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Kongokonferenz

Die Kongokonferenz (oder Westafrika-Konferenz) fand vom 15. November 1884 bis zum 26. Februar 1885 auf Einladung des deutschen Reichskanzlers Otto von …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Kern und Bedeutung
  2. 2. Frühe koloniale Voraussetzungen
  3. 3. Der Weg zur Konferenz
  4. 4. Verlauf und Teilnehmer
  5. 5. Die Regeln der Kongoakte
  6. 6. Folgen, Quellen und Dokumentation

Kern und Bedeutung

Die Kongokonferenz, auch Westafrika-Konferenz oder Berliner Konferenz genannt, fand vom 15. November 1884 bis zum 26. Februar 1885 in Berlin statt. Der deutsche Reichskanzler Otto von Bismarck hatte die Vertreter wichtiger europäischer Mächte sowie der USA und des Osmanischen Reiches eingeladen. Hauptthemen waren die Handelsfreiheit am Kongo und am Niger, die freie Schifffahrt auf beiden Flüssen und die völkerrechtliche Absicherung kolonialer Ansprüche.

Das Schlussdokument der Konferenz, die Kongoakte, legte Regeln für den europäischen Zugriff auf afrikanische Gebiete fest. Sie teilte Afrika jedoch nicht unmittelbar vollständig zwischen den europäischen Mächten auf. Ihre Bedeutung lag vor allem darin, dass sie rechtliche und politische Rahmenbedingungen für den bereits begonnenen „Wettlauf um Afrika“ schuf. In den folgenden drei Jahrzehnten wurde der Kontinent fast vollständig europäischer Herrschaft unterworfen.

Frühe koloniale Voraussetzungen

Seit der Entdeckung des Seeweges nach Indien Ende des 15. Jahrhunderts besaßen zunächst Portugal und Spanien, später auch Frankreich und England sowie zeitweise Brandenburg, Dänemark, Kurland und Schweden Stützpunkte an afrikanischen Küsten und auf vorgelagerten Inseln. Diese dienten vor allem dem Handel mit Gewürzen, Sklaven, Elfenbein, Tropenholz und anderen afrikanischen Produkten. Das Innere Afrikas wurde zunächst kaum erkundet.

Im 19. Jahrhundert verlor der Sklavenhandel für Europa an Bedeutung. Dazu trugen die Abolitionsbewegung und das englische Verbot des Sklavenhandels von 1806/1807 bei. Dieses Verbot beendete jedoch nicht die Sklaverei selbst. Wegen der Industrialisierung stieg gleichzeitig die Nachfrage nach Pflanzenfetten wie Erdnusskernen und Palmöl zur Seifenherstellung. Ihre arbeitsintensive Gewinnung führte in Westafrika zunächst sogar zu mehr Sklavenarbeit und zur stärkeren Nutzung abhängiger Arbeitskräfte.

Europäische Afrikaforscher erkundeten im 19. Jahrhundert zunehmend das Landesinnere. Mungo Park war 1795 der erste einer wachsenden Zahl solcher Forscher. Wissenschaftliche Ziele verbanden sich später mit wirtschaftlichen und politischen Interessen. Erste Kolonialisierungsversuche konzentrierten sich auf gemäßigte Gebiete: Großbritannien übernahm das Kapland, Frankreich besetzte 1830 Algerien. Liberia entstand 1822 als Siedlungskolonie freigelassener US-amerikanischer Sklaven und konstituierte sich 1847 als Staat. In Südafrika wurden 1843, 1852 und 1854 die Burenstaaten Natalia, Transvaal und Oranje-Freistaat gegründet. Der Bau des Suezkanals von 1859 bis 1869 rückte Ostafrika näher an Europa heran.

Der Weg zur Konferenz

Anfang der 1880er Jahre nahm das europäische Interesse an Afrika stark zu. Henry Morton Stanley beseitigte durch die Erforschung des Kongobeckens von 1874 bis 1877 den letzten großen „weißen Fleck“ auf der europäischen Landkarte Afrikas. Der belgische König Leopold II. gründete 1876 die Internationale Afrika-Gesellschaft (AIA), die offiziell der Erforschung und „Zivilisierung“ Afrikas dienen sollte. 1879 entstand die wirtschaftlich ausgerichtete Internationale Kongo-Gesellschaft (AIC). Leopold kaufte deren fremde Anteile heimlich auf; die philanthropische AIA diente dabei vor allem dazu, die imperialistischen Ziele zu verdecken.

Von 1879 bis 1884 reiste Stanley als Abgesandter Leopolds erneut an den Kongo, um dort heimlich einen Kongostaat zu organisieren. Gleichzeitig hisste der französische Marineoffizier Pierre Savorgnan de Brazza 1881 im neu gegründeten Brazzaville die französische Flagge. Portugal leitete aus alten Verträgen mit dem einheimischen Kongo-Reich Ansprüche auf das Gebiet ab und schloss am 26. Februar 1884 mit Großbritannien einen Vertrag, der der Kongogesellschaft den Zugang zum Atlantik versperren sollte.

Parallel dazu begann der „Wettlauf um Afrika“. Frankreich besetzte 1881 Tunesien und die heutige Republik Kongo sowie 1884 Guinea. Großbritannien besetzte 1882 das nominell weiterhin osmanische Ägypten. Italien nahm 1870 und 1882 erste Teile Eritreas in Besitz. Deutschland stellte 1884 die Küsten Togos und Kameruns sowie das Lüderitzland, später Deutsch-Südwestafrika genannt, unter seinen „Schutz“. Oft ging es zunächst weniger um eine intensive Verwaltung als darum, durch Flaggenhissen und „Schutzverträge“ Gebiete, strategische Wegmarken und mögliche Ressourcen zu beanspruchen. Leopold strebte deshalb eine internationale Anerkennung seiner Initiative am Kongo an.

Verlauf und Teilnehmer

Leopold II. überzeugte Frankreich und das Deutsche Reich davon, dass ein gemeinsames Vorgehen in Afrika in ihrem Interesse lag. Auch die anderen Mächte wollten ihre bisherigen und künftigen Gebietsansprüche völkerrechtlich absichern. Zugleich sollten freier Handel und freie Schifffahrt auf Kongo und Niger festgeschrieben werden.

Bismarck lud Vertreter der USA, des Osmanischen Reiches sowie Österreich-Ungarns, Belgiens, Dänemarks, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens, der Niederlande, Portugals, Russlands, Spaniens und Schwedens-Norwegens ein. Die Konferenz trat am 15. November 1884 im Reichskanzlerpalais in der Wilhelmstraße zusammen und endete am 26. Februar 1885 mit der Unterzeichnung der Kongoakte. Henry Morton Stanley nahm als technischer Berater der US-Delegation teil, hatte aber wenig Einfluss. Die USA ratifizierten die Vereinbarung später aus innenpolitischen Gründen nicht.

Leopold II. erzielte einen großen politischen Erfolg: Der Kongo wurde als Kongo-Freistaat seinem Einfluss unterstellt und bildete einen Puffer zwischen britischen, französischen und portugiesischen Ansprüchen. Das Gebiet war nicht in den Besitz einer europäischen Großmacht übergegangen, sondern praktisch an den belgischen Herrscher. Da der Kongo als Freihandelszone gelten und ausländischen Unternehmen Zugang gewähren sollte, akzeptierten auch die übrigen Kolonialmächte die Regelung. Bismarck trat erneut als „ehrlicher Makler“ auf; seine Kolonialpolitik blieb vor allem von innenpolitischen und europäischen Überlegungen geprägt.

Die Regeln der Kongoakte

Die Kongoakte regelte in 38 Artikeln zentrale rechtliche, wirtschaftliche und politische Fragen:

  • Die 14 Signatarstaaten erhielten Handelsfreiheit im gesamten Einzugsgebiet des Kongos und des Njassasees sowie östlich davon im Gebiet südlich des 5. nördlichen Breitengrades. Dieses Gebiet umfasste die heutigen Staaten Demokratische Republik Kongo, Republik Kongo, Uganda, Kenia, Ruanda, Burundi, Tansania und Malawi, außerdem große Teile Zentralafrikas, den Süden Somalias, den Norden Mosambiks und Angolas sowie kleinere Teile Gabuns, Kameruns, des Südsudans, Äthiopiens und Sambias.
  • Die Flüsse Niger und Kongo wurden für die Schifffahrt freigegeben.
  • Das Verbot des Sklavenhandels wurde international festgelegt.
  • Nach dem Prinzip der Effektivität sollte nur eine Macht das Recht auf den Erwerb einer Kolonie haben, wenn sie das Gebiet tatsächlich in Besitz nahm.
  • Für bewaffnete Konflikte zwischen Vertragsstaaten wurde in den Artikeln 10–11 die Möglichkeit der Neutralität der „im konventionellen Kongobecken einbegriffenen Gebiete“ vorgesehen. Der Geltungsbereich war in Artikel 1 genau festgelegt.

In parallel verlaufenden Verhandlungen und auf der Abschlusskonferenz wurde außerdem der Kongo-Freistaat als Privatbesitz der Kongogesellschaft bestätigt. Das Gebiet der heutigen Demokratischen Republik Kongo mit mehr als zwei Millionen Quadratkilometern gehörte damit praktisch Leopold II.; diese Regelung wird allerdings nicht in der Kongoakte selbst erwähnt.

Folgen, Quellen und Dokumentation

Die verbreitete Vorstellung, die europäischen Mächte hätten Afrika auf der Konferenz wie einen Kuchen vollständig untereinander aufgeteilt, ist unzutreffend. Als klar umrissener Staat ging aus der Konferenz im Wesentlichen nur der Kongo-Freistaat hervor, und auch dieser entstand nicht unmittelbar aus der Kongoakte. Dennoch beschleunigten die festgelegten völkerrechtlichen „Spielregeln“ den Wettlauf um Afrika erheblich. Innerhalb weniger Jahre war Afrika südlich der Sahara zumindest nominell aufgeteilt. Bis 1895 waren neben Abessinien (Äthiopien) nur noch Liberia, der Oranje-Freistaat und Transvaal unabhängig. Die koloniale Aufteilung wurde durch weitere Eroberungen und Vereinbarungen vollendet: 1911 teilten Frankreich und Spanien Marokko, 1912 eroberte Italien Libyen, und 1914 wurde Ägypten offiziell britisches Protektorat.

Die Konferenz war außerdem eine wichtige Wegmarke des entstehenden Kolonialrechts. Juristische, kommerzielle und räumliche Probleme der Kolonialisierung wurden erstmals auf höchster Ebene gemeinsam diskutiert. Dabei entstanden Rechtstitel, mit denen koloniale Herrschaft begründet werden konnte.

Für Zentralafrika hatte die Freihandelsregelung unmittelbare Folgen. Das Gebiet wurde der europäischen Wirtschaft geöffnet; im Kongo-Freistaat entstand in den folgenden Jahren ein „System unreglementierter Raubwirtschaft“. Neben Elfenbein wurde während des Kautschukbooms vor allem Naturkautschuk exportiert. Unter Leopold II., der das Land nahezu ohne Einschränkungen beherrschte, wurde die Bevölkerung einem brutalen Kolonialregime unterworfen. Je nach Schätzung kostete dieses bis zu zehn Millionen Menschen das Leben. Leopolds persönliches Regiment endete am 15. November 1908, als der Freistaat auf öffentlichen Druck hin dem Privatbesitz entzogen und der direkten belgischen Herrschaft unterstellt wurde.

Als Quellen nennt der Artikel unter anderem die 1885 veröffentlichten Aktenstücke zur Kongofrage, Reichstagsprotokolle, die preußische Amtspresse zur deutschen Kolonialpolitik, die Protokolle und Generalakte der Berliner Afrika-Konferenz, Akten des Reichskolonialamts im Bundesarchiv und ein Faksimile der Generalakte aus dem Politischen Archiv des Auswärtigen Amts. Eine Dokumentation von 2010 trägt den Titel „Der Sturm auf Afrika – Ein Kontinent wird geteilt“ beziehungsweise „Berlin 1885, la ruée sur l’Afrique“.

Lernvideos zu Kongokonferenz

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