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Infinitivgruppe
Als Infinitivgruppe wird im Deutschen die Kombination eines Infinitivs mit dem Wort „zu“ und gegebenenfalls weiteren Wörtern bezeichnet.
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Grundbegriff und Formen
Eine Infinitivgruppe ist im Deutschen die Verbindung eines Infinitivs mit dem Wort „zu“ und gegebenenfalls weiteren Wörtern. Der Duden definiert sie allgemein als „Ausdrücke mit Infinitiven, die ein zu bei sich haben“, zum Beispiel „zu spielen“ oder „zu laufen“. Bei trennbaren Verben wird die Verbindung in der Rechtschreibung als ein Wort geschrieben, etwa „auszusagen“ oder „hereinzulassen“.
Der Begriff wird besonders im Zusammenhang mit Kommaregeln verwendet. Er ist jedoch nicht in allen Fällen genau dasselbe wie eine grammatische Einteilung der Infinitive. In neueren Versionen der Dudengrammatik bezeichnet „Infinitivgruppe“ teilweise eher einen infiniten Nebensatz beziehungsweise einen satzwertigen Infinitiv.
Nach den Rechtschreibregeln unterscheidet man den „bloßen Infinitiv“ und den „erweiterten Infinitiv“. Ein bloßer Infinitiv besteht aus „zu + Verb“, zum Beispiel „zu arbeiten“. Ein erweiterter Infinitiv enthält zusätzlich ein oder mehrere Wörter. Im Satz „Statt am Bericht zu arbeiten, vergnügte sich Herbert mit Computerspielen“ ist „arbeiten“ der Infinitiv; zusammen mit „zu“ bildet er eine Infinitivgruppe, die durch die Ergänzung „am Bericht“ erweitert ist. Wörter wie „statt“, die vor der Infinitivgruppe stehen, werden ihr traditionell manchmal ebenfalls zugerechnet. Ob das grammatisch gerechtfertigt ist, ist besonders dann umstritten, wenn „statt“ als Präposition eingeordnet wird.
Kommaregeln nach älterer Regelung
Das im Artikel dargestellte Regelwerk von 2016 sah mehrere Fälle vor, in denen ein Komma bei Infinitiven gesetzt werden musste. Dazu gehörten vor allem Infinitivgruppen, die durch bestimmte Konjunktionen oder Präpositionen eingeleitet werden, zum Beispiel „anstatt zu …“ und „ohne zu …“. Ebenfalls kommapflichtig waren Infinitive, die von einem Substantiv oder einem hinweisenden Wort abhängen, etwa „der Plan, die Gemälde zu verkaufen“ oder „Er rechnet damit, doch noch zu gewinnen.“
Bei bloßen Infinitiven konnte das Komma nach der Regelung von 2016 in bestimmten Fällen entfallen, insbesondere wenn die Infinitivgruppe von einem Substantiv oder einem Verweiswort abhing und keine Missverständnisse entstanden. Als Beispiel nennt der Artikel: „Thomas dachte nicht daran(,) zu gehen.“ Diese Möglichkeit galt nicht in gleicher Weise für die genannten eingeleiteten Infinitivgruppen.
Der Artikel weist darauf hin, dass dieser Abschnitt seit dem 1. Juli 2024 teilweise nicht mehr aktuell ist. Nach der dort genannten Neuregelung werden Infinitivgruppen seit diesem Datum verbindlich durch ein Komma abgetrennt. Die älteren Unterscheidungen zwischen obligatorischer und möglicher Kommasetzung sind deshalb vor allem als Darstellung der Regelung von 2016 zu verstehen.
Infinitivgruppen in der Grammatik
Die traditionelle Bedeutung von „Infinitivgruppe“ stimmt nicht vollständig mit der grammatischen Unterscheidung zwischen kohärenten und inkohärenten Infinitiven überein. Ein zu-Infinitiv kann satzwertig sein, also grammatisch die Funktion eines Nebensatzes haben; dann spricht man von einem inkohärenten Infinitiv. Er kann aber auch Teil eines zusammengesetzten Prädikats sein; dann ist er kohärent.
In der Praxis haben die meisten nachgestellten Infinitive im Deutschen den Status von Nebensätzen. Ihre Abtrennung durch Kommas bereitet deshalb meist keine Schwierigkeiten. Selten gibt es nachgestellte erweiterte Infinitivgruppen, die nicht satzwertig sind. Auch sie werden normalerweise durch Kommas abgetrennt. In der älteren Regelbeschreibung hing die Möglichkeit, ein Komma wegzulassen, nicht von der grammatischen Funktion ab, sondern allein von der Kürze der Infinitivgruppe.
Als allgemeine, im Artikel zur älteren Regelung dargestellte Möglichkeit kann eine Infinitivgruppe mit Komma abgetrennt werden, wenn dadurch die Gliederung des Satzes deutlicher wird. Das betrifft sowohl erweiterte Infinitivgruppen als auch einfache Infinitive. Der Artikel nennt die Beispiele „Wir empfehlen [,] ihm zu folgen“ und „Wir empfehlen ihm [,] zu folgen“. Im ersten Beispiel ist der einfache Infinitiv durch „ihm“ erweitert; im zweiten steht die Infinitivgruppe ohne diese Erweiterung.
Fälle mit obligatorischem Komma
In der im Artikel wiedergegebenen älteren grammatischen Darstellung musste eine Infinitivgruppe in drei Fällen mit Komma abgetrennt werden:
- Eine der Konjunktionen „als“, „anstatt“, „außer“, „ohne“, „statt“ oder „um“ leitet die erweiterte Infinitivgruppe ein.
- Die Infinitivgruppe hängt von einem Substantiv ab.
- Ein hinweisendes Wort leitet auf die Infinitivgruppe hin.
In den zweiten und dritten Fällen konnte das Komma nach der älteren Regel entfallen, wenn ausschließlich ein einfacher Infinitiv vorlag und durch das Weglassen keine Missverständnisse entstanden. Für die Gegenwart ist jedoch die im Artikel genannte Regeländerung vom 1. Juli 2024 maßgeblich: Infinitivgruppen werden seitdem verbindlich durch ein Komma abgetrennt. Der Artikel selbst kennzeichnet die Darstellung der älteren Regeln als überarbeitungsbedürftig und verweist darauf, dass das Regelwerk 2024 das Komma bei allen, insbesondere auch erweiterten, Infinitivgruppen verlangt.