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Wertsteuer
Eine Wertsteuer ist eine Steuer auf den Preis des betrachteten Gutes bzw. den Wert einer Transaktion. Wertsteuern werden als prozentuale Aufschläge oder …
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Grundidee
Eine Wertsteuer ist eine Steuer, die sich nach dem Preis eines Gutes oder nach dem Wert einer Transaktion richtet. Sie wird als prozentualer Aufschlag oder Abschlag auf Größen wie Umsatz, Einkommen oder Zollwert erhoben. Dadurch hängt die Steuerhöhe nicht direkt von der Menge eines Gutes ab, sondern vom Geldwert, auf den sie angewendet wird.
Berechnung und Preiswirkung
Wird ein Gut mit einem Umsatzsteuersatz von τ (sprich: tau) belastet, ergibt sich nach der im Artikel angegebenen Formel ein Konsumentenpreis von q = (1 + τ)p. Dabei steht p für den Ausgangspreis und q für den Preis, den Konsumenten zahlen.
Bei Wertsteuern als Produktionsabgaben kann es vorkommen, dass ein Unternehmen die gesamten Mehrkosten nicht vollständig auf die Konsumenten überwälzen kann. Dann gilt q < (1 + τ)p.
Abgrenzung zur Mengensteuer
Nach der üblichen Terminologie unterscheidet man Wertsteuern, englisch ad valorem taxes, von Mengensteuern, englisch unit taxes oder specific taxes. Bei einer Mengensteuer ist die Bemessungsgrundlage direkt die Menge eines Gutes, nicht dessen Preis.
Ein wichtiger Vorteil von Wertsteuern gegenüber Mengensteuern ist, dass sie mit inflationsbedingt steigenden Geldgrößen automatisch mitwachsen. Um die Inflationsrate auszugleichen, sind daher keine zusätzlichen Steuererhöhungen nötig, die politisch schwer zu vermitteln wären. Deshalb sind die bedeutenden Steuern heutzutage Wertsteuern.
Progression und kalte Progression
Bei progressiven Steuern ist der beschriebene Aufkommenseffekt noch stärker. Progressiv bedeutet, dass der Steuersatz mit einer höheren Bemessungsgrundlage steigt. Der Artikel nennt dazu die kalte Progression: Der Staat kann durch steigende Geldgrößen Mehreinnahmen erzielen, ohne den Steuersatz ausdrücklich zu erhöhen.
Der Gesetzgeber kann dann sogar „Steuersenkungen“ verkünden, bei denen er nur jene Mehreinnahmen zurückgibt, die in den Vorjahren durch die kalte Progression eingenommen worden sind.
Brutto- und Nettowertsteuer
Zu unterscheiden sind Bruttowertsteuern und Nettowertsteuern. Bei Bruttowertsteuern wird die Steuer von der Bemessungsgrundlage abgezogen. Bei Nettowertsteuern wird die Steuer zur Bemessungsgrundlage hinzuaddiert.
Die Umsatzsteuer ist eine Nettowertsteuer und beträgt in Deutschland aktuell 19 %. Das entspricht einer Bruttowertsteuer von rund 15,97 %. Ein Steuersatz von 19 % auf den Nettowert entspricht also einem Steuersatz von 15,97 % vom Bruttowert. Die Einkommensteuer gehört dagegen zur Gruppe der Bruttowertsteuern.
Für die Umrechnung zwischen Bruttowertsteuer und Nettowertsteuer gilt die Formel: Bruttowertsteuer = 1 - 1 / (1 + Nettowertsteuer).
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