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Gendersternchen

Die Gesellschaft für deutsche Sprache erkennt das Sternchen, andere Genderzeichen oder Gender-Pausen nicht als geeignete Mittel an, um diskriminierungsfreie …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Funktion
  2. 2. Entstehung und Entwicklung
  3. 3. Rechtschreibung und Normen
  4. 4. Verbreitung und Verwendung
  5. 5. Studien und Positionen
  6. 6. Ablehnung und Regelungen

Begriff und Funktion

Das Gendersternchen oder der Genderstern ist ein Sternchen (Asterisk: *) im Wortinneren, das in der gendersensiblen Schreibung im Deutschen und Luxemburgischen verwendet wird. Es soll in Personenbezeichnungen nicht nur männliche und weibliche, sondern auch nichtbinäre und diversgeschlechtliche Personen sichtbar machen. Damit dient es als Mittel sozialer Inklusion und des Diversitätsmanagements.

Es ersetzt in verkürzten Paarformen häufig den Schrägstrich und erweitert die Bedeutung: Aus „Künstler/-innen“ wird „Künstlerinnen“. Im Singular kann es auch eine Person bezeichnen, die nicht männlich oder weiblich ist: „Alex ist eine Künstler*in.“ Beim Sprechen kann die Form entweder aufgelöst werden, etwa „Künstler und Künstlerinnen“, oder mit einer kurzen Sprechpause gesprochen werden: „Künstler-innen“. Diese Pause entspricht einem Glottisschlag und wird oft „Gender-Pause“ genannt.

Problematisch kann das Sternchen sein, wenn die getrennten Formen nicht beide korrekt lesbar sind, zum Beispiel bei „Kollegin“, weil „Kolleg“ keine vollständige männliche Form ist, oder bei Umlautungen wie „Ärztin“, weil „Ärzt“ nicht der männlichen Form „Arzt“ entspricht. Auch grammatische Bezüge können schwierig werden, etwa bei Konstruktionen wie „eine Abgeordneter“.

Entstehung und Entwicklung

Die Vorgeschichte des Gendersternchens steht in einer längeren Entwicklung geschlechtergerechter Sprache. Schon 1478 finden sich Doppelnennungen wie „Bürger oder Bürgerin“. Im 19. Jahrhundert entstanden Kurzformen mit Klammern wie „Lehrer(innen)“, ab den 1940er-Jahren Formen mit Schrägstrich und Bindestrich wie „Lehrer/-innen“. Seit der zweiten Frauenbewegung ab den 1960er-Jahren wurden solche Formen stärker genutzt, um Frauen sprachlich sichtbar zu machen.

Ab den späten 1970er-Jahren entwickelte die feministische Linguistik das Konzept der „geschlechtergerechten Sprache“. 1981 kam das Binnen-I auf, zum Beispiel „LehrerInnen“. Aus queer-theoretischer Sicht wurde daran kritisiert, dass es vor allem Zweigeschlechtlichkeit ausdrücke und nichtbinäre sowie intergeschlechtliche Personen ausschließe. 2003 wurde deshalb der Gender-Gap vorgeschlagen, zum Beispiel „Lehrer_innen“, als sprachliche Lücke für weitere Geschlechtsidentitäten.

Das Sternchen wurde zunächst in anderen Zusammenhängen verwendet. In der Informatik steht der Asterisk seit den 1960er-Jahren als Platzhalter für beliebige Zeichenketten. In den 1990er-Jahren entstand in englischsprachigen LGBT-Communities die Schreibweise „trans*“, um verschiedene Transgender-Geschlechtsidentitäten einzubeziehen. 2009 wurde der Asterisk in einem Leitfaden der Universität Wien als Genderzeichen vorgeschlagen: Aus „Akademiker_innen“ wurde „Akademiker*innen“. Danach verbreitete sich die Schreibweise zunächst an Hochschulen, später auch in Verwaltungen, Parteien, Medien und Organisationen. Das Wort „Gendersternchen“ wurde 2018 zum „Anglizismus des Jahres“ gewählt.

Rechtschreibung und Normen

Der Gebrauch eines Sternchens im Wortinneren gehört nicht zur amtlichen deutschen Rechtschreibung. Der Rat für deutsche Rechtschreibung stellte 2023 klar, dass Doppelpunkt, Asterisk, Unterstrich und ähnliche Wortbinnenzeichen nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie gehören. Sie sollen eine metasprachliche Bedeutung vermitteln, nämlich alle Geschlechtsidentitäten zu kennzeichnen: männlich, weiblich und divers. Zugleich beobachtet der Rat die weitere Entwicklung, weil grammatische Folgeprobleme noch nicht geklärt sind, zum Beispiel bei „derdie Präsidentin“.

Bereits 2018 wollte der Rat keine Empfehlung zur Aufnahme des Gendersterns in die amtliche Rechtschreibung geben. 2021 empfahl er erneut nicht, Asterisk, Unterstrich, Doppelpunkt oder andere verkürzte Formen ins Amtliche Regelwerk aufzunehmen. Begründet wurde dies unter anderem mit Fragen der Verständlichkeit, Vorlesbarkeit, automatischen Übersetzbarkeit, Eindeutigkeit und Rechtssicherheit.

Der Duden führt den Genderstern seit 2020 auf. Er beschreibt ihn als Asterisk zwischen Wortstamm beziehungsweise maskuliner Flexionsendung und femininer Flexionsendung, der der sprachlichen Gleichbehandlung aller Geschlechter dienen soll, etwa „Leiterinnen“ oder „Pilotin“. Der Rechtschreibduden von 2020 nennt die Schreibweise als Möglichkeit geschlechtergerechten Sprachgebrauchs, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass sie „vom amtlichen Regelwerk nicht abgedeckt“ ist.

Die DIN 5008 enthält ein Beispiel mit Gendersternchen in einer Briefanrede, regelt aber keine Rechtschreibfragen. Deshalb gilt die Erwähnung dort nicht als Aufnahme in die amtliche Orthografie.

Verbreitung und Verwendung

Nach der rechtlichen Anerkennung der dritten Geschlechtsoption „divers“ 2018 in Deutschland und 2019 in Österreich wurden viele Leitfäden zur gendergerechten Sprache angepasst. Viele Behörden und Verwaltungen empfehlen neben neutralen Formulierungen auch den Genderstern, um Frauen, Männer und nichtbinäre Personen anzusprechen. Im Personalwesen wird die Ansprache von Personen dritten Geschlechts als Teil von Diversity Management betrachtet.

Eine Analyse des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache untersuchte im Kern-Textkorpus des Rats für deutsche Rechtschreibung die Varianten für „Bürger“ von 1995 bis 2019. Rund 2 Millionen Treffern für die generische Maskulinform standen insgesamt nur 15.500 Treffer für Schreibungen gegenüber, die mehrere Geschlechter kennzeichnen. Das waren weniger als 0,01 %. In den Daten war das Binnen-I lange führend. Die Form „Bürger*in“ erschien 2012 erstmals mit 4 Treffern, stieg 2015 auf 54 und erreichte 2019 268 Treffer.

Ende 2020 berichtete Sabine Krome, Geschäftsführerin des Rechtschreibrats, dass bei Kurzformen des Genderns mit Satz- und Sonderzeichen der Stern mit rund 68 Prozent die am häufigsten belegte Form sei. Danach folgten Unterstrich, Doppelpunkt und andere Zeichen. Eine empirische Untersuchung von Duden-Redaktion und Leibniz-Institut, die 2021 erwähnt wurde, sah den Genderstern ebenfalls als häufigste orthografische Variante vor Binnen-I, Unterstrich und Doppelpunkt.

In LGBT-Zusammenhängen wird das Sternchen weiterhin verwendet, zum Beispiel in „trans*“ und „inter*“, um geschlechtliche Vielfalt zu markieren. Dabei geht es um Geschlechtsidentitäten, nicht um sexuelle Orientierungen. Manche Einrichtungen verwenden auch Formen wie „Frauen*“, um den Konstruktionscharakter von Geschlecht oder eine erweiterte Zielgruppe sichtbar zu machen; diese Verwendung wurde aber auch kritisiert, weil sie den Eindruck erwecken könne, trans Frauen seien nicht selbstverständlich Frauen.

Studien und Positionen

Studien und Befragungen untersuchten unterschiedliche Wirkungen des Gendersterns. Eine Online-Befragung des Marktforschungsinstituts EarsAndEyes von Ende 2020 ergab, dass Fragen mit Genderstern im Vergleich zu generischen Maskulinformen zu etwa doppelt so vielen weiblichen Nennungen führten. Anatol Stefanowitsch verglich dies mit Studien von Dagmar Stahlberg und Sabine Sczesny aus dem Jahr 2001; dort erzielte das Binnen-I mit 38 % den höchsten Anteil an Frauennennungen. Eine Studie der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik empfahl 2021 den Genderstern statt des Gender-Doppelpunkts. Anfang 2022 fanden die Universitäten Kassel und Würzburg, dass Kurzformen mit Genderstern zu einer leichten Überrepräsentation von Frauen führen, während Beidnennungen ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis bewirken.

Befürworter sehen im Genderstern ein Mittel, um sprachlich mehr als zwei Geschlechter einzuschließen. Christiane Hohenstein nannte ihn 2019 eine „schlüssige und zeitgemässe“ Lösung, weil der Stern als Platzhalter auch in Datenbankabfragen Vielfalt auf Wortebene darstellen könne. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschied 2021, dass Gendersternchen in Stellenausschreibungen keine Diskriminierung nichtbinärer Personen darstellen. Das Gericht erklärte, das Sternchen solle Frauen, Männer und alle anderen Geschlechter symbolisieren und der sprachlichen Gleichbehandlung aller Geschlechter dienen.

Kritik kommt aus unterschiedlichen Richtungen. Anatol Stefanowitsch kritisierte 2015 die verbindliche Einführung bei Bündnis 90/Die Grünen, weil die Bedeutung des Sterns nicht allgemein verstanden werde und andere Formen verdrängt würden. Luise F. Pusch kritisierte 2019, das Gendersternchen löse die sprachliche Unsichtbarkeit von Frauen nicht und teile Wörter in Maskulinum, Genderstern und weibliche Endung. Der Typograf Wolfgang Beinert sah 2021 typografische Probleme, weil das Sternchen den Leseprozess stark unterbreche, und bevorzugte den Gender-Doppelpunkt.

Ablehnung und Regelungen

Mehrere Institutionen lehnen den Genderstern oder alle Genderzeichen ab, auch wenn sie geschlechtergerechte Sprache grundsätzlich unterstützen. Die Gesellschaft für deutsche Sprache erklärte 2020, Gendersternchen und ähnliche Formen seien nicht mit der deutschen Rechtschreibung konform und verursachten teils grammatische Probleme, zum Beispiel bei „Ärzt*in“ oder flektierten Formen. Sie rät von Genderstern, Gender-Gap, Doppelpunkt und Mediopunkt ab, befürwortet aber verständliches, lesbares und regelkonformes Gendern.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband empfiehlt Gendern durch Sonderzeichen und Typografie nicht. Falls dennoch Kurzformen verwendet werden, gibt er dem Sternchen den Vorrang, weil es laut Veröffentlichungen des Rechtschreibrats die häufigste Kurzform sei. Die Schweizerische Bundeskanzlei untersagte 2021 Genderstern, Doppelpunkt, Unterstrich und Mediopunkt in deutschsprachigen Texten der Bundesverwaltung. Stattdessen sollen Paarformen, geschlechtsabstrakte oder geschlechtsneutrale Formen und Umschreibungen verwendet werden; das generische Maskulinum ist dort nicht zulässig.

Auch acht große deutschsprachige Nachrichtenagenturen, darunter dpa, Reuters, APA und AFP, vereinbarten 2021, diskriminierungssensibler zu schreiben, aber vorerst keine Genderzeichen zu verwenden. Viele Medienredaktionen entwickelten eigene Regeln: Manche nutzen Genderzeichen, andere verzichten darauf und arbeiten mit neutralen Formulierungen, Beidnennungen oder wechselnden Formen. Öffentlich-rechtliche Sender gehen unterschiedlich damit um; einige lassen Gendersternchen und gesprochene Gender-Pausen zu, andere beschränken sie auf bestimmte Angebote oder vermeiden sie.

An Schulen ist die Lage ebenfalls unterschiedlich. Die Kultusministerkonferenz betonte 2016 geschlechtersensible Kommunikation. Sachsen untersagte 2021 Gender-Stern, Gender-Doppelpunkt und Gender-Unterstrich in Schule und offiziellen Schreiben und empfahl Paarformen, neutrale Formulierungen, Passivformen und Umschreibungen. Schleswig-Holstein wertete Genderzeichen an Schulen 2021 als Rechtschreibfehler. Bayern beschloss 2024 eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung, die mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt für Lehrkräfte ausdrücklich verbietet. In Zürich wurde eine Volksinitiative gegen Sonderzeichen in Behörden am 24. November 2024 mit 57 % Nein-Stimmen abgelehnt.

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