogen. Nur ein ordinierter Priester darf sie spenden; er weiht das Öl und zeichnet dreimal ein Kreuz auf die Stirn.

In der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage ist die Salbung Teil des Krankensegens und kann Kranken und Bedrängten durch Träger des Melchisedekischen Priestertums gespendet werden. Reines Olivenöl wird zuvor durch einen solchen Priestertumsträger geweiht. Zur Salbung gibt ein Träger etwas Öl auf den Kopf, legt beide Hände auf, nennt den vollständigen Namen und erklärt, dass er durch die Vollmacht des Melchisedekischen Priestertums mit geweihtem Öl salbt. Danach folgt der Krankensegen, normalerweise durch zwei oder mehr Träger, gegebenenfalls durch einen. Einer siegelt die Salbung, spricht Segensworte, wie der Heilige Geist sie eingibt, und schließt im Namen Jesu Christi. Ist kein geweihtes Öl vorhanden, kann die Salbung entfallen.

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