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Investitionskredit
Unter Investitionskredit versteht man Bankkredite, die der Finanzierung von Investitionen in Unternehmen, Gemeinden oder bei Selbständigen dienen.
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Definition und Einordnung
Ein Investitionskredit ist ein Bankkredit zur Finanzierung von Investitionen in Unternehmen, Gemeinden oder bei Selbständigen. Er unterscheidet sich vom Betriebsmittelkredit, der die laufende Liquidität sichern soll und meistens eine Laufzeit von weniger als einem Jahr hat. Investitionskredite laufen dagegen gewöhnlich 4 bis 15 Jahre. Ihre Laufzeit wird möglichst an die betriebliche Nutzungsdauer beziehungsweise Abschreibungsdauer des finanzierten Vermögensgegenstands angepasst.
Für Kreditinstitute zählen Investitionskredite zum Kreditgeschäft und damit zu den Bankgeschäften nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KWG.
Finanzierbare Investitionen
Investitionskredite beziehungsweise Objektfinanzierungen werden unter anderem für Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie im Flugzeug- und Schiffbau eingesetzt. Bei Unternehmen finanzieren sie Neu-, Ersatz-, Modernisierungs- oder Erweiterungsinvestitionen im Sachanlagevermögen. Beispiele sind Betriebs- und Geschäftsausstattung, Maschinen, Fuhrparks, betrieblich genutzte Grundstücke und der Bau von Betriebsgebäuden.
Auch immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente und Lizenzen können damit finanziert werden. Weitere mögliche Zwecke sind der Erwerb einer Beteiligung oder eines ganzen Unternehmens, einschließlich Unternehmenskauf und fremdfinanzierter Übernahme, sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Gemeinden dürfen nach § 103 Abs. 1 GemO Rheinland-Pfalz Investitionskredite nur für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und die Umschuldung bestehender Investitionskredite aufnehmen. Vergleichbare Regeln gelten in den meisten Bundesländern.
Eigenkapital und Prüfung
Kreditinstitute verlangen in der Regel, dass der Kreditnehmer 10 % bis 25 % der Investitionssumme als Eigenkapital einbringt; eine Vollfinanzierung ist die Ausnahme. Der Eigenkapitalanteil senkt das Kreditrisiko und zeigt, dass der Kreditnehmer selbst ein finanzielles Risiko übernimmt. Außerdem unterstützt er die Einhaltung der goldenen Bilanzregel.
Zur Kreditprüfung können je nach Investitionsgut Kaufverträge über Büromöbel, Maschinen, Fahrzeuge oder Grundstücke erforderlich sein. Hinzu kommen Finanzpläne und Cashflow-Rechnungen, also Berechnungen der erwarteten Zahlungsströme aus der geplanten Investition.
Sicherheiten und Rückzahlung
Wegen ihrer langen Laufzeit werden Investitionskredite regelmäßig besichert und meist streng an den vereinbarten Zweck gebunden. Häufig dienen die angeschafften Investitionsgüter selbst als Kreditsicherheit. Maschinen können sicherungsübereignet werden; dies bedeutet, dass sie dem Kreditgeber zur Sicherheit übereignet werden, aber beim Kreditnehmer in Nutzung bleiben. Für Kraftfahrzeuge kommt ebenfalls eine Sicherungsübereignung infrage, für Grundstücke üblicherweise eine Grundschuld.
Die Rückzahlung erfolgt meistens als Ratenkredit und orientiert sich an den Abschreibungsrückflüssen. Möglich ist auch eine endfällige Rückzahlung, bei der die Kreditsumme erst am Ende der Laufzeit fällig wird. Bei der Finanzierung von Betriebsgrundstücken kann ein Annuitätendarlehen eingesetzt werden, dessen regelmäßige Gesamtzahlung grundsätzlich gleichbleibt.