Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Grundherrschaft Ziegelheim
Die Grundherrschaft Ziegelheim, in der Regel als Gericht Ziegelheim oder Dingstuhl Ziegelheim bezeichnet, war ein bis ins 19.
Inhalt5 Abschnitte
Überblick und Bedeutung
Die Grundherrschaft Ziegelheim, meist „Gericht Ziegelheim“ oder „Dingstuhl Ziegelheim“ genannt, war ein Verwaltungs- und Gerichtsbezirk, der bis ins 19. Jahrhundert bestand. Er stand unter der Patrimonialgerichtsbarkeit der Herren von Schönburg: Der Grundherr übte also staatlich anerkannte gerichtliche Befugnisse über seine Untertanen aus. Zugleich war das Gebiet ein Lehen Kursachsens und damit von der sächsischen Lehnsherrschaft abhängig.
Zum Gericht gehörten sieben Orte oder Ortsanteile, die heute im Landkreis Altenburger Land in Thüringen liegen. Die frühere Zugehörigkeit zu Sachsen wirkt kirchlich bis heute fort: Das Gebiet gehört weiterhin zur Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, während die umliegenden thüringischen Orte überwiegend der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland zugeordnet sind.
Gebiet und zugehörige Orte
Das zusammenhängende Kerngebiet umfasste Ziegelheim mit Thiergarten, Uhlmannsdorf, Niederarnsdorf und den sächsischen Anteil von Gähsnitz. Hinzu kamen räumlich getrennte sächsische Ortsanteile in Frohnsdorf und Heiersdorf. Der Dingstuhl schloss außerdem zwei Güter in Heiersdorf und ein Gut in Frohnsdorf ein. Die Exklave Frohnsdorf bestand aus einem Gut und einer Tongrube. Zum sächsischen Anteil von Heiersdorf gehörten ein Bauerngut westlich der Wiera und zwei unbewohnte Parzellen östlich des Flusses.
Das Gebiet ragte keilförmig in das Altenburger Land hinein und war fast vollständig vom Kreisamt Altenburg des Herzogtums Sachsen-Altenburg umgeben. Nur im Süden bei Harthau bestand eine Verbindung zum sächsischen beziehungsweise schönburgischen Gebiet. Im Südwesten bei Gähsnitz grenzte es an die schönburgische Herrschaft Remse, die ebenfalls unter kursächsischer Oberhoheit stand.
Besonders kompliziert waren die Grenzen bei Gähsnitz und Jesenitz. In der Flur von Gähsnitz lagen zwei Güter, die als Jesenitz zum altenburgischen beziehungsweise thüringischen Röhrsdorf gehörten. Daneben bestanden dort sowohl sächsische Exklaven im altenburgischen Gebiet als auch altenburgische Enklaven im sächsischen Gebiet. Eine Exklave ist ein räumlich vom Hauptgebiet getrennter Gebietsteil; eine Enklave ist ein Gebiet, das vollständig von einem anderen Gebiet umschlossen wird.
Mit Ausnahme des Frohnsdorfer Anteils und unter Einschluss der historisch thüringischen Orte Heiersdorf und Hinteruhlmannsdorf, das 1950 in Engertsdorf umbenannt wurde, bildete das Gebiet bis 2018 die Gemeinde Ziegelheim. Seit dem 6. Juli 2018 gehört es vollständig zur Gemeinde Nobitz.
Entstehung und Vorwerk
Die Gründung Ziegelheims und seiner ersten Kirche wird für die Zeit zwischen 1170 und 1200 angenommen. Am 23. März 1254 wurde der Ort erstmals urkundlich erwähnt: In einem Dokument aus Waldenburg erschien Hugo, „plebanus de Cygilheim“, also Pfarrer von Ziegelheim, als Zeuge. Damit sind bereits für diese Zeit eine Kirche und ein Pfarrer belegt. Das Rittergut Ziegelheim und das Adelsgeschlecht „de Cigilheim“ wurden 1261 als Herrensitz nachgewiesen. Die nördlich des Kirchhofs gelegene Burg war als Trockenbefestigung angelegt. Nach dem Aussterben des Geschlechts von Ziegelheim in der Mitte des 14. Jahrhunderts wurde das Rittergut im 15. Jahrhundert aufgelöst; der Burgturm wurde zum Kirchturm umgebaut.
Das Vorwerk Ziegelheim, ein landwirtschaftlicher Gutshof, ist 1435 als Witwensitz und Leibgedinge belegt. Ein Leibgedinge war eine Versorgung, die einer Frau für ihre Lebenszeit zustand. Ziegelheim befand sich damals als wettinisch-sächsisches Lehen in den Händen der Herren von Schönburg. Zum Vorwerk gehörten Ziegelheim, Thiergarten, Niederarnsdorf und Uhlmannsdorf.
Anlässlich ihrer Hochzeit mit Ernst I. von Schönburg erhielt Anna von Rieneck 1480 das Vorwerk mit den zugehörigen Dörfern als Leibgedinge. Nach dem Tod ihres Mannes 1489 wurde es ihr offiziell als Witwensitz zugewiesen, obwohl sie vermutlich nie dort wohnte. Sie führte bis 1512 die Regentschaft über die Herrschaften Glauchau und Waldenburg und erledigte in Vertretung ihrer Söhne noch bis 1518 Regierungsgeschäfte.
