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Herrschaft Remse

Die Herrschaft Remse war ein bis ins 19. Jahrhundert unter der Patrimonialgerichtsbarkeit der Herren von Schönburg stehender Verwaltungsbezirk unter …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Kernüberblick
  2. 2. Lage und Nachbarn
  3. 3. Vom Kloster zur Herrschaft
  4. 4. Schönburgische Verwaltung
  5. 5. Rechte, Ämter und Ende
  6. 6. Orte und Besitzungen

Kernüberblick

Die Herrschaft Remse war ein Verwaltungsbezirk, der bis 1856 unter der Patrimonialgerichtsbarkeit der Herren von Schönburg stand und zugleich unter kursächsischer Lehnsherrschaft beziehungsweise später königlich-sächsischer Oberhoheit lag. Patrimonialgerichtsbarkeit bedeutet, dass ein Grundherr in seinem Gebiet bestimmte Verwaltungs- und Gerichtsrechte ausübte. Die Herrschaft entwickelte sich aus dem Besitz des 1533 aufgelösten Klosters Remse und lag im heutigen Landkreis Zwickau in Sachsen.

Bis zum Ende der sächsischen Ämterverfassung im Jahr 1856 war die Herrschaft Remse wichtig für Abgaben, Frondienste, Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge. Verwaltungssitz war das frühere Kloster Remse in Remse, das später zum Schloss umgebaut wurde.

Lage und Nachbarn

Das Gebiet der Herrschaft Remse war klein und lag als schmaler Streifen beiderseits der Zwickauer Mulde zwischen Glauchau im Südwesten und Waldenburg im Nordosten. Es war die südlichste der schönburgischen Lehnsherrschaften unter sächsischer Oberherrschaft und lag zwischen den schönburgischen Rezessherrschaften Glauchau und Waldenburg.

Im Nordwesten gab es vom Kerngebiet getrennte Parzellen. Dort grenzte die Herrschaft Remse unter anderem an das Kreisamt Altenburg des Herzogtums Sachsen-Altenburg sowie an die schönburgischen Grundherrschaften Ziegelheim und Tirschheim. Das Patrimonialgericht Abtei Oberlungwitz, das ab 1592 durch die Herrschaft Remse verwaltet wurde, lag als Exklave östlich der Herrschaft Lichtenstein und grenzte im Süden an das sächsische Amt Stollberg.

Heute liegen die Orte der ehemaligen Herrschaft Remse im nördlichen Teil des Landkreises Zwickau. Sie gehören zu Waldenburg, Glauchau, Remse, Schönberg und Oberwiera. Abtei Oberlungwitz gehört heute zur Stadt Oberlungwitz.

Vom Kloster zur Herrschaft

Das Benediktiner-Nonnenkloster Remse wurde vermutlich 1143 durch eine Schenkung des römisch-deutschen Königs Konrad III. als Tochterkloster des Klosters Bürgel bei Jena gegründet. Seit 1216 ist der Name Remse belegt. Wegen der roten Farbe seines Baumaterials wurde ein Rest der Anlage als „Roter Stock“ bezeichnet.

Die wirtschaftliche Grundlage bildete eine Schenkung von 100 Königshufen Rodungsland, im Artikel mit rund 50 Hektar angegeben, beiderseits der Zwickauer Mulde bei Waldenburg sowie acht Dörfern an das Mutterkloster Bürgel. Das Kloster war wegen der königlichen Stiftung reichsunmittelbar und stand unter königlichem Schutz. Rechtlich war es nicht selbstständig, wirtschaftlich aber eigenständig. 1254 erwarb es das Vogteirecht, also das Recht, seinen Schutzherrn selbst zu wählen.

Die Wirtschaftskraft blieb dennoch gering, obwohl das Kloster weitere Dörfer und Besitzanteile erwarb, darunter Weidensdorf, Kertzsch, Kleinchursdorf, Oertelshain, Oberwinkel, Ebersbach, Tettau, Oberdorf und Wünschendorf. Ab 1254 beanspruchten die Herren von Waldenburg und später die Herren von Schönburg das Vogteirecht über Remse. Konflikte mit dem Kloster wurden durch Kompromisse beigelegt. 1488 sprach das Torgauer Urteil Tirschheim, Reichenbach sowie Anteile von Wickersdorf und Schwaben Ernst von Schönburg zu; diese Orte wurden danach als Grundherrschaft Tirschheim verwaltet.

1533 wurde das Kloster Remse im Zuge der Reformation und der Säkularisation geistlichen Besitzes durch Kurfürst Johann Friedrich I. formell aufgelöst. Den Nonnen wurde freigestellt, die Domäne zu verlassen oder zu bleiben; wer blieb, musste die Ordenskleidung ablegen und sich den Visitatoren fügen. Die Klosterkirche verfiel später.

Schönburgische Verwaltung

Nach der Auflösung wurde der Klosterbesitz zunächst als kurfürstliche Domäne genutzt. 1543 kam er zusammen mit den Ämtern Penig und Wechselburg im Tausch gegen schönburgische Gebiete in den Lehnsbesitz der Herren von Schönburg. Die Landeshoheit blieb beim Kurfürstentum Sachsen. Für die Schönburger schloss Remse eine Lücke zwischen den Herrschaften Glauchau und Waldenburg.

Das frühere Kloster wurde zunächst als Rittergut genutzt und später schlossähnlich umgebaut. Die Herren von Schönburg wohnten dort aber nur selten; nach 1750 verfiel das Gebäude stark. Innerhalb der Familie Schönburg wechselte die Herrschaft mehrfach den Besitzer. 1556 kam sie mit Glauchau an Georg I. von Schönburg-Glauchau. 1592 wurde Abtei Oberlungwitz gekauft und als eigenes Patrimonialgericht der Herrschaft Remse unterstellt. Später gelangte Remse über verschiedene Erbteilungen und Verkäufe an unterschiedliche Linien der Familie Schönburg.

1793 mussten Carl Heinrich III. Graf von Schönburg und Wilhelm Albrecht Heinrich von Schönburg-Forderglauchau die Herrschaft Remse samt Abtei Oberlungwitz wegen hoher Verschuldung an den Dresdner Kaufmann und Bankier Christian Friedrich Freiherr von Gregory verkaufen. 1797 kaufte Fürst Otto Carl Friedrich von Schönburg-Stein sie zurück. Danach gehörte Remse zur Verwaltung der fürstlichen oberen Linie Schönburg-Waldenburg, geführt durch Otto Victor I. von Schönburg.

Rechte, Ämter und Ende

Die Rechte der Herren von Schönburg in Remse waren wegen der sächsischen Landes- und Lehnshoheit vor allem grundherrlicher Art. Sie hatten den Charakter eines Patrimonialgerichts und standen unter der Verwaltung des kursächsischen beziehungsweise königlich-sächsischen Amts Zwickau. Anfang des 19. Jahrhunderts gehörten zum Fürstlich-schönburgischen Justizamt Remse die Herrschaft Remse mit dem Gericht Abtei Oberlungwitz, die Grundherrschaften Tirschheim und Ziegelheim sowie das Patrimonialgericht Mühlau.

Seit 1797 gehörte die Herrschaft Remse bei den finanziellen Abgaben zum Rentamt der schönburgischen Rezessherrschaft Waldenburg. Abtei Oberlungwitz war wegen seiner früheren Zugehörigkeit zum Kloster Grünhain zunächst dem Amt Grünhain unterstellt; ab 1816 gehörte es wie Remse bezüglich der sächsischen Oberherrschaft zum Amt Zwickau.

Nach der Sächsischen Verfassung von 1831 wurde Sachsen administrativ neu gegliedert. 1835 wurde die Herrschaft Remse wie das Amt Zwickau der zweiten Amtshauptmannschaft des Kreisdirektionsbezirks Zwickau zugeteilt. Der getrennt liegende Gerichtsbezirk Abtei Oberlungwitz wurde 1836 in das Amt Stollberg eingegliedert.

Am 25. September 1856 wurden die gerichtlichen Befugnisse der Herrschaft Remse sowie der Grundherrschaften Tirschheim und Ziegelheim an den sächsischen Staat abgetreten. Die Orte wurden danach bis 1875 durch das Gerichtsamt Remse verwaltet und gehörten anschließend zunächst zur Amtshauptmannschaft Zwickau. 1880 kamen die Orte der früheren Herrschaft Remse und Abtei Oberlungwitz zur neu gegründeten Amtshauptmannschaft Glauchau. Das Rittergut Remse blieb bis zur Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone 1945 im Besitz der Fürsten von Schönburg-Waldenburg.

Orte und Besitzungen

Zur Herrschaft Remse gehörten mehrere Dörfer, teils vollständig und teils nur anteilig. Genannt werden Breitenbach, Ebersbach, Franken anteilig, Harthau als sächsischer Anteil, Kertzsch, Kleinchursdorf, Lipprandis anteilig, Neukirchen als sächsischer Anteil, Oberdorf, Oberwiera anteilig, Oberwinkel mit Ausnahme der Glänzelmühle, Oertelshain, Remse, Tettau, Weidensdorf und Wünschendorf.

Zu den Klöstern, Schlössern, Rittergütern und Vorwerken gehörten Schloss Remse, vor 1533 Kloster Remse, sowie das Vorwerk Breitenbach. Außerdem war das Patrimonialgericht Abtei Oberlungwitz von 1592 bis 1836 mit der Herrschaft Remse verbunden.

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