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Indexierung (Wirtschaft)
Bei steuerrechtlichen Abschreibungen dürfen nur die Nominalwerte abgeschrieben werden, es kommt zu Scheingewinnen. Eine Indexierung der Steuern kann den …
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Grundidee und Formen der Indexierung
Indexierung, auch Indexbindung oder Indexkopplung, bedeutet: Eine in Geldeinheiten bemessene Größe wird an einen Preisindex gebunden. Ihr Nominalwert steigt oder fällt somit zusammen mit diesem Index. Sie dient dem Inflationsausgleich.
Indexklauseln können in privaten Verträgen vereinbart werden. Sie verlagern das Inflationsrisiko vom Gläubiger auf den Schuldner. Auch der Staat kann Indexierung einsetzen, etwa bei Staatsanleihen, Sozialleistungen oder im Steuersystem.
Man unterscheidet nach dem gebundenen Objekt: Steuerindexierung, Lohnindexierung, Indexierung von Mieten, Anleihenindexierung sowie bei Krediten die Indexierung von Zins und Tilgung. Indexklauseln können unbegrenzt oder befristet gelten. Die verwendeten Preisindexe können auf unterschiedlichen Warenkörben beruhen und Preisänderungen unterschiedlich schnell anzeigen. Vollindexierung gleicht die Inflation vollständig aus, Teilindexierung nur teilweise.
Bei Ex-Post-Indexierung wird nachträglich anhand der tatsächlich eingetretenen Inflationsrate angepasst. Ex-Ante-Indexierung versucht dagegen, die künftige Inflationsrate vorauszusehen und den Inflationsausgleich vorsorglich festzulegen.
Wirkungen für Wirtschaft und Stabilitätspolitik
Wirtschaftssubjekte richten Entscheidungen meist an ihren Erwartungen über die künftige Preisentwicklung aus. Weicht die tatsächliche Inflationsrate davon ab, kann dies zu Umverteilung und Fehlallokation führen. Unerwartet hohe Inflation verursacht Verluste beim Gläubiger, unerwartet niedrige beim Schuldner. Wer von Inflation profitiert, hängt unter anderem von Informationsvorsprüngen, dem Gegenstand der vereinbarten Leistungen und der Verhandlungsmacht ab.
Eine Fehlallokation kann entstehen, wenn Wirtschaftssubjekte zu hohe Inflation erwarten und deshalb in wertbeständige Güter wie Immobilien flüchten. Dadurch kann ein Überangebot solcher Güter entstehen. Bei Unsicherheit über die Preisentwicklung werden außerdem eher kurzfristige Verträge oder, beispielsweise bei Hypotheken, Zinsanpassungsklauseln vereinbart.
Stabilisierungspolitik strebt Preisniveaustabilität bei hoher Beschäftigung an. Bei hoher Inflation können langfristige Tarifverträge mit stark steigenden Löhnen ein Dilemma auslösen: Sinkt die Inflation deutlich, haben Unternehmen unerwartet hohe Kosten; Entlassungen und steigende Arbeitslosigkeit können folgen. Steigt die Inflation dagegen unerwartet, sinken die Reallöhne, Unternehmensgewinne steigen und es kann zu unerwünschter Überkonjunktur sowie sozialen Problemen kommen.
Ex-Post-Indexierung beseitigt die Unsicherheit über die Inflationsrate, beschleunigt die Anpassung an veränderte Inflation und verringert die Bedeutung der Geldwertillusion. Sie soll die Allokation derjenigen bei Geldwertstabilität annähern und soziale Schäden stabilitätspolitischer Maßnahmen vermeiden.
Als Nachteile gelten mögliche Inflationsförderung, geringere Anreize des Staates zur Inflationsbekämpfung sowie kompliziertere Rechnungslegung und Zahlungsabwicklung. Bei einem Angebotsschock könnten steigende Rohstoff- und Produktpreise automatisch indexgebundene Größen wie Löhne erhöhen. Dies könnte wiederum die Produktpreise steigern und in eine Inflationsspirale münden. Ohne Indexierung würden bei nominal fixierten Forderungen beispielsweise die Reallöhne sinken; eine zusätzliche preistreibende Wirkung entfiele.
Indexierung im Steuersystem
Bei Wertsteuern führt Inflation grundsätzlich zu real steigenden Steuereinnahmen. Bei proportionalen Steuern wie der Umsatzsteuer bleiben die Einnahmen real zwar gleich. Freibeträge und Bemessungsgrenzen werden jedoch in vielen Steuerarten nicht oder nur verzögert an Preissteigerungen angepasst. So bestehen bei der deutschen Steuer auf Kapitalerträge feste Freibeträge, etwa der Sparer-Pauschbetrag. Ohne Anpassung nimmt die reale Steuerlast zu.
Bei progressiven Steuern steigt außerdem die Steuerlastquote. Bei Einkommensteuern heißt dies kalte Progression. Im engeren Sinn ist damit die Mehrbelastung gemeint, die entsteht, wenn Grundfreibetrag und Tarifkennlinie eines progressiven Einkommensteuertarifs nicht an die Preissteigerungsrate angepasst werden: Steigen Löhne nominell genau wie die Inflation und bleiben damit real gleich, gelangen Steuerpflichtige in Tarifstufen mit überproportional höherem Steuersatz und zahlen real mehr Steuern. Real sinkende Freibeträge der Einkommensteuer belasten niedrigere Einkommensgruppen relativ stark und gefährden das Leistungsfähigkeitsprinzip.
Zwischen Entstehung und Begleichung einer Steuerschuld kann dem Steuerschuldner wegen der Inflation ein Gewinn entstehen. Bei sofort zu begleichenden Steuern wie Lohnsteuern tritt dieser Effekt nicht auf. Umgekehrt sinken bei Mengensteuern, die nach Mengeneinheiten statt Geldwerten bemessen werden, ohne Indexierung die reale Steuerhöhe und die realen Einnahmen. Das betrifft oft Verbrauchsteuern, beispielsweise Umweltsteuern. Bei Lenkungssteuern sinkt dann auch die Lenkungswirkung; Indexierung kann sie erhalten.
Bei steuerrechtlichen Abschreibungen dürfen nur Nominalwerte abgeschrieben werden, wodurch Scheingewinne entstehen. Steuerindexierung kann diesen Effekten entgegenwirken. Anpassungen können jeweils durch Gesetz oder automatisch erfolgen; sie verursachen jedoch Aufwand für Staat und Steuersubjekte. Um häufige Anpassungen zu vermeiden, könnten sie erst bei Überschreitung bestimmter Mindestsätze erfolgen.
Rechtslage in Deutschland
In Deutschland war die Indexierung von Verträgen bis 1999 durch das Währungsgesetz grundsätzlich verboten; Ausnahmen benötigten eine Genehmigung. Auch das 2007 in Kraft getretene Preisklauselgesetz beschränkt die Möglichkeiten, Indexklauseln in Verträgen zu vereinbaren.
Im deutschen Steuerrecht gilt nach ständiger Rechtsprechung das Nominalwertprinzip.