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Industrielle Landwirtschaft
Als industrielle Landwirtschaft (auch Agrarindustrie) wird im engen Sinne ein Typ von Landwirtschaft bezeichnet, der industriespezifische Produktionsweisen …
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Begriff und grundlegende Merkmale
Industrielle Landwirtschaft, auch Agrarindustrie genannt, bezeichnet im engen Sinne einen Typ der Landwirtschaft, der industriespezifische Produktionsweisen verwendet. Kennzeichnend sind ein hoher Spezialisierungsgrad, technische Verfahren, ein hoher Einsatz von Kapital und Energie, eine hohe Produktivität sowie standardisierte Massenproduktion.
Die Industrialisierung betrifft nicht nur besondere Agrarindustrie-Unternehmen, sondern auch landwirtschaftliche Betriebe in Familienbesitz. In den Vereinigten Staaten ist dieser Prozess bei der Mehrzahl der Betriebe vollzogen.
Agrarindustrielle Betriebe sind grundsätzlich Großbetriebe. Helmut Klüter vom Institut für Geographie und Geologie der Universität Greifswald nennt als Mindestgrößen:
- Viehanlagen mit mehr als 500 Rindern (GV), mehr als 2000 Schweinen oder mehr als 380 Sauen mit 3000 Ferkeln beziehungsweise mehr als 9000 Geflügeltieren; die Besetzung einer Stallanlage überschreitet dabei 600 Tiere nicht.
- Landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 500 ha Nutzfläche.
Als Gegenentwurf gilt häufig die bäuerliche Landwirtschaft. Für sie ist eine Hofstelle typisch, auf deren Gelände der Landwirt meist selbst wohnt.
Entwicklung und Strukturwandel
Die Industrialisierung veränderte Gesellschaft und Wirtschaft Europas im 19. und 20. Jahrhundert grundlegend. Die Hauptphase der industriellen Landwirtschaft begann in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg; in den USA war diese Entwicklung bereits in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts spürbar.
Der Wandel beruhte auf der konsequenten Nutzung des agrartechnischen Fortschritts und führte zu tiefgreifenden Veränderungen der landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen. Zugleich entstanden zahlreiche Folgeprobleme, die mit Begriffen wie „Agrarfabrik“, „Agribusiness“ oder „Agrarindustrie“ verbunden werden. Die profitorientierte Agrarindustrie geht häufig mit prekären, also unsicheren oder ungünstigen, Beschäftigungsverhältnissen einher. Außerdem wird eine stärkere Entfremdung der Beschäftigten von ihrer landwirtschaftlichen Arbeit beschrieben.
Veränderung von Landschaft und Ökosystem
Die industrielle Produktionsweise beeinflusst und verändert das Ökosystem. Monokulturen, also der großflächige Anbau nur einer Pflanzenart, und der hohe Einsatz von Pestiziden verringern die Artenvielfalt. Das ökologische Gleichgewicht wird künstlich und einseitig zugunsten der angebauten Nutzpflanzen und gehaltenen Nutztiere verändert.
Damit große Maschinen effizient eingesetzt werden können, wird die Landschaft „maschinengerecht“ umgestaltet. Natürliche Strukturen wie Weiher, Randstreifen und Streuobstwiesen werden dabei in weiten Teilen entfernt. Solche struktur- und artenarmen Agrarlandschaften werden häufig als „Agrarsteppe“ bezeichnet.
Zu den weiteren ökologischen Folgen der Intensivierung gehören Bodenverdichtung, Bodenerosion und Bodenversalzung. Agrarchemikalien können in das Grundwasser eindringen. Der umfangreiche Einsatz von Pflanzenschutzmitteln schädigt Ökosysteme und reduziert die biologische Vielfalt. Er gilt als mitverantwortlich für den Rückgang von Wildbienen und anderen Insekten, das Vogelsterben sowie die Belastung von Böden und Grundwasser.
Umweltverträglichkeitsprüfung bei Tierhaltungsanlagen
Für die Tierhaltung liefert das deutsche Umweltrecht Anhaltspunkte zur Einordnung großer Anlagen. Überschreitet der geplante Tierbestand einen Schwellenwert des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), kann beim Ausbau eines Betriebs oder beim Stallbau an einem neuen Standort eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich werden. Betriebe oberhalb des Schwellenwerts gelten als „große gewerbliche Tierhaltungsanlagen“.
Nach § 3b Absatz 1 UVPG besteht die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für ein in Anlage 1 aufgeführtes Vorhaben, wenn die Merkmale zur Bestimmung seiner Art vorliegen. Sind Größen- oder Leistungswerte festgelegt, muss die Prüfung erfolgen, sobald diese Werte erreicht oder überschritten werden.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung entfällt unter anderem, wenn in einem Betrieb nicht mehr als 42.000 Hennen in Intensivhaltung, 84.000 Junghennen, 30.000 Stück Mastgeflügel in Intensivhaltung, 250 Rinder, 1000 Kälber, 1500 Schweine, 560 Zuchtsauen einschließlich der zugehörigen Ferkel oder 4500 Ferkel gehalten beziehungsweise aufgezogen werden.
Kritik und geforderte Veränderungen
Neben den ökologischen Schäden werden im Zusammenhang mit der Massentierhaltung ungelöste Fragen des Tierschutzes kritisiert. Die 400 Wissenschaftler des Weltagrarberichts fordern ebenso wie die UNCTAD, die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina und viele weitere Fachgesellschaften einen Wandel: An die Stelle der gegenwärtig betriebenen und geförderten industriellen, energieintensiven Landwirtschaft soll eine kleinräumige, ökologische Landwirtschaft treten.
Andere Kritiker warnen davor, landwirtschaftliche Produkte wie industrielle Werkstücke zu behandeln, die jederzeit in gewünschter Menge am Fließband oder durch Roboter hergestellt werden könnten. Diese Sichtweise führe dazu, aus Rohstoffen, natürlichen Ressourcen und Nutztieren das Äußerste herauszuholen.
Kritisiert wird außerdem die meist mit industrieller Landwirtschaft verbundene Orientierung am Weltmarkt. Sie könne die Ernährungssicherheit gefährden: Entwicklungsländer würden stärker von unvorhersehbaren Preisschwankungen bei importierten und exportierten Agrarerzeugnissen abhängig. Gleichzeitig könne die Erzeugung von Grundnahrungsmitteln zurückgehen, weil stattdessen mehr Produkte für den Export angebaut werden.
Umweltverbände werfen besonders dem Deutschen Bauernverband vor, eine Agrarwende zu verhindern. Eine 2002 im Auftrag des NABU erstellte Studie kam zu dem Ergebnis, eine Agrarwende habe nur dann eine Chance, wenn der Einfluss innovationshemmender Vertreter aus Bauernverbänden und Ernährungswirtschaft zurückgedrängt werde.