Während ihres 45-jährigen Besitzes entstand zwischen 1507 und 1518 die steinerne Marien-Wallfahrtskirche im Osten Ziegelheims. Sie ersetzte eine kleinere hölzerne Wallfahrtskirche an einer Pilgerroute, in der eine Marienstatue als Heiligtum aufbewahrt wurde. Anna ließ ihr Familienwappen derer von Rieneck anbringen und stiftete Reliquien sowie Teile der Kirchenausstattung. Zur Parochie Ziegelheim gehörten Ziegelheim, Niederarnsdorf, Thiergarten, Uhlmannsdorf, ein Anteil von Heiersdorf und die Tochterkirche in Franken. Nach Annas Tod am 13. Dezember 1525 fielen das Leibgedinge und die Dörfer an das Haus Schönburg zurück.
Gericht und Ende der Grundherrschaft
Weil Ziegelheim ein kursächsisches Lehen war, durften die Schönburger es nicht mit ihren reichsunmittelbaren Herrschaften vereinigen. Als altschriftsässiges Rittergut verfügte es über Ober- und Erbgerichtsbarkeit. Der Grundherr besaß damit umfassende grund- und gerichtsherrliche Rechte über die Untertanen.
Die Zuordnung innerhalb des Hauses Schönburg wechselte mehrfach. Im 16. Jahrhundert wurde Ziegelheim der Herrschaft Waldenburg zugerechnet und gehörte infolge von Erbteilungen zur oberen, fürstlichen Linie Schönburg-Waldenburg. Bei deren Erbteilung von 1702 kam die Grundherrschaft zur neu gegründeten Herrschaft Stein; 1813 wurde sie wieder von dieser getrennt.
In Ziegelheim gab es keinen Rittersitz mit eigenen herrschaftlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden. Die Grundherrschaft bestand im Wesentlichen aus Lehnsbeziehungen, Zinsabgaben und gerichtlichen Rechten. Deshalb wurde sie als „trockenes Rittergut“ bezeichnet. Nach 1813 verwaltete das schönburgische Justizamt Remse das Patrimonialgericht. Im Zuge der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts 1847 an dieses Justizamt über.
1835 ordneten das Königreich Sachsen und das Haus Schönburg ihre Beziehungen neu. Die unter sächsischer Lehnsherrschaft stehende Herrschaft Remse sowie die Grundherrschaften Tirschheim mit Reichenbach und Ziegelheim kamen unter die Verwaltung des königlich-sächsischen Amts Zwickau. Am 25. September 1856 wurden die gerichtlichen Befugnisse Ziegelheims und Remses an den sächsischen Staat abgetreten. Bis zur Verwaltungsreform von 1875 verwaltete das Gerichtsamt Remse die zugehörigen Orte. Damit endete die eigenständige Grundherrschaft.
Politische Entwicklung bis heute
Ab 1875 gehörten die Orte zur Amtshauptmannschaft Zwickau. Nach einer Verwaltungsreform in den Rezessherrschaften Schönburg kamen sie 1880 mit dem ehemaligen Bezirk des Gerichtsamts Remse zur neu gegründeten sächsischen Amtshauptmannschaft Glauchau.
1928 führten Sachsen und Thüringen einen Gebietsaustausch und eine Grenzbereinigung durch. Grundlage war der Staatsvertrag vom 7. Dezember 1927; der Gesetzesentwurf stammte vom 15. März 1928. Die von Thüringen umschlossenen sächsischen Anteile in Frohnsdorf und Heiersdorf wurden an Thüringen abgegeben und mit den jeweiligen Orten im Landkreis Altenburg vereinigt. Im Gegenzug kamen die bisherigen thüringischen Enklaven von Jesenitz zum sächsischen Gähsnitz.
Am 1. Juli 1950 wurden Uhlmannsdorf und Niederarnsdorf nach Ziegelheim eingemeindet. Gleichzeitig vereinigte man die thüringischen Dörfer Hinteruhlmannsdorf und Heiersdorf zur Gemeinde Engertsdorf; Hinteruhlmannsdorf trug danach ebenfalls den Namen Engertsdorf. Durch die zweite Kreisreform der DDR kamen Ziegelheim und Gähsnitz 1952 vom sächsischen Gebiet zum Kreis Altenburg im Bezirk Leipzig. Gähsnitz wurde am 1. Januar 1957, Engertsdorf am 1. Januar 1973 nach Ziegelheim eingemeindet. Dadurch umfasste die Gemeinde auch historisch thüringische Ortsteile.
Am 17. Mai 1990 erhielt der Kreis Altenburg den Namen Landkreis Altenburg. Mit der deutschen Wiedervereinigung wurde Ziegelheim dem wiedergegründeten Land Thüringen zugeordnet. Seit der Kreisreform vom 1. Juli 1994 lag die Gemeinde im Landkreis Altenburger Land. Am 6. Juli 2018 wurden Ziegelheim und Frohnsdorf in die Großgemeinde Nobitz eingegliedert. Die historischen politischen Grenzen verschwanden damit vollständig. Sichtbar bleibt die frühere sächsische Zugehörigkeit vor allem an den evangelischen Kirchgemeinden: Ziegelheim mit Uhlmannsdorf und Niederarnsdorf, Oberwiera mit Gähsnitz sowie Niederwiera mit Heiersdorf gehören weiterhin zur Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens.