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Intergeschlechtlichkeit

Geschlechtliche körperliche Besonderheiten können etwa auf der chromosomalen, gonadalen, hormonellen oder anatomischen Ebene auftreten. Medizinisch wird …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Definition und Bedeutung
  2. 2. Biologische Grundlagen und Häufigkeit
  3. 3. Medizinische Eingriffe und Selbstbestimmung
  4. 4. Rechtliche Entwicklung in Deutschland
  5. 5. Intergeschlechtlichkeit, Transgeschlechtlichkeit und Gesellschaft
  6. 6. Kulturelle und historische Perspektiven

Definition und Bedeutung

Intergeschlechtlichkeit oder Intersexualität bezeichnet eine biologische Besonderheit von Menschen, deren körperliche Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig als weiblich oder männlich eingeordnet werden können. Solche Merkmale können auf verschiedenen Ebenen liegen: chromosomal, also bei den Geschlechtschromosomen; gonadal, also bei den Keimdrüsen; hormonell; oder anatomisch, also bei sichtbaren und inneren Geschlechtsorganen. Intergeschlechtliche Menschen sind meist gesund, werden aber häufig pathologisiert, also als krank oder gestört eingeordnet, und erleben Diskriminierung. Deshalb verbergen viele ihre Intergeschlechtlichkeit.

Intergeschlechtlichkeit ist keine Geschlechtsidentität. Intergeschlechtliche Menschen können sich je nach eigenem Empfinden als weiblich, männlich oder nicht-binär verstehen. Nicht-binär bedeutet, dass sich eine Person nicht ausschließlich als Mann oder Frau einordnet. Im deutschen Sprachraum bevorzugen viele den Begriff „Intergeschlechtlichkeit“ gegenüber „Intersexualität“, weil „Intersexualität“ leicht fälschlich mit sexueller Orientierung verwechselt werden kann. Als Gegenbegriff zu intergeschlechtlich oder intersexuell wird „endogeschlechtlich“ oder „endosexuell“ verwendet, also eine körperliche Geschlechtsentwicklung, die den üblichen medizinischen Vorstellungen von weiblich oder männlich entspricht.

Medizinisch wird Intergeschlechtlichkeit heute den „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ zugerechnet. Der englische Ausdruck DSD stand ursprünglich für „disorders of sex development“, also „Störungen der Geschlechtsentwicklung“. Diese Formulierung wird kritisiert, weil sie eine Krankheit oder Störung nahelegt. In aktuellen deutschen medizinischen Leitlinien wird deshalb der Begriff „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ verwendet.

Biologische Grundlagen und Häufigkeit

Uneindeutige körperliche Geschlechtsmerkmale sind biologisch möglich, weil die Geschlechtsorgane beim weiblichen und männlichen Embryo aus denselben Anlagen entstehen. In der Entwicklung können unterschiedliche Varianten auftreten. Bei den Chromosomen sind neben den häufigsten Karyotypen 46,XX und 46,XY auch Varianten wie 45,X beziehungsweise 45,X0 beim Turner-Syndrom, 47,XXX beim Triple-X-Syndrom, 47,XXY beim Klinefelter-Syndrom, 47,XYY beim XYY- oder Jacobs-Syndrom sowie weitere Aneuploidien, Mosaike und Chimärismus möglich.

Gonadale Varianten betreffen die Keimdrüsen. Dazu gehören eine ausbleibende Entwicklung, Streifengonaden oder das Vorkommen von ovariellem und testikulärem Gewebe, entweder in denselben Keimdrüsen als Ovotestes oder in getrennten Keimdrüsen. Hormonelle Varianten können auffällige Spiegel von Geschlechtshormonen und Vorläuferstoffen umfassen. Folgen können zum Beispiel Gynäkomastie, also Brustentwicklung bei nach der Geburt als männlich eingeordneten Menschen, oder Hirsutismus, also sehr starke Körperbehaarung bei nach der Geburt als weiblich eingeordneten Menschen, sein. Anatomische Varianten reichen von uneindeutigen Genitalien bis zu Bewertungen wie „zu“ kleiner Penis oder „zu“ große Klitoris, die auch kulturell geprägt sein können.

Ein Beispiel ist die Androgenresistenz, auch AIS genannt. Dabei reagieren Körperzellen vermindert oder gar nicht auf Androgene wie Testosteron. Man unterscheidet komplette Androgenresistenz (CAIS), partielle Androgenresistenz (PAIS) und minimale Androgenresistenz (MAIS). Bei CAIS können bei einem Fötus mit XY-Chromosomen Hoden entstehen, während sich äußerlich ein weiblich aussehendes Genital entwickelt. Oft wird dies erst in der Pubertät erkannt. Weitere Beispiele aus dem Artikel sind das Swyer-Syndrom und der 5α-Reduktase-Mangel.

Die Häufigkeit ist schwer zu bestimmen, weil verschiedene Forschende unterschiedliche Definitionen verwenden. Genannt werden Größenordnungen zwischen einem Fall bei etwa 4500 bis 5500 Neugeborenen. Das Fehlbildungsmonitoring Sachsen-Anhalt gibt 0,5 bis 1 je 1000 Kinder an. Das Bundesverfassungsgericht nannte 2017 als Beispiel die Schätzung 1:500 aus dem Klinischen Wörterbuch Pschyrembel. Das Adrenogenitale Syndrom (AGS, englisch CAH) hat eine Inzidenz von etwa 1:4000 bis 1:9000 Geburten. Das PMO-Syndrom betrifft etwa 5–10 % aller bei der Geburt als weiblich eingeordneten Menschen; in der Einleitung wird für das PMO-Syndrom auch eine Spanne von etwa 4 % bis 12 % genannt. Ob solche Varianten als intergeschlechtlich gezählt werden, hängt von der Definition ab.

Medizinische Eingriffe und Selbstbestimmung

Seit den 1960er Jahren wurden bei Kindern mit nicht eindeutig bestimmbarer Geschlechtszuordnung häufig schon im Neugeborenenalter geschlechtsangleichende Operationen durchgeführt. Dazu gehörten die Anlage einer Neovagina, die Verkleinerung des Genitals auf eine eindeutige, meist weibliche Größe, besonders Klitorisverkleinerungen, und die Entfernung von Hoden, oft mit anschließender Hormonersatztherapie.

Diese Eingriffe wurden vielfach ohne wirksame Einwilligung und ohne ausreichende Aufklärung über Risiken und notwendige Folgebehandlungen durchgeführt. Häufig gab es keine zwingende medizinische Indikation. Kritisiert wird daran besonders, dass solche Operationen irreversibel sind und den Kernbereich der persönlichen Identität und körperlichen Unversehrtheit betreffen. Betroffene berichten, dass ihnen eine eindeutige Einordnung in „weiblich“ oder „männlich“ aufgezwungen wurde.

Der Deutsche Ethikrat stellte 2012 fest, dass intergeschlechtliche Menschen unter Leidenserfahrungen, Missachtung durch die Medizin, mangelnder Sensibilität des Umfelds, bürokratischen Hindernissen und gesellschaftlicher Unkenntnis leiden. Medizinische Behandlung soll heute nicht nur anatomische und physiologische, sondern auch psychische, psychosoziale und rechtliche Gesichtspunkte berücksichtigen. Dafür wird ein interdisziplinäres Team gefordert.

Am 22. Mai 2021 trat in Deutschland ein grundsätzliches Verbot geschlechtsangleichender Eingriffe bei nicht einwilligungsfähigen intergeschlechtlichen Kindern in Kraft. Das Gesetz lässt allerdings Ausnahmen zu. Organisationen wie OII Germany und Intergeschlechtliche Menschen e. V. kritisieren, dass diese Ausnahmen intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche nicht ausreichend schützen.

Rechtliche Entwicklung in Deutschland

Seit dem Personenstandsgesetz von 1875 konnten in Deutschland im Geburtsregister nur „männlich“ oder „weiblich“ eingetragen werden. Dies wurde zunehmend als diskriminierend kritisiert, weil intergeschlechtliche Menschen dadurch zu einer binären Einordnung gezwungen wurden. Der Deutsche Ethikrat schlug 2012 vor, dass intergeschlechtliche Menschen auch den Eintrag „andere“ wählen können. Einen Zwang zu „männlich“ oder „weiblich“ wertete er als nicht zu rechtfertigenden Eingriff in Persönlichkeitsrecht und Gleichbehandlung.

Seit dem 1. November 2013 galt § 22 Abs. 3 PStG in einer Fassung, nach der der Geschlechtseintrag offenzubleiben hatte, wenn ein Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden konnte. Ein positiver Eintrag wie „inter“ oder „divers“ war damit zunächst nicht möglich. Am 10. Oktober 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass dies gegen das Persönlichkeitsrecht intergeschlechtlicher Menschen verstößt, wenn keine positive Bezeichnung möglich ist.

Seit dem 22. Dezember 2018 kann im Geburtenregister neben dem Offenlassen des Eintrags auch „divers“ eingetragen werden, wenn das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann. Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung können nach § 45b PStG gegenüber dem Standesamt erklären, dass ihr Geschlechtseintrag durch eine andere vorgesehene Bezeichnung ersetzt oder gestrichen werden soll. Voraussetzung ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass das Geschlecht anhand angeborener körperlicher Merkmale nicht eindeutig als weiblich oder männlich bestimmt werden kann; eine lediglich empfundene Intergeschlechtlichkeit reicht dafür nicht.

Bis Ende September 2020 wurde die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag zu „divers“ ändern zu lassen, laut Fallzahlen in etwa 300 Fällen genutzt. Bei Neugeborenen gab es 2017 17, 2018 15 und 2019 11 Fälle, in denen Eltern statt „Junge“ oder „Mädchen“ eine dritte Option wählten, bei bundesweit 780.000 Geburten.

Intergeschlechtlichkeit, Transgeschlechtlichkeit und Gesellschaft

Intergeschlechtlichkeit und Transgeschlechtlichkeit sind zu unterscheiden. Intergeschlechtlichkeit betrifft körperliche Geschlechtsmerkmale, die nicht eindeutig weiblich oder männlich einzuordnen sind. Transgeschlechtlichkeit betrifft dagegen die Geschlechtszugehörigkeit einer Person, die nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Intergeschlechtliche Menschen können aber auch trans sein.

In älteren Diagnosehandbüchern schlossen sich Intergeschlechtlichkeit und „Transsexualität“ beziehungsweise „Geschlechtsidentitätsstörung“ teilweise aus. In der ICD-11 ist „Transsexualität“ keine medizinische Diagnose mehr; stattdessen wird „Geschlechtsinkongruenz“ als Zustand mit Bezug zur sexuellen Gesundheit geführt. Im DSM-5 schließen sich „Störung der Geschlechtsentwicklung“ und „Genderdysphorie“ erstmals nicht mehr aus. Genderdysphorie bezeichnet dort eine mit Leiden oder Beeinträchtigung verbundene Unstimmigkeit zwischen dem zugewiesenen Geschlecht und dem als richtig empfundenen Geschlecht.

Inter- und transgeschlechtliche Gruppen arbeiten teilweise zusammen, weil beide Selbstbestimmung fordern und Diskriminierung erleben. Zugleich betonen manche intergeschlechtliche Menschen Unterschiede: Für sie steht besonders der Schutz vor nicht-konsensuellen medizinischen Eingriffen, vor allem genitalverändernden Operationen im Kindesalter, im Mittelpunkt. Transgeschlechtliche Interessenvertretungen betonen vor allem, dass die Geschlechtsidentität nicht objektiv von außen bestimmt werden kann.

In westlichen Kulturen gibt es einen starken gesellschaftlichen Druck zur eindeutigen Einordnung in weiblich oder männlich. Dieser Druck zeigt sich in Formularen, Ausweisen, Erwartungen an Verhalten und Erziehung sowie in medizinischen Entscheidungen. Kritisiert wird, dass die Vorstellung von genau zwei klar unterscheidbaren Geschlechtern intergeschlechtliche Lebensrealitäten nicht ausreichend berücksichtigt und körperliche sowie psychische Belastungen verursachen kann.

Kulturelle und historische Perspektiven

Der Umgang mit intergeschlechtlichen Menschen war historisch sehr unterschiedlich und reichte bis in die Frühe Neuzeit von Verehrung bis zu Tötungsdelikten. Vor der modernen Medizin wurden intergeschlechtliche Menschen oft als Hermaphroditen oder Zwitter bezeichnet. In Preußen erlaubte das Allgemeine Landrecht ihnen bis Ende des 19. Jahrhunderts, sich ab dem vollendeten 18. Lebensjahr für das männliche oder weibliche Geschlecht zu entscheiden; bis dahin entschieden die Eltern über die Erziehung. Später beanspruchten Mediziner zunehmend, das „wahre“ Geschlecht unabhängig vom Willen der Betroffenen zu bestimmen.

Im 20. Jahrhundert änderten sich medizinische und gesellschaftliche Deutungen mehrfach. In der NS-Zeit waren intergeschlechtliche Menschen besonders gefährdet; der Artikel nennt unter anderem Forderungen nach Intersex-Forschung an Zwillingen und Berichte über brutale medizinische Versuche. Seit den 1950er Jahren prägte John Money die Praxis, durch frühe chirurgische und hormonelle Eingriffe eine eindeutige Geschlechtszuordnung herzustellen. Dieser Standard wurde seit Mitte der 1990er Jahre durch Proteste intergeschlechtlicher Menschen und medizinische Kritik zunehmend infrage gestellt.

Kulturell ist die Idee, dass es mehr als zwei Geschlechter oder Geschlechterrollen geben kann, nicht neu. Der Artikel nennt Beispiele wie Hijra in Indien, Kathoeys in Thailand, Two-Spirit als modernen Begriff in indigenen nordamerikanischen Kontexten sowie religiöse und mythologische Figuren wie Ardhanarishvara im Hinduismus oder Teiresias in der griechischen Mythologie. Viele dieser Beispiele beziehen sich jedoch eher auf soziale Geschlechterrollen oder Transgeschlechtlichkeit als direkt auf Intergeschlechtlichkeit.

Aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklungen betonen Menschenrechte, Schutz vor Diskriminierung und Selbstbestimmung. Seit 2008 und 2010 wurden Rechte intergeschlechtlicher Menschen in Schattenberichten bei UN-Ausschüssen thematisiert. 2021 wurde im SGB VIII erstmals in einem Rechtstext dieser Bedeutung ausdrücklich auf „transidente, nichtbinäre und intergeschlechtliche“ junge Menschen Bezug genommen. Aktionstage sind der 17. Mai als Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie, der 26. Oktober als Intersex Awareness Day und der 8. November als Intersex Day of Remembrance oder Intersex Solidarity Day.

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