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Aktion Brandt
Die Aktion Brandt fasst dezentrale Tötungen von Kranken in Heil- und Pflegeanstalten während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland ab 1942 …
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Überblick und Begriff
Die Aktion Brandt bezeichnet dezentrale Tötungen von Kranken in deutschen Heil- und Pflegeanstalten ab 1942 während des Nationalsozialismus. Patienten starben teils infolge absichtlicher Vernachlässigung, Überbelegung, Medikamentenüberdosierung oder Hunger; teils wurden sie gezielt in Anstalten verlegt und dort in großem Umfang ermordet. Die Aktion trat teilweise an die Stelle der zentral organisierten Aktion T4 und wurde nach Karl Brandt, Hitlers Begleitarzt und Generalkommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen, benannt.
Der Historiker Götz Aly prägte den Begriff 1985. Er vermutete, Brandt habe Paul Nitsche im Juli 1943 einen neuen Auftrag zur Ermordung von Patienten gegeben. Ob die Morde zentral gesteuert wurden, ist jedoch umstritten: Regionalstudien betonen die Bedeutung regionaler Initiativen. Winfried Süß verwendet deshalb 2007 den Begriff „regionalisierte Euthanasie“.
Vorgeschichte, Kriegsbedarf und Organisation
Die Aktion T4 war auf Hitlers Verfügung vom 24. August 1941 hin eingestellt worden. Bis dahin waren in sechs Tötungsanstalten 70.273 psychisch kranke und geistig behinderte Menschen durch Gas getötet worden. Die Krankenmorde endeten aber nicht: Die sogenannte Erwachseneneuthanasie wurde nun dezentral durch Medikamente oder systematisches Verhungernlassen fortgesetzt. Parallel bestanden weitere Programme, etwa die Aktion 14f13 gegen nicht arbeitsfähige KZ-Häftlinge und die Kinder-„Euthanasie“.
Der Luftkrieg und die hohe Zahl verwundeter Soldaten führten zu einem Mangel an Krankenhausbetten. Hitler ordnete am 24. August 1941 Ersatzbauten für beschädigte Krankenhäuser an. Karl Brandt erhielt mit dem Erlass vom 28. Juni 1942 weitreichende Befugnisse zum Ausgleich von Ärzten, Krankenhäusern und Medikamenten zwischen Militär und Zivilbereich. Herbert Linden war seit dem 29. Oktober 1941 Reichsbeauftragter für die Heil- und Pflegeanstalten; ab 1943 ließ Fritz Cropp als Generalreferent für Luftkriegsschäden Daten über Betten, zerstörte Krankenhäuser und verlegte Patienten melden.
Heil- und Pflegeanstalten in weniger luftgefährdeten Gegenden sollten Betten für Ausweichkrankenhäuser und Lazarette freimachen. Lindens Schnellbrief vom 5. August 1942 verlangte Angaben über freie Plätze, Notlager und im Katastrophenfall zu räumende Anstalten. Patienten wurden dafür aufgelistet und verlegt. Anders als bei der Aktion T4 gab es keine zentralen Tötungslisten oder ärztlichen Begutachtungen mehr. Entscheidend waren vor allem Arbeitsfähigkeit und der erwartete Bettenbedarf. Die äußere Begründung der Bettenschaffung verschleierte die Tötungsabsicht.
Tötungspraktiken und beteiligte Anstalten
Ab Ende Juni 1943 wurden Anstalten und Altenheime im Rheinland geräumt; die Maßnahmen dehnten sich auf Westfalen, Hamburg und Berlin aus. Zu bekannten Aufnahme- und Tötungsanstalten gehörten Am Steinhof in Wien, Eichberg, Großschweidnitz, Hadamar, Kalmenhof, Irsee bei Kaufbeuren, Obrawalde und Tiegenhof.
Eine zentrale Methode war das von Hermann Paul Nitsche entwickelte Luminalschema. Verlegungspatienten erhielten einmal oder mehrfach gewöhnlich zweimal täglich 0,3 Gramm Luminal, manchmal dreimal 0,3 Gramm. Die Dosis konnte für geschwächte Menschen tödlich sein. Medikamente lieferte das Reichskriminalpolizeiamt über die Zentraldienststelle T4. Daneben wurden Patienten durch eine gezielt dosierte Hungerkost getötet, in Kaufbeuren-Irsee „E-Kost“ oder „Euthanasie-Kost“ genannt. Vernachlässigte Pflege und ungeheizte Räume verstärkten die Wirkung. In Bayern legalisierte Walther Schulze diese Mangelernährung mit dem Hungerkost-Erlass vom 30. November 1942.
Die Tötungsart war nicht einheitlich vorgeschrieben. Emil Gelny entwickelte in Maria Gugging ein Verfahren zur Tötung durch elektrischen Strom. Weitere Methoden waren Injektionen mit Luft, Morphin oder Scopolamin; teilweise wurde loyales Pflegepersonal eingesetzt. Von 300 am 17. August 1943 aus Hamburg nach Am Steinhof verlegten Patientinnen starben 257 bis Ende 1945, also mehr als 80 %.
Ausweitung und Abrechnung
1944 wurde die Aktion ausgeweitet. Wegen des zunehmenden Bombenkriegs sollten nicht nur Krankenhausbetten, sondern auch Ersatzräume für zerstörte öffentliche Einrichtungen geschaffen werden. Erfasst und einbezogen wurden neben Heil- und Pflegeanstalten auch Altenheime, Krankenhäuser und besondere Ausweichkrankenhäuser. Dort wurden unter anderem körperlich Kranke, Menschen mit Behinderungen, Taubstumme, Blinde, Tuberkulöse, Fürsorgezöglinge, Arbeitsinvaliden, zwangsverschleppte Ostarbeiter, Flüchtlinge, durch Bombenangriffe verwirrte Zivilisten und offenbar auch schwerverwundete Soldaten untergebracht und systematisch beseitigt.
Für Verlegungspatienten rechneten nicht die Aufnahmeanstalten ab, sondern die als „Zentralverrechnungsstelle Heil- und Pflegeanstalten“ getarnte Zentraldienststelle T4 unter Hans-Joachim Becker. Ein Merkblatt vom 10. Juli 1944 regelte dies unter dem Geschäftszeichen „B.(Ru.5)“.
Linden meldete Ende 1944, Mittel für 145 Baracken verwendet zu haben, und beantragte für 1945 die doppelte Summe. Viele geplante Bauten konnten wegen Material- und Arbeitskräftemangels nicht errichtet werden. Zusätzliche Stockbetten mit Strohschüttung sollten Platz schaffen. Teilweise wurden Krematoriumsöfen gebaut oder geplant, weil Ortsfriedhöfe nicht mehr genügend Platz boten.
Opferzahl und ideologische Einordnung
Die genaue Opferzahl ist nicht feststellbar, weil viele Tötungen nicht als solche erkennbar oder registriert waren und im Unterschied zur Aktion T4 keine statistischen Unterlagen erhalten blieben. Geschätzt werden mindestens 30.000 Opfer. Zu den genannten Opfern zählen Ernst Lossa, Marianne Schönfelder, Walburga Kessler und Erna Kronshage.
Die Aktion Brandt war Teil und zugleich Radikalisierung der nationalsozialistischen Idee von der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“. Nicht mehr nur unheilbar oder erbkrank erklärte Menschen wurden betroffen, sondern allgemein als unproduktiv oder unerwünscht bewertete Personen. Der Bedarf an Betten für Luftkriegsopfer war dabei der äußere Anlass. Die Entwicklung wird als Fortsetzung einer NS-Ideologie beschrieben, die mit Zwangssterilisierungen begann und über Krankenmorde und Holocaust millionenfache Opfer forderte.
Auch Familien, Angehörige und das Wohnumfeld konnten beeinflussen, wer in psychiatrische Einrichtungen eingewiesen wurde. Dies geschah teils wegen Konflikten im Alltag und sogar aus Gründen, die ein Amtsarzt nicht anerkannte